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Gebrauchtwagen: Händlerverkauf unter Ausschluß Garantie?

Themenstarteram 11. März 2008 um 12:27

Auf der Suche nach einem Zweitwagen fallen mir derzeit sehr viele Angebote auf, wo der Verkäufer zwar Händler ist, aber dennoch die Garantie ausschließt.

Ist dies überhaupt rechtens?

 

Danke!

Beste Antwort im Thema

die gründe sind vielfälltig für sowas...

die klassischen "nur für export" oder "nur an gewerbe" klauseln werden immer dann gemacht, wenn der verkäufer die gesetzliche gewährleistung nicht erfüllen kann oder will.

viele freie gebrauchtwagenhändler verkaufen ihre autos mit einer gebracuhtwagengarantie, welche auch die gesetzliche gewährleistung enthält (bzw. deren sinn erfüllt)

diese garantien werden von versicherungen wie der allianz (nur beispielhaft!) abgewickelt und die haben aufnahmebedingungen.

beispielsweise gibt es wohl kaum eine versicherung die einen 15 jahren alten porsche 928 mit einer gebrauchtwagengarantie (versicherung) versehen wird. die ersatzteile und reparaturkosten sind immens und

zugleich ist die schadenanfälligkeit bei autos jenseits der 300PS sehr auffällig. (junge burschen, verheizen, 5. hand...was weiß ich)

andere geben so ne garantie nur für fahrzeuge bis 100.000km.....oder bis 3. hand....oder ein bestimmtes maximalalter....

gibt da unzählige varianten.

da der händler die gesetzlichen gewährleistungsansprüche gegenüber einem verbraucher (privatkunden) jedoch

weder beschneiden, noch verweigern kann, ist diese "export klausel" oft die einzige möglichkeit bestimmte

autos betriebswirtschaftlich sinnvoll zu vermarkten.

gegenüber privatkunden: 24 monate gewährleistung, bei gebrauchtgegenständen auf 12 monate verkürzbar. jeweils immer mit der beweislastumkehr nach 6 monaten (daher: die ersten 6 monate hat der verkäufer immer schlechte karten)

gegenüber gewerblichen kunden: 12 monate gewährleistung, kann jedoch auch vollständig ausgeschlossen werden

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am 11. März 2008 um 12:58

Moin,

an dieser Stelle ist zwischen Garantie, welche eine freiwillige Leistung seitens des Verkäufers ist, und der gesetzlich nach dem BGB geregelten Gewährleistungsrecht beim Verkauf von gewerblich an Privat zu unterscheiden.

Ich vermute mal das sich Dein Posting auf den sehr häufig zu findenden Satz: Verkauf ausschließlich an Gewerbe oder Export bezieht.

Durch den Verkauf an Gewerbliche Abnehmer oder Export muss der Händler keine Gewährleistung gewähren.

Beim Verkauf an Privat muss der Händler eine 24 monatige Gewährleistung, welche bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden kann, gewähren.

Gruss

Marcus

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Ist dies überhaupt rechtens?

ja...zum beispiel bei den o.g. exportfahrzeugen oder wenn der händler "fahrzeuge im auftrag" verkauft.....

Themenstarteram 11. März 2008 um 14:19

ah...sorry, da hab ich mich undeutlich ausgedrückt, danke für die richtigstellung.

also es handelt sich weder um Exportfahrzeuge noch um "im Auftrag".

 

Ganz gewöhnlicher Gebrauchtwagenhändler und sagt trotzdem, "ohne garantie" womit sicherlich die gewährleistung gemeint sein wird.

am 11. März 2008 um 16:30

Moin,

ich würde mit dem Zusatz "Ohne Garantie" im Kaufvertrag vom Händler als Privatperson ein Fahrzeug kaufen..... :D AdvoCard sei dank.....

Das Thema an sich ist sehr komplex und alle möglichen Händler meinen das Sie durch windige Formulierungen oder durch "Im Kundenauftrag" die gesetzlichen Regelungen aushebeln könnten. Wenn es hart auf hart käme würde der Steit vermutlich vor Gericht enden.

Das Beste was ich gesehen habe war ein Kaufvertrag in dem allen Ernstes das Fahrzeug als Schrott zum Kilopreis verkauft wurde..... Ich hab gedacht ich steh im Wald. Allerdings war der Vertrag absolut wasserdicht.

Ich würde Dir, wenn Du einen Gebrauchtwagen kaufen willst, raten zum Fachhändler zu gehen. Dort zahlst Du vermutlich prozentual gesehen ein wenig mehr als beim Fähnchenhändler an der Ecke, bist aber vermutlich im Fall einer Beantstandung auf der sicheren Seite.

Gruss

Marcus

wenn ein händler die garantie(freiwillige leistung) ausschliesst, ist das an sich nicht weiter wild. bei schäden in den ersten 6 monaten greift eh die gewährleistung.

und die kann ein händler bei verkauf an privat nicht ausschliessen.

Ich vermute da ne Masche hintendran;) wenn der Käufer sich bewusst ist das er keine Garantie hat werden sich sicher einige nicht melden wenn sie einen Gewährleistungsfall haben weil sie ja wissen das die Garantie ausgeschlossen ist ;)

Dient wahrscheinlich der Gewinnoptimierung und ist noch nicht mal ungesetzlich :(

grüße

Steini

die gründe sind vielfälltig für sowas...

die klassischen "nur für export" oder "nur an gewerbe" klauseln werden immer dann gemacht, wenn der verkäufer die gesetzliche gewährleistung nicht erfüllen kann oder will.

viele freie gebrauchtwagenhändler verkaufen ihre autos mit einer gebracuhtwagengarantie, welche auch die gesetzliche gewährleistung enthält (bzw. deren sinn erfüllt)

diese garantien werden von versicherungen wie der allianz (nur beispielhaft!) abgewickelt und die haben aufnahmebedingungen.

beispielsweise gibt es wohl kaum eine versicherung die einen 15 jahren alten porsche 928 mit einer gebrauchtwagengarantie (versicherung) versehen wird. die ersatzteile und reparaturkosten sind immens und

zugleich ist die schadenanfälligkeit bei autos jenseits der 300PS sehr auffällig. (junge burschen, verheizen, 5. hand...was weiß ich)

andere geben so ne garantie nur für fahrzeuge bis 100.000km.....oder bis 3. hand....oder ein bestimmtes maximalalter....

gibt da unzählige varianten.

da der händler die gesetzlichen gewährleistungsansprüche gegenüber einem verbraucher (privatkunden) jedoch

weder beschneiden, noch verweigern kann, ist diese "export klausel" oft die einzige möglichkeit bestimmte

autos betriebswirtschaftlich sinnvoll zu vermarkten.

gegenüber privatkunden: 24 monate gewährleistung, bei gebrauchtgegenständen auf 12 monate verkürzbar. jeweils immer mit der beweislastumkehr nach 6 monaten (daher: die ersten 6 monate hat der verkäufer immer schlechte karten)

gegenüber gewerblichen kunden: 12 monate gewährleistung, kann jedoch auch vollständig ausgeschlossen werden

An sich sollte diese Gewährleistungsregelung wieder gekippt werden, vernünftige alte, aber noch gut erhaltene Autos werden in den Export gegeben, während in Deutschland mangels Alternativen zu einem Neuwagen oder einem fast-Neuwagen gegriffen werden muss. Klar gibt es noch den Privatmarkt, aber sobald der Wagen einmal bei einem Händler gelandet ist, ist er weg. Letztendlich verteuert das doch die neueren Autos (gestiegene Nachfrage) und drückt gleichzeitig auf die Preise der "Alten", weil sie keiner mehr kaufen will. Bei einem bekannten Händler steht z.B. ein 5 Jahre alter Alfa 156 Kombi seit 3 (!!!) Jahren, er er will dafür 10.000 Euro, der Wagen ist voll ausgestattet und hat nen relativ guten 2,4 Liter Dieselmotor. Die meisten, die dort hin kommen sagen ernsthaft, dass der Wagen für die 60.000 gelaufenen km zu teuer ist. Klar bekommt man dafür auch nen neuen Daihatsu Sirion, aber ich wette, dass der nicht so lange hält wie der Alfa es noch tun würde.

Die einzigen, die sich über sowas freuen sind die Exporteure. Meine Freundin kommt aus Weißrussland, der dortige Fahrzeugmarkt wird fast ausschließlich aus deutschen (oder zumindest europäischen) Autos gedeckt. Ich könnte meinen Alfa 156, für den ich hier gerade mal noch 5000 Euro bekomme dort für 8000 verkaufen. Trotz dem hohen Dollarkurs. Einen Einfuhrzoll gibt es da nicht (wenn man weiß wie es geht). Wir verschenken hier also massig Geld, nur um einen pseudosicheren Gebrauchtwagenmarkt zu erhalten.

Moin,

Das ist zwar die eine Sache ... aber grundsätzlich ist diueses Gewährleistungsrecht sehr gut, denn es schützt den NICHT FACHMANN beim Autokauf vor unliebsamen Überraschungen. Was mich jedoch auch etwas stört, ist dass es keine geregelte Möglichkeit gibt, die Gewährleistung teilweise oder ganz auszuschließen, wenn man sich an GEWISSE Regeln hält.

Es wäre durchaus eine denkbare Sache ... einem Händler zuzugestehen ein Fahrzeug OHNE Gewährleistung zu veräussern, wenn dieses z.B. TÜV/AU <6 Monate, ein entsprechendes Alter (z.B. 10 Jahre) überschritten und unterhalb z.B. 2500 Euro veräussert wird... selbstredend ... MIT entsprechendem HINWEISS das dies der Fall ist. Wenn der Kunde im BILDE ist ... wäre dies ein gangbarer Weg.

Aber GRUNDSÄTZLICH ist das Gewährleistungsrecht in seiner aktuellen Form ganz gut, schade ist nur...das es aktuell sehr viele versuchen auszunutzen :(

MFG Kester

am 16. März 2008 um 11:55

Moin moin,

 

ich habe zur Gewährleistung des Händlers noch mal eine Verständnisfrage.

Ich habe vor ca. 4 Monaten einen Gebrauchtwagen von einem freien Händler gekauft

und gleichzeitig eine Gebrauchtwagen-Garantie abgeschlossen und nun einen teuren Defekt (Getriebeschaden) am Auto.

 

Jetzt ist es so, dass der Händler die Gebrauchtwagen-Garantie vor die Sachmängelhaftung schiebt und

ich nun die in der Garantieversicherung vereinbarte Selbstbeteiligung zahlen soll. Ich bin jedoch der Ansicht,

dass das nicht korrekt ist, meiner Meinung nach müsste der Händler in den ersten 6 Monaten alle Reparaturen zu 100 % übernehmen. Ob ich für die Zeit noch Anspruch auf einen Leihwagenu  habe würde mich auch mal interessieren.

 

Kann mir jemand dazu etwas sagen oder hat schon jemand selbige Erfahrungen gemacht.

 

Gruß

 

 

Letztenendes ist die Gewährleistung auch nicht viel anders als eine Garantie. Man hätte also alternativ eine Regelung schaffen müssen, die besagt, dass bei Gebrauchtwagen eine Gebrauchtwagengarantie (mit gewissem, vorgegebenen Umfang) standardmäßig angeboten werden muss. So ähnlich wie im Supermarkt der Preis pro kg (oder was auch immer) auf dem Preisschild stehen muss, muss dann beim Auto verpflichtend die Garantie mit auf dem Verkaufsschild angeboten werden. Somit kann man dann selber entscheiden, ob man die will. Wer sich auskennt und klar sagt, dass ans Auto nix dran kommt lässt sie weg, wer auf Nummer sicher gehen will und keinen Plan von Autos hat nimmt sie dazu. So hätte der Händler immer noch die Chance alte, aber gute Autos auf dem deutschen Markt zu verkaufen und müsste sie nicht an die Exporteure abgeben, die damit nen Reibach machen. Die Gewinnspanne liegt da bei teilweise 50%, das ist momentan nur so schlecht, weil z.B. in Weissrussland die Geschäfte mit Dollar abgerechnet werden und der gerade für den Export nen schlechten Kurs hat.

Fakt ist aber, dass wir viel billigere Autos kaufen könnten, wenn es nicht die Hemmschwelle der Händler gäbe. Damit meine ich wie schon in meinem vorherigen Beitrag erwähnt nicht nur die alten Gebrauchten, sondern auch neuere Gebrauchte, denn wenn ein Kunde keinen alten bekommt muss er ja einen neueren kaufen. Wegen Angebot und Nachfrage wird das den Preis dann hochtreiben. Die paar Ausreißer, welche die Kunden verarschen wollen kann man ja leicht mit der Garantieregelung dranbekommen. Wenn die Möglichkeit nicht explizit im Kaufvertrag abgewählt werden kann (bestätigt mit einer weiteren Unterschrift) ist der Vertrag nichtig, bzw. der Händler steht trotzdem voll für Schäden ein. Einzig diejenigen, die sich es leisten können ein neues Auto zu kaufen freuen sich über die Regelung, denn dadurch werden die jungen gebrauchten nicht ganz so schnell an Wert verlieren.

@tillymann

Du siehst das richtig, der Händler kommt nicht um die Gewährleistung herum. Steht alles im BGB ab §437.

Vorraussetzung ist aber, dass im Kaufvertrag der Getriebeschaden nicht als Mangel aufgenommen wurde.

Ich hab aber auch schon seeeehr große Probleme mit Autohändlern gehabt, also rate ich dringend einen Anwalt einzuschalten. Wenn du ne Rechtschutz hast ist das ja eh kein Problem, ansonsten würde noch der ADAC eine Beratung bezahlen, falls du da drin bist. Dort könntest du das weitere Vorgehen abstimmen. Meist reicht ja ein Brief vom Anwalt, damit andere merken, dass man es ernst meint.

Oft steht sogar in den Garantiebedingungen drin das zuerst geprüft werden muss ob die gesetzliche Gewährleistung greift bevor die Garantieversicherung eintritt. Außerdem stellen sich die Verkäufer immer gern als Vertragspartner der Garantieversicherung dar, was sie aber nicht sind, also entscheidet das nur das unternehmen der Garantieversicherung ob die was übernehmen.

In deinem Fall sollte zuerst die Gewährleistung greifen, also nix SB oder anteilige Kosten.

Der Händler hat aber das recht das Getriebe mit einem gleicher Laufleistung zu ersetzen.

grüße

Steini

zum getriebefall ist grundsätzlich zu sagen:

egal wie die garantiebedingungen lauten und egal was der händler sagt:

die gesetzliche gewährleistung darf unter keinen umständen zum nachteil des verbrauchers beschnitten noch ausgeschlossen oder "ergänzt" werden.

und in deinem fall hast du einen mangel vor der beweislastumkehr, daher innerhalb der ersten 6 monate, und der händler muß nachbessern.

guckst du beispielsweise hier: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__475.html

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