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Gebrauchtwagen von Arbeitgeber kaufen

VW Caddy 4 (SA)

Hallo zusammen,

wir sind aktuell (ohne Zeitdruck) auf der Suche nach einem neuen Auto als vierköpfige Familie. Bisher haben wir vor allem nach Kombis wie Toyota Corolla TS oder dem Mazda 6 geschaut.

Fahrprofil: ca. 7-10k KM pro Jahr bei 80% Stadtverkehr (der Rest Autobahn/Landstraße)

Nun wird aber auch ein Firmenwagen bei meinem Arbeitgeber frei (der Wagen wurde gekauft) und mein Chef hat mir angeboten, diesen für den Händlerpreis zu übernehmen. Konkret meinte er damit sich ein Angebot von wirkaufendeinauto.de zu holen und mir diesen Preis ebenfalls anzubieten.

Grundsätzlich klingt das erstmal gut, da ich den Preis am "freien Markt" wohl nicht bekommen würde und ich weiß, dass das Auto eine gute Wartungshistorie hat. Andererseits hatten wir aber bisher keinen Caddy in der engeren Auswahl, auch wenn der natürlich auch familientauglich ist.

Nun war ich doch überrascht, wieviel Geld wirkaufendeinauto noch für den Wagen bietet, nämlich 23.300€. Da es sich dabei aber nur um das unverbindliche Angebot handelt, würden wir es für 21.000€ bekommen. Vergleichbare Caddys von Privat gibt es für ca. 25.000€. Jetzt sind wir unschlüssig ob das überhaupt ein gutes Angebot ist. Wenn wir das Auto mit einem geringen Abschlag nach einem Jahr wieder verkaufen könnten, würden wir das Angebot wahrscheinlich annehmen, auch wenn es nicht unser "Wunschfahrzeug" ist.

[Bilder und Eckdaten auf Wunsch des TE von MOTOR-TALK entfernt.]

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25 Antworten

Warum nicht, klingt doch gut.

Bin jetzt nicht ganz auf dem laufenden aber ich denke der Preis ist sehr fair.

Caddy´s sind sehr gesucht und gerade als Benziner mit Automatik ziemlich selten am Markt.

Die TSI aus dem Baujahr gelten als solide und auch die DSG sind besser geworden., vor allem wenn ihr den Wagen eh nicht lange behalten wollt braucht ihr von der Technische Seite wenig bedenken zu haben.

Dein Arbeitgeber wäre aber eigentlich Gewährleistungspflichtig gegenüber euch ( Verkauf Gewerbe an Privat) und geht es für deinen Chef ok wenn du den Wagen nach einem Jahr womöglich mit Gewinn wieder verkaufst? Nicht das Cheffe dann angepisst ist.

Bist du den Caddy schon mal gefahren, der ist zwar inzwischen recht gut in Sachen komfort kann er aber nicht mit Corolla oder Mazda 6 mithalten.

Verbrauch wird auch höher sein als bei Mazda 6 und deutlich höher sein als beim Corolla als Hybrid.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 8. Januar 2024 um 16:22:36 Uhr:

Bin jetzt nicht ganz auf dem laufenden aber ich denke der Preis ist sehr fair.

Caddy´s sind sehr gesucht und gerade als Benziner mit Automatik ziemlich selten am Markt.

Die TSI aus dem Baujahr gelten als solide und auch die DSG sind besser geworden., vor allem wenn ihr den Wagen eh nicht lange behalten wollt braucht ihr von der Technische Seite wenig bedenken zu haben.

Dein Arbeitgeber wäre aber eigentlich Gewährleistungspflichtig gegenüber euch ( Verkauf Gewerbe an Privat) und geht es für deinen Chef ok wenn du den Wagen nach einem Jahr womöglich mit Gewinn wieder verkaufst? Nicht das Cheffe dann angepisst ist.

Bist du den Caddy schon mal gefahren, der ist zwar inzwischen recht gut in Sachen komfort kann er aber nicht mit Corolla oder Mazda 6 mithalten.

Verbrauch wird auch höher sein als bei Mazda 6 und deutlich höher sein als beim Corolla als Hybrid.

Danke erstmal für deine Einschätzung! Gefahren sind wir den Caddy noch nicht, wir würden den aber mal für ein paar Tage zum Testen bekommen.

Zur Gewährleistung: Uns wurden 2 Jahre Gewährleistung zugesagt. Der Weiterverkauf ist natürlich nicht geplant, sondern mehr eine Absicherung für uns falls wir merken, dass das Auto doch nicht zu uns passt. Durch den Verkauf von uns hätte der Arbeitgeber ja keine Gewährleistungspflicht mehr oder?

Hat nichts mit dem Auto zu tun, aber bedenke, wenn der Arbeitgeber dir das Auto unterhalb des marktübichen Preises verkauft, ist das ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern und verbeitragen ist.

Wenn das nicht gemacht wird, kann bei einer Betriebsprüfung eine Nachberechnung erfolgen (die dann aber zu Lasten deines Arbeitgebers gehen würde).

Kann man schon machen, wenn dir das Auto insgesamgt paßt.

ums preislich grob einzuordnen:

https://suchen.mobile.de/.../search.html?...

->schein also ein richtig guter Preis zu sein. dennoch natürlich nicht geschenkt - hätte ihr eher ein einen golf oder octavia mit den specs gekauft ist der, weil flacher ggf etwas sparsamer. versicherung könnte man auch mal vergleichen aber ein caddy 1.4 tsi ist mit einer hp15/vk18 ohnehin nicht teuer.

ein corolla ist halt sparsamer. kostet etwas mehr in der versicherung. dafür sagt man ihm langzeitqualitäten nach. aber der caddy mit dem ea211 (tsi mit rahnriemen) hält hoffentlich auch erstmal ein paar jahre. relativ wertstabil sind beide - der corolla wegen seiner hybridtechnik und dem ruf der zuverlässgkeit, der caddy weil er platz bietet und trotzdem kompakte abmaße hat.

komfort im mazda 6 ist sicher ein anderer wie im caddy. corolla wird zum caddy auch ein unterschied sein aber keine welten. der caddy überzeit dann beim nutzwert (riesiger kofferraum. sitzbank oder einzelsitz hinten herausnehmbar oder bei bedarf auch beides. je nach austattung(?) beifahrersitzlehne nach vorne umklappbar um vollständig durchladen zu können. schiebetüren). und mit 441cm ein schön kurzes auto (schon die 25cm zum 465 langem corolla sind deutlich. die 481 des mazda 6 dann erst recht).

 

wenn das Auto für euch paßt, warum nicht, zumal er für das alter vergleichsweise wenig km hat. Auf einen Corolla könnt ihr immernoch umsteigen, wenn der Caddy euch nach 2,3 Jahren vielleicht zuviel trinkt oder irgendwann erste echte reperaturen kommen (bei toyota so sagt man geht das frühestens nach 10 jahren los. bei vag oft eher).

Gewährleistung beim Arbeitgeber einfordern halt ich eher für ein schwieriges Thema - taucht irgend eine kleinigkeit auf läßt man die sicher auf einige kosten beheben (da rennt auch nicht jeder kunde zurück zum händler. ist schließlich 5/6 jahre alt das auto). aber im falle eines motor oder getriebeschadens - den weg zum händler würde wohl jeder kunde n der gewährleistungszeit (in der regel verkürzt auf 1 jahr) machen - zum arbeitgeber mit solch einer (bekanntlich sehr teuren) Geschichte rennen könnte problematisch werden. Aber bei 40tkm hätte ich da wenig sorge (und sollte man da tatsächlich ganz blödes pech haben gibts bei sauber vw gewartetem fahrzeug bei der laufleistung ggf auch noch sowas wie kulanz).

Wenn ihr natürlich eher den 2 jährigen corolla mit dem ziel ein sehr sparsames auto zu haben was - bei einhalten der wartung - sehr lange herstellergarantie hat (bis zu 15 jahre ) und der zusätzliche platz im caddy so gar nicht benötigt wird, würde ich trotz gutem preis den 5/6 jahre alten caddy wohl nicht nehmen.

Ob man ihn zeitnah von Privat weiterverkauft sollte den Arbeitgeber normal nicht stören - er möchte das Auto nur aus seinen Büchern haben und ob der Händler nun ankauft und eine Markt macht oder der Mitarbeiter sich über ein Fahrzeug zum Händlereinkaufspreis freuen darf.

Meineswissens geht seine Gewährleistung die er euch als Privatkunden geben muss bei weiterverkauf durch euch nicht an den nächsten Käufer über.

Könnt ihr also auch problemlos halbwegs zeitnah weiterverkaufen.

@TE,

wird hier nur über Caddy diskutiert oder möchtest Du auch sonst beraten werden ?

Ich würde sonst ggf. ins passende VW-Unterforum verschieben - eben zu den Caddy-Fahrern.

VG Olli

MT-Moderation

Zitat:

@olli27721 schrieb am 9. Januar 2024 um 16:06:43 Uhr:

@TE,

wird hier nur über Caddy diskutiert oder möchtest Du auch sonst beraten werden ?

Ich würde sonst ggf. ins passende VW-Unterforum verschieben - eben zu den Caddy-Fahrern.

VG Olli

MT-Moderation

Ja klingt gut das passt vielleicht besser. Danke!

so sei es denn ;)

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 8. Januar 2024 um 17:36:01 Uhr:

Hat nichts mit dem Auto zu tun, aber bedenke, wenn der Arbeitgeber dir das Auto unterhalb des marktübichen Preises verkauft, ist das ein geldwerter Vorteil, der zu versteuern und verbeitragen ist.

Wenn das nicht gemacht wird, kann bei einer Betriebsprüfung eine Nachberechnung erfolgen (die dann aber zu Lasten deines Arbeitgebers gehen würde).

Der Arbeitgeber haftet zwar für die Lohnsteuer, aber steuerpflichtig ist der Arbeitnehmer. Sollte die Einkommensteuer schon veranlagt sein, so kann das Wohnsitzfinanzamt des AN den Bescheid nach den Feststellungen der Betriebs-/Lohnsteuerprüfung ändern. Ansonsten hat der Arbeitgeber die Steuerschuld zu begleichen und vom AN zurückzufordern. Tut er das nicht, entsteht ein weiterer geldwerter Vorteil.

Du hast Recht. Ich war gedanklich bei der Verbeitragung der Sozialversicherung. Da hat der Arbeitgeber nur die Möglichkeit, auf die letzten drei Abrechnungszeiträume zurückzugreifen. Alles, was davor liegt, muß er dann selber tragen.

Und wenn das Finanzamt es bei einer Aussenprüfung bemerkt, wird es auch die Sozialversicherung bemerken, denn die lassen sich den Bescheid des Finanzamtes zeigen.

Jepp. Da muss der Arbeitgeber die Meldungen berichtigen und die Beiträge abführen…….SELBSTÄNDIG. Wenn die DRV später kommt und die Beiträge erhebt, kostet es teuer Säumniszuschläge.

Ihr wisst schon, das das so langsam im OT endet - oder ??

VG Olli

MT-Moderation

Warum ist das OT?

Es passt voll und ganz zum Thema und das entsprechende Risiko besteht nunmal. Das hat nicht jeder parat. Hinterher wird wieder geschimpft und gemeckert, weil man davon nichts wußte.

Zitat:

@PIPD black schrieb am 9. Januar 2024 um 19:01:21 Uhr:

Warum ist das OT?

Es passt voll und ganz zum Thema und das entsprechende Risiko besteht nunmal. Das hat nicht jeder parat. Hinterher wird wieder geschimpft und gemeckert, weil man davon nichts wußte.

Aus meiner Sicht sind 21k aber denke schon ein marktgerechter Preis. Ein Finanzamt wird nicht nur Höchstpreise akzeptieren, sondern der Preis muss sich ins Marktgefüge einordnen. Das macht er meiner Meinung nach.

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