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Gebrauchtwagen vom Händler - Kupplung defekt (quietscht) - Mangel, Gewährleistung?

Themenstarteram 22. Januar 2019 um 14:29

Hallo zusammen,

ich habe einen Gebrauchtwagen mit 95000km gekauft. Das Fahrzeug besitze ich seit einer Woche. Bei der Probefahrt fiel mir ein quietschen beim Anfahren auf, der Händler verwies auf die Bremsanlage und behauptete, das Geräusch käme durch Standzeit und sollte nach einigen km fahren weg sein.

Nun besteht das Geräusch weiterhin und ich habe nach Rücksprache das Fahrzeug hier vor Ort zu einer Meisterwerkstatt gebracht zum überprüfen dieses Problems. Diagnose: Defekt der Kupplung. Welche Teile defekt sind, kann nicht genau beurteilt werden. Lt. Meister macht das ZMS verdächtige Geräusche und eben das Quietschen bei schleifender Kupplung. Der gesamte Kupplungssatz sollte getauscht werden.

Lt. Händler sollte so ein Defekt nicht nach einer solchen Laufleistung auftreten, da gebe ich ihm auch recht, ich solle noch etwas fahren, vielleicht ginge das Geräusch doch wieder weg, was ich aber nicht vermute.

Meiner meinung ist das ein Mangel, vor allem darf so ein Problem nicht nach einer Woche dauerhaft auftreten. Klar, die Kupplung muss irgendwann getauscht werden, aber doch nicht schon nach 100.000km. Vor allem dieses Geräusch stellt für mich einen erheblichen Mangel dar.

Wie sollte ich mich am besten verhalten? Soll ich noch kurze Zeit warten, ob das Geräusch wieder weggeht (was ich nicht vermute) oder direkt auffordern den Mangel beseitigen zu lassen? Entweder bei sich oder in einer Freien Werkstatt. Ich vermute, die Reparaturkosten werden ihm zu hoch sein, von einer anderen Werkstatt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Chaoz_Mezziah schrieb am 22. Januar 2019 um 17:40:31 Uhr:

Ich befürchte schon, dass es kein Magel sondern simpler Verschleiß ist. Eine Kupplung ist ein Verschleißteil und wie lange die hält, hängt halt davon ab welche Qualität die Kupplung hat und vor allem, wie der/die Vorbesitzer damit umgegangen sind. Zu beweisen, dass die Kupplung schon bei Übergabe defekt war, wird nahezu unmöglich sein. Du hast eine Probefahrt durchgeführt und hast Dich mit einer Ausrede abspeisen lassen. Da das nicht schriftlich festgehalten wurde, hast Du jetzt schlechte Karten.

Nun versetze den TE mal nicht in Panik. Er ist das Auto erst ein paar km gefahren und hat es 1 Woche. Innerhalb der ersten 6 Monate müsste der Händler beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war. Auch bei einem Gebrauchtwagen muss ich keine Defekte hinnehmen, sondern nur Verschleiß. Wenn die Kupplung bereist bei Übernahme defekt war, ist das kein Verschleiß. Das Geräusch hat der Händler noch nicht einmal bestritten, sondern es auch eine andere Ursache zurückgeführt. Dieser Irrtum muss den TE als Käufer aber nicht interessieren.

Grüße vom Ostelch

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Der Händler hat bei der Gewährleistung ein Nachbesserungsrecht. Sei doch froh, wenn er mitspielt. Es muss ja nicht alles im Konflikt enden.

Themenstarteram 22. Januar 2019 um 14:49

Das Recht räume ich ihm auch gerne ein! Mir geht es nur um den Fall, dass hier vielleicht auf Verschleiß verwiesen wird. Meiner meinung nach sollte bei einer solchen Laufleistung noch kein Verschleiß auftreten, der Händler ist ja auch der gleichen Meinung.

Ich bin auch nicht auf Konflikt aus, ich möchte nur, dass ich ein Fahrzeug in einem für den KM stand ordentlichen Zustand bekomme und da gehört für mich eine funktionierende Kupplung unter anderem auch zu. Wir haben noch ein paar mehr Kleinigkeiten unter dem Fahrzeug entdeckt, die nicht Fachgerecht instand gesetzt worden sind. Teilweise fehlen Halteringe für Abdeckungen, Kabelbinder sind angebracht usw. Da stellt sich mir am Ende die frage, ob der Händler sich das Fahrzeug denn auch mal genauer angeschaut hat.

Was sagt den eine weitere Werkstatt woher das Geräusch kommt?

MfG kheinz

naja wie spielt er denn mit der Händler er sagt doch gar nichts von anschauen oder reparieren sondern will es aussitzen mit dem Spruch "fahrn se erstmal"

Themenstarteram 22. Januar 2019 um 14:55

Zitat:

@crafter276 schrieb am 22. Januar 2019 um 15:50:33 Uhr:

Was sagt den eine weitere Werkstatt woher das Geräusch kommt?

MfG kheinz

Ich war ja bereits bei einer Werkstatt, der Meister wusste direkt welches Geräusch ich meine. Ich bin der Meinung, dass ich mich auf seine Aussage sehr gut verlassen kann.

Auch wenn es die Werkstatt meines Vertrauens ist, will ich hier keinen über den Tisch ziehen (kann man ja vermuten, wenn man dort Stammkunde ist und die Werkstatt einem wohlgesonnen ist). Entsprechend erwarte ich das im Gegenzug aber auch.

Themenstarteram 22. Januar 2019 um 14:59

Zitat:

@MarMor2000 schrieb am 22. Januar 2019 um 15:53:23 Uhr:

naja wie spielt er denn mit der Händler er sagt doch gar nichts von anschauen oder reparieren sondern will es aussitzen mit dem Spruch "fahrn se erstmal"

Jo, erstmal warten und wenn das Problem weiter besteht, wird ein Termin gemacht zur Begutachtung/Mängelbeseitigung.

Ich meine ich warte gerne, aber ich fahre sehr ungerne mit diesem Problem rum. Wenn bei besagtem Termin dann nochmal abgewimmelt wird, werde ich wohl schon eine schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung dabei haben.

Es ging mir aber auch darum, ob ich auf den Kosten am Ende sitzen bleibe. Für den Kaufpreis den ich bezahlt habe erwarte ich halt eine einwandfreie Funktion des Fahrzeugs.

am 22. Januar 2019 um 15:00

Setz dem Händler schriftlich eine Frist den Mange zu beheben. 14 Tage sollten reichen und für die Reparaturzeit soll er dir kostenlos ein Fahrzeug zur Verfügung stellen.

Themenstarteram 22. Januar 2019 um 15:02

Zitat:

@crazybonecrusher schrieb am 22. Januar 2019 um 16:00:28 Uhr:

Setz dem Händler schriftlich eine Frist den Mange zu beheben. 14 Tage sollten reichen und für die Reparaturzeit soll er dir kostenlos ein Fahrzeug zur Verfügung stellen.

Reicht hier eine übersendung als Fax als Beweismittel für den fall der Fälle? Sollte ja Rechtsmäßig das gleiche sein wie ein Einschreiben.

Für mich ist auf jeden fall absehbar, dass das Quietschen weiterhin auftritt.

Fax mit Sendeprotokoll sollte als Beweis für die Übermittlung reichen.

@ TE

Es geht um den Zugangsnachweis der Aufforderung zur Nachbesserung. Am besten mit einem Zeugen und dem Auto zum Verkäufer fahren und Nachbesserung verlangen. Wirds gemacht ist alles gut. Wenn nicht, so hast Du einen Zeugen für den Vorgang und von dem lässt Du dass möglichst schriftlich bestätigen. Sollte es Stress geben, dann gehst Du damit zum Anwalt.

Themenstarteram 22. Januar 2019 um 15:35

Okay, ich werde mal so vorgehen, wenn der Händler sich denn sträuben sollte. Wie gesagt, bin nicht auf Ärger aus und möchte erst versuchen das ganze normal abzuwickeln. Wenn es nicht klappt, muss ich wohl anders handeln.

wenn bei 100tkm das zms hin ist oder aus ausrücklager quitscht oder oder, würd ich mal versuchen den vorbesitzer zu kontaktieren und nach dem tatsächlichen kilometerstand fragen.

einen vertragshändler aufsuchen und fragen "hier ist meine fahrgestellnummer, bei wieviel kilometer ist die nächste inspektion" oder bei wieviel kilometer war die letzte, kann man auch probieren. mit glück war er dort zur lletzten wartung und du bekommst irgendwelche angaben. wenn er dich nach deinem jetzigen kilometerstand fragt sagst halt du weißt ihn nicht es ist das auto deiner frau/tochter/mutter aber vielleicht könne er ja anhand der fahrgestellnummer trotzdem schauen.

natürlich kann man auch mit offenen karten spiel aber daten vom vorbesitzer dürfen sie wegen datenschutz eigentlich nicht rausgeben.

den mangel würd ich schnellstmöglich beim händler schriftlich geltend machen.

Ich befürchte schon, dass es kein Magel sondern simpler Verschleiß ist. Eine Kupplung ist ein Verschleißteil und wie lange die hält, hängt halt davon ab welche Qualität die Kupplung hat und vor allem, wie der/die Vorbesitzer damit umgegangen sind. Zu beweisen, dass die Kupplung schon bei Übergabe defekt war, wird nahezu unmöglich sein. Du hast eine Probefahrt durchgeführt und hast Dich mit einer Ausrede abspeisen lassen. Da das nicht schriftlich festgehalten wurde, hast Du jetzt schlechte Karten.

Zitat:

@Chaoz_Mezziah schrieb am 22. Januar 2019 um 17:40:31 Uhr:

Ich befürchte schon, dass es kein Magel sondern simpler Verschleiß ist. Eine Kupplung ist ein Verschleißteil und wie lange die hält, hängt halt davon ab welche Qualität die Kupplung hat und vor allem, wie der/die Vorbesitzer damit umgegangen sind. Zu beweisen, dass die Kupplung schon bei Übergabe defekt war, wird nahezu unmöglich sein. Du hast eine Probefahrt durchgeführt und hast Dich mit einer Ausrede abspeisen lassen. Da das nicht schriftlich festgehalten wurde, hast Du jetzt schlechte Karten.

Nun versetze den TE mal nicht in Panik. Er ist das Auto erst ein paar km gefahren und hat es 1 Woche. Innerhalb der ersten 6 Monate müsste der Händler beweisen, dass der Mangel nicht vorhanden war. Auch bei einem Gebrauchtwagen muss ich keine Defekte hinnehmen, sondern nur Verschleiß. Wenn die Kupplung bereist bei Übernahme defekt war, ist das kein Verschleiß. Das Geräusch hat der Händler noch nicht einmal bestritten, sondern es auch eine andere Ursache zurückgeführt. Dieser Irrtum muss den TE als Käufer aber nicht interessieren.

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