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Gebrauchtwagen wird zur Kostenfalle: Rechtliche Möglichkeiten oder selbst schuld?

Themenstarteram 18. Dezember 2017 um 9:16

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen im richtigen Forenbereich.

Ich habe vor knapp 2 Jahren einen Gebrauchten Ford Focus MK2 über einen Gebrauchtwagenhändler als "wiederaufbereitetes Fahrzeug" gekauft. Der Wagen machte einen (für mich als Laien) rundum sehr guten Eindruck und ich habe ihn (zu einem leicht überteuerten Preis) dann auch gekauft, da ich der Meinung war, ein wirklich gut erhaltenes Fahrzeug zu kaufen.

Jetzt im Nachhinein entwickelt sich der Wagen aber zu einer Kostenfalle und bin mir nicht sicher, ob ich irgendwelche rechtlichen Ansprüche habe.

Mal eine Auflistung der nach dem Kauf festgestellten Mängel:

- Die Batterie war uralt (knapp 10 Jahe, wie auch der Wagen selbst) und versagte bereits kurz nach dem Kauf (wird beim Händler sicherlich noch am Ladegerät gehangen haben). Auf Anfrage beim Händler nach einer Kostenerstattung, bot er mir an, sie selbst zu wechseln. Hier habe ich mich dann aber doch für einen eigenen Austausch (auf eigene Kosten) entschieden, da ich rund 150km zu ihm hätte fahren müssen und sicherlich nur eine andere alte Batterie bekommen hätte. Da sehe ich jetzt auch insgesamt keine großen Probleme. Ärgerlich aber nichts dramatisches. (Kosten rund 90€)

- Die vorderen Bremsen waren so gut wie komplett runtergefahren. Sehe ich auch eher als Pech gehabt an, da ich mich damit nicht auskannte. (Kosten rund 500€)

- Die Querlenkerlager waren porös und mussten gewechselt werden. Sehe ich ebenfalls als Pech gehabt an. (Kosten mit Einbau rund 150€)

- Gerade steht der Wagen wieder in der Werkstatt, weil nun auch die hinteren Bremsen fällig sind. Auch das sehe ich noch als "normal" an. Es waren halt zum Kaufzeitpunkt keine neuen Bremsen, und das kann man auch nicht erwarten (Kosten rund 450€).

Nun aber Mängel, bei denen ich mir nicht sicher bin, ob ich das einfach als "Pech gehabt" hinnehmen sollte:

- Es wurde in der Werkstatt festgestellt, dass der Wagen einen Unfall hatte. Ich muss zugeben, ich hatte den Hänlder nicht gefragt, ob der Wagen einen Unfall hatte, da er auf mich einfach einen super Eindruck machte (ja, leichtsinnig), und ich nicht auf die Idee gekommen wäre, dass da mal ein größerer Unfall war. Somit habe ich auch nichts bzgl. Unfallfreiheit in schriftlicher Form bestätigt bekommen. Ich selbst habe den Begriff "wiederaufbereitet" leider falsch interpretiert, nämlich im Sinne von Polieren, Reinigen, kleine Schrammen ausbessern, usw. An Schweißarbeiten an der Karosserie, wie sich im Nachhinein herausstellte, habe ich da einfach nicht gedacht.

Der Kofferraum saß schief (mit dem Auge eines Laien absolut nicht zu erkennen), die Fahrertür ist abgesackt (wenn man nicht speziell danach schaut auch nicht erkennbar) und die Karosserie war im Bereich einer Rückleuchte undicht (wer schraubt schon vor dem Kauf die Rückleuchten ab). Ich hatte ständig einen nassen Kofferraum.

Die Kofferraumklappe habe ich richten lassen, die undichte Stelle (wo an der Karosserie geschweißt wurde) selbst abgedichtet. Aber schon ein paar Wochen später wieder undicht. Auch die Fahrertür ist undicht. Fahre ich durch eine Waschstraße, werde ich selbst auch nass.

- Nun wo der Wagen wieder in der Werkstatt ist, wurde festgestellt, dass eine der hinteren Bremsen nicht in ordnungsgemäßem Zustand ist. Es ist ein nicht geeignetes Teil verbaut, was zu folge hatte, dass auf einer Seite kaum gebremst wurde (lebensgefährlich?). Dieses Teil (welches genau kann ich gerade nicht sagen. Die Werkstatt teilte mir die Botschaft gerade mit und ich bin einfach nur genervt. Genaueres werde ich am Mittwoch nochmal beim Abholen klären) muss laut Auskunft der Werkstatt getauscht werden (Kosten rund 300€). Die Werkstatt bot mir an, die zwei unterschiedlichen alten Teile mitzugeben, um einen "Nachweis" zu haben, was da verbaut war.

Weitere kleine Mängel aufzulisten (ich könnte noch einige nennen) erspare ich euch.

Nun aber zu meiner wichtigen Frage: Seht ihr in all diesen Dingen eher ein "eigenes Verschulden" durch Unwissenheit und Naivität beim Fahrzeugkauf, oder seht ihr irgendwo eine Möglichkeit rechtlich gegen den Hänlder vorzugehen und die eine oder andere Kostenübernahme zu verlangen?

Allerdings habe ich ja auch keine Beweise dass mir der Wagen mit all diesen Mängeln verkauft wurde. Oder bin ich bei manchen Dingen auch nicht in der Beweispflicht? Leider bin ich nicht nur fahrzeugtechnisch, sondern auch bei rechtlichen Dingen, absoluter Laie.

Bin sehr dankbar für jeden Tipp!

 

ERGÄNZUNG:

Achja, vor lauter Mängeln schon ganz vergessen. Die Klimaanlage lief von Anfang an nicht richtig, was aber aufgründ kühler Temperaturen beim Kaufzeitpunkt garnicht zu erkennen war. In diesem Sommer brannte dann der Klimakompressor durch. Die Kosten würde hier bei rund 700€ liegen...

Beste Antwort im Thema

Naja, das sollte man jetzt aber vielleicht auch etwas neutraler betrachten.

Verschlissene Bremsen innerhalb von 2 Jahren nach Kauf und unbekannter Anzahl km = kein Punkt, den ich dem Verkäufer anlasten kann. Der macht nur das, was notwendig ist. Und wenn die Bremsen die Werte für die HU erreichen ist das für diese Momentaufnahme iO. Ob die dann noch 3000, 20000, oder 40000km halten ist völlig egal. Und die hintere Bremse ist eh aus dieser Sache raus nach 2 Jahren. Und die Batterie wäre der Verkäufer ja sogar bereit gewesen zu wechseln, da hat der TE von Abstand genommen - wegen der Entfernung und der feststehenden Vermutung, dass eh nur alter Schrott eingebaut würde.

Poröse Querlenker - auch hier: wann innerhalb der 2 Jahre wurde das festgestellt? Jetzt bei der neuen HU? Oder etwas früher? Ist eigentlich auch egal, wenn die zum Moment der HU nach Ermessen des Prüfers iO waren, wird heute den tatsächlichen Zustand bei der HU vor Jahren keiner mehr nachweisen können.

Klimakompressor geht 1,5 Jahre nach dem Kauf kaputt - was kann da der Verkäufer dafür? Welche Haftung soll dem denn für ein (sorry) altes Auto auferlegt werden?

Das nicht näher bestimmte fehlerhafte Teil - da können wir nur mutmaßen, wissen wir nicht mal was es ist. Eventuell war der Wagen zum Prüfzeitpunkt trotz des fehlerhaften Teiles in der Lage, die Werte zu erreichen? Und selbst wenn nicht, angenommen der TÜV war getürkt: wie soll der Nachweis erfolgen, dass dieses falsche Teil nicht innerhalb der letzten 2 Jahre rein gekommen ist? Wenn es sich - wie der Vorschreiber andeutet - nicht sogar um eine "Gewinnmaximierungsmassnahme" der jetzigen Werkstatt handelt? Auch das sollte man in Betracht ziehen, dass die eigene Werkstatt eher sich hochlobt und die vorherigen Beschuldigt.

Also bis dahin ist das für mich alles ein normaler Gebrauchtwagen, mit den häufigsten Mängeln und Wartungsverschleppungen denen ältere Autos nunmal oft ausgesetzt sind wenn sie verkauft werden sollen. Man sollte auch bedenken - reich verdient hat sich der Händler mit dem 8 Jahre alten Ford Focus auch nicht, so dass er sich zur Ruhe setzen könnte. Bis hierher wäre ich mit dem Wort Betrüger sehr sehr vorsichtig.

Bleibt für mich der Unfallschaden als einziges übrig. Wurde nicht ausgeschlossen, aber auch nicht erwähnt bei Kauf. Ob die Bezeichnung "wiederaufbereitetes Fahrzeug" eine Unfallreparatur einschließt möchte ich nicht bewerten, für mich jedenfalls nicht. Aber auch das ist 2 Jahre her und damit wahrscheinlich verjährt. Es sei denn, dass dem Verkäufer arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann. Ob das so einfach ist? Und was kommt dabei heraus? Gibts den Händler überhaupt noch, oder macht diesen Handel jetzt der Schwager vom Cousin des ehemaligen Betreibers?

Sicherlich gibt es schwarze Schafe bei den Gebrauchtwagenhändlern. Aber eines sollte klar sein: die sind nicht auf der Welt, um die Menschheit auf ihre Kosten mit besten Gebrauchtwagen zum günstigsen Preis zu versorgen. Und an einem alten Kompaktwagen gibts nicht viel zu verdienen, wenn da die komplette Bremsanlage neu kommt damit der Verkäufer die nächsten 3 HU Ruhe hat - dann legt der drauf. Würde keiner hier der "Betrüger" schreit machen. Wenn es die Werte bringt und TÜV bekommt, ists iO und gut. Letztlich ist der Kunde (in allen Bereichen, nicht nur beim Auto) auch mit selbst Schuld - bezahlen will er nix. Weder beim Kauf (der Händler muss mir noch Betrag x nachlassen) noch bei der Wartung (ich gehe nicht mehr zur Fachwerke nach der Garantie, Heinzi im Hinterhof reicht dann auch). Hilft nur Augen auf beim Fahrzeugkauf.

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am 18. Dezember 2017 um 9:26

Zitat:

Ich habe vor knapp 2 Jahren... "wiederaufbereitetes Fahrzeug" gekauft... knapp 10 Jahe, wie auch der Wagen selbst...

Ich habe nur mal die drei Passagen aus deinem Text zitiert und stelle fest, dass es bereits hier sehr schwierig wird.

Was du im Text nicht erwähnst ist, ob du einen schriftlichen Standardkaufvertrag abgeschlossen hast und dir der Wagen dort als unfallfrei beschrieben wurde.

Hier sähe ich die einzige Chance, irgndwas rausschlagen zu können, sollte dies nicht der Fall sein.

Ansosnten, so bitter das für dich ist, wird da wenig gehen. Bremsen, Batterie und andere Teile sind Verschleissteile, die sind nun mal nach 10 Jahren auch verschlissen.

Nach 2 Jahren? Sehe ich nicht, was da zu holen sein sollte. Die Bremsen an der HA jetzt nach 2 Jahren kann man sicher nicht dem Verkäufer in den Schuh schieben. Auch der Nachweis darüber, wann von wem ein falsches Teil eingebaut wurde und wer dafür eventuell haftbar ist, ist nach dieser Zeit schwierig. Unfallfreiheit wurde nicht zugesichert, aber der Unfall auch nicht angegeben - dürfte schwierig werden. Zumal auch hier die Zeit dem Verkäufer in die Hände spielt. Es dürfte nämlich schon nah an der Verjährung sein, und dem Verkäufer jetzt noch arglistige Täuschung nachweisen zu wollen (wenn Du selbst schreibst, der Wagen stand super da und deshalb hast Du auch etwas mehr bezahlt) ...

Wenn es ein paar Monate wären, ja dann wäre das etwas anderes. Aber nach 2 Jahren? Ich denke mal, dass der Prozess mit erforderlichen Gutachten mehr kostet als der Focus Wert ist.

am 18. Dezember 2017 um 9:53

Hallo masch14

Also rechtlich wirst Du nicht durchkommen weil,, er Dir ein Auto verkauft hat wo steht "wiederaufbereitetes Fahrzeug" zu Verkaufen. Da sind Schweißarbeiten, Motor, Bremsen, usw. inbegriffen. Solltest Du einen Kaufvertrag abgeschlossen haben, wo ausdrücklich darin steht zum wiederaufbau, oder Unfallfahrzeug zum wiederaufbau, dann hast Du verloren. Denn Autohändler sind die größten Verbrecher, sorry das musste ich jetzt mal sagen. Ich kaufe meine Fahrzeuge nur Privat mit Scheckheftgepflegt. Denn da sollte auch danach geschaut werden wann der letzte Servic gemacht worden ist. Und ob Zahnriemen , Ölwechsel,Luftfilterwechsel, Zündkerzen wechsel sowie auch Innenraumfilter wechsel nachweislich eingetragen ist daher dürfte das von Privat ein sehr faires Angebot sein. Und guter Rat für die Zukunft als Laie. Bitte immer einen Fahrzeugspezialisten mit zur Fahrzeugkauf mitnehmen. Oder direkt mit dem Auto zum TÜV und das Auto auf Herz und Nieren prüfen lassen gib da lieber 30,-€ für vor TÜV aus als etliche 100 ten von €uronen.

Wie ist denn der Wagen mit der Bremse durch den TüV gekommen? Gibt es allenfalls Bemerkungen zur Bremswirkung auf dem Bericht? Ich vermute, dass zumindest der Unfall bei einem Gebrauchtwagen-Check erkennbar gewesen wäre, die 100€ dafür würde ich beim nächsten Kauf investieren.

Ich würde Händler und damalige TüV-Stelle mit den Befunden konfrontieren, mehr zum Frustabbau, es dabei aber bewenden lassen. Rechtlich holst Du da wohl nichts mehr raus.

Ich denke auch, die vergangenen 2 Jahre werden das Problem.

Was nicht heißt - es geht nicht.

Da müsste dir aber ein Rechtsbeistand die korrekte Antwort drauf geben können.

Aus meiner eigenen Family fällt mir dazu aber ein Beispiel ein.

Mein Bruder kaufte einen 3er BMW von einem Händler.

Nach einiger Zeit (ich weiß nicht mehr, wieviel Zeit, es waren aber mehrere Monate) sollte der BMW neue Bremsen bekommen. Aber die bestellten Teile passten nur vorne, hinten nicht. Es stellte sich heraus, der BMW wurde (man glaubt es kaum) aus 2 Teilen "zusammengesetzt". Nach Entfernung der Verkleidungen, Sitze, Himmel etc konnte man das richtig gut erkennen.

Der eingeschaltete Anwalt war fast nicht nötig, der BMW ging anstandslos, und ohne Fragen zurück.

Das kann bei einen Unfall, also kein gewechselter Kotflügel, sondern ein richtiger Unfall, genauso sein...

Gruß Jörg.

Zitat:

@Railey schrieb am 18. Dezember 2017 um 11:07:43 Uhr:

Wie ist denn der Wagen mit der Bremse durch den TüV gekommen? Gibt es allenfalls Bemerkungen zur Bremswirkung auf dem Bericht? Ich vermute, dass zumindest der Unfall bei einem Gebrauchtwagen-Check erkennbar gewesen wäre, die 100€ dafür würde ich beim nächsten Kauf investieren.

Ich würde Händler und damalige TüV-Stelle mit den Befunden konfrontieren, mehr zum Frustabbau, es dabei aber bewenden lassen. Rechtlich holst Du da wohl nichts mehr raus.

Der kann vor 2 Jahren wunderbar die Bremswerte gebracht haben. Wir wissen nicht, wie verschlissen die Bremsen tatsächlich waren, wie vertrauenswürdig die wartende Werkstatt ist die die Mängel gerade feststellt. Wir wissen auch nicht, wieviele km zurück gelegt wurden zwischen Kauf und dem Austausch der einzelnen Komponenten. Da braucht man nach 2 Jahren nirgends mehr aufzupoppen.

Themenstarteram 18. Dezember 2017 um 10:43

Vielen Dank für eure Antworten! So wie ihr es seht, habe ich es auch befürchtet.

Was ich noch vergessen hatte, der Wagen bekam den TÜV zum Kaufzeitpunkt. Hier frage ich mich nur, hätte der Wagen mit einem falschen Bremsenteil überhaupt den TÜV bekommen dürfen? Ggf. wäre das ja noch ein "Angriffspunkt"!?

Und, wie im ersten Beitrag gerade ergänzt, der Klimakompressor ist übrigens auch noch in diesem Sommer durchgebrannt. Vor lauter Mängeln hatte ich das schon ganz verdrängt. Wird dann wieder ein schöner Sommer... Die rund 700€ Kosten sollte ich mir dafür vielleicht lieber sparen.

@Bomber50: Von dem Verbrecherimage von Gebrauchtwagenhändlern habe ich auch häufig gehört. Einen anderen Eindruck konnte ich bislang leider selbst nicht bekommen.

Bis auf den offenbar schlecht instandgesetzten Unfall sehe ich hier nur normalen Verschleiß.

Das mit der Bremse hinten ist noch so ein merkwürdiger Punkt, aber auch Werkstätten sind erfinderisch, um Kunden alles mögliche zu verkaufen. Und damit meine ich die, wo es jetzt festgestellt wurde!

Der TÜV pörüft nur die Wirkung der Bremsen. Und da sind erschreckende tolleranzen drin. Sämtliche Modernen Autos übertreffen z.B. die geforderte Bremswirlung um das Doppelte!. Was noch geprüft wird ist die Differenz von rechts und Links. Aber bei Hydraukischen Bremsen ist das auch kein Thema, außer die Beläge sind extrem unterschiedlich abgefahren.

Und um genau diese Verbrecher unter den Gebrauchtwagenhändlern auszuschalten hat der Gesetzgeber die einjährige Gewährleistung eingeführt. Das bedeutet für den Käufer: wenn es keine Garantie giebt das Auto nicht kaufen. Das ist aber eben nur 1 Jahr...also 2 Jahre ist eh vorbei. . Die Karosse Deines "Schätzchens" scheint ja verzogen zu sein, oder zumindest war sie es und dann kommen automatisch andere Probleme wie ungleichmäßig abgenutze Bremsen usw. dazu. Der Händler hat zwar nicht ausdrückl,ich darauf hingewiesen, das es sich um ein Unfallfahrzeuig handelt aber er hat ja eben "wiederaufbereitetes Fahrzeug" geschrieben, das ist ja noch dschlimmer wie Unfall. das bedeutet schlichtweg Schrottauto wieder "fahrtüchtig gefrickelt".

Naja, das sollte man jetzt aber vielleicht auch etwas neutraler betrachten.

Verschlissene Bremsen innerhalb von 2 Jahren nach Kauf und unbekannter Anzahl km = kein Punkt, den ich dem Verkäufer anlasten kann. Der macht nur das, was notwendig ist. Und wenn die Bremsen die Werte für die HU erreichen ist das für diese Momentaufnahme iO. Ob die dann noch 3000, 20000, oder 40000km halten ist völlig egal. Und die hintere Bremse ist eh aus dieser Sache raus nach 2 Jahren. Und die Batterie wäre der Verkäufer ja sogar bereit gewesen zu wechseln, da hat der TE von Abstand genommen - wegen der Entfernung und der feststehenden Vermutung, dass eh nur alter Schrott eingebaut würde.

Poröse Querlenker - auch hier: wann innerhalb der 2 Jahre wurde das festgestellt? Jetzt bei der neuen HU? Oder etwas früher? Ist eigentlich auch egal, wenn die zum Moment der HU nach Ermessen des Prüfers iO waren, wird heute den tatsächlichen Zustand bei der HU vor Jahren keiner mehr nachweisen können.

Klimakompressor geht 1,5 Jahre nach dem Kauf kaputt - was kann da der Verkäufer dafür? Welche Haftung soll dem denn für ein (sorry) altes Auto auferlegt werden?

Das nicht näher bestimmte fehlerhafte Teil - da können wir nur mutmaßen, wissen wir nicht mal was es ist. Eventuell war der Wagen zum Prüfzeitpunkt trotz des fehlerhaften Teiles in der Lage, die Werte zu erreichen? Und selbst wenn nicht, angenommen der TÜV war getürkt: wie soll der Nachweis erfolgen, dass dieses falsche Teil nicht innerhalb der letzten 2 Jahre rein gekommen ist? Wenn es sich - wie der Vorschreiber andeutet - nicht sogar um eine "Gewinnmaximierungsmassnahme" der jetzigen Werkstatt handelt? Auch das sollte man in Betracht ziehen, dass die eigene Werkstatt eher sich hochlobt und die vorherigen Beschuldigt.

Also bis dahin ist das für mich alles ein normaler Gebrauchtwagen, mit den häufigsten Mängeln und Wartungsverschleppungen denen ältere Autos nunmal oft ausgesetzt sind wenn sie verkauft werden sollen. Man sollte auch bedenken - reich verdient hat sich der Händler mit dem 8 Jahre alten Ford Focus auch nicht, so dass er sich zur Ruhe setzen könnte. Bis hierher wäre ich mit dem Wort Betrüger sehr sehr vorsichtig.

Bleibt für mich der Unfallschaden als einziges übrig. Wurde nicht ausgeschlossen, aber auch nicht erwähnt bei Kauf. Ob die Bezeichnung "wiederaufbereitetes Fahrzeug" eine Unfallreparatur einschließt möchte ich nicht bewerten, für mich jedenfalls nicht. Aber auch das ist 2 Jahre her und damit wahrscheinlich verjährt. Es sei denn, dass dem Verkäufer arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann. Ob das so einfach ist? Und was kommt dabei heraus? Gibts den Händler überhaupt noch, oder macht diesen Handel jetzt der Schwager vom Cousin des ehemaligen Betreibers?

Sicherlich gibt es schwarze Schafe bei den Gebrauchtwagenhändlern. Aber eines sollte klar sein: die sind nicht auf der Welt, um die Menschheit auf ihre Kosten mit besten Gebrauchtwagen zum günstigsen Preis zu versorgen. Und an einem alten Kompaktwagen gibts nicht viel zu verdienen, wenn da die komplette Bremsanlage neu kommt damit der Verkäufer die nächsten 3 HU Ruhe hat - dann legt der drauf. Würde keiner hier der "Betrüger" schreit machen. Wenn es die Werte bringt und TÜV bekommt, ists iO und gut. Letztlich ist der Kunde (in allen Bereichen, nicht nur beim Auto) auch mit selbst Schuld - bezahlen will er nix. Weder beim Kauf (der Händler muss mir noch Betrag x nachlassen) noch bei der Wartung (ich gehe nicht mehr zur Fachwerke nach der Garantie, Heinzi im Hinterhof reicht dann auch). Hilft nur Augen auf beim Fahrzeugkauf.

So konkret wollte ich es nicht schreiben, aber Civictourer hat es exzellent auf den Punkt gebracht!

Meiner Meinung nach ist die Erwartungshaltung bei Gebrauchtwagen oftmals auch viel zu hoch.

Wie sagte schon meine Oma: "watt nix kostet, ist auch nix!" Oder anders formuliert: Wenn ich nur einen geringen Betrag für ein Auto (oder einen anderen Gegenstand) bezahle, darf ich auch nicht viel erwarten.

Und fürs nächste mal: Augen auf beim Gebrauchtwagenkauf! Im Zweifel nen Fachmann mitnehmen oder das Auto begutachten lassen. Wenn das nicht möglich ist: Auto auf dem Hof stehen lassen.

Und was die Händler angeht: Die versuchen natürlich den Höchstmöglichen Preis zu erzielen. Die haben ja nix zu verschenken. Und was "geschmierte" TÜV-Gutachter angeht: Die machen das auch nicht umsonst und wenn der Händler ein Auto hat wofür er z.B. 500€ für gezahlt hat, dann kann der das max. für 800€ verkaufen. von dem Gelld muß man dann erstmal seine Kosten abziehen (Platzmiete, Umsatzsteuer, ggf. Angestelle), idann noch Kosten für TÜV (50€ sind das eh immer) ujnd div. Kleinreparaaturen udn Aufbereitung (gründliche Wäsche, Auffüllen div. Behälter, Ölwechsel etc.) und dann ggf. Schmiergeld...? Bei so einem Auto lohnt sich der Aufwand finanziell einfach nicht... Das soll jetzt keine Rechtfertigung für irgendwelche Betrüger sein, Es gibt NIE einen echten Grund zu Betrügen. Wenn jemand betrügen muß um über die Runden zu kommen, dann sollte er das Gewerbe wechseln. Es ist ja schließlich ein Unterschied ob ich legale Tricks nutze oder Betrüge.

Der Händler wird immer schnell als Schuldiger hingestellt, oftmals wurde er aber schon "über den Löffel gezogen" beim Ankauf.

Es ist ein Kreislauf, bewertet man die Autos unter Abzug aller Mängel (optisch und technisch) fair, dann fällt dem letzten Besitzer die Kinnlade runter und er versucht es dann bei WKDA und anderen Händlern. Er will natürlich das für sich beste Angebot herausschlagen. Wenn dann einer nicht genau aufpasst, dann zahlt er schnell ein paar Scheine zuviel. Sieht er dann das Ausmaß seines Ankaufes, muss er mit geringen Mitteln instandsetzen, um das Fahrzeug auch wieder konkurrenzfähig anbieten zu können, denn der nächste Käufer ist bestimmt auch wieder ein ganz Schlauer, der auf Teufel komm raus feilscht und nur da kauft, wo er vermeintlich das beste Schnäppchen macht.

Als Händler muss man immer auf beiden Seiten Zugeständnisse machen, um überleben zu können. Irgendwann ist dazwischen aber kaum Spielraum mehr.

Ein 10-jähriger Focus bringt aber ein paar Tausender, da lohnt sich der Aufwand noch, aus einem billigen Unfaller eine Perle "aufzubereiten", zumal mit überwiegend Eigenleistung. Die Gewinnspanne wird da gut vierstellig gewesen sein. Da könnte sogar eine kleine Aufmerksamkeit für den Prüfer drin gelegen haben.

Für den TE stellt sich wohl die Frage, wieviel er noch in die Karre stecken soll. Wenn ich's recht überblicke, sind schon 1500€ zusammengekommen, plus 700 für die Klima. TüV wird jetzt auch wieder fällig sein. Das alles für einen Restwert von um die Tausend, wenn Motor und Getriebe noch gut sind. Freude kommt mit dem Teil nicht mehr auf. Ich würde die Klima lassen (braucht man im Winter eh nicht), TüV vllt noch und beim nächsten grösseren Posten den Wagen abstossen, natürlich mit Verweis auf den nun bekannten Unfall.

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