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Gebrauchtwagen Händler Rechtsfrage
Hallo zusammen,
Vor 14 Tagen wurde ein Golf 6 plus style bj 2009 vom Händler gekauft. Nun ist es so dass der Wagen bereits 4x nicht ansprang- Batterie einfach leer. Unsere Werkstatt sagt dass diese jedoch ok sei, also 100% hat, ob der Fehler also wirklich nur an der Batterie liegt, wissen wir aktuell noch nicht. Es handelt sich allerdings noch um die erste Batterie, also von 2009 ( hab keine Ahnung vielleicht schafft sie 100% aber halt diese nicht) . Weiterhin stellte unsere Werkstatt fest dass das Fahrzeug wohl hinten eine neue Stoßstange bekommen hat, da die Stoßstange von unten zu sauber ist im Vergleich zu dem Rest und auch ein orangefarbender Aufkleber zu sehen ist. Das Chromblech auf der Stoßstange löst sich, da es wohl nur mit doppelseitigen Klebeband draufgeklebt wurde. Ein Unfall bzw Schaden wurde von Händler Seite verneint. Weiterhin sind die Sommerreifen laut dot Nummer 10 Jahre alt, Profil ist ok. Wie sollte man nun am besten vorgehen? Zählt es alles als Verschleiß und der Händler ist raus? Hat hier jemand Erfahrung?
In der fahrzeugbeschreibung stand auch dass der Wagen bluetooth hat, auf Nachfrage wurde dies auch bejaht, der Wagen gehört meinen Eltern, die sich mit sowas nicht auskennen, nachdem Kauf, wollte mein Vater bluetooth in aller Ruhe testen, Erfolgslos da der Wagen gar kein Bluetooth hat. Am Lenkrad ist zwar die Funktion Anrufe annehmen und auflegen angezeigt aber Bluetooth hat der Wagen nicht... Ok, dies war keine Bedingung aber trotzdem ärgert mein Vater sich darüber, klar sind Irrtümer immer vorbehalten, wollte diesen Punkt nur erwähnt haben.
Beste Antwort im Thema
Wie wäre es, einfach mal mit dem Händler in Kontakt zu treten und gucken was er dazu sagt. Und erst dann können wir Dir weiterhelfen
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18 Antworten
Wurde der Wagen vom Händler oder in Kommission für einen Kunden ohne Garantie/Gewährleistung verkauft.
Wurde der Wagen unfallfrei verkauft. Ist das im Kaufvertrag so vermerkt.
Es kann wegen der Batterie auch ein Fehler in der Elektrik vorliegen (Verbraucher der die Batterie leerzieht)
10 Jahre alte Reifen sind zwar grenzwertig, aber wenn das Profil ok ist erlaubt.
Bei einem 10 Jahre alten Fahrzeug ist halt auch schon vieles Verschleiß
Er wurde vom händler mit Garantie bzw Gewährleistung verkauft
Wie wäre es, einfach mal mit dem Händler in Kontakt zu treten und gucken was er dazu sagt. Und erst dann können wir Dir weiterhelfen
Anspringen sollte ein Gebrauchtfahrzeug schon, wenn das nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen ist (was ja jederzeit möglich ist, um jede Leistung für eine Gewähr konkret benannter Fehler auszuschließen!).
Die übrigen Dinge sind m.E. ohne Belang, falls nicht im Vertrag ausdrücklich etwas anderes zugesichert wurde. Insbesondere zehn Jahre alte Reifen sind m.E. ohne weiteres keine Schlechtleistung.
Ich würde den Händler aufsuchen und ihn über das Startproblem informieren und Nachbesserung einfordern. Falls er es nicht gleich in Angriff nimmt, diese Aufforderung schriftlich fixieren und dort lassen. Erst dann gibt es Anlass, nicht mehr höflich zu sein, denke ich.
Eine "Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung" sollte dann drin stehen. Also die Erklärung, dass man nach ein paar Tagen (genaues Datum mit angemessener Frist von vielleicht 10 Tagen) die Nachbesserung nicht mehr annimmt, sondern Schadenersatz verlangen wird. Dann kann man nach Fristablauf das Auto woanders in Gang bringen lassen und den Reparaturaufwand einfordern. Die Erfolgsaussichten hängen in dieser Situation von der Bonität des Händlers ab und von dem Aufwand, den man bereit ist, zu leisten.
Allem Anschein nach ist die Batterie also 11 Jahre alt ? Und die soll noch in Ordnung sein ?
Das mit dem Bluetooth: Dürfte wohl am Autoradio liegen, denk ich. Vielleicht ist hier mal ein ähnliches reingekommen oder BT wurde ausgeschaltet.
Bei der Bereifung kannst du garnichts machen, hier musst du bzw. deine Eltern definitiv selbst investieren. Bei der Batterie kann man mal den Händler freundlich drauf ansprechen, aber wenn der sich irgendwie querstellt, kommt man ebenfalls mit einer selbstgekauften besser weg ... neue gibt es bereits ja für unter 100 €. Da mit einem ungewissen Ausgang mit dem Händler zu streiten, kostet mehr als die neue Batterie. Anscheinend funktionierte sie ja noch beim Kauf noch und bei diesem Alter sind Ausfälle nunmal keine Seltenheit ...
- Bluetooth: Wenns nicht im Vertrag festgehalten ist, kein Mangel
- Reifen: Ja nun, die waren ja beim Kauf wohl schon drauf und 10 Jahre alt. Das hätte man da bemängeln müssen, wenn es stört
- Startschwierigkeiten sollten über den Händler geklärt werden, aber bei einer altersschwachen Batterie hilft da keine Gewährleistung oder Garantie, nur Kulanz. Wenn es eine andere Ursache hat, sieht es anders aus.
- Bzgl. der Stoßstange muss man erstmal rausfinden, ob die tatsächlich getauscht wurde und warum. Dann sieht man weiter
Wichtiger Tipp zu Anfang: Beim Händler freundlich bleiben. Es ist gut möglich, dass er von den Mängeln nichts wusste und freundlich bemüht sein wird zu helfen. Fällt man nun gleich aggressiv mit der Tür ins Haus, könnte er auf Stur schalten ;-).
Bluetooth: Bei manchen Fahrzeugen ist das BT etwas zickig. In meinem Audi (aus 2006) habe ich es seit 5 Jahren nicht geschafft das Smartphone per BT zu koppeln. Liegt jedoch daran, dass das Smartphone zu neu für den Audi ist... Beim 2009er Golf könnte es ähnlich sein. Insofern halte ich es für möglich, dass BT zwar vorhanden ist, aber nicht mit dem zu neuen Smartphone kompatibel ist.
Da kann man freundlich den Händler fragen, ob er helfen kann das BT zu koppeln.
Reifen: Reifen sind Verschleiß. Außerdem ist das Alter der Reifen derart offensichtlich (es steht drauf), dass hie kein verdeckter Mangel vorliegen kann. Wenn die Reifen technisch sonst Ok sind, ist das absolut einwandfrei.
Startschwierigkeiten: Man sollte klären, ob es überhaupt an der Batterie liegt. Ebenso möglich wären Benzinpumpe oder Wegfahrsperre. (und noch viele andere Dinge). Hier sollte man den Händler ansprechen und um Beseitigung der Mängel bitten. Bitte nicht irgendeine x-beliebige "Baumarktbatterie" einbauen (lassen). Ggf. muss die Batterie am System angemeldet werden (bin nicht sicher, ob der Golf 6 bereits ein Energiemanagement hat).
Jedenfalls ist für die Startschwierigkeiten der Händler zuständig. Sollte es die Batterie sein, wäre dies allerdings Verschleiß.
Heckschürze: Die Zierstreifen (Chrom) sind oft nur mit Karosserieklebeband (ähnlich doppelseitiges Klebeband) befestigt. Das ist normal. Genauso normal ist es, dass es passieren kann, dass dieses sich irgendwann löst.
Wenn es dort einen Unfall gegeben hat, dann wäre es jedoch wichtig, dass der Händler davon wusste. Wusste er nichts davon, so liegt kein Fehlverhalten des Händlers vor. Und zu beweisen, dass er es wusste ist schwer... bis unmöglich. Wenn das ordentlich repariert wurde und der Preis des Wagens angemessen war, sollte man sich überlegen, ob man die Kröte schluckt.
Es gibt die Möglichkeit sich eine Info bei der HIS (dort werden Versicherungsfälle gespeichert) einzuholen, ob in den letzten Jahren ein Schaden an dem Fahrzeug über eine Versicherung abgerechnet wurde. Geht jedoch nur, soweit mir bekannt, nur für die letzten 4 Jahre.
Batterie tauschen und weiter schauen, kostet nicht die Welt.
Halbtote Batterien sind für heutige Elektronik Mist und legen viele Fehler in den Steuergeräten ab.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 18. August 2020 um 08:18:54 Uhr:
Wenn es dort einen Unfall gegeben hat, dann wäre es jedoch wichtig, dass der Händler davon wusste. Wusste er nichts davon, so liegt kein Fehlverhalten des Händlers vor. Und zu beweisen, dass er es wusste ist schwer... bis unmöglich.
Das ist nicht richtig. Wenn der Wagen als unfallfrei verkauft wurde, tatsächlich aber ein Unfallwagen ist, dann bestehen Gewährleistungsansprüche.
Das Wissen des Verkäufers wäre nur von Bedeutung, wenn es auf Grund eines Gewährleistungsausschlusses auf die Arglist ankäme.
Zitat:
@fehlzündung schrieb am 17. August 2020 um 16:24:18 Uhr:
- Bluetooth: Wenns nicht im Vertrag festgehalten ist, kein Mangel
es ist ständige Rechtsprechung, dass Angaben in der Verkaufsannonce Vertragsbestandteil werden, wenn dies im Vertrag nicht ausdrücklich berichtigt wird. Hier darf man durchaus mal ganz freundlich beim Händler aufschlagen und darum bitten, bei der Einrichtung der Bluetooth-Funktion zu helfen.
Die Investition in eine neue Batterie ist bei einem über zehn Jahre alten Auto mit erster Batterie sicher keine schlechte Investition. In absehbarer Zeit wird sie eh hinüber sein und das ist dann meist zu einem Zeitpunkt, wo es gar nicht passt.
Mit einer neuen Batterie ist man dann erstmal wieder Jahre auf der sicheren Seite (wenn nicht ein anderer Fehler vorliegt, der für Startschwieirigkeiten sorgt).
Das Bluetooth beim Golf benötigt meiner Erinnerung nach einen Adapter, der zwischen dem Radio und Beifahrerairbag aufgesteckt wird.
Zitat:
@lela27 schrieb am 17. August 2020 um 09:17:21 Uhr:
Am Lenkrad ist zwar die Funktion Anrufe annehmen und auflegen angezeigt aber Bluetooth hat der Wagen nicht...
Ist am "Radio" eine Taste "Phone", wenn ja, dann hat der Wagen eine FSE (Bluetooth)? Ob er auch Bluetooth-Streaming hat, ist eine ganz andere Geschichte.
Für das Bluetooth mal im Telefonmenü schauen, ob es sich dort versteckt.
Und nun noch der Knackpunkt, den ich weiter oben schon schrieb... nicht alle Smartphones funktionieren mit der alten FSE von VAG. Liegt aber nicht am Auto, sondern am Smartphone.
Zitat:
@lela27 schrieb am 17. August 2020 um 09:17:21 Uhr:
Weiterhin stellte unsere Werkstatt fest dass das Fahrzeug wohl hinten eine neue Stoßstange bekommen hat, da die Stoßstange von unten zu sauber ist im Vergleich zu dem Rest und auch ein orangefarbender Aufkleber zu sehen ist. Das Chromblech auf der Stoßstange löst sich, da es wohl nur mit doppelseitigen Klebeband draufgeklebt wurde.
Ich habe berufsbedingt mit Stoßfängern aus dem Volkswagenkonzern zu tun, habe allerdings bisher an keiner einen orangefarbenen Aufkleber gesehen. Was steht auf dem drauf?
Werkseitig hatte kein Golf Plus eine Chromleiste auf dem Stoßfänger. Diese wurde nachträgtlich montiert, daher kann man deswegen nicht auf einen Unfallschaden vermuten.