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Gebrauchtwagengarantie? pro & contra

Mercedes C-Klasse W203
Themenstarteram 6. September 2010 um 17:34

Hallo,

habe einen C200K Bj 2005 mit 86000km und stehe vor der Entscheidung die

Gebrauchtwagengarantie bei MB um ein Jahr zu verlängern.

Hatte zweimal etwas zu beanstanden aber es hieß immer "... das fällt nicht in die Garantie"

- Fernbedienung kommuniziert nicht mehr mit Standheizung

- kleinste Risse im Glas vor den Instrumenten

Wie sind denn eure Erfahrungen? Was würdet ihr mir in meinem Fall raten?

 

P.S.

Bin weder KFZ-Mechaniker noch Jurist.

Ich weiß es steht alles im Kleingedruckten usw...

Nur leider stehen da gefühlte 80% der Autoteile aufgeführt, die nicht in die Garantie fallen und

die restlichen 20% findet man nirgends

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16 Antworten
am 6. September 2010 um 18:15

guten abend,

ich fahre einen C220 cdi und hab ihn mit 60 000km gekauft in einer mercedes benz niederlassung und habe auch eine 2jährige JUNGE STERNE garantie und wie ich weiß haftet diese bei motor getriebe und elektronik schäden und du musst in den 2 Jahren immer in eine Mercedes Benz werkstatt aber sonst ist so weit ich weiß alles abegedeckt

gruß markus

Zitat:

Original geschrieben von elfantasma

Hallo,

habe einen C200K Bj 2005 mit 86000km und stehe vor der Entscheidung die

Gebrauchtwagengarantie bei MB um ein Jahr zu verlängern.

Wie sind denn eure Erfahrungen? Was würdet ihr mir in meinem Fall raten?

Wie wichtig ist dir das "versichert zu sein" Gefühl? Ich z.B. habe nicht verlängert, 400€ waren mir zuviel, zumal ich mir den Stern als zuverlässiges, wenig pannenintensives Fahrzeug gekauft und erst 60.000Km auf dem Tacho zu stehen hatte.

6 Monate sind nun um und in 6 Monaten darf ich mich über 400€ freuen oder über einige tausend ärgern...he, ist ja wie Lotto :rolleyes:

Nun bist du dran.....:D

Hallo zusammen,

ich hatte die GArantie ab dem 2. JAhr und hab die immer wieder verlängert, zum Glück!

 

Jedes Jahr hatte ich zwischen 1000 und 2000 € Reperaturren, die die Garantie übernahm.

 

Grundsätzlich gilt: NICHT enthalten sind

-alle Verschleisteile. Dazu zählt auch das Fahrwerk und die Gestänge, Bremsen, Stoßdämpfer und Schlösser.

-Wartungsarbeiten, dürfte aber klar sein

-Schönheitsgeschichten

-Geräuschsuche

-und Prüfungsarbeiten, die nicht zu einer Garantiebeseitigung eines Schadens führt

 

Alles andere und das ist bei Mercedes einmalig, ist bis 100000 km zu 100% drin.

 

Die GArantie hatte ich 6 JAhre lang und nun ha bich das Problem nicht mehr ...

 

Ich hab die Mühle verkauft. AN Daimler ... LOL  viel Spaß damit ... 200 TK BJ 02 die letzte TÜV Reparatur hat mich noch 1400 gekostet (Beide Federn gebrochen, das 2. mal das Fahrwerk im Eimer und das bei 98000km ) und da hatte ich die Nase voll.

 

Hoffe ich konnte dir helfen

 

Viele GRüße

Anny Way

 

Themenstarteram 7. September 2010 um 17:00

Hallo Anny Way,

vielen Dank für Deine Antwort (gilt auch für die Vorredner)

Für mich hört sich das dennoch fast so an, als wäre ziemlich alles ausgenommen.

Man hat mir gesagt..alles was mit Elektrik zu tun hat zahlt sie nicht...Verschleißteile ok...aber

das Fahrwerk, Schlösser, Gestänge auch darunterfallen soll verstehe ich nicht ganz.

Welche Teile sind dir denn von der Garantie erstattet worden?

(Mir fällt nichts mehr ein, was noch übrig wäre..)

Schöne Grüße

elfantasma

Hallo Elfantasma,

 

nein eben nicht ... ALLES was elektrisch ist wird bezahlt auch die Schliessanlage aber eben nicht die Schlösser.

Mir wurde gezahlt:

-APS 30

-der Wechlser dazu

-Ventilversteller

-Heckscheibenwischermotor

-Lima

-Zündschloss

-Zündschlossschalter

-Lambdasonde

-Heckschlossschliesser

-Alles SAMS wurden ausgetauscht

-Regensensoraktivierung

-Kombischalter links neben dem Lenkrad

-Softwareupdate

-Freischalten des Navis und des Regensensors nach dem Samtausch (warum das nicht dabei war weis ich nicht... )

... das sind nur die Sachen, die mir so spontan eingefallen sind.

Nicht gezahlt wurden:

Koppelstangen

Querlenker

Querlenkerlager

Querstabi

Fahrwerksfedern

Bremsen, wurden aber 3 mal auf Kulanz gewechselt, weil die das erste Mal blau angelaufen sind, das 2. Mal Riefen hatten nach 1000 km und das 3. Mal geschlagen haben. OK das gehört hier eigentlich nicht her ... aber ich war gerade dabei .... ;)

Rost wurde auf Kulanz am Unterboden gemacht ....

Ohne Versicheerung hätte ich da ein Vermögen abgedrückt .... so hatte ich "nur" den Ärger.:cool:

 

Jetzt nach 6 Jahren bin ich froh diese Bestie vom Hals zu haben .... die Türen waren trotz NAchbehandlung unter allen Gummis verrostet .... der Thermostat war noch im Eimer und die Bordspannung bricht bei jedem Start auf 8 V zusammen, dass das Navi keine Sateliten findet, oder sich verirrt und der Radio nicht geht ....

 

Für mich heist das, dass die 400 € eine gute Anlage bei einem schlechten Wagen ist.

Viele Grüße

Anny Way

 

 

 

am 7. September 2010 um 19:22

Also ich persönlich halt nicht so viel davon, weil ein Jahr allein schon durch die normale Gewährleistung abgedeckt ist. 6 Monate davon im Zuge der Beweislastumkehr, so dass "fast" alle Mängel innerhalb der ersten 6 Monate sowieso vom Händler getragen werden müssen. Und selbst dann ist es noch möglich Ansprüche zu stellen, sofern ersichtlich ist, dass der Mangel bei Kauf bereits vorhanden war oder gewesen sein muss.

Letztlich schließen Händler auch nur eine Gebrauchtwagengarantie für jedes verkaufte Fahrzeug ab und geben diese im Zuge der Gewährleistungsverpflichtung weiter. Am Ende sind so viele Dinge ausgeschlossen, dass ich das Geld für die Gebrauchtwagengarantie lieber auf die Seite packen würde für Dinge, die nicht unter die Gewährleistungspflicht des Händlers fallen. Und das sind recht wenige... ;-)

Super ist übrigens, wenn der Händler die Gewährleistung dennoch vertraglich auszuschließen versucht (...wie bei mir der Fall). In dem Fall gilt der Passus nämlich nicht und der Händler muss 2 Jahre Gewährleistung wie bei einer neuen Sache geben. Hat mir einiges an Geld gespart, auch wenn sich mein Anwalt darum kümmern musste... ;-)

ich habe die Junge-Stern-Garantie (läuft noch bis Januar 2012) und bin auch froh sie zu haben. Kleinigkeiten sind immer da, die dann doch gedeckt werden. Und nach dem Montagsauto welches wir davor hatten, hat man doch ein besseres Gefühl wenn man eine solche Garantie hat. Da das Fahrzeug erst 25000 km runter hat und im Januar 2012 die 100000 km-Marke nicht überschritten sein wird (denn ab 100000 km werden ja Abzüge gemacht), wird die Garantie um ein weiteres Jahr verlängert, zumal bei einem Auto mit der geringen Laufleistung noch nicht wirklich viel kaputt gehen kann.

Bisher wurden ein paar Kleinigkeiten gemacht:

-LMM auf Verdacht getauscht, da bei Vollgasstart die Leistung plötzlich für 1 ms unterbrochen wurde

-Schloss gewechselt, da Komfortschließung nicht funktionierte (war bisher ausgeschlossen von der Jungen-Stern-Garantie. Mittlerweile aber wieder reingenommen)

aktuell gibt es noch ein Problem mit dem Riemenantrieb/Spannrolle... Ich hoffe dass das kein Verschleissteil ist. Habe schon oft gelesen, dass die dinger mal nach einer gewissen Zeit verschleissen. Hier wurde nix repariert, da das Problem nicht rekonstruiert werden kann (da geringe Temp notw. sind)

wenn ich mir diese Probleme außerhalb einer Garantie vorstelle, wäre ich wohl im Plus

-LMM ca. 180 €

-Schloss ca. 150 €

-Spannrolle ca. 200 €

aber allgemein muss man sagen: die Möpfe sind viel zuverlässiger geworden... v.a. was Elektronikprobleme angeht, muss man sich keine großen Sorgen mehr machen... Ein Motor- oder Getriebeschaden kommt aber mal beim besten Auto her...

wenn man also die 400 € über hat, kann man die Garantie ruhig abschliessen...

 

Zitat:

Super ist übrigens, wenn der Händler die Gewährleistung dennoch vertraglich auszuschließen versucht (...wie bei mir der Fall). In dem Fall gilt der Passus nämlich nicht und der Händler muss 2 Jahre Gewährleistung wie bei einer neuen Sache geben. Hat mir einiges an Geld gespart, auch wenn sich mein Anwalt darum kümmern musste... ;-)

bzw. auf 1 Jahr begrenzt (was ja noch i. O. ist) aber dafür diese insgesamt begrenzt... also auch im Falle von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz sowie Verletzung von Körper und Gesundheit... UND ZACK ist man wieder bei seinen 2 Jahren Gewährleistung... was meinst du wiieviele große Firmen diesen Fehler machen... aber mal im Ernst: selbst dann: willst du dich dann auf einen Rechtsstreit einlassen, während dein Fahrzeug mit einem Getriebeschaden in der Garage steht... und außerdem: die Gewährleistung hilft dir nicht gerade viel, wenn es sich um keine Mängel handelt, die bereits bei Gefahrübergang vorlagen...

Zitat:

Original geschrieben von bugatti1712

ich habe die Junge-Stern-Garantie (läuft noch bis Januar 2012) und bin auch froh sie zu haben. Kleinigkeiten sind immer da, die dann doch gedeckt werden.

... so langsam beginne ich mich zu fragen, was ist am 203 so aufregendes, das man glaubt ohne Garantie nicht mehr ruhig schlafen zu können ;)

In meinem automobilen Vorleben war es so, das nach Ablauf der Herstellergarantie auch die Werkswartung ad acta gelegt wurde, d.h. man übernahm es selbst oder überlies es der freien Werkstatt seines Vertrauens. Das hielten alles Fahrzeuge druch, ohne das es zu großen Defekten kam. Diese begannen je nach Fahrleitung zwischen 8-12 Jahren und waren überwiegend verschleißbedingt.

Ein Fahrzeug, das mich in seinen ersten Lebensjahren (das erste davon ausgenommen) mit Störungen nervt wird es wohl auch weiterhin tun und gehört ersetzt. Solch ein 203er ist doch keine Mimose sonder ein Werkzeug, das sich mit anderen Werkzeuge messen lassen muss, die ebenso zuverlässig ihre Job verrichten.

Ich hatte fasst 20 jahre lang im 3 Jahresrythmus Dienstwagen erhalten von denen keiner eine Garantie benötigt hätte und der 203 soll nun davon abweichen? Dann dürfte MB keine Fahrzeuge mehr verkaufen....

... und nun gehe ich zu meinem Benzi und pinkel gegen den Stern, wenn der anschließen verwelkt verkaufen ich ihn umgehend. :D

in gewisser Weise hast du recht...

aber ich kann dir mal die Werkstatthistorie unseres alten W203 zumailen... da brauchste ne ganze Woche um alles durchzulesen...

MB ist sehr kulant, so dass man hin und wieder auch im Falle eines Defekts nach der Gewährleistung nicht im Stich gelassen wird. allerdings ging beim alten W203 bei 56000 km das Getriebe hopps... 0 Kulanz. Nicht mal ein €.

Zitat:

Original geschrieben von Polo I

... so langsam beginne ich mich zu fragen, was ist am 203 so aufregendes, das man glaubt ohne Garantie nicht mehr ruhig schlafen zu können ;)

Ich sehe, wir versteh'n uns...:D

 

Ich habe die Garantie auch nicht gekauft und die außerplanmäßigen Defekte wurden bisher immer auf (50%) Kulanz repariert. Wozu gehe ich denn 6 Jahre brav zum teuren MB-Service und fahre ein Premiumauto eines Herstellers, der für seine großzügige Kulanz bekannt ist, wenn ich dann zusätzlich noch eine Garantie kaufen muss, um ruhig zu schlafen...

 

Aber die Zeiten werden sich ändern, je mehr Angsthasen so eine Garantie kaufen. Bei Porsche (!) gab es unlängst einen Fall, bei dem Kulanz mit dem Argument verweigert wurde, es wäre ungerecht den Kunden gegenüber, die eine Zusatzgarantie abgeschlossen hätten...

 

Wenn wir mal soweit sind, fahre ich Ford, die neuen Benze sehen eh' Schxxßx aus. :D

 

Viele Grüße

Moonwalk

Zitat:

Wenn wir mal soweit sind, fahre ich Ford, die neuen Benze sehen eh' Schxxßx aus

ich trauer auch dem schönen guten w203 nach... schade schade, dass der nächste Benz kein W203 mehr sein kann...

W211 rulez :D

am 9. September 2010 um 5:54

Zitat:

... und außerdem: die Gewährleistung hilft dir nicht gerade viel, wenn es sich um keine Mängel handelt, die bereits bei Gefahrübergang vorlagen...

Dafür die 6-monatige Beweistlastumkehr. Es wird "grundsätzlich" in den ersten Monaten davon ausgegangen, dass der Mangel bei Kauf bereits vorhanden war. Der Händler müsste das Gegenteil beweisen und das ist so gut wie nie möglich.

Nachteil - es deckt eben nur die ersten 6 Monate wirklich ab.

Also bei einem jüngeren Fahrzeug würde ich mir eine solche Garantie vielleicht überlegen und dafür versuchen den Preis entsprechend runter zu handeln. Faktisch Versicherung zum Nulltarif, denn in der Preisklasse sind Verhandlungen dieser Größenordnung ja meist noch drin. Ein paar hundert Euro gehen immer... ;-)

Zitat:

Original geschrieben von NeoNeo28

Zitat:

... und außerdem: die Gewährleistung hilft dir nicht gerade viel, wenn es sich um keine Mängel handelt, die bereits bei Gefahrübergang vorlagen...

Dafür die 6-monatige Beweistlastumkehr. Es wird "grundsätzlich" in den ersten Monaten davon ausgegangen, dass der Mangel bei Kauf bereits vorhanden war. Der Händler müsste das Gegenteil beweisen und das ist so gut wie nie möglich.

Nachteil - es deckt eben nur die ersten 6 Monate wirklich ab.

Also bei einem jüngeren Fahrzeug würde ich mir eine solche Garantie vielleicht überlegen und dafür versuchen den Preis entsprechend runter zu handeln. Faktisch Versicherung zum Nulltarif, denn in der Preisklasse sind Verhandlungen dieser Größenordnung ja meist noch drin. Ein paar hundert Euro gehen immer... ;-)

schon klar... aber darum geht es nicht... es geht darum, dass sich bei fehlerhaften AGB die verkürzte Gewährleistung nicht greift, sondern die gesetzliche Regel von 2 Jahren, die aber eben nichts bringt, weil eben (abgesehen von der Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten) die Beweisführung meist schwierig sein wird...

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