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Gebrauchtwagenkauf beim Händler: 14 Tage Widerrufsrecht
Hallo zusammen
Gestern habe ich meinen Kaufvertrag bei einem Händler unterschrieben mit der bitte, dass sie den Wagen auch direkt auf mich zulassen.
Der Wagen ist schon da und ich wollte ihn gern zeitnah abholen, mir sagte aber der Händler, dass die Zulassung in München länger dauern könnte und einen Termin für den 15.10 anvisiert. In dem Zuge hat er mich auch informiert, dass sie den Wagen nicht sofort rausgeben können, weil ich ja ein Widerrufsrecht hätte von 14 Tagen. Dadurch, dass jetzt der Abholtermin kurz vor Ablauf dieser Frist ist, frage ich mich, ob das so alles Hand un Fuss hat. Ich soll ja auch schliesslich ein paar Tage vor Abholung den Kaufpreis begleichen. Fair finde ich es nicht und vor allem eine groteske umschiffung des Verbraucherschutzrechts.
Wie seht ihr das? Was kann man da machen?
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29 Antworten
Es gibt gar kein allgemeines Widerrufsrecht für den Kaufvertrag, höchstens für den Kreditvertrag. Und das nur unter bestimmten Bedingungen. Und wenn, gilt das erst nach Fahrzeugübergabe. Näheres hier:
https://www.mobile.de/.../...er-das-auto-zuruecktreten-geht-das--51342
Ok danke
Komisch, dass man damit argumentiert hat.
Normal, dass man ein vorhandenes gebrauchtes Auto, das man kauft, nicht sofort übergeben bekommt?
Zitat:
@Zebulon102 schrieb am 6. Oktober 2021 um 09:08:31 Uhr:
Es gibt gar kein allgemeines Widerrufsrecht für den Kaufvertrag, höchstens für den Kreditvertrag. Und das nur unter bestimmten Bedingungen. Und wenn, gilt das erst nach Fahrzeugübergabe. Näheres hier:
https://www.mobile.de/.../...er-das-auto-zuruecktreten-geht-das--51342
Das ist so nicht richtig. Wenn es ein Online-Geschäft war existiert ein Widerrufsrecht.
Allerdings startet diese Frist bei Übergabe/Lieferung der Ware.
Es war kein online Geschäft. Ich hab den Wagen zwar über mobile gefunden, aber den Kaufvertrag habe ich offline abgeschlossen. Qualifiziert das als offline oder online Einkauf ?
Kein Online-Geschäft.
Ok merci
Und es ist normal dass man den Wagen erst 10 Tage später abholen kann obwohl er dort ist und man vorher auch bezahlen muss?
Bezahlst Du den Wagen komplett selbst oder wird der Wagen über eine Bank finanziert??
Zitat:
@Dsun85 schrieb am 6. Oktober 2021 um 11:24:54 Uhr:
Ok merci
Und es ist normal dass man den Wagen erst 10 Tage später abholen kann obwohl er dort ist und man vorher auch bezahlen muss?
Nein, nicht normal, Vereinbarungssache, mal gehts schneller wenn denn schon fertig...oder z.B. ohne Anmeldung. Hinfahren, mit roter Nummer oder Hänger abholen nach Bezahlung sollte kein Problem darstellen.
Wenn der Anmeldetermin aber erst am 15.10. ist und du weder Hänger noch rote Nummern hast....
Wann du das Auto bekommst hängt normalerweise davon ab, wie lange der Händler zur Vorbereitung braucht.
Service, TÜV, GW Check, Aufbereitung, Zulassung, etc.
Ein Rücktrittsrecht hast du nur wenn du das Fahrzeug finanziert hast.
Dass der Händler das Fahrzeug erst danach rausgibt, höre ich inzwischen immer öfter.. Gab wohl genug Fälle in denen der Käufer das Auto einfach 2 Wochen gefahren, und dann wieder zurückgegeben hat.
Zitat:
@Dsun85 schrieb am 6. Oktober 2021 um 11:19:36 Uhr:
Es war kein online Geschäft. Ich hab den Wagen zwar über mobile gefunden, aber den Kaufvertrag habe ich offline abgeschlossen. Qualifiziert das als offline oder online Einkauf ?
Kein Fernabsatz.
Man kann von einem Kaufvertrag nicht zurücktreten. Auch nicht bei Finanzierung. Nur vom Kreditvertrag!
Zitat:
@Zebulon102 schrieb am 6. Oktober 2021 um 13:00:08 Uhr:
Man kann von einem Kaufvertrag nicht zurücktreten. Auch nicht bei Finanzierung. Nur vom Kreditvertrag!
Der mit dem Kaufvertrag verbunden ist...
Das ist ein barkauf
Zum Verständnis: Ich kaufe ein Auto, möchte finanzieren.
Schufa gibt ok, der Vertrag wird gemacht. Ebenfalls Kreditvertrag. Dann komme ich zu Geld. Vom Kreditvertrag kann ich zurücktreten, vom Kaufvertrag nicht. Der bleibt bestehen. Ich muss das Fahrzeug nehmen.