Gebrauchtwagengewährleistung 525i Mercedes-Autohaus nähe Fulda
Hi,
Ich hab mal ein neues Thread aufgemacht.
Vorgeschichte:
Hab am Freitag einen 525i touring bei einem Mercedes-Autohaus gekauft und gestern ging die Motorkontrollleuchte an.
Zitat:
Erstellt am 30. September 2012 um 11:06:58 Uhr
assiBa
Moin Moin,
hab ihn jetzt gekauft.
Gestern bin ich mit dem Auto zu meiner zweiten Wohnhaft gefahren und es ging die MKL an. Er lief aber normal weiter.
Gerade eben hab ich in gestartet und er lief unrund. Als er warm war, ging's wieder.
Naja ohne "Fehlerspeicherauslesung" kann man eh nix sagen. :/
Wie genau verhält sich das mit der Gebrauchtwagengewährleistung?
1. Müssen die das Auto abholen?
2. Bekomm ich den Sprit bezahlt?
3. Wie genau definiert man die Gebrauchtwagengewährleistung?
Liebe Grüße
Erstellt am 30. September 2012 um 13:12:27 Uhr
Bmw_verrückter
Das ist doch der WAHNSINN. Kann's kaum glauben.
Ich würde den Wagen SOFORT zum Händler fahren, wo er gekauft wurde und ihn dazu auffordern (du hast 6 Monate Gewährleistung), das alles zu reparieren und auch den FS auszulesen!
BMW_verrückter
Erstellt am 30. September 2012 um 14:43:28 Uhr
assiBa
Müssen die das Auto dann abholen oder muss ich es hinbringen?
Bekomm ich den Sprit erstattet?
Hab ich auch Anspruch auf einen Leihwagen?
Ich werd da morgen mal anrufen und bei meiner BMW-Werkstatt mal auslesen lassen.
Ich hab immer Unglück mit neuen Sachen.
Liebe Grüße
Erstellt am 30. September 2012 um 15:17:50 Uhr
328Bayer
Abholen müssen sie ihn nicht Sprit auch nicht höchstens Kulanz ihrer Seite
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von assiBa
Heute war ich das 3. mal dort.
Muss er es zurücknehmen oder kann er?
Wie ist das bei der Rückgabe mit dem Kaufpreis und dem Auto, das ich Inzahlung gegeben habe?
Hier ist die Gesetzgebung verhältnismäßig eindeutig. Der Verkäufer muss das Fahrzeug nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen zurücknehmen. Klingt jetzt simpel, aber man muss es ja auch nicht künstlich verkomplizieren...
Jeder gewerbliche Verkäufer hat ein Nachbesserungsrecht, welches von den Gerichten mit einem 3-malig erfolglosen Reparaturversuch als verbraucht angesehen wird. Du als Käufer kannst dann entscheiden, welchen Weg Du wählst. Rückgabe des Fahrzeuges oder Kaufpreisminderung. Wichtig ist aber, Du musst von diesem Recht überhaupt erstmal Gebrauch machen, also am besten schriftlich per Einschreiben.
Am Ende ist die Frage, wie seriös der Händler tatsächlich ist, denn er will wohl weder einen nicht reparierbaren Wagen auf dem Hof stehen haben, noch dürfte eine Kaufpreisminderung sein Herz erfreuen. In vielen Fällen funzt das nur über den Rechtsanwalt oder die Schiedsstelle im Kfz-Gewerbe, an deren Entscheidung der Händler gebunden ist (Du übrigens nicht).
Nun kommt das eigentliche Problem...
Eine Kaufpreisminderung bringt Dir wahrscheinlich nicht viel, weil Du dann nach wie vor ein nicht repariertes Fahrzeug vor der Tür stehen hast und nicht weißt, ob eine andere Werkstatt den Fehler findet. Auch dürfte es schwierig werden, den Minderungswert zu ermitteln. Also bleibt im Regelfall nur die Rückgabe / Wandlung...
Im Grunde sollst Du so gestellt werden, als wäre das Geschäft gar nicht erst zustande gekommen. Das gestaltet sich bei einer Inzahlungnahme aber schwierig, falls das Fahrzeug bereits weiterverkauft wurde. Warum? Weil der Inzahlungnahmepreis grundsätzlich niedriger ist, als der Fahrzeugwert, Du aber nur den Inzahlungnahmepreis zurückerhalten würdest, nicht den Gewinnüberschuss des Händlers. Du machst also grundsätzlich Minus, falls das Fahrzeug schon weiterverkauft wurde.
Steht das Fahrzeug noch auf dem Hof, hast Du Glück im Unglück. Du nimmst dein Altfahrzeug zurück und bekommst dein Geld wieder. Abzüglich natürlich einer Nutzungspauschale für die gefahrenen Kilometer, wobei der Händler hier wohl auch noch die diversen Ab- und Anmeldekosten der Fahrzeuge zu tragen haben wird.
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Haha ja klar der wollte mit die Geld verdienen und kein Geld ausgeben. Aber ich könnte auch getrost auf sein Tschüss verzichten Freund werdet ihr eh nicht mehr
Das Autohaus muss von dir als erstes informiert werden.
Danach dürfen die die nächsten Schritte festlegen. Wenn das Autohaus in nächster Nähe ist, ist es zumutbar selbst dahin zu fahren.
Wenn das nicht so ist, muss sich der Händler darum kümmern das Fahrzeug zu holen oder er gibt seine Zustimmung bei dir vor Ort in eine Werkstatt zu gehen (auf deren Kosten).
Zitat:
Original geschrieben von assiBa
Hi,
Ich hab mal ein neues Thread aufgemacht.
Vorgeschichte:
Hab am Freitag einen 525i touring bei einem Mercedes-Autohaus gekauft und gestern ging die Motorkontrollleuchte an.
Zitat:
Original geschrieben von assiBa
Zitat:
Erstellt am 30. September 2012 um 11:06:58 Uhr
assiBa
Moin Moin,
hab ihn jetzt gekauft.
Gestern bin ich mit dem Auto zu meiner zweiten Wohnhaft gefahren und es ging die MKL an. Er lief aber normal weiter.
Gerade eben hab ich in gestartet und er lief unrund. Als er warm war, ging's wieder.
Naja ohne "Fehlerspeicherauslesung" kann man eh nix sagen. :/
Wie genau verhält sich das mit der Gebrauchtwagengewährleistung?
1. Müssen die das Auto abholen?
2. Bekomm ich den Sprit bezahlt?
3. Wie genau definiert man die Gebrauchtwagengewährleistung?
Liebe Grüße
Erstellt am 30. September 2012 um 13:12:27 Uhr
Bmw_verrückter
Das ist doch der WAHNSINN. Kann's kaum glauben.
Ich würde den Wagen SOFORT zum Händler fahren, wo er gekauft wurde und ihn dazu auffordern (du hast 6 Monate Gewährleistung), das alles zu reparieren und auch den FS auszulesen!
BMW_verrückter
Erstellt am 30. September 2012 um 14:43:28 Uhr
assiBa
Müssen die das Auto dann abholen oder muss ich es hinbringen?
Bekomm ich den Sprit erstattet?
Hab ich auch Anspruch auf einen Leihwagen?
Ich werd da morgen mal anrufen und bei meiner BMW-Werkstatt mal auslesen lassen.
Ich hab immer Unglück mit neuen Sachen.
Liebe Grüße
Erstellt am 30. September 2012 um 15:17:50 Uhr
328Bayer
Abholen müssen sie ihn nicht Sprit auch nicht höchstens Kulanz ihrer Seite
Darf man fragen um welches Autohaus es sich handelt?? Komme aus der Region
Erst mal den Verkäufer kontaktieren.
Von Dir vorab erteilte Kostenverursachende Arbeiten Dritter werden in der Regel nicht erstattet, da dem Verkäufer auf jeden Fall die Nachbesserung ermöglicht werden muss.
Bei weiterer Entfernung ist wenigstens eine Schriftliche Vereinbarung das mindeste.
@ Siriu
Autohaus E***t (glaub ich)
Zitat:
Original geschrieben von assiBa
@ Siriu
Autohaus E***t (glaub ich)
Hmmm, sagt mir jetzt nichts. Von wo kommst du?? Neuhof, Eichenzell, Hünfeld, Großenlüder, Hosenfeld, etc...?? Oder direkt Fulda??
Zitat:
Original geschrieben von Siriu
Zitat:
Original geschrieben von assiBa
@ Siriu
Autohaus E***t (glaub ich)
Hmmm, sagt mir jetzt nichts. Von wo kommst du?? Neuhof, Eichenzell, Hünfeld, Großenlüder, Hosenfeld, etc...?? Oder direkt Fulda??
Ich komm aus der Nähe von Stadtallendorf. Das ist zum Glück net so weit weg von Fulda.
Wenn ich Heim nach Franken fahr, fahr ich immer dran vorbei.
Bmwkn und Shivago haben bereits alles Nennenswerte aufgeführt. Aufforderung zur Nachbesserung und dann weiterschauen je nach Reaktion des Autohauses...
Zitat:
Original geschrieben von assiBa
Zitat:
Original geschrieben von Siriu
Hmmm, sagt mir jetzt nichts. Von wo kommst du?? Neuhof, Eichenzell, Hünfeld, Großenlüder, Hosenfeld, etc...?? Oder direkt Fulda??
Ich komm aus der Nähe von Stadtallendorf. Das ist zum Glück net so weit weg von Fulda.
Wenn ich Heim nach Franken fahr, fahr ich immer dran vorbei.
Achso, dachte du kommst aus dem Kreis Fulda. Deswegen hab ich die Großgemeinden aufgezählt...
Grüß Gott,
ich hab da heute bei dem MB-Autohaus angerufen und er meinte zu mir ich soll mal zu BMW fahrn und auslesen lassen.
Gesagt, getan.
Zylinder 3 hat Zündaussetzer. Der Tester will, dass der Injektor und die Zündspule getauscht werden soll und ein Softwareupdate gemacht werden soll.
Kostenvoranschlag beträgt 352,00 Euro.
Ich hab dann den BMW-Service-Arbeiter bei dem MB-Autohaus anrufen lassen und er hat im beigebracht, dass man mit dem Auto am besten nicht mehr so viel mit rum fährt und er hat dann die Erlaubnis erteilt, dass meine BMW-Werkstatt die Sachen am Auto machen darf.
--> Bisher hört sich gut an. DAUMEN HOCH!
Wenn der verkäufer seine Zustimmung gegeben hat, dann schaut es wirklich gut aus, denn diese ist verbindlich. Im Regelfall rechnen die Autohäuser das auch unter sich ab, da der Reparaturauftrag in dem Fall vom verkaufenden Autohaus kam. Würd der Sache jetzt also erstmal gelassen entgegen sehen...
Moin Moin,
hab gestern nach der Arbeit das Auto abgeholt. MKL ist aus, aber ich find er läuft immer noch nicht ganz rund, wenn er kalt ist. Ist zwar nur für vllt. 2-3 Minuten, aber ob das normal ist, weiß ich nicht.
Erst mal abwarten.
Schonmal danke für eure Beiträge.
MKL ist vorhin wieder angegangen.
Morgen mal wieder zu BMW.
was für ne bmw werkstatt war das denn.
haben die sachen getauscht dir garnicht kaputt sind. kommen jetzt die alten wieder rein??
ich bin mal gespannt