Gebrauchtwagen Kaufvertrag bei Händler unterschrieben, Händler nicht mehr erreichbar
Hallo Motor Talk Community,
habe ein Anliegen und wäre sehr dankbar über Antworten und Ratschläge.
Folgende Situation:
Am 15.02.2024 fuhr ich zu einem Autohaus (170km) und unterschrieb nach einer Probefahrt für einen W205, Kaufpreis 19.900€. Die Zahlung haben wir als Überweisung vereinbart. Im Kaufvertrag sind keine Fristen für Rücktritt, Zahlung oder Abholung vermerkt. Nach Überweisung wollte mir der Händler den Brief per Einschreiben zusenden und ich den Wagen dann nach Anmeldung Termin beim Stva am 28.02.2024 abholen kommen. Der Händler wollte zwischenzeitlich die HU durchführen.
Am 19.02 fiel mir auf, dass ich eine unerwartete Abbuchung in 1000€ habe und damit das Geld mir zur Zahlung fehlt. Ich rief den Händler ca. 13:00 Uhr an und schilderte ihm die Situation und fragte ob eine Möglichkeit des Rücktritts bestehe. Der Händler meinte, dass er mir dann in dem Falle etwas berechnen müsse, er aber es erst prüfen werde wenn er wieder am Schreibtisch ist und sich dann bei mir melden werde.
Bis 17:00Uhr hatte er sich nicht gemeldet, so dass ich nochmal anrief. Er wimmelte mich direkt ab, da er Kunden habe und er mich gleich zurückrufen werde, was er nicht tat.
Am 20.02 habe ich eine Möglichkeit gefunden die fehlenden 1000€ aufzutreiben. Allerdings möchte ich dann nicht wie vereinbart überweisen, sondern Bar vor Ort zahlen. Ich rief den Händler an, dieser teilte mit dass er gerade beschäftigt ist und sich in 5 Minuten bei mir melden werde, was er nicht tat.
Zur Sicherheit schrieb ich dem Händler über WhatsApp, dass ich nicht vom Kaufvertrag zurückgetreten bin, sondern lediglich fragte ob die Möglichkeit des Rücktritts bestehe und ob dies mit Kosten verbunden wäre. Da er sich nicht wie vereinbart zurück gemeldet hat, würde der Kaufvertrag von meiner Seite aus noch bestehen.
Mit fiel dann auf, dass er das Fahrzeug wieder bei mobile und anderen Plattformen inseriert hat. Heute habe ich mehrfach versucht ihn zu erreichen um ihm mitzuteilen, dass ich das Fahrzeug am 27.02 abholen und bar bezahlen möchte. Allerdings geht der Händler nicht dran und scheint mich blockiert zu haben.
Meine Fragen:
- Habei ich durch die telefonische Anfrage ob ein Rücktritt besteht bereits einen (rechtswidrigen) Rücktritt verursacht?
- Welche Frist habe ich um nach unterschreiben eines Kaufvertrages das Fahrzeug zu bezahlen bzw. abzuholen, bevor der Händler den Kaufvetrag von seiner Seite aus storniert und Schadenersatzansprüche geltend macht?
- Darf ich nachträglich die Zahlung von Überweisung auf Bar-Zahlung ändern lassen oder muss wie vereinbart überwiesen werden?
- Muss der Händler bevor er den Kaufvertrag einseitig auflöst mich informieren oder schriftlich Fristen zur Zahlung/Abholung setzen?
- Sollte der Händler zwischenzeitlich das Fahrzeug jemandem anderen verkaufen ohne mich zu informieren oder formell den Kaufvetrag zu stornieren, kann ich in dem Fall den Händler belangen?
Nach dieser Erfahrung und der Unzuverlässigkeit des Händlers sich nicht zurück zu melden und einfach so das Fahrzeug wieder zu inserieren obwohl ein gültiger Kaufvertrag besteht, habe ich wirklich keine Lust und auch kein Vertrauen mehr. Ich möchte das Fahrzeug zwar haben, wäre aber letzendlich bereit den Kaufvertrag zu stornieren, aber nur wenn es nicht mit irgendwelchen Kosten für mich verbunden ist.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und entschuldige mich für den langen Text. Ich würde mich über Antworten und Ratschläge sehr freuen-
Danke im Voraus
Ähnliche Themen
70 Antworten
Das alles kommt mir sehr seltsam vor; wäre Grund genug Abstand von dem Verkäufer zu nehmen..
Sehr komisches Gebaren des Händlers (Gebrauchtwagenhändler oder Autohaus?)...
Zitat:
@Deluxe34tr schrieb am 21. Februar 2024 um 18:58:59 Uhr:
Das alles kommt mir sehr seltsam vor; wäre Grund genug Abstand von dem Verkäufer zu nehmen..
Vielen Dank für Ihren Ratschlag. Dies ist zwar auch mein Gedanke. Ich möchte allerdings aufgrund von Abstandnahme, Nichtzahlung, Nichtabholung oder Fristvertreichung keine Kosten bzw. Schadenersatz für den Käufer verursachen.
Auch möchte ich das Fahrzeug eigenlich immer noch haben.
Es ist ein C180 Bj. 2014, AMG Ausstattung, Schalter, Panoramadach, 73Tkm, 12 Monate Garantie, neuwertiger Zustand innen und außen. Ein wirklich sehr schönes, sauberes Fahrzeug mit Garantie zu einem mMn angemessenem Preis.
Für mich stellt sich die Frage ob ich vielleicht einfach hinfahren, den Wagen bar bezahlen, Brief abholen, Wagen anmelden, mit dem Zug nochmal zum Autohaus zum abholen fahren soll oder aufgrund der schlechten Erfahrung vielleicht auf mein Bauchgefühl vertrauend den Kauf abblasen sollte.
Zitat:
@icebeard schrieb am 21. Februar 2024 um 19:29:43 Uhr:
Sehr komisches Gebaren des Händlers (Gebrauchtwagenhändler oder Autohaus?)...
Ein modernes Autohaus welcher u.a. Luxusfahrzeuge (G-Klassen, AMG C63 u. ähnliches) verkauft. Kein Hinterhof Händler sondern ein richtiges Autohaus. Inhaber ist Ausländer (mMn irrelevant). Bewertungen bei mobile.de usw sind durchweg gut, bis auf wenige Einzelne dich sich aufgrund Verschweigung von etwaigen Mängeln beschweren.
Zitat:
@crooz schrieb am 21. Februar 2024 um 19:30:17 Uhr:
Ich möchte allerdings aufgrund von Abstandnahme, Nichtzahlung, Nichtabholung oder Fristvertreichung keine Kosten bzw. Schadenersatz für den Käufer verursachen.
Hast du dem Verkäufer denn schon eine Frist zur Lieferung gesetzt und ihn darüber informiert, daß du ihn in Verzug setzen und deinen Schaden geltend machen wirst, wenn er die Lieferfrist nicht einhält?
Moinsen,
unabhängig von der rechtlichen Würdigung - mach mal ein Haken hinter dieser ganzen Sache. Das kostet nur Nerven und führt unter Umständen nicht zum Erfolg, den du haben möchtest!
Schau dir doch die Bewertungen bei Google an. Du bist wahrscheinlich nicht das erste Opfer/Kunde, mit dem er so umspringt. Wer sich so verhält, macht das öfter so ...
Fazit wäre für mich: Finger weg und woanders kaufen.
Viele Grüße
Udo
PS: Sage doch mal wer der Händler ist? Dann können alle anderen hier im Forum, um diesen Händler dann ja einen großen Bogen machen. (und das ganze hat ja nicht mit schlecht reden zu tun, du berichtest ja nur über deine Erfahrungen und der Händler kann hier im Forum ja entsprechend reagieren, wenn er das anders sieht!)
Zitat:
@Timbow7777 schrieb am 21. Februar 2024 um 19:37:35 Uhr:
Zitat:
@crooz schrieb am 21. Februar 2024 um 19:30:17 Uhr:
Ich möchte allerdings aufgrund von Abstandnahme, Nichtzahlung, Nichtabholung oder Fristvertreichung keine Kosten bzw. Schadenersatz für den Käufer verursachen.
Hast du dem Verkäufer denn schon eine Frist zur Lieferung gesetzt und ihn darüber informiert, daß du ihn in Verzug setzen und deinen Schaden geltend machen wirst, wenn er die Lieferfrist nicht einhält?
Nein das habe ich nicht. Heute habe ich den ganzen Tag versucht ihn anzurufen um zum einen zu fragen ob die HU durch ist und wann ich vorbeikommen und Bar statt Überweisung zahlen könnte. Auch wieso er das Fahrzeug wieder inseriert hat. Er ist aber nicht erreichbar und sein Verhalten mMn absolut unprofessionell. Nur weil ich gefragt habe ob ein Rücktritt bestehe ignoriert er mich. Ich befürchte dass er vlt. auf Zeit spielt und gesetzliche Fristen verstreichen lassen will um mich dann auf Schadenerstatz zu verklagen. Daher war meine Frage, bis wann ich das Fahrzeug nach der Unterschrift des Kaufvetrages bezahlen und abholen müsste und ob der Händler mir zualler erst eine (schriftliche) Frist zur Zahlung/Abholung setzen müsste, bevor er den Kaufvertrag storniert und Schadenersatz fordert. Und auch ob er trotz Kaufvertrages den Wagen einfach an jemand anderem verkaufen kann.
Möchte mich nochmal bei allen Antwortenden bedanken.
Zitat:
@UDO_aus_NF schrieb am 21. Februar 2024 um 19:38:32 Uhr:
Moinsen,
unabhängig von der rechtlichen Würdigung - mach mal ein Haken hinter dieser ganzen Sache. Das kostet nur Nerven und führt unter Umständen nicht zum Erfolg, den du haben möchtest!
Schau dir doch die Bewertungen bei Google an. Du bist wahrscheinlich nicht das erste Opfer/Kunde, mit dem er so umspringt. Wer sich so verhält, macht das öfter so ...
Fazit wäre für mich: Finger weg und woanders kaufen.
Viele Grüße
Udo
PS: Sage doch mal wer der Händler ist? Dann können alle anderen hier im Forum, um diesen Händler dann ja einen großen Bogen machen. (und das ganze hat ja nicht mit schlecht reden zu tun, du berichtest ja nur über deine Erfahrungen und der Händler kann hier im Forum ja entsprechend reagieren, wenn er das anders sieht!)
Moin moin, erst mal danke für Ihre Antwort und den Ratschlag.
Die Bewertungen bei Google und Co. sind zu 90% positiv. Nur einzelne Beschwerden, aber sowas ist nie zu vermeiden. Das Autohaus macht ein sehr seriösen Eindruck und ich war vor Ort zufrieden.
Allerdings bin ich nicht sicher ob ich den Händler jetzt schon hier nennen sollte und ob ich mich eventuell damit ins juristische Abseits setze, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen. Bitte um Verständnis. Wenn alles abgeschlossen ist, werde ich den Händler hier beim Namen nennen.
Zitat:
@UDO_aus_NF schrieb am 21. Februar 2024 um 19:38:32 Uhr:
Moinsen,
......
Ich wäre sehr an Ihrer Meinung interessiert, was Sie von dem Fahrzeug, der Aussattung und dem Preis halten.
Und ob es sich lohnt dafür zu kämpfen oder ob ich nicht lieber ihrem Ratschlag folgen sollte und etwas abwartend, einen anderen, mit einer anderer Ausstattung kaufen sollte.
Hmm, vorschnelles Verurteilen eines Händlers ohne Anhörung der anderen Seite. Händler verunglimpfen aufgrund der Aussagen eines Ja/Nein/Vielleicht-Käufers???
Finde ich merksam.
Weiterhin… hier kein Platz für Rechtsberatung, einschlägige Literatur zum Vertragswesen gibts ausreichend im www.
Als Verkäufer läge mein Schwerpunkt auch auf potentiellen sicheren Kunden die in meinem Geschäft sind…
Just my 2 cent
Ich sag mal der Preis ist nicht schlecht, aber;
Unfallfrei?
Licht nur Halogen
Kein Echtleder nur Artico Kunstleder
Nur Audio 20, kein command, kein Burmester.
Der Klavierlack der Mittelkonsole will auch mal aufpoliert werden.
+ Spiegelpaket
+ Tempomat (es gibt auch Schalter ohne)
+ Panodach
+ Pseudo Volleder
+ Dynamic Select Fahrwerk
+ AMG Optic, wenn man es mag.
Dafür und als Limo mit Pano Dach ist der Preis gut, aber eben auch nicht so welltbewegend.
Meine Facelift Pendlersänfte aus der Signatur war mit 110.000km beim Freundlichen mit Junge Sterne Garantie auch nicht teurer.
Also das wäre mir irgendwo auch viel Hickhack gewesen. Und dann noch über 10.000€ bar bezahlen, siehe Geldwäschegesetz. Aber dann keine 1.000€ über haben und schon mit Rücktritt anfangen...
Als Händler hat man oft mit "schwierigen" Fällen zu tun. Und manchmal auch einfach sehr viel zu tun, sodass solche Sachen nach hinten geschoben werden.
Schreib ihm doch noch Mal auf, dass du dich für das hin und her entschuldigst, du den Kaufvertrag nicht auflösen möchtest und wie er am liebsten bezahlt werden würde.
Zitat:
@Ratbo schrieb am 21. Februar 2024 um 20:12:54 Uhr:
Hmm, vorschnelles Verurteilen eines Händlers ohne Anhörung der anderen Seite. Händler verunglimpfen aufgrund der Aussagen eines Ja/Nein/Vielleicht-Käufers???
Finde ich merksam.
Weiterhin… hier kein Platz für Rechtsberatung, einschlägige Literatur zum Vertragswesen gibts ausreichend im www.
Als Verkäufer läge mein Schwerpunkt auch auf potentiellen sicheren Kunden die in meinem Geschäft sind…
Just my 2 cent
Kann Ihnen leider nicht folgen. Habe niemanden verunglimpft, sonder wahrheitsgemäß meine Situation dargestellt. Im Gegenteil habe ich das Autohaus als seriös bezeichnet und nur das Handeln des Händlers hinterfragt. Ich bin auch kein Vielleicht Käufer, denn wenn sie meine Ausführung lesen, dann würden sie feststellen, dass ich das Fahrzeug weiterhin möchte und bereits einen Kaufvetrag habe und somit ein sicherer Kunde bin. Die Anfrage ob die Möglichkeit des Rücktritts besteht sollte jederzeit jedem Kunden erlaubt sein, denn es gibt Händler die dies aus Kulanz tun. Sollte ein Fehler meiner Seite aus vorliegen hat der Händler doch die Möglichkeit mir das näher zu bringen, anstatt die Kommunikation komplett zu verweigern. Würde er mir sagen, nein kein Rücktritt möglich, sie müssen bis dann und dann bezahlen und abholen würde ich das tun. Ich versuche ja auch den Händler zu erreichen um einen Termin zur Zahlung Abholung zu vereinbaren. Somit kann man mir kein Fehlverhalten unterstellen. Rein rechtlich gesehen habe ich einen Kaufvertrag und es hat wie bereits im Eingang von einem User erwähnt kein formeller Rücktritt oder Rücktrittsbekundung stattgefunden. Ich habe in meiner Darstellung weder etwas ausgelassen noch verschwiegen oder gelogen. Das sie mir dies indirekt unterstellen finde ich nicht OK, aber seis drum. Dennoch danke für ihre 2ct.
Der Preis ist ok, mehr nicht.
Ausstattung ist Nacktschnecke mit AMG als Handschalter.
Gut gepflegt scheint er zu sein, Laufleistung für das Alter aussergewöhnlich niedrig.
@TE
Das ging weniger direkt an dich, die Verurteilung bzw öffentliche Benennen kam woanders her.
Der Händler hat sicher anderes zu tun als sich hier im Forum zu erklären.