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Gebrauchtwagen + Garantie und fehlende Inspektion

VW Tiguan 1 (5N/5N2)
Themenstarteram 19. September 2017 um 16:32

Hallo Leute,

mein Vater hat im November 2016 einen gebrauchten Tiguan (120t km) bei einem Händler gekauft. Zudem wurde eine 1 jährige Garantie vereinbart, die uns der Autohändler angeboten hat. Das Auto hat nun im August einen Schaden gemeldet (Dashboard lämpchen angegangen), Ergebnis in der Werkstatt:Steuerkette zu lang.

Die Garantie verweigert uns nun aber die Garantie, weil die Inspektionen des Autos in der Vergangenheit nicht vollständig geführt worden sind, wofür wir nichts können (Letzter Intervall-Service und Inspektions-Service wurde 2012 durchgeführt, hätte 2014 wiederholt werden müssen).

Der Händler hat uns beim Kauf nichts von den fehlenden Inspektionen gesagt und uns im Grunde eine Garantie verkauft, die völlig wertlos ist. Auch wurde uns versichert, dass alles passt und wir uns auch dank der Garantie, keine Sorgen machen müssen. Ich finde, das ist betrügerisch.

Wie seht ihr hier die Lage, bleibe ich auf dem Schaden sitzen, oder kann ich gegenüber der Versicherung oder dem Händler etwas unternehmen, notfalls klagen? Jemand eine Idee?

Vielen Dank schonmal für jede Hilfe

lg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 19. September 2017 um 18:45:41 Uhr:

Problematisch könnte die Beweisführung werden, dass beim Kauf der Mangel bereits vorgelegen hat.

Doch klar, dem verkaufenden Händler hat der lückenhafte Serviceverlauf sehr wohl vorgelegen und damit hätte er

1. auf den Mangel aufmerksam machen müssen und

2. keine Anschlussgarantie verkaufen dürfen, die einen lückenlosen Service voraussetzt.

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Das ist imo das Problem vom Händler - der soll sich mit der Versicherung rum ärgern, nicht ihr. Er soll gefälligst dafür sorgen, dass das, was er euch verkauft hat auch einlösbar ist. Mache es nicht zu Deinem Problem, es ist das Problem Deines Vertragspartners.

Mach schriftlich dem Händler gegenüber Druck (per Einschreiben) und winke mit Rechtsanwalt, Klage und Kosten, wenn er nicht einwilligt, das zu übernehmen. Dann den Brief auch noch als Kopie nach Wolfsburg*) und dann mal schauen, wie auf einmal Bewegung in die Sache kommt.

*) In dem Footer des Briefes schön auflisten, an wen dieser Schrieb alles geht, im Adressfeld auch das Schlüsselwort "per Einschreiben" hinzufügen, damit jeder, der den Brief in die Hand bekommt sofort liest, dass Du Dir nicht alles gefallen lässt und Druck aufzubauen bereit bist.

Hallo,

ich finde, dass hier eine sehr komplizierte rechtliche Lage vorliegt. Daher rate ich zur anwaltlichen Erstberatung. Eventuell kommt hier auch die Sachmängelhaftung zum tragen. Problematisch könnte die Beweisführung werden, dass beim Kauf der Mangel bereits vorgelegen hat.

 

Gruß

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 19. September 2017 um 18:45:41 Uhr:

Problematisch könnte die Beweisführung werden, dass beim Kauf der Mangel bereits vorgelegen hat.

Doch klar, dem verkaufenden Händler hat der lückenhafte Serviceverlauf sehr wohl vorgelegen und damit hätte er

1. auf den Mangel aufmerksam machen müssen und

2. keine Anschlussgarantie verkaufen dürfen, die einen lückenlosen Service voraussetzt.

Das ist soweit schon richtig, trotzdem wird das kein 0815 Spaziergang werden.

Themenstarteram 19. September 2017 um 17:05

Vielen Dank für die Hilfe soweit. Mal eine Verständnisfrage:

Darf ich als privater Käufer und Laie davon ausgehen, dass Papiere und Inspektionen bei einem Gebrauchtwagen vom Händler, vollständig/in Ordnung sind?

Und falls nicht, muss ich in der Lage sein zu erkennen, ob Inspektionen des Autos in der Vergangenheit, nicht zeitlich gemacht worden sind bzw. teilweise nicht vollständig sind? Heißt, könnte man mir vorwerfen, dass es mein Verschulden ist, weil ich die verfehlten Inspektionen nicht erkannt habe?

Die Versicherung sagt dies: "Laut Serviceheft wurde der letzte Intervall-Service und Inspektions-Service am 16.10.2012 bei 57.250 km durch-

geführt. Somit wäre der nächste Inspektions-Service bei 117.250 km oder 10/2014 fällig gewesen.

 

Somit ist unsere Ablehnung korrekt erfolgt"

Der Händler meint, ich solle mich bei der Garantie beschweren und er könne da nichts machen..

Mir ist das zu verworren. Den Verkäufer sehe ich in der Pflicht. Wie weit der Laie da selbst kieken muss, weiß ich nicht. Glaube aber nicht, dass es einen Zwang gibt, dass der Händler darauf hinweisen muss. Persönlich würde ich darauf immer achten, allein schon um beim Kaufpreis ein Argument zur Preiskorrektur zu haben. Ganz wichtig beim Steuerkettenmotor. Das wird ohne Anwalt nix. Die schieben es hin und her. Da würde ich auch gar nicht mehr friedlich verhandeln wollen.

Vielleicht kann ich etwas zur Klarheit beitragen:

1. Es gibt eine gesetzliche Gewährleistung - lies mal die §§ 433 folgende Bürgerliches Gesetzbuch insbesondere § 438 BGB.

2. Eine freiwillige Garantie des Verkäufers gilt darüber hinaus trotzdem.

Nun die Frage - wann haftet der Verkäufer aus der gesetzlichen Gewährleistung..........nachdem das Steurkettenproblem in Fachkreisen durchaus bekannt war hast du hier evtl. bessere Chancen auf eine Durchsetzung der Gewährleistung...........................letztendlich hilft jedoch nur eine schriftliche Aufforderung und ggf. eine Klage

Unangenehm wird es immer, wenn jemand Leistung (Garantie, Gewährleistung etc.) verweigert, auch wenn er evtl. rechtlich dazu verpflichtet ist. Also unbedingt mit Rechtschutzversicherung und Anwalt sprechen.

Zitat:

@freiherr123 schrieb am 19. September 2017 um 18:32:10 Uhr:

Hallo Leute,

mein Vater hat im November 2016 einen gebrauchten Tiguan (120t km) bei einem Händler gekauft. Zudem wurde eine 1 jährige Garantie vereinbart, die uns der Autohändler angeboten hat. Das Auto hat nun im August einen Schaden gemeldet (Dashboard lämpchen angegangen), Ergebnis in der Werkstatt:Steuerkette zu lang.

Nach den Schilderungen stellt sich der Fall für mich folgendermaßen dar und wenn ich betroffen wäre, kämen mir die folgenden Gedanken.

Am Schadenstag waren die ersten 6 Monate der Gewährleistung herum. Der Zeitraum der Beweislastumkehr ist somit abgelaufen. Nun muss der Käufer beweisen, dass der Schaden schon am Tag des Kaufes vorhanden war. Das ist naturgemäß ziemlich schwierig. Bei der Steuerkettenproblematik bestehen m. E. grundsätzlich Chancen (s. auch Antwort von alf100). Ich befürchte aber, dass es ohne Gericht nichts wird. Und ob der Richter das am Ende auch so sieht???

 

Als privater Käufer darf ich ausschließlich davon ausgehen, dass die vertraglich zugesicherten Eigenschaften vorhanden sind, mehr nicht. Also vorher fragen und sich wichtige Dinge schriftlich geben lassen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, auf Unfallschäden und Nutzung als Mietwagen hinzuweisen. Ferner muss er natürlich ihm bekannte Schäden offenbaren. Macht er das nicht, wird der Nachweis in der Regel für mich als Käufer schwierig. Dass nicht jeder (ältere) Gebrauchtwagen Scheckheft gepflegt ist, ist nichts ungewöhnliches. Was steht zu Scheckheft gepflegt im Kaufvertrag?

Der Händler hat eine Garantie verkauft!! Er leistet selbst nichts. Im Gegenteil, durch den "Verkauf" hat er sich noch eine Provision verdient. Den Vertrag hat in diesem Fall der Autokäufer mit der Versicherung geschlossen. Der Händler war Versicherungsvermittler. Für diesen gibt es Pflichten nach der Versicherungsvermittlerverordnung. Danach gibt es eine Informations- und Dokumentationspflicht des Versicherungsvermittlers.

Einem Versicherungsvermittler müssen die Leistungsvoraussetzungen der Versicherung bekannt sein. Wie soll er sonst seriös beraten? In Kenntnis, dass die Voraussetzungen für den Leistungsfall nicht erfüllt sind, hätte er m. E. die Versicherung nicht "verkaufen" dürfen. Wäre der Kauf wegen der fehlenden Inspektionen und des daraus resultierenden fehlenden Versicherungsschutzes nicht zustande gekommen?? Wenn nicht (was zu beweisen wäre), muss der Versicherungsvermittler (Händler) möglicherweise wegen einer "Falschberatung" haften. Wenn im Kaufvertrag explizit der Versicherungsschutz erwähnt ist, ist das vielleicht ein weiterer Punkt, an dem man den Verkäufer fassen kann.

Fazit: ich würde mir einen engagierten Anwalt suchen, der mir nach Sichtung aller Unterlagen eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen gibt.

Die (Gebrauchtwagen)Versicherung ist doch mit Angaben über Alter und km Stand sowie Kaufdatum abgeschlossen.

Ist es da überhaupt relevant was vorher war? Denn es wurde der Wagen zu einem bestimmten Zeitpunkt und derzeitigem Zustand versichert? Nun ist die Frage wer der Versicherung die fehlende Inspektion hätte mitteilen müssen oder hätte sie die Unterlagen vorher selber prüfen müssen, um die Versicherung ablehnen zu können.

Versicherung und Händler machen es sich da zu leicht, ich würde einen Fachanwalt aufsuchen.

Themenstarteram 20. September 2017 um 14:30

Wow, ich bin wirklich dankbar für all die Antworten. War viel hilfreiches für mich dabei

1. Scheckheft ist im Kaufvertrag nicht erwähnt. Laut meinen Eltern, wurde mündlich gesagt, dass alles in Ordnung ist, und sollte etwas sein, dann gebe es ja im Fall der Fälle die Garantie. Bräuchten sich also keine Sorgen machen. Meine Eltern haben bewusst einen Händler aufgesucht, da sie eigtl. von genau diesen Problemen verschont bleiben wollten. Soweit ich weiß, sind diese ja auch verpflichtet, eine Garantie anzubieten? Hätten meine Eltern gewusst, dass die Garantie praktisch wertlos ist, hätten sie das Auto nicht gekauft bzw. zumindest der Garantie nicht zu gestimmt. Wobei das nur mündlich ausgesprochene Sachen sind.

2. Ich habe die Versicherung gefragt, warum das Auto trotz lückenhaftem Service die Garantie erhalten hat, die Antwort war "Eine Prüfung der gegeben Umstände und Tatsachen erfolgt mit der Schadensbearbeitung und nicht schon vorher."

3. Der Händler meint, ich hätte die Wartung verpasst, und zum Zeitpunkt des Verkaufs, sei das Auto noch im Zeitintervall gewesen, was aber nicht richtig ist. Ich habe dem Händler nun gesagt, dass ich ihm anbiete, dass Auto in seine Werkstatt zu bringen, dass ich ihm da auch bei den Kosten etwas entgegenkommen werde um es im guten zu lösen, und das ich ansonsten meinen Anwalt einschalten werde. Mal sehen was da zurück kommt.

Für mich zusammenfassend: Das mit der Garantie hat für mich schon betrügerische Ansätze. Hier sehe ich mich im Recht. Ob wir am Ende den Schaden mit der Kette repariert bekommen? Eher schwierig. Wenn mein Vater Rechtsschutz hätte, wäre ich schon längst beim Anwalt. Aber so überlegt man sich das halt, privat ist der Schaden wohl für 500-600€ zu reparieren.

Zitat:

Wenn mein Vater Rechtsschutz hätte, wäre ich schon längst beim Anwalt.

Ich verstehe immer noch nicht wie man als Autofahrer kein Rechtsschutz hat. Meine hat sich auf die Jahre schon bezahlt gemacht, nur weil zwielichtige Mitmenschen mich besch........ wollten.

Herbeigeführter Unfall, Unfall mit Falschaussagen, unberechtigte Strafmandate und angebliche Körperverletzung. Ich zieh so Gesoks an, bin halt viel im Stadtverkehr unterwegs.

Hier sind schon mal viele gute Ansätze bei.

So wie ich das sehe war das Fahrzeug aber schon zum Zeitpunkt des Kaufes mit der Inspektion weit überfällig.

Nach deinen Angaben wäre die nächste Inspektions bei 117.250 km oder 10/2014 fällig gewesen. Da in diesem Fall nicht die Kilometer sondern der Zeitfaktor gegriffen hätte wäre der Wagen zum Zeitpunkt des Kaufes bereits 2 Jahre überfällig gewesen ;)

Das hat der Händler auch garantiert gewusst und hätte darauf aufmerksam machen müssen da jeder Händler ja selber schaut wie die Inspektionsintervalle beim jeweiligen Ankauf aussehen...da kann er nämlich gut den Preis drücken :rolleyes: .

Zu dem sollte der Händler wissen wie die Versicherung im Schadensfall darauf reagiert.

Für mich hat der Händler grob fahrlässig gehandelt.

Wie die anderen schon sagten....Anwalt oder gütliche Einigung mit dem Händler zu eurem Vorteil. Sprich wenn die Versicherung total verweigert sollte der Händler mind. 60% der Reparatur übernehmen, eher mind. 70% .

Noch eine Frage: wie viel Kilometer hat das Auto denn jetzt überhaupt gelaufen ?

Themenstarteram 22. September 2017 um 13:25

Zitat:

 

Noch eine Frage: wie viel Kilometer hat das Auto denn jetzt überhaupt gelaufen ?

Ich habe nochmal nachgesehen: Das Auto hatte 127t km beim Kauf. Und hat jetzt 128t km. Mein Vater ist das Auto also kaum gefahren. Sowohl Zeit, als auch km, waren schon beim Kauf längst außerhalb der vorgegebenen Intervalle. Laut Händler befand sich das Auto innerhalb der Intervalle, was bewiesenermaßen, falsch ist.

Der Verkäufer meint in der letzten Antwort außerdem: "vor Garantieabschluss wurden alle von der Garantieversicherung geforderten Richtlinien erfüllt". Dabei wurde bei der jährlichen Wartung im Jahr 2016 seitens des Händlers lediglich das Öl gewechselt laut Heftchen. Öl wechsel + TÜV, mehr hat der Händler nicht gemacht.

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