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Gebrauchtwagenkauf aus Holland - Erfahrungen?
Hallo liebe Community,
nach langem Lesen hier im Forum bin ich hoffentlich bald auch Besitzer eines schönen e92. Ich habe bereits seit längerem die Gebrauchtwagenbörsen durchforstet und bin nun fündig geworden. Das Problem dabei ist nun, dass das Fahrzeug in Holland steht. Hat von euch schon jemand ein Fahrzeug aus Holland importiert? Klappt das einwandfrei? Der Verkäufer meinte, dass für eine geringe Gebühr die Exportdokumente ausgestellt werden können und damit eine Eintragung in Deutschland problemlos möglich wäre. Werksgarantie hätte der Wagen noch bis Juli 2013.
Was meint ihr, hab ich was übersehen, oder passt bei dem Angebot alles. Kosten soll er knapp 30.000€ mit ca. 13.000 Km. Bis auf das Audio System fehlt mir eigentlich nichts.
Für Meinungen wäre ich euch sehr dankbar!
Vielen Dank schon mal!
Die Liste der Ausstattung ist wie folgt:
Typ 325I (EUR)
E-Baureihe E92 (MUE)
Baureihe 3
Bauart COUPE
Lenkung LL
Türen 2
Motor N53
Getriebe MECH
Farbe AZURITSCHWARZ METALLIC (S34)
Polsterung STOFF BLUE SHADOW/ALCANT./ANTHRAZIT (ANAT)
Code Benennung (Schnittstelle)
S1CAA SELEKTION COP RELEVANTER FAHRZEUGE
S1CDA BRAKE ENERGY REGENERATION
S216A SERVOTRONIC
S230A EU SPEZIFISCHE ZUSATZUMFAENGE
S2MFA M LM RAEDER STERNSP. 193 M MISCHB.
S2PAA RADSCHRAUBENSICHERUNG
S302A ALARMANLAGE
P337A M SPORTPAKET
S346A CHROME LINE EXTERIEUR
S441A RAUCHERPAKET
S481A SPORTSITZE FUER FAHRER/BEIFAHRER
S493A ABLAGENPAKET
S494A SITZHEIZUNG FUER FAHRER/BEIFAHRER
S4AEA ARMAUFLAGE VORNE VERSCHIEBBAR
S4WAA INTERIEURLEIST ALU GLAC.SILB.DUNKEL
S507A PARK DISTANCE CONTROL (PDC)
S521A REGENSENSOR
S534A KLIMAAUTOMATIK
S544A GESCHWINDIGKEITSREGEL. MIT BREMSF.
S563A LICHTPAKET
S5AKA LED-LICHTELEMENTE
S609A NAVIGATIONSSYSTEM PROFESSIONAL
S612A BMW ASSIST
S614A INTERNET VORBEREITUNG
S615A ERWEITERTE BMW ONLINE INFORMATION
S616A BMW ONLINE
S620A SPRACHEINGABESYSTEM
S633A HANDY VORB. BUSINESS/BLUETOOTH-SCH.
S698A AREA-CODE 2
S6AAA BMW TELESERVICES
S6ABA STEUERUNG TELESERVICES
S6FLA USB-AUDIO-SCHNITTSTELLE
S6VCA STEUERUNG COMBOX
S704A M SPORTFAHRWERK
S710A M LEDERLENKRAD
S715A M AERODYNAMIKPAKET
S775A INDIVIDUAL DACHHIMMEL ANTHRAZIT
S845A AKUSTISCHE GURTWARNUNG
S868A SPRACHVERSION NIEDERLAENDISCH
S877A UEBERKREUZBEDIENUNG ENTFALL
S886A HOLLAENDISCH / BORDLITERATUR
S8S2A KODIERUNG ALARMSIGNAL
S8S3A AUTOM. VERRIEGELUNG BEIM ANFAHREN
S8SCA LAENDERSPEZ. TELESERVICEFREISCH.
S8SPA COP STEUERUNG
S8TLA TAGFAHRLICHT FRONT UND HECK AKTIV
S8TNA TAGFAHRLICHT UEBER LICHTMENUE EINST
Beste Antwort im Thema
'Ne Gebühr für Exportdokumente? Wäre das gleiche wie dir hier ein Händler sagen würde, dass er eine Gebühr fürs ausstellen vom Kaufvertrag haben will.
Hinfahren, anschauen, bei gefallen Kaufvertrag unterschreiben, Auto bezahlen, mitgebrachte Kennzeichen montieren, Auto nach Hause fahren, dem TÜV vorführen, ~95€ HU/AU bezahlen, Auto anmelden, Spaß haben.
Kurz: Kein Unterschied zum Kauf in Deutschland..
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18 Antworten
'Ne Gebühr für Exportdokumente? Wäre das gleiche wie dir hier ein Händler sagen würde, dass er eine Gebühr fürs ausstellen vom Kaufvertrag haben will.
Hinfahren, anschauen, bei gefallen Kaufvertrag unterschreiben, Auto bezahlen, mitgebrachte Kennzeichen montieren, Auto nach Hause fahren, dem TÜV vorführen, ~95€ HU/AU bezahlen, Auto anmelden, Spaß haben.
Kurz: Kein Unterschied zum Kauf in Deutschland..
Ok, schon mal vielen Dank. Das mit den Exportdokumenten wird noch geklärt.
Hat sonst noch jemand Erfahrungen mit EU Importen gemacht oder Tipps für mich?
Vielen Dank!
Nee Du, mit EU-Kauf schaut es eher mau aus. Import aus den USA, aber das wäre ein gänzlich anderes Thema.
Alles andere wurde eigentlich schon gesagt.
Zitat:
Hinfahren, anschauen, bei gefallen Kaufvertrag unterschreiben, Auto bezahlen, mitgebrachte Kennzeichen montieren, Auto nach Hause fahren, dem TÜV vorführen, ~95€ HU/AU bezahlen, Auto anmelden, Spaß haben.
Ich bin auch am Überlegen wegen eines 3er BMW aus Holland (ist aber nicht derselbe)
In der Annonce bei mobile.de steht:
" ....... Außerdem können wir Ihnen für €395,- alle benötigten Exportdokumente besorgen..."
Also da ist schon einiges zu beachten, wenn ich die Liste des Straßenverkehrsamtes sehe.
Wäre nett, wenn hier noch ein paar Erfahrungen mitgeteilt würden.
Hier steht, was gebraucht wird:
http://www.strassenverkehrsamt.de/.../...rtieren-von-eu-gebrauchtwagen
Ausländische Fahrzeugpapiere
Eventuell EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung im Original, ansonsten: Vollabnahme nach § 21 StVZO durch den TÜV und Prüfbescheinigung über die Abgasuntersuchung
Bei Fahrzeugen, die älter als drei Jahre sind: Nachweis über eine Haupt- und Abgasuntersuchung
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) (Gültigkeit max. 1 Monat; die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA stellt fest, ob für das Fahrzeug bereits ein deutscher Fahrzeugbrief erstellt wurde. Vordrucke zur Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister) und weitere Informationen unter www.kba.de)
Nachweis der Verfügungsberechtigung
Kaufvertrag / Originalrechnung
Bei Fahrzeugimport aus Italien: Bescheinigung über das Baujahr des Fahrzeuges (erhältlich beim Hersteller des Fahrzeuges oder bei dessen Generalimporteur in Deutschland)
Ausgefüllte Versicherungsbestätigung
Personalausweis oder Reisepass des zukünftigen Halters
Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
Bei Firmenfahrzeugen: Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
Die ausländischen Fahrzeugpapiere werden eingezogen.
Wenn das Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat, muss bei der Zulassung eine Erklärung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden, die von der Zulassungsstelle zur Festsetzung der Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt weitergegeben wird. Nach § 18 Absatz 5a Satz 4 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 Nummer 7 Umsatzsteuergesetz sind Sie verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen nach dem Erwerb gegenüber dem zuständigen Finanzamt die „Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung“ (Vordruck USt 1 B) abzugeben und die Steuer zu entrichten.
Gruß Steffen
Hab noch mal ein wenig gegurgelt, u.a. wegen der sog. "Unbedenklichkeitserklärung":
Auf der Seite des KBA (www.kba.de) fand ich das hier:
"Am 01.03.2007 trat die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Damit entfällt die Verpflichtung, bei Fehlen der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) einen Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) (Unbedenklichkeitsbescheinigung) beizubringen. Diese Auskunft, die Informationen liefert, ob für das angefragte Fahrzeug eine Erfassung oder ein Suchvermerk im ZFZR vorliegt, wird die jeweils zuständige Zulassungsbehörde in Einzelfällen, in der Regel online, bei dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einholen........"
Also diese Erklärung braucht man schon mal nicht, weil die Zulassungsstelle das u.U. beim Zulassungsverfahren online erledigt.
Dann hab ich bei der Zulassungsstelle angefragt, wegen Kurzzeitkennzeichen zur Überführung von Holland nach Deutschland angefragt. Hier die Antwort:
"..........für die Überführung eines Fahrzeuges aus dem Ausland gibt es sicher in Holland sowas wie in Deutschland die „Ausfuhrkennzeichen“ sind. Bitte informieren Sie sich in Holland. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen ist nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb der BRD gedacht."
Gruß
Steffen
Zitat:
Original geschrieben von Steffen1959
"..........für die Überführung eines Fahrzeuges aus dem Ausland gibt es sicher in Holland sowas wie in Deutschland die „Ausfuhrkennzeichen“ sind. Bitte informieren Sie sich in Holland. Das deutsche Kurzzeitkennzeichen ist nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb der BRD gedacht."
Gruß
Steffen
VORSICHT!
Ein Überführungskennzeichen aus NL ist ein NL Kennzeichen!
Du benötigst zusätzlich mMn ein Deutsches Kennzeichen!!
Die Benutzung eines Deutschen Überführungs-Kennzeichens ist dafür in NL verboten!.
Viel Glück!
PS: Sicher dass du ein Schnäppchen gemacht hast?
Meist erkennen die Händler Ausländer sofort und schlagen einen Aufpreis auf, damit es nicht billiger wird.
Habe vor kurzem ein Fahrzeug aus dem EU Ausland zugelassen.Du benötigst wenn aus dem eu Ausland lediglich COC Papiere. Die Schlüsselnummer haben die auf der Zulassungsstelle rausgesucht.
wichtig sind die coc Papiere sonst musst die bei BMW anfordern oder Einzelabnahme.
In Holland könnten die Kurzzeitkennzeichen noch gelten, ansonsten die roten Exportkennzeichen.
Sicher das die Holländer dich mit Exportgebühr gemeint haben und nicht Leute ausserhalb der EU?
Sehr wichtig!
Beim Export nach belastingdienst gehen und BPM züruck vorderen
Beim RDW ist meistens auch ein Belastingdienst Büro, die Wissen bescheid.
Ein Export Kennzeichen aus der Niederländen ist im Schengenraum gültig!
Um das Fahrzeug auf Rote Ausfuhrkennzeichen anzumelden muss man das Fahrzeug aber der Zulassungsstelle vorführen, und das ist schwierig wenn es in Niederlande o.Ä. steht.
Es gibt aber ein Unternehmen oder Behörde, ka was das genau ist mit dem Namen VWE, die machen auch Ausfuhrkennezeichen von Niederlande aus. Wie das genau geht weiß ich aber nicht, hat immer der Verkäufer erledigt.
Ansonsten kannst du eigentlich immer mit einem 5-Tätigem Kurzzeitkennzeichen das Auto überführen. Damit gibt es in einigen Ländern zwar Probleme, z.B. Hungarn, aber in Niederlanden und Belgien wird es mMn. geduldet. Das wäre natürlich die schnellste und billigste Variante.
Zitat:
Original geschrieben von waverider1
Habe vor kurzem ein Fahrzeug aus dem EU Ausland zugelassen.Du benötigst wenn aus dem eu Ausland lediglich COC Papiere. Die Schlüsselnummer haben die auf der Zulassungsstelle rausgesucht.
wichtig sind die coc Papiere sonst musst die bei BMW anfordern oder Einzelavnahme.
Richtig... Bei meiner alten C-Klasse (W203) aus Frankreich mit undifinierbaren Fahrzeugpapieren war es auch recht einfach. Einzelabnahme beim Tüv, die haben auch die Daten der originalen COC Papiere. War am Ende ne Stunde Zeitaufwand und rund 120 Euro.
Ich habe mir vor einem Jahr einen BMW M6 aus 1986 gekauft aus Belgien, der hat auch "komische" Papiere.
Kannst du mir sagen welche Papiere der TÜV Prüfer von dir gefordert hat, um eine Einzelabnahme zu machen, um das Fahrzeug irgendwie anmelden zu können?
Zitat:
Original geschrieben von novesori
Kannst du mir sagen welche Papiere der TÜV Prüfer von dir gefordert hat, um eine Einzelabnahme zu machen, um das Fahrzeug irgendwie anmelden zu können?
Kurz und knapp - so gut wie gar keine...
Okay, abgesehen vom Kaufvertrag als Eigentumsnachweis (der rechtlich ja eigentlich gar keiner ist). Das rosarote Schriebsding was bei Kauf dabei war, ist auch nicht wirklich entzifferbar gewesen. Kann nicht mal sagen, ob es sich um einen französischen Fahrzeugbrief handelte oder eine Zulassung, aber es standen halt Fahrgestellnummer und Erstzulassungsdatum drauf. Der Tüv hat dann die notwendigen COC-Bescheinigungen in seinem Computer.
Zitat:
Original geschrieben von NeoNeo28
Zitat:
Original geschrieben von novesori
Kannst du mir sagen welche Papiere der TÜV Prüfer von dir gefordert hat, um eine Einzelabnahme zu machen, um das Fahrzeug irgendwie anmelden zu können?
Kurz und knapp - so gut wie gar keine...
Okay, abgesehen vom Kaufvertrag als Eigentumsnachweis (der rechtlich ja eigentlich gar keiner ist). Das rosarote Schriebsding was bei Kauf dabei war, ist auch nicht wirklich entzifferbar gewesen. Kann nicht mal sagen, ob es sich um einen französischen Fahrzeugbrief handelte oder eine Zulassung, aber es standen halt Fahrgestellnummer und Erstzulassungsdatum drauf. Der Tüv hat dann die notwendigen COC-Bescheinigungen in seinem Computer.
Wobei ich natürlich eh Angst hab, dass der 6er aus '85 eh durch die Hauptuntersuchung rasselt. Vielleicht kann ich ja dieses COC Dokument ja auch irgendwie bekommen, ohne die Untersuchung machen zu müssen
Zu einem 85er wird aber noch kein COC - Dokument existieren...das kam erst Mitte/Ende der 90er auf. Was man dann beim Hersteller anfordern und ggf. auch der TÜV einsehen kann, sind quasi Zweitschriften.
Ist aber für eine Zulassung natürlich auch nicht zwingend erforderlich, es vereinfacht nur die Prozedur und kann die Einzelabnahme vermeiden.