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Gebrauchtwagengarantie

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 31. Oktober 2005 um 6:54

Hallo,

werde mir einen A6 zulegen. Da der Händler den Wagen ohne GW-Garantie verkauft möchte ich wissen wo ich so eine

versicherung abschliessen kann oder soll.

Ist es überhaupt nötig?

Der Wagen ist von 12/03 müsste eigentlich noch Werksgarantie haben. Verlängert sich diese bei Inspektionen in der Fachwerkstatt? Alle Inspektionen bis jetzt sind bei dem Freundlichen gemacht worden.

Gruß

Riggs

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19 Antworten
am 1. November 2005 um 11:22

Hi,

1. soweit ich das weiß gibt es die Garantie von Audi erst seit diesem Jahr, so hast Du maximal noch Gewährleistung bis 12/05 (also effektiv noch 2 Monate).

2. Der Händler muss dir mindestens 12 Monate Gewährleistung und ein halbes Jahr Garantie auf den Audi geben, da er dazu gesetzlich verpflichtet ist (Wenn er das Auto in Namen des KFZ Betriebes und nicht privat verkauft).

Ich würde den Händler erst mal darauf Aufmerksam machen. Wenn er dir partout keine Garantie (Gewährleitung) geben will und Du das Auto unbedingt willst, dann würde ich das wohl der Gewerbeaufsicht bzw. der KFZ Werkstatt Innung melden. Dann bewegt sich vielleicht was.

Aber ehrlich gesagt, wenn der Händler so viel trödel macht, dann verzichte lieber auf das Auo. Wer weiß was damit nicht in Ordnung ist. Gibt sicher noch andere gute Angebote.

Grüße

Jan

JohnMockery hat Recht. Der Händler ist verpflichtet 12 Monate Gewährleistung zu übernehmen. In den ersten 6 Monaten besteht sogar Umkehrbeweispflicht d.h. Er muss dir beweisen, dass der Schaden noch nicht vorlag. Und das kann er natürlich in 90% der Fälle nicht. Außer du hast den Wagen auf dem Papier als Ersatzteilspender gekauft.

Also dem Händler Luft machen, oder Finger weg.

Oder bis Du Gewerbetreibender??? Dann darf er die Gewährleistung ausschliessen.

Die meisten Händler verkaufen doch nur noch mit Gebrauchtwagenversicherung,damit Sie nicht selbst bezahlen müssen.

Die Folgeversicherung für meinen A6 kostet für das 3 + 4 Jahr zusammen 370 €. Das ist doch keine Summe, im Vergleich zum Kaufpreis.

mfg

maku

Bei dem sich gerade das Getriebe verabschiedet!!!

Noch kurz vor Ablauf der 2 Jahre gemeldet und warte auf Audis Maßnahme.

Themenstarteram 2. November 2005 um 7:16

Also....

 

Der Händler bietet den Wagen natürlich mit Gebrauchtwagengarantie an. Aber wie oben schon erwähnt eine GW-Versicherung.

Ich muss diese nicht nehmen, bekomme den Wagen dann 500 günstiger.

Den Wagen habe ich noch nicht gesehen, entscheide mich dann erst.

Nur eine Verlängerung der Audi-Garantie ist bestimmt besser als eine GW-Garantie.

Gruß

Riggs

Die Händler wollen alle (habe ich auch erfahren) dem Käufer eine teure Zusatzgarantie auf Auge drücken. Obwohl sie selbst 12 Monate haftbar sind. Der Händler hat die Möglichkeit das Auto selbst bei einem Verkauf zu versichern, was die seriösen Händler alle machen. Sonst wären ja kleine Händler bei häufigen Garantiefällen bald Pleite.

Um kosten zu sparen, wollen das einige nicht machen. Sie müssten also bei jedem verkauften Auto je nach Wert anteilig eine Versicherung (Rückversicherung) einzahlen.

Man ist also in keinem Fall verpflichtet eine Zusatzversicherung abzuschließen. Sicherer ist es evtl. deshalb, im Fall der Händler den Laden zu macht bzw. nicht's beim dem zu holen ist…

Guten Morgen,

aus eigener Erfahrung: EUR 500,-- für eine Gebrauchtwagengarantie, und das auch nur für ein Jahr, ist m.E. extrem teuer.

Es gibt (Audi-)Händler, die den Preis für die Gebrauchtwagengarantie in den Verkaufspreis einkalkulieren und solche, die die Versicherung separat oder gar nicht anbieten. Das hat schlicht und einfach etwas mit Verkaufspolitik oder -philosophie zu tun und läßt keinerlei Rückschlüsse auf die Größe des Betriebes oder dessen Seriosität zu.

Der Händler ist wie bereits gesagt das 1. Jahr aufgrund der Sachmängelhaftung gem. BGB in der Pflicht, allerdings mußt Du 1. Privatmann sein und mußt 2. bei Schäden ab dem 7. Monat nach Kauf beweisen, dass der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs schon vorhanden war; das ist oft schwiergig bis unmöglich.

Wenn es sich beim Verkäufer um einen etablierten und renommierten Audi-Händler handelt, würde ich mir im Fall berechtigter Ansprüche bzgl. deren Reaisierung keine Sorgen machen, bei kleineren Händlern, Freien oder ggf. auch anderen marken ggf. schon eher.

Tipp: Bitte erkundige Dich vorher einmal bei einem Audi-Händler, ob nicht mit der Wiedereinführung der 2-jährigen Audi-"Werksgarantie" [statt der ausschließlichen Sachmängelhaftung des Neuwagen-Händlers] (ab1/2005??) diese Garantiezusage Audi-intern auch auf diejenigen Fahrzeuge ausgedehnt wurde, die zwar zu diesem Zeitpunkt bereits zugelassen waren, bei denen aber die 2 Jahre noch nicht abgelaufen waren. Falls ja, läuft sie bei Dir noch bis 12/2005, ansonsten gäbe es diesbzgl. lediglich die Sachmängelhaftung desjenigen Händlers, der den Neuwagen verkauft hat, ebenfalls bis 12/2005.

Audi gibt aber meiner Kenntnis nach auch im 3. Jahr nach Erstzulassung noch Kulanz, die natürlich u.a. von der Art des Defekts und der Kilometerleistung abhängt. Wenn es sich um ein bekanntes "Serienproblem" handelt, soll dem Vernehmen nach auch weit über diese Zeit hinaus großzügige Kulanz gewährt werden, s.a. das Thema "Multitronic" in diesem Forum.

Gebrauchtwagengarantien umfassen n i c h t -genau so wenig wie die Neuwagenanschlußgarantie von Audi- a l l e Mängel, sondern nur bestimmte Baugruppen, wie z.B. Motor/Getriebe/Elektrik/Lenkung/Bremsen usw.

Andere Schäden wie beipielsweise Defekte an der Innenausstattung (Riss in der Polsterung, gebrochener Türgriff etc.) oder beschlagene/verzogene Scheinwerfergläser sind also meistens nicht abgedeckt.

I.d.R. wird (auch bei der Audi-NW-Anschlußgarantie) ab einer Kilometerleistung von etwa 50.000 eine Eigenbeteiligung an den Ersatzteilkosten fällig, die oft je 10.000 Mehrkilometer um 10% steigt, also bspw. ab 100.000 60% beträgt.

V o r Abschluß einer solchen Versicherung immer vorher die Versicherungsbedingungen lesen, damit man vorher weiß, was versichert ist.

Eine mir bekannte Grantieversicherung ist die Multipart Garantie AG in Ringsheim, allerdings kenne ich deren Preise nicht und habe Gott sei Dank auch noch keine Erfahrungen.

Evtl. einmal im Internet unter Gebrauchtwagengarantie "googeln".

Je bekannter der Namen ist, der hinter diesen Gebrauchtwagenversicherungen steckt, desto sicherer ist es, einen berechtigten Anspruch im Bedarfsfall auch durchsetzen zu können.

Meines Erachtens nach überlegenswert ist die 2-jährige NW-Anschlußgarantie von Audi über die VVG (nur über einen Audi-Händler abschließbar), von der auch "Makuuu" sprach. Meines Wissens ist aber bei Fahrzeugen, die älter als 18 Monate sind, vorher eine kostenpflichtige Untersuchung erforderlich.

Viel Erfolg und viel Spaß am Neuen wünscht

au!audi

@au!audi

Kann dir soweit Recht geben.

Bei der Größe des Betriebes meinte ich z.Bp. den kleinen Händler von der Wiese. Kenn ich einen persönlich. Der sagt auch, dass er auf das Auto keine Versicherung abführt, damit die Gewinnspanne höher ausfällt. Diese ist ja bekanntlich bei den „Wiesenhändlern“ aufgrund des unteren Preissegmentes eh klein. Der Händler sagt mir auch er hofft nur darauf, dass keiner mit großem Schaden wieder kommt.

Ein großes Autohaus wird solche Spielereien nicht machen. Wie der Händler das macht ist sein Problem.

Ich hatte z.Bp. eine Zusatzgarantie abgeschlossen, welche 100% Lohn und je nach Kilometer (ab 100.000 noch 60%) des Materials bezahlt.

Das heißt ich habe mir die restlichen 40% vom Händler geholt, da ich ja einen vollen Garantieanspruch habe. Die Zusatzversicherung war nur eine Entlastung für den Händler. Mehr aber nicht.

Themenstarteram 2. November 2005 um 14:02

also drücken kann er sich nicht

 

Versteh ich das richtig:

Drücken kann sich der Händler von der Gewährleistung nicht.

Die Versicherung ist nur ein Schutz für ihn.

Naja werden wir in den nächsten Tagen sehen wie es ablaufen wird.

DAnke nochmal für eure Antworten.

Riggs

@riggs2003

N E I N, lies bitte noch einmal genau den 3. Absatz meine Postings von vorhin, wobei beim Gespräch mit Deinem Händler die Begriffe enorm wichtig sind, auch wenn im Endeffekt das selbe Resultat herausspringt: Du hast Anspruch auf Sachmangelhaftung nach §§ 434 und 437 ff. BGB, die hier einschlägig sind. Die Garantie ist hingegen ein freiwilliges Versprechen bzw. bei einer Versicherung eines gegen Bezahlung, diese oder jene Leistung (i.d.R. Mangelbehebung = Nachbesserung) zu erbringen. Ist eine Garantiezusage einmal abgegeben, hat man auch einen Rechtsanspruch darauf. Gewährleistung ist im Grunde genommen der alte Begriff aus dem bis Ende 2001 gültigen BGB für die Sachmangelhaftung.

Kauf Dir notfalls ein BGB vom Beck-Verlag o.a., schlag die o.g. Paragraphen auf und die dann Deinem Händler um die Ohren, wenn Du sonst nicht weiterkommen solltest.

Ansonsten nochmals, bis zum Erbrechen:

- der Käufer darf kein Freiberufler oder gewerblich Tätiger sein

- der Verkauf muß auf gewerblicher Basis erfolgen (ist beim Händler immer der Fall)

- Anspruch während der Dauer von 12 Monaten, die ersten 6 Monate gilt zunächst die Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers, anschließend wird es jedem nicht extrem großzügigen Verkäufer gegenüber vermutlich schwierig, Anprüche zu realisieren

- für normalen Verschleiß (z.B. sind bei 50 Tkm die Bremsklötze hinüber, die Scheibenwischer müssen bei 25 Tkm erneuert werden) gilt die Sachmangelhaftung natürlich nicht

- ist Dir vorher klar gesagt worden, dass ein Fahrzeugteil defekt ist und Du unterschreibst dessen ungeachtet, dass Du das Fahrzeug trotz des ausdrücklich aufgeführten Defektes kaufst, kannst Du Dich diesbezüglich selbstverständnlich nicht nachträglich auf die Sachmangelhaftung berufen

- von Händlern, die rechtswidrig versuchen, durch irgendwelche Tricks (Bastlerauto, außergewöhnlich günstiger Preis, kalkulatorisch nicht drin o.ä.) ihre Haftung nach BGB auszuschließen, ist s o f o r t die Finger zu lassen; die machen eher den Laden dicht, als auch nur einen Cent zur Reparatur beizusteuern. Solche Kandidaten umgehend der Verbraucherzentrale melden.

Man läuft allerdings trotz generell bestehenden Anspruchs auf Sachmangelhaftung im Extremfall, insbesondere bei "Hinterhofwerkstätten", reinen Gebrauchtwagenhändlern und ggf. "kleinen Krautern", die sich ggf. "auf die Hinterbeine stellen" Gefahr, dass sie entweder erst nach einem langwierigen Rechtsstreit (eigenständiges Beweisverfahren und/oder anschließendes Einklagen der Forderung) zahlen und/oder ggf. zum Zeitpunkt des Schadenseintritts bzw. des Titels zur Zahlung insolvent, d.h. zahlungsunfähig sind.

Nur der guten Ordnung halber: Ansprüche aus der Sachmangelhaftung werden normalerweise durch Reparatur (=Nachbesserung/Nacherfüllung) erledigt, man hat jedoch ggf. auch Anspruch auf Rücktritt vom Kaufverttrag oder Kaufpreisminderung s.a. §§ 440 + 441 BGB.

Ein wichtiger Hinweis:

Dies ist keine Rechtauskunft, sondern stellt nur eine rein private Meinung dar. Fachliche Rechtsberatung ist erforderlichenfalls von Rechtsanwälten (möglichst der entspr. Fachrichtung) oder den Verbraucherberatungsstellen einzuholen!

Also, nochmals viel Glück, die Entscheidung mußt Du selbst treffen und sie auch Dir selbst gegenüber vertreten können!

au!audi

am 2. November 2005 um 22:47

Hallo,

siehe auch hier. Carlife plus

http://www.motor-talk.de/t828795/f162/s/thread.html

Habe ich vor 2 Wochen abgeschlossen.

Bis 2 Jahre nach Zulassung ist der Preis noch erträglich.

Olaf

@riggs2003

Hi,

bitte mal mitteilen, wie es denn jetzt mit dem Kauf und der Versicherung ausgegangenen ist.

War es eigentlich ein Audi-Händler, klein, mittel, groß oder anderer Markenhändler oder ein regelrechter "Gebrauchtwagenhai"?

Danke

au!audi

ich war gestern auch mal beim freundlichen

also da ich zweitbesitzer meines a6 bin kann ich leider net die super +2 versicherung abschliessen für 520 euro, sondern eine für 1 jahr für 680 euro :-(

der meinte er würde auch net verstehen warum man das an der anzahl der vorbesitzer festmacht, aber er hätte da keinen spielraum...

am 4. November 2005 um 9:28

Na irgend einen Grund oder Anreiz muss es ja geben um einen Neuwagen zu kaufen. Diese Garantieregelung von Audi ist EINE Maßnahme, den Kauf von Neuwagen zu unterstützen. Der Hersteller verdient sein Geld nunmal hauptsächlich mit den Neuwagen.

naja, während sich der, der seinen 1,5 jahre alten audi verkauft, ja auch wieder einen neuen kauft, wird der der 2 jahre garantieverlängerung macht ja vier jahre sein auto fahren und in der zeit kein neues kaufen....

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