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Gebrauchtwagenkauf 1000,- Euro-Klasse: Garantieleistungen beim Händlerkauf??
Hallo!
Ich wollte mal fragen: Wenn ich einen Gebrauchtwagen (1000-1500 Euro) beim Händler kaufe, hat der dann gewisse Garantieleistungen für den Wagen zu erbringen?
Wenn ja, welche in etwa?
Viele Grüße
Ottmar
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von notting
Das ist falsch. Gerade Gebrauchtwagen können eine Garantie haben, die nicht vom Hersteller kommt. Lies doch einfach mal deinen Link.
notting
Das ist eine zusätzlich abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie und hat nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun.
"Die Garantie ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft bieten Händler die Fahrzeuge aber mit einer Gebrauchtwagengarantie an, die teilweise bereits mit im Kaufpreis enthalten ist oder aber zusätzlich erworben werden kann. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt."
Adac
Ich rede an dieser Stelle doch gar nicht von der Sachmangel-Haftung!
Nochmal, du hast geschrieben:
Zitat:
Eine Garantie ist immer vom Hersteller ( zb Neuwagengarantie) ( Rostschutzgarantie) zu leisten,
Jeder ist nur für die Garantie zuständig, die er anbietet (ist von gesetzeswegen her freiwillig), d.h. typischerweise der Hersteller für seine Neuwagengarantie und der Gebrauchtwagenhändler für seine Gebrauchtwagengarantie.
notting
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22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Ottmar Hitzkopf
Hallo!
Ich wollte mal fragen: Wenn ich einen Gebrauchtwagen (1000-1500 Euro) beim Händler kaufe, hat der dann gewisse Garantieleistungen für den Wagen zu erbringen?
Wenn ja, welche in etwa?
Viele Grüße
Ottmar
Eine Garantie ist immer vom Hersteller ( zb Neuwagengarantie) ( Rostschutzgarantie) zu leisten, das was du meinst ist für Gebrauchtwagen eine gesetzliche Sachmängelhaftung.
http://www.adac.de/.../default.aspx
Zitat:
Original geschrieben von Ottmar Hitzkopf
Hallo!
Ich wollte mal fragen: Wenn ich einen Gebrauchtwagen (1000-1500 Euro) beim Händler kaufe, hat der dann gewisse Garantieleistungen für den Wagen zu erbringen?
Wenn ja, welche in etwa?
Grob:
Gewährleistung (Produktmangelhaftung):
- Bei den üblichen Waren ist das eine gesetzliche Pflicht, bei privaten Käufern 2 Jahre Gewährleistung zu geben, wobei in den ersten 6 Monaten der Verkäufer in der Beweispflicht ist, dass das kein Produktmangel ist (vereinfacht ausgedrückt).
- Einschränkungsmöglichkeiten (müssen schriftlich festgehalten werden, sonst gilt o.g.):
- Gebraucht von privat: Gewährleistung darf bis auf 0 reduziert werden, also ganz ausgeschlossen werden.
- Gebraucht von gewerblich: Gewährleistung darf bis auf 12 Monate reduziert werden.
- Rest siehe BGB.
Garantie:
- Freiwillige Leistung typischerweise vom Verkäufer, Hersteller oder einer Versicherung.
- Kann div. Einschränkungen enthalten, die die Gewährleistung nicht enthalten kann (z. B. gilt nur für bestimmte Teile etc.).
Typischerweise wird dir wohl ein Gebrauchtwagen-Verkäufer eine Garantie-Versicherung aufschwatzen wollen, die dann z. B. auch nur für den Antriebsstrang gelten kann etc. D.h. wenn so ein Fall mal eintritt, springt die Versicherung ein -> geringeres Risiko für den Verkäufer. Die Gewährleistung gilt dann aber trotzdem.
notting
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von Ottmar Hitzkopf
Hallo!
Ich wollte mal fragen: Wenn ich einen Gebrauchtwagen (1000-1500 Euro) beim Händler kaufe, hat der dann gewisse Garantieleistungen für den Wagen zu erbringen?
Wenn ja, welche in etwa?
Viele Grüße
Ottmar
Eine Garantie ist immer vom Hersteller ( zb Neuwagengarantie) ( Rostschutzgarantie) zu leisten, das was du meinst ist für Gebrauchtwagen eine gesetzliche Sachmängelhaftung.
Das ist falsch. Gerade Gebrauchtwagen können eine Garantie haben, die nicht vom Hersteller kommt. Lies doch einfach mal deinen Link.
notting
ganz klarer Fall, bzw. typisches Beispiel, man sollte als Gewerbetreibender solche Fahrzeuge nur an Händler bzw. ins Ausland verkaufen.
Zitat:
Original geschrieben von notting
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Eine Garantie ist immer vom Hersteller ( zb Neuwagengarantie) ( Rostschutzgarantie) zu leisten, das was du meinst ist für Gebrauchtwagen eine gesetzliche Sachmängelhaftung.
Das ist falsch. Gerade Gebrauchtwagen können eine Garantie haben, die nicht vom Hersteller kommt. Lies doch einfach mal deinen Link.
notting
Das ist eine zusätzlich abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie und hat nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun.
"Die Garantie ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft bieten Händler die Fahrzeuge aber mit einer Gebrauchtwagengarantie an, die teilweise bereits mit im Kaufpreis enthalten ist oder aber zusätzlich erworben werden kann. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt."
Während die Sachmängelhaftung nur Mängel abdeckt, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, ist es bei einer Garantie üblicherweise egal, wann der Mangel aufgetreten ist.
Adac
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von notting
Das ist falsch. Gerade Gebrauchtwagen können eine Garantie haben, die nicht vom Hersteller kommt. Lies doch einfach mal deinen Link.
notting
Das ist eine zusätzlich abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie und hat nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun.
"Die Garantie ist im Gegensatz zur Sachmängelhaftung nicht gesetzlich vorgeschrieben. Oft bieten Händler die Fahrzeuge aber mit einer Gebrauchtwagengarantie an, die teilweise bereits mit im Kaufpreis enthalten ist oder aber zusätzlich erworben werden kann. Ansprüche aus der gesetzlichen Sachmängelhaftung werden durch die Garantie nicht beeinflusst oder eingeschränkt."
Adac
Ich rede an dieser Stelle doch gar nicht von der Sachmangel-Haftung!
Nochmal, du hast geschrieben:
Zitat:
Eine Garantie ist immer vom Hersteller ( zb Neuwagengarantie) ( Rostschutzgarantie) zu leisten,
Jeder ist nur für die Garantie zuständig, die er anbietet (ist von gesetzeswegen her freiwillig), d.h. typischerweise der Hersteller für seine Neuwagengarantie und der Gebrauchtwagenhändler für seine Gebrauchtwagengarantie.
notting
wenn ihr das 2. Garantie-versicherung nennt, dann tut ihr euch erheblich leichter.
Wobei das bei nem 1000 € Fahrzeug...
Ich wiederhole mich, sowas soll ins Ausland. Ist den potentiellen Ärger nicht wert.
Zitat:
Original geschrieben von notting
Zitat:
Eine Garantie ist immer vom Hersteller ( zb Neuwagengarantie) ( Rostschutzgarantie) zu leisten,
Jeder ist nur für die Garantie zuständig, die er anbietet (ist von gesetzeswegen her freiwillig), d.h. typischerweise der Hersteller für seine Neuwagengarantie und der Gebrauchtwagenhändler für seine Gebrauchtwagengarantie.
notting
Der Unterschied zwischen einer Sachmängelhaftung und einer Herstellergarantie wird oft versehentlich verwechselt, ich habe das extra so geschrieben damit der Unterschied besser zu erkennen ist, natürlich gibt es auch Gebrauchtwagengarantien, diese müssen aber im Gegensatz zur Sachmängelhaftung zusätzlich abgeschlossen werden.
Der Gebrauchtwagenhändler haftet ja schon von gesetzeswegen her in Form der Sachmängelhaftung, diese ist nicht freiwillig.
Bei einem 1000 € Auto greift wohl nicht mehr die Herstellergarantie, da anzunehmen ist das das Auto bereits den Garantiezeitraum lange überschritten hat.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von notting
Jeder ist nur für die Garantie zuständig, die er anbietet (ist von gesetzeswegen her freiwillig), d.h. typischerweise der Hersteller für seine Neuwagengarantie und der Gebrauchtwagenhändler für seine Gebrauchtwagengarantie.
notting
Der Unterschied zwischen einer Sachmängelhaftung und einer Herstellergarantie wird oft versehentlich verwechselt, ich habe das extra so geschrieben damit der Unterschied besser zu erkennen ist, natürlich gibt es auch Gebrauchtwagengarantien, diese müssen aber im Gegensatz zur Sachmängelhaftung und einer Neuwagengarantie oder auch einer Lackgarantie bei Neuwagen extern abgeschlossen werden.
Der Gebrauchtwagenhändler haftet ja schon von gesetzeswegen her in Form der Sachmängelhaftung, diese ist nicht freiwillig.
Nur hast du das IMHO geschrieben, dass man meinen könnte, dass der Hersteller auch für die Gebrauchtwagengarantie zuständig ist.
notting
Zitat:
Original geschrieben von notting
Nur hast du das IMHO geschrieben, dass man meinen könnte, dass der Hersteller auch für die Gebrauchtwagengarantie zuständig ist.
notting
Nee, wenn dann habe ich mich missverständlich ausgedrückt.
Ich weiss nicht! Nen Auto fuer 1000Euro und dann noch Gewæhrleistung? Denke eher das der Hændler ,,im Auftrag`` verkauft. Sonst sind solche Hændler fix Pleite.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Ich weiss nicht! Nen Auto fuer 1000Euro und dann noch Gewæhrleistung? Denke eher das der Hændler ,,im Auftrag`` verkauft. Sonst sind solche Hændler fix Pleite.
Eher nicht.
Gewährleistung gibt es immerhin nur auf Gewährleistungsmängel und ob ein Mangel (Schaden) auch diese Anforderungen erfüllt, dürfte bei einem 1.000 Euro-Fahrzeug ein eher übersichtliches Risiko sein.
da solche autos eh nur von irgendwelchen döner buden und teppichhändler verkauft werden die nichtmal richtig deutsch können hat es sich eben noch net bis in diese kreis rumgesprochen das man eine gewährleistung geben MUSS.
es kommt eben immer drauf an wie und ob du dich vor gericht wegen sowas rumärgern musst/willst. grundsätzlich muss dir der händler die selben leistungen aufbringen für einen ranzigen 500€ 2er golf als auch wie für eine 80.000€ s klasse. wiegesagt nur manch einer weiss/will es net wissen....
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
da solche autos eh nur von irgendwelchen döner buden und teppichhändler verkauft werden....
Habe ich persönlich noch nicht erlebt. Diese Preisklasse ist eher das Metier der Fähnchenhändler.