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Gebrauchtwagengarantie und doch keine ....... Zylinderkopfdichtung...Meinungen!
Hallo Motor-Talkler,
ist dies hier richtig platziert?
folgendes Problem:
Tag1:13.09.2009
eine sehr gute Bekannte, sucht für ihre Tochter ein gebrauchten PKW, ein Peugeot 206 muss es sein, ich half bei der suche und fanden einen Händler in Ulm, Fahrzeit ca. 1,5 Std. von uns, auf Wunsch mit Gebrauchtwagengarantie, Sonntag abends hingefahren angeschaut, wir tippten auf Kurbelwelle Simmering, eine schnelle Behebung der Ursache ist problemlos durch den Käufer in einer Fachwerkstatt, Kaufpreis gedrückt und gut, vor dem Kauf bestanden wir aber auf einen Ölwechsel und auf eine genaue Sichtprüfung des Ölverlustes, die Abholung des Fahrzeuges wurde auf den nächsten Tag abends vereinbart. Anzahlung des Kaufpreises 500€ plus Quittung, Rest bei Abholung, ein Flyer der Car-Garantie wurde mitgegeben, worin die Firma wirbt für: Garantie 1A enthalten sind Motor, Getriebe, Differential bei Frontantrieb, Getriebe einschließlich Differential des Weiteren gibt es die Garantie 1 Plus gleich wie 1A plus Kühlsystem, des Weiteren gibt es die abgeschlossene Garantie Plus Z enthalten ist darin die Garantie 1A und 1 Plus zusätzlich Lenkung, Bremsen, elektrische Anlage, Kraftstoffanlage, Abgasanlage, Sicherheitssysteme und Achsgetriebe, so wirbt der Flyer.
Tag2:14.09.2009
Abholung des Fahrzeuges, Ölwechsel wurde durchgeführt, auf nachfrage, woher der Ölverlust kommt, Antwort: vom alten Ölfilter, mit dieser Aussage bestätigte sich daher mit unserer Vermutung des Simmeringes nicht, haben aber beim Kaufvertrag nicht aufgepasst, der Verkäufer hat es trotzdem vermerkt (Kurbellwellendichtung undicht), da wir beim Ausfüllen dessen nicht dabei waren, da es die Angelegenheit der Mutter war, im nachhinein bestätigte sich dies auch nicht. Abgeschlossen wurde eine Car-Garantie, für die Mutter eine große Sicherheit und auch Kaufbindend für diesen PKW. Auch ich habe diesen kurz überflogen.
TagX 30.11.2009
Motorkontrollleuchte ging in Aktion, Fehlerspeicherauslesung ergab "Sauerstoffsonde defekt" wurde von der Garantie anteilig übernommen, ohne Fehlerpeicherauslesung wurde nicht übernommen, steht auch in der AGB, na ja.
Dabei stellte sich heraus, dass der PKW wieder einen Ölverlust aufweist, Peugeot stellte fest nach einer Laufleistung von ca. 6000km, die Kopfdichtung leckt, widerrum die Garantiegeber angeschrieben, der Kostenvoranschlag wurde zugesendet, darauf hin wollte der Garantiegeber 1. Schriftlich die genaue Schadenursache durch das Autohaus und einen Nachweis über den letzten Zahnriemenwechsel (Rechnung) war beim Kauf nicht mit dabei.
Die Antwort lautet: "Der von Ihnen begehrte Kostenersatz umfasst Teile, die nach unseren Garantiebedingungen im Leistungsumfang der Garantie nicht enthalten sind. zudem sind reine Dichtungsschäden von der Garantie ausgeschlossen."
Darauf hin suchte ich in den Garantiebestimmungen nach diesem Grundsatz und folgendes gefunden:
1Plus Z alle geschützten Teile wie bei 1 Plus, zusätzlich:
a) Motor: Zylinderblock, Zylinderkopf und Zylinderkopfdichtung, (ausgenommen Überhitzungsrisse und reine Dichtungsschäden), Kurbelwelle und Lager usw.
nach der oben zugesendeten Antwort, setzte ich ein 2. Schreiben auf, dass bei anderen Garantiegebern diese Teile ausdrücklich erfasst sind ohne Ausnahme und sich die 1. Absage nochmals überdenken sollten, ansonsten wird ein Rechtsanwalt eingeschaltet, gerade für ca. 2 Stunden habe ich per Telefon der Bekannten erfahren, das die Antwort auf die 2. Anfrage gekommen ist, wiederum mit einer Absage, plus zusätzlicher Vermerk, laut Gewährleistungsbedingungen (ich habe alle Unterlagen bei mir), §1 Die Garantie bezieht sich auf die nachstehend näher bezeichneten Teile (abschließend die Aufzählung) aus den ebenfalls nachstehend erwähnten Baugruppen des im Vertrag näher bezeichneten Fahrzeuges (bis7,5t zulässiges Gesamtgewicht). Der Garantiegeber leistet nur dann Entschädigung, wenn an einem der unten genannten Teilen ein Bruch, Kolben- oder Lagerfresser entstanden ist und hierdurch das Fahrzeug nicht mehr funktionstüchtig ist und ein Fahrbetrieb nicht mehr gewährleistet ist.
Schäden an Synchronkörpern Schaltgetriebe und Rutschkupplungen bei Differentialsperren werden nur in den Materialkosten erstattet ohne Arbeitslohn.
Die Zylinderkopfdichtung ist bis zu einer ma. Gesamtlaufleistung wie folgt in der Garantie beinhaltet (außer 1A und 1A100): abgeschlossen wurde 1plusZ
a) PKW/Transporter bis 7,7t sowie Reisemobile bis 120.000km
b) Motorräder/Motorroller/Quads/Trikes bis 20.000km
§2 von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
1) Alle nicht aufgeführten Teile, insbesondere reine Dichtungsschäden, Schläuche, Glüh und Zündkerzen, Einspritzdüsen (Injektoren), Dichtungen, Dichtungsmanschetten, Simmeringe; Betriebs und Hilfsstoffe, Filtereinsätze, Fette, Öle, Frostschutzmittel sowie Reinigung und Einstellarbeiten, sowie Kosten für Verschleißteile.
2) Ferner sind Ausgeschlossen: Lamellenkupplung, Zahnriemen und Steuerketten usw.
3) Schäden, die durch Undichtigkeiten, Betriebsmittelverlust und -mangel sowie durch Überhitzung (thermischer Art) auftreten.
4) bla, bla
weiter im Text:
Überhitzung kann ausgeschlossen werden, da kein Wasserverlust vorliegt, gleichzeitig zum 2. Brief an den Garantiegeber wurde auch der Gebrauchtwagenhändler per Einschreiben/Rückschein auf den Fall aufmerksam gemacht, meine Meinung ist wenn der Garantiegeber die Reparatur verweigert, muss der Händler erhalten, jetzt erhält der Händler einen 2. Brief mit der 2. Absage des Garantiegebers.
Der Garantiegeber hat auch einen Auszug von schon einmal früher Abgeschlossenen Garantie erhalten, in dem dieser Garantiegeber ausdrücklich eine Zylinderkopfdichtung beinhaltet, dieser Auszug wurde im 2. Anschreiben mit gesendet.
die Antwort: sie haben mit uns eine Garantie abgeschlossen und nicht mit dessen, daher zählen unsere Garantiebedingungen.
Ich frage mich jetzt:
1.)der Flyer wirbt für den Motor
2.) im Nachhinein weisen die Garantiebedingungen an verschiedenen Stellen und Seiten Ausnahmen auf
3.) verschweigt oder weis der Gebrauchtwagenhändler diesen Punkt nicht, bis 120.000km, gekauft mit 126.100km von der Garantie ist dieser Fall vom Garantiegeber ausgeschlossen.
hätten wir das Fahrzeug garantiert nicht gekauft, aber genau diesen Punkt hatten wir gefunden, wie schon erwähnt: Zylinderkopf und Zylinderkopfdichtung, (ausgenommen Überhitzungsrisse und reine Dichtungsschäden), usw. die Frage, wann wird die Zylinderkopfdichtung eigentlich ersetzt, bzw. eine Reparatur genehmigt? nehmen wir den Fall von 100.000km an, Kopfdichtung ist undicht, Undichtheit ist ja ausgenommen, ich komm nicht dahinter, wann die Kopfdichtung auf Garantie geht, wenn sie explodiert? oder sich völlig auflöst, die Sachen gibt es nicht, deshalb kann sie ja nur eigentlich im Zusammenhang mit einem defekten verzogenen Zylinderkopf stehen, warum wird sie erwähnt und gleichzeitig wider ausgenommen?, dass ist die Frage.
ich sehe diesen Garantiegeber, im Nachhinein, als völlig wertlose Motorgarantie.
hat jemand schon mal die Erfahrung gemacht, wenn der Garantiegeber nicht einspringt, kann man den Gebrauchtwagenhändler heranziehen zur Reparatur?, ich sehe es eigentlich so.
2. Punkt was ich nicht verstehe, ein Gebrauchtwagenhändler der einem ein PKW verkauft, ist doch gesetzlich verpflichtet für eine Garantie auf 1 Jahr, warum werden dann überhaupt solche Zusatzgarantien verkauft?
Die Reparaturkosten belaufen sich in der Peugeotwerkstatt auf 816Euro
Was ich in Erfahrung bringen möchte, für weiteres Vorgehen, ist:
hat jemand so einen Fall schon gehabt und was wurde unternommen?
wie sehen die Chancen über einen Rechtsanwalt aus?
welche Erfolgsaussichten sind gegeben, bzw. wurden in Erfahrung gebracht?
Der Gebrauchtwagenhändler wird nun über die 2. Absage schriftlich informiert und wie es weiter geht, wir werden auf die gesetzliche Gebrauchtwagen Garantie bestehen, die er wo möglich abweisen wird, kann er das?
Des Weiteren hat der Gebrauchtwagenhändler anscheinend kein Büro irgendwelcher Art, alles wurde auf der Straße geschrieben.
Ich möchte jetzt nicht hören, "selber Schuld oder richtig lesen" die wenigsten, lesen wohl das Garantieheft Wort für Wort von a-z durch, vor allem wenn der Händler auch unter diesen Umständen doch einen seriösen Eindruck erweckt, den das mit der Garantie kann auch in einem Büro (Autohaus) in die Hose gehen.
Des Weiteren findet man kaum Autos für Fahranfänger, so gut wie keine Chance bei uns auf dem Lande, des Weiteren Zwillingstöchter (2 Autos kaufen) und allein Erziehend!
Ich danke für Sachliche Beiträge, hinterher ist man immer schlauer.
Vielen Dank
Gruß Goli2202
Beste Antwort im Thema
Hallo liebe 206 Fahrer!
Im Zusammenhang mit Deiner Schilderung (goli2202) und dem Thread im Link (http://www.motor-talk.de/.../...resse-in-dormagen-falsch-t2247994.html - Thema GPG-Verunsicherung) fühle ich mich fast schon genötigt einen süffisanten (Oder einfach nur ironischen) Beitrag zu schreiben. Wer keine Zeit hat, sollte sich welche nehmen oder einfach wegklicken.
Aber drehen wir die Uhr einfach mal ein halbes Jahr zurück................... Mein Punto (G.tt habe es gnädig, das Sahnestück!) wird nach 5 Jahren Dauereinsatz (Insgesamt 12! Jahre alt) und Gesamtverschleisskosten von gefühlten 12,50 Euro auf den Gnadenhof geschickt (Oder besser gesagt: Zum richtig zerfeiern an einen seeeehr jungen Menschen verkauft). "Es muss was neues her" - Sagt die Frau - und erwähnt beiläufig Wortfetzen wie "schwarz, glänzend, bloß nicht diese hässlichen Sitze im Opa-Stil und 206 mit diesem Löwen oder Kater oder so...".
Also hier im Forum schlau gemacht, für nicht wirklich schlecht empfunden (Aussagen zu Krankheiten) und 1 Monat lang geforscht. Mit dem Ergebniss: 1,4er 75PS, Bj 2002, 70000t glaubhafte km, super im Lack, Ölwannendichtung platt, Bremse vorne muss neu und Scheinwerfer vorne feucht innen (Wohl durch Waschanlage oder Kärcher innen reingelaufen). Alles kein Problem für einen versierten Schrauber (Für alle Zweifler: Ja, ich sehe ob etwas defekt ist und eine Probefahrt dauert bei mir keine 7 Minuten sondern ist ausgedehnt) und im Angesicht des Entgegenkommens des Händlers finanziell locker drin. Damit keine Überraschungen auftreten, wurde auch noch schnell eine Versicherung bei der GPG abgeschlossen. Relativ wenig Geld ging an den Händler mit Migrationshintergrund und meine Frau saß breit grinsend in diesem Fahrzeug....
Das alles zur Einleitung..............Denn jetzt geht es los. Hier muss ich weeeit ausholen.
1 Tag: Komplette Inspektion durchgeführt. Wannendichtung ersetzt (Auto seit dem trocken).
3 Tag: Bremsen neu. Steht ab heute wie ein 911er mit Keramikbremsen.
4 Tag: Es hat Geregnet. Der vordere Scheinwerfer ist innen nass! Dieser Korea-Plastik-Ausschuss hat sich voneinander getrennt (klarer vom schwarzen Teil) Ausbau, Fön, Silikon, fertig. Ist meinen Autos mit RICHTIGEM Glas noch nie passiert und diese hatten teilw. 14 Jahre auf dem Buckel. Hmmm, ob Peugeot doch so richtig war?
12 Tag: Der Innenraumlüfter geht nur noch auf voll oder wenn er möchte. Schlage auf den Knöpfen herum, ziehe das Panel der Klima raus und checke alle Verbindungen. Feuchtigkeit kann es nicht sein - Schließlich steht er in der Garage? Anstarren und Fluchen hilft auch nicht.
16 Tag: Nerven verloren. Forum gecheckt (Danke für die super Anleitung an dieser Stelle!-Klasse) und Innenraummotor ausgebaut. Das Teil ist einfach hin. Neu bestellt, eingebaut, blutige Finger geholt, viel geflucht. Kosten ca. 120 Euro (Hole jetzt nicht alle Rechnungen um auf Cent genau zu rechnen). Das erste Mal entweicht mir ein leises "So eine ....... Karre" - Ich werde mit einem strafenden Blick des Haus-Padawan (Meine Frau) in mein Körbchen verwiesen.
17 bis 20 Tag: Lenksäule quietscht. Ursache - Beim Abbau (Um an den Lüfter zu kommen - LOLL) ist zuviel Fett abgekommen. Es müssen scheinbar diese 2 Kilo drauf sein. Ein Lächler meinerseits beendet diese Aktion.
Tag 21: Lautsprecher sowie ein richtiges Radio eingebaut -Sämtliche weisse "Sollbrechhalter" in der Fahrer sowie Beifahrertür brechen funkionsgemäss :-)) Natürlich kann das Radio ohne Adapter nicht Ordnungsgemäß angeschlossen werden, sonst läuft das Anzeigedisplay im Cockpit nicht oder sonstige Elektronik läuft Amok (Siehe Threads in diesem Forum). Muss ja eh zum Händler wegen der Clips.
Tag 22: Musik knallt dank eines den gesamten Kofferraum füllenden Crunch Woofers incl Powercap...Und das ist gut so, denn jetzt kann mann diese ganzen knarrenden Geräusche der Innenraumverunstaltung nicht mehr hören...Slipknot und Emil Bulls for ever!
Monat 1 durch - Puuuuh: ........ Doch jedes Liedchen hat auch mal ein Ende - Das Türfangband Quietscht nicht. Es stirbt geradezu. Es hilft nur eins: Ersetzen oder richtig fies fetten. Ratet mal? Ich schmiere 13,24 Kg schlumpfpoop anmutendes Gelenkfett drauf und basta. Warum? Ich erinnere mich noch daran, dass beim Abnehmen der Türverkleidung alle "Gnupsis" aus Tag 21 wieder kaputtgehen. 30Euro für ein grobschlächtig geformtes Stück Metall finde ich auch ziemlich wucher (Bei Peugeot).
"Ab heute wirrrrrd zurrück......geschmierrrt!" - Ausdrucksschwangere Worte die mich wohl noch das gesamte Peugeotleben verfolgen werden ;-))
Monat 1 plus 15Tage: Peugeot hat mir über Nacht eine Wasserwaage ins Auto gebaut. Eine Regenfahrt ließ sich nicht vermeiden und nun habe ich ein Aquarium in der Rückleuchte. Kommt dem geneigten Leser und Blitzmerker doch irgendwie bekannt vor? Richtig: Siehe Prozedur vorderer Scheinwerfer. Schon Konfuzius sagte "Wer anderen einen 206er kauft ist ein Silikonierkünstler!" Ja, Das Wort ist von mir erfunden und Patentrechtlich geschützt worden...
Meine Frau sucht mittlerweile den Fön. Ach ja, gehört seit einigen Tagen zur Werkstattausstattung.... Ich werde öffentlich gerügt und muss zur Bestrafung eine Folge CSI-Irgendwas gucken.
Monat 2: Meine Frau weicht einer Katze aus (Ansichtssache!) und nimmt einen weissen Entfernungsanzeiger, Pfeilerausführung Plastik mittig mit. Konsequenz: Delle incl. Kratzer auf frisch polierter und bis dato glänzender Motorhaube. Kennzeichenhalter defekt. Mein erster Gedanke: Richtig - Silikon oder Schlumpf-Poop. Im Endeffekt kommt aber Sekundenkleber zum Einsatz. Gott sei gedankt ist das Auto und vor allem der Boss heile (Merke hier die Sätze die Gesetz sind: "Ich musste so handeln" & "Die Frau hat immer Recht!"
2011: Wir haben den Winter fast überlebt. Aber irgendwie quietscht das Vorderrad auf der Fahrerseite. Ich nehme alles ab und finde auf Anhieb nichts. Werde auf der Straße komisch angeschaut. Quietscht ja auch ganz gut. Auf Hinweise wie: "Ihr Auto hört sich ganz komisch an" entgegne ich "Das soll so" :-)). Ich vermute Spur/Sturz oder Querlenker/Stabi oder sonstiges. Nachdem die Bühne frei ist, schielt mich ein gebrochener Irgendwas-Lenker an. Summe: 170 Euro incl. Arbeit (Befreundeter und sehr guter Meisterbetrieb). Peugeot will das Doppelte....
Ein Schwenk zur Auflockerung in das Leben eines Citronen C2 Fahrers: Ich bedauere ihn als seine Dichtung bei 60tkm zerbröselt und irgendein Kühlwasseranschluss/Fühler am Block einen Hitzeriss aufweist. Er bedauert sich und die 1300 Kröten Rechnung beim Händler. Gleiches BJ, gleicher Motor.
03.2011: Der Tot eines jeden Schrottautos - TüV Termin. Keine Mängel bis auf einen. Ölverlust Zylinderkopfdichtung. Ich zünde wie eine Endeavour Trägerrakete um mich abends in den Schlaf zu winseln. Uuuuuuuund jetzt kommen wir zur GPG (Den o.g. Thread lesen bitte). Das Bangen ob der Händler tatsächlich den Beitrag gezahlt hat ist groß - Er hat es. Aber dann. Langer Rede kurzer Sinn: Sie zahlt nicht, denn "reine Dichtungsschäden" sind ausgenommen! Eigentlich, und jetzt lese ich alles 38 mal durch, ist ALLES ausgeschlossen. An dieser Stelle wünsche ich insgeheim dem Verband deutscher Versicherer und allen Rechtsverdrehern die diese vertreten einen angenehmen Unfalltot. Oder noch besser: Einen Kuraufenthalt am Meer - In Fukushima um genau zu sein. Der Kreis, warum diese beiden Threads ineinander gehören erschließt sich nun uns allen, oder? Ich führe dieses traurige Kapitel nicht weiter aus, denn:1. Ich kann nicht 6 Monate auf meinen Anwalt warten.2. Ein Besuch in Dormagen meinerseits würde unweigerlich zu einer Schlagzeile auf Seite 1 der Zeitung-die-keiner-liest landen.
Andere nicht mehr nachvollziehbare Tage: Die Fußmatte hat ihre Halter verloren und klemmt immer unter dem Kupplungspedal. Ich würde sie am liebsten überfahren. Tut ihr aber auch nicht weh. Die Rückbank klappert. Die Gurtschnalle klappert hinten an der Plastik Türverkleidung. Das Fenster klappert während der Fahrt wenn es leicht offen ist. Der eine Halter der Batterieabdeckung hat seine Form in Einzelteile verändert. Eine grobe Blechschraube wird mit wütendem Blick in das Französische Herz geschraubt. Vielleicht hat es einen Voodoo-Effekt beim Erfinder eben dieser Haltemechanik. Meine Frau wundert sich, warum Ribery nicht mehr mein Liebling ist und ich nur noch in der Pfälzer-Weine-Ecke zu finden bin. Baguette ist bis zur Silberhochzeit verbannt...
Versuch eines Fazit.
Und hier kommt die Stelle an der ich entweder leergeschrieben bin oder mir einfach nichts mehr einfällt. Fragen über Fragen
1. Warum ich?
2. Wofür gibt es Frankreich überhaupt?
3. Warum war an KEINEM meiner Fahrzeuge (und es waren nicht wenige) WEDER die Kopfdichtung nach 78.000 km hin noch die Scheinwerfer noch der Lüftermotor noch das Türfangband noch der Querlenker noch..... defekt?
4. Warum denkt mann sofort bei solchen Umständen an den Händler mit Migrationshintergrund (Hier ist der Ironie-Modus definitiv zu Ende: Ich gebe ihm keinerlei Schuld, denn das Auto war beim Kauf bis auf am Anfang beschr. Mängel absolut trocken und schick).?
5. Warum wird vor den Methoden der o.g. Versicherer nicht viel mehr gewarnt und wie zum Teufel schaffen die es auch nur ein Auge nachts, vor schlechtem Gewissen, zu zu bekommen? Fällt einem aber auch gar nichts zu ein.
6. Wo steht der 206er auf meiner Hassliste gerade eigentlich? Vor A.H. und Kinderschändern oder ganz knapp dahinter?
Ich hoffe dieser nicht immer ernst gemeinte Text polarisiert und/oder amüsiert. Er ist bei weitem nicht komplett und spiegelt meine Meinung nur in Ansätzen. Für das Buch das ich darüber schreiben könnte habe ich einfach keine Zeit! Wer Fehler findet (die aufgrund begrenzter Zeit einfach anfallen, kann diese behalten).
Ich für meinen Teil werde den Schaden beheben lassen (Incl. Zahnrimen; Man weiss ja nie), einen 300 Liter Vorrat an Schmierfett und Silikon anhäufen und gaaanz sicher nicht nochmal einen F...... kaufen (Ja, das Wort ist an dieser Stelle aus meinem Wortschatz gestrichen). Ach ja - Und so lange es noch Hunger und Tsunamis auf der Welt gibt ist es Elite-Klagen, Oder?
Au revoir mes amis....oder so... Ich muss los und mich bei meiner Frau entschuldigen das ICH, UNBEDINGT, einen 206er haben wollte. Sonst darf ich schon wieder auf dem Vorleger schlafen.Sollte ich es zum Beitrag des Jahres geschafft haben - Danke an die Leser und an den Support seitens Peugeot. Ohne Euch hätte ich es nicht geschafft!
(Ps.: Freue mich über Antworten und Beileidsbekundungen jedweder Art. Bezüglich des Autos natürlich und nicht der Frau. Beiträge der Art "Hätte/Könnte/Würde" kann mann sich bei dem Thema glaube ich aber sparen. Die Tatsachen stehen oben und Theorien der Art "Hättest du mal das und das gemacht..." bringen mein Geld oder die Ehre F.........scher Autobauer auch nicht zurück.)
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21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von goli2202
....wir werden auf die gesetzliche Gebrauchtwagen Garantie bestehen, die er wo möglich abweisen wird, kann er das?
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Händlers/Herstellers, für die es keine gesetzliche Verpflichtung gibt.
Du meinst in diesem Falle sicherlich die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 24 Monaten, die vom Händler vertraglich auf 12 Monate beschränkt werden kann.
Wenn dazu nichts im Vertrag steht, dann gelten automatisch die 24 Monate.
1. ihr habt den Kaufpreis wegen des Mangels bereits gedrückt, somit kein Gewährleistungsfall
2.die Garantieversicherung kann euch wurscht sein, denn der Ansprechpartner ist der Händler.
3.da durch die Kaufpreisminderung bereits der Schaden mit eurem Einverständniss ersetzt wurde, sehe ich da seitens des Händlers und der Versicherung keinen Handlungsbedarf.
4. wenn ihr dennoch Ansprüche geltend machen möchtet, so hilft da kein Forum, sondern nur ein RA
im Vertrag hat der Händler schriftlich vermerkt unter sonstiges:
Anteil von Kunde ca. 65% auf Ersatzteile Verkauf mit 12 Monate Gewährleistung (Garantie) von Fa. (Garantiegeber) Dormagen (Ort)
von der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Händlers (Kaufvertrag):
Sachmangel:
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden.
Weitergehnde Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie.
2. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Käufer beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines Sachmangels betriebsunfähig, kann der Käufer mit vorheriger Zustimmung des Verkäufers an einem KFZ-Meisterbetrieb wenden.
4. Für die im Rahmen einer Mängelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Kaufgegenstandes Sachmängelansprüche auf Grund des Kaufvertrages geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
5. Abschnitt VI Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz; für diese Ansprüche gilt Abschnitt VII Haftung
VII Haftung:
Auzug davon
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmung für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt.
2. Unabhängig eines Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistiger Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach Produkthaftung unberührt.
hier weis ich nicht ob dies sich auf eine Probefahrt usw. bezieht oder eben auch auf einen Sachmangel, der oben vollständig geschrieben wurde.
Zitat:
Original geschrieben von popeye174
1. ihr habt den Kaufpreis wegen des Mangels bereits gedrückt, somit kein Gewährleistungsfall
2.die Garantieversicherung kann euch wurscht sein, denn der Ansprechpartner ist der Händler.
3.da durch die Kaufpreisminderung bereits der Schaden mit eurem Einverständniss ersetzt wurde, sehe ich da seitens des Händlers und der Versicherung keinen Handlungsbedarf.
4. wenn ihr dennoch Ansprüche geltend machen möchtet, so hilft da kein Forum, sondern nur ein RA
zu 1. aber nicht auf die Kopfdichtung, da diese in Ordnung war und nach 6000km Ölverlust verursachte, der Händler hat es damals mit unserer Bedingung Ölwechsel zu machen und die genaue Ölverlustweg prüfen zu lassen, wir vermuteten Kurbelwellensimmering, so auch im Kaufvertrag vermerkt, aber der Händler auf anfrage von uns nach dem Ölwechsel, dass es von dem alten Ölfiler gekommen ist. Die Kopfdichtung wurde nie erwähnt, auch nicht vom Händler.
Das einzigt Sinnvolle wurde schon gesagt. Ab zum RA ! Hier wird wohl kaum viel sinnvolles kommen was euch weiter hilft bzw Rechtliche Auskuenfte gibt.
gruss
Aus der Schilderung entnehme ich, dass der TE nur einen Vertrag mit dem Verkäufer abgeschlossen, aber nicht mit Car-Garantie. Diese hat einen Untervertrag mit dem Verkäufer.
Damit ist für den TE der einzige Ansprechpartner in dieser Sache sein Vertragspartner, nämlich der Verkäufer.
Wie schon empfohlen, einen Anwalt nehmen, wenn auch wegen dieses einfachen Ratschlages sich einige jetzt ggfs. aufregen werden.
O.
Das Verzwickte:
die Garantie, nennt sich auf der 1. Seite "Garantie Urkunde" die zum Gebrauchtwagen mit abgeschloßen wurde und die Garantieurkunde liegt der Käuferin vor, d. h. Schäden sind vor Reparatur dem Garantiegeber mitzuteilen, erst nach dessen Zusage oder Absage darf gehandelt werden, geht nicht über den Händler (Verkäufer).
laut Garantiebestimmung:
PKW gekauft mit 126.100km Garantiebestimmung bis 130.000km 100% Lohnerstattung, 35% Materialkostenerstattung.
PKW hat jetzt ca. 132.000km drauf, damit gilt die nächste Stufe nach unten bis 180.000km 100% Lohnerstattung, 30% Materialkostenerstattung.
wurde eben im Kaufvertrag mit dem jeweiligen Tarif vermerkt.
VERGESST DEN NAMEN CARGARANTIE, DASS IST NICHT DIE GARANTIEGEBER-FIRMA!!!
da kommen weitere Fragen dazu, ich eröffne damit einen weiteres Thema nachher.
ich möchte nicht den Ausgang dieses Falles erzwingen, sondern nur anhand Fälle die ebenfalls von einem Garantiegeber (nicht Händler) verweigert wurde, mußte oder müßte dann der Händler einspringen? oder wer mußte bei euch, nach einem Rechtsstreit tatsächlich bezahlen?
die weitere Frage, wenn ein Fall vorliegt, da ja der Garantiegeber nur 30% in diesem Fall übernimmt (bis 180.000km), muß der Händler die restlichen 65% übernehmen?
Nochmals: Der Kaufpreis beinhaltet eine Gebrauchtwagengarantie von einem Garantiegeber, die Garantieurkunde hat die Käuferin, auf dem Kaufvertrag steht in gedruckter Form " Verbindliche Bestellung eines Gebrauchten Kraftfahrzeuges mit Gebrauchtwagen Garantie"
Hat man es hier mit 2 Garantiegeber zu tun? einmal Händler und einemal gekaufte Garantie, wobei diese im Kaufpreis enthalten ist, aber die Urkunde der Käuferin vorliegt.
Nee,
der Händler gibt Gewährleistung und die Versicherung die Garantie laut Bedingungen.
Die Gewähleistungspflicht erstreckt sich aber nicht auf alles und die km-Abschläge dürften die selben sein.
Ich hatte da bissher nie Stress.
Bin zum Händler und der hats repariert.
Als der Händler mal weite weg war, hatte die andere Werkstatt mit dem Händler komuniziert und wurde auch alles repariert.
Nur einmal wollte man von mir die Garantiepolice sehen, da es eine weiterführende Garantie war und da lief dann auch alles glatt.
Außer Sprittgeld, Zeit und Nerven hatte es mich nichts weiter gekostet.
Leihwagen gabs auch immer gratis.
Aus der Ferne ist es schwierig, eine Bewertung vorzunehmen, da hierzu eine Einsicht in die Unterlagen notwendig ist.
Hier die gestzliche Regelung:
§ 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
Ich bleibe dabei, die Garantie muss gegenüber dem Verkäufer wahrgenommen werden.
Eine Garantie von VW wird ja auch beim Händler und nicht im VW Werk geltend gemacht.
Statt Anwalt kann auch eine KFz-Schiedsstelle aufgesucht werden, wenn Verkäufer Mitglied der Innung ist
O.
Zitat:
Die Reparaturkosten belaufen sich in der Peugeotwerkstatt auf 816Euro
was wird denn getauscht? der ganze Motor? Nur die reine Kopfdichtung zu tauschen kostet mit Sicherheit keine 816 EUR...demnach kann ich eine eventuelle Veraergerung des Verkaeufers verstehen, jedoch gleich mit dem Anwalt zu drohen ist auch nicht foerderlich, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass dieser Dichtungsschaden auch vorher schon beim Haendler bekannt war bzw. vorhanden war und es haette, so muss man es einfach zugeben, einem einfach schon merkwuerdig vorkommen muessen, dass der Motor Oel verliert und dass man an dieser Stelle auch noch um den Kaufpreis gefeilscht hat, zeigt doch auch klar, dass ein eventueller Mangel in Kauf genommen wird, um so mit dem gesparten Geld diesen zu beheben. Zumal haette man starken Oelverlust am Simmerung und Oelfilter optisch ohne Probleme ausmachen koennen.
Mein Vorschlag: nimm das gesparte/gefeilschte Geld und lass die Dichtung in einer freien Werkstatt richten. Ich weiss nicht, wie viel du gespart/gefeilscht hast, aber mit 300-400 eur solltest du hinkommen. Und danach bitte nie wieder ein Auto mit Zweifel kaufen. Mir wollte mal jemand ein Auto mit qualmenden Motorraum als "top in Schuss" verkaufen und selbst als er dabei stand und der Motor aus irgendeiner Dichtung das Oel drueckte und der Kruemmer es in Qualm verwandelte, meinte er "hat noch Tuev und das ist doch normal"...
Wenn man Gebrauchtwagen kauft, sollte man sich auch vorher ueber das Wunschmodell informieren. Vielleicht ist es ganz normal, dass bei 120tkm die Kopfdichtung bei diesem Motor defekt ist...ich wuerde es vor Kauf wissen und ich wuerde auch jeden typischen Mangel pruefen...
Unvorbereitet Gebrauchtwagen kaufen ist scheisse und fuehrt immer zu solchen Themen, wo man gleich den Rechtsanwalt einschalten will.
Wir haben hier ein Forum und wenn man sich nur einen Tag lang mit einem Modell beschaeftigt, kann man alles wissen, um so ein Modell zu kaufen. Wir sind alle nett, wollen helfen und wissen eventuell sogar was

.
M.f.G.
Andreas.
na mal Vorsichtig mit Aussagen, das Auto steht nach 6000km mit verschleimten Öleinfülldeckel und verschleimten Kühlwasser im Ausgleichsbehälter da, beim Kauf war da absolut nichts zu sehen, da der Öleinfülldeckel abgeschraubt und besichtigt wurde!
Immer schön vorsichtig!
so läuft kein PKW 6000km weit!
zwischen Kurbelwellensimmering und Zylinderkopfdichtung liegen Welten.
Zitat:
so läuft kein PKW 6000km weit!
je nach Ausmass ueberhaupt kein Problem, solange es Wasser und Oel hat

.
Dann hat der Verkäufer (Händler) diesen Mangel wohl arglistig verschwiegen, denn wie schon erwähnt, wurde ein Ölwechsel, (Bedingung für Kauf) durchgeführt, der Öleinfülldeckel hatte vor dem Ölwechsel die normalen Spuren von schwarzem Öl, aber keine Spuren von weißem Wasser-Ölgemisch.
Warum steht dann im Kaufvertrag nichts von einer defekten Kopfdichtung? dann wäre der Händler befreit von Garantie bzw. Gewährleistungsansprüche, bei der Kurbelwellendichtung ist er befreit, so gesehen.
Jetzt fantasiere ich einmal:
Angenommen die Frau kauft ein auto mit defekter Kopfdichtung, auch so im Kaufvertrag vermerkt, der Händler wäre ja blöd das nicht zu machen, wenn es offensichtlich ist und die Frau würde den Schaden dem Garantiegeber (Wie erwähnt) geltend machen, es kommt zum Rechtsstreit, dann würde wohl der Richter den Kopf schütteln und die Angelegenheit rumdrehen in einen Betrugsfall seitens der Frau.
allso bitte, so blöd sind wir nicht, es ist so wie geschrieben, im ganzen wegen diversen nicht lebendsgefährliche Mängel Betrug der Preisnachlaß ca. 150Euro plus Ölwechsel mit Filter Kaufpreis betrug dann 3100Euro mit der Kauf-Garantie.
Zudem ist es ausgeschloßen einen Schaden selbst zu reparieren, die Garantie-Gewährleistungsbestimmungen sagen klar aus, dass ein Meisterbetrieb, das beheben muß, ansonsten sind Motorblock und Zylinderkopf künftig von der Garantie ausgeschloßen, das war das einzigste was der Händler erzählte, wenn ein Garantiefall Eintritt, also selber schrauben ist nicht! das war beim Kauf klar.
Das eine Zylinderkopfdichtung erneuern mehr wie 150Euro kosten würde war uns selbst klar, vorallem mir, da ich selbst schon ein Zylinderkopfdichtungsschaden hatte mit 85000km Kulanz wurde vom Hersteller abgewiesen Jahr1994. Auch mein Ex-PKW verbrauchte ÖL, verdacht auf Ventilschaftdichtungen, Reparaturkosten wurden vom Autohaus auf ca. 800Euro geschätzt, könnte aber auch die ölabstreifringe am Kolben sein, mein Entschluß Auto verkauft an Händler, ich habe aber den Mangel bekannt gegeben und wurde im Ankaufvertrag festgehalten und der Händler hat im Internet das Fahrzeug angeboten, mit Angabe des Mangels.
Es ist immer das gleiche im Forum einer oder 2 hauen immer rein und verdrehen Tatsachen oder lesen nicht richtig, stellen Vermutungen an, also Leute so nicht bitte, die 18 Jährige fährt nicht mehr mit dem Auto, da immer unverhofft der Motor aus geht und eben defekt ist, sie muß zur Schule und zur Arbeit und wir wohnen auf dem Lande.
Welche Mutter kauft ihrer Tochter ein defektes Auto vom Händler oder privat! und im hinterkopf ein Zweifelshafter Rechtsstreit @schipplock
Fakt ist auch, hätte der Händler das gewußt, hätte er wohl eine Motorwäsche gemacht, die eben noch auffälliger ist, wenn alles glänzt, auch dann hätten wir das Fahrzeug nicht gekauft, optisch ist ein Ölverlust nicht unbedingt richtig auszumachen, Fakt ist auch, dass das Öl nicht von oben gekommen ist, Fakt ist auch, dass über längere Zeit durch Fahrtwind das Öl verteilt wird, Fakt ist auch, dass nirgends irgendwelche Öltropfen hingen, auch der Boden war sauber, unser Fazit war, nicht dramatisch aber Undichtheit unterhalb der Zylinderkopfdichtung vorhanden, der Bereich läßt sich eingrenzen in Kurbelwellensimmering (feuchteste) Stelle, Ölwannendichtung und Ölfilter.
Auch mein jetziger hatte Getriebeöl verlust, nach Kauf von privat bemerkt, Getriebe von oben nach unten und von unten nach hinten eingesüfft, es sind die Simmeringe der Schaltwellen, mit Bremsenreiniger gesäubert, das war vor 20.000km kein Problem, immernoch keine Öltropfen am Boden, werden auch nicht erneuert, solange die Kupplung nicht gewechselt werden muß.
Wohlgemerkt, habe ich mir Probleme über den 206 hier angeschaut und in die Suchmaschine eingegeben, deshalb haben wir nur gelesen und nicht gefragt, da immer wieder Beiträge dabei sind, die mäßiv dagegen hauen, wie hier, der eine hat das Problem der andere nicht, der eine würde in nie wieder kaufen, der andere sofort, eigentlich bin ich persöhnlich Fan von Japanern Mazda, Nissan, Toyota, fahre aber seit knapp 2 Jahren einen 98er S202 Rostlaube, Motor sehr gut, hier glaubte ich nichts falsch zu machen, aber die Wahrheit ist, nach 9 Jahren wäre der 72.000DM Benz Schrottplatz tauglich gewesen, dafür war der Kaufpreis äußerst günstig, dafür steckte ich die Ersatzteilkosten an dem ersparten Kaufpreis wieder rein, so das er wieder technisch und optisch einem vergleichbaren in nichts nachstand, im Gegenteil, besser dastand.
Es handelt sich um eine Garantieversicherung.
Die zahlt eben das was sie umfasst.
Was du früher mal bei ner anderen Garantieversicherung für Konditionen hattest ist uninteressant.
Aber dein Händler hat immer noch die Gewährleistungspflicht.
2 Jahre (bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkürzbar) mit 6 Monaten Beweislastumkehr.
Allerdings könnte er meiner Meinung nach in einer guten Position sein, daß das Problem schon beim/vor Kauf bekannt war...
Es hilft hier wohl wirklich nur noch der Anwalt.