- Startseite
- Forum
- Wissen
- Kaufberatung
- Gebrauchtwagenkauf fehlende Ausstattung
Gebrauchtwagenkauf fehlende Ausstattung
Hallo Community,
leider weiß ich nicht in welches Forum ich die Frage stellen soll. Früher gab es hier eine Rubrik "Recht", diese gibt es aber nicht mehr?
Bitte verschieben falls ich hier falsch bin.
Es geht um einen Autokauf welcher getätigt wurde, es allerdings einen Sachmangel gibt.
Es ist ein Peugeot 208 aus dem Jahr 2020 mit 3000km und eigentlich einer ganz guten Ausstattung.
Unter anderem stand im Exposê das Ambilight vorhanden sein soll. Für mich persönlich ein wichtiges Ausstattungsmerkmal. Sieht jeder anders, aber ich mag es einfach sehr!
Nun wollte ich auf der Rückfahrt nach hause (100km vom Händler) dieses einstellen und habe die Zeile nicht gefunden.
-> den Händler per Mail kontaktiert ( Corona Home Office Händler) , dieser meinte mein Auto hat diese Ausstattung ich müsse dort und dort klicken.
Letzlich habe ich mir im Internet bei Youtube angeguckt, wo andere dieses Einstellen.
-> Komfort -> Ambiente
Diese Einstellung fehlt bei mir.
Das heißt der Wagen hat diese Ausstattung defintiv nicht.
Wie gehe ich jetzt am besten vor. Welche Rechte habe ich? Wie trete ich dem Händler entgegen?
Für mich persönlich (auch wenn es nur ums Ambiente geht) ist es schon ein schwerer Mangel, da ich ansonsten vielleicht ein auf dem Hof befindlich anderen Wagen genommen hätte der nur eine andere Farbe hatte.
Ich danke euch und wünsche schöne Feiertage!
Ähnliche Themen
54 Antworten
Moin! Ist es nachrüstbar?
Was ist verbindlich Bestandteil des Kaufvertrages?
Hi,
bei den Expose steht meistens "Angaben ohne Gewähr" ,
Entscheidend ist was im Kaufvertrag steht, wenn es da auch fehlt wird es schon mal schwierig.
Ansonsten muss der Händler nachbesseren, entschädigen der wandeln. Wobei im Zweifel ein Gericht entscheiden muss ob eine Wandlung bei der fehlenden Ausstattung gerechtfertigt ist.
Außerdem weiß man doch, gerade wenn man auf sowas sooo viel Wert legt, dass das Ambientelicht nur bei der GT-Line dabei ist...
Ferner: Man testet doch ein Auto und überprüft super kurz, ob alle Sachen vorhanden sind und zudem natürlich auch, ob diese funktionieren, oder?!?
Im Kaufvertrag steht leider nur das Auto ansich nicht jedes teil der Ausstattung.
Natürlich würde man das testen, das Auto habe ich auch getestet- hat mir auch gefallen- aber die Farbe hatte mir nicht gefallen- also hatte der Händler das Fahrzeug einer Partnerfiliale geordert-mit der gleichen Ausstattung. Welche ja anscheinend doch nicht gleich war.
Ich persönlich wusste nicht das dies nur Bestandteil der GT Line ist, aber anscheinend der Händler auch nicht, wenn er per Mail immer noch drauf besteht das meine Variante dies wohl hat?
Sofern du das Auto online gekauft hast, hast du ein 14-tägiges Widerrufsrecht!
Sowas kann man doch heutzutage bei der Mehrzahl der modernen Autos reinkodieren und sollte für den Händler kein Problem sein. Sprich ihn einfach mal darauf an.
Nötige Hardware ist ja verbaut, nur die Möglichkeit die Farben zu ändern ist ein Ausstattungsmerkmal und nur für die entsprechenden Varianten freigeschaltet....in deinem Fall nur/ab GT Line.
In meinem Golf ist normal auch nur alles in rot gehalten und es gab keine Möglichkeit dies zu ändern. Hab mir OBDeleven besorgt und selber freigeschaltet. Jetzt kann ich mir aussuchen, welche Farbe grad leuchten soll.
Das ist wohl so eine typische "kommt drauf an"-Situation:
Ohne GENAUE und DETAILLIERTE Kenntnis des bisherigen Geschehens = von Kaufanbahnung, Vertrag, was Du schon getan hast seit Auslieferung des agens usw können weder wir noch ein Fachmann (auch Anwalt genannt) eine vernünftige Antwort geben...
Also, wenn der Händler sogar per Mail darauf besteht, dass das Auto Ambientebeleuchtung besitzt, hat er doch den schriftlichen Beweis, dass er ihm ein Kfz mit dieser Ausstattung verkaufen wollte. Da kann sich der Händler nicht rausreden. Ob es aber zu einer Wandlung reicht, weiß ich nicht. Ich würde mal hinfahren und freundlich mit dem Händler reden.
@benji83
Es wäre im GT-Line oder im GT enthalten. Du solltest aber merken, wenn Du in einem Fahrzeug mit extremster Kaufabsicht sitzt, ob das ein GT-Line, ein GT oder doch nur ein Allure oder gar ein Active ist. Da der Wagen gebraucht war und somit keine (ich vermute) ausstattungsbezogene Bestellung vorliegt, sondern wahrscheinlich nur ein Bestellformular mit einer Typbezeichnung, ein paar Angaben zum Motor und der FIN sehe ich hier eher schwarz für eine Rückabwicklung.
Für den Active und den Like ist das gar nicht bestellbar gewesen, somit sehe ich eher nicht als so einfach an, das mal eben frei schalten zu lassen. Ich habe damals mit meinem 308 (war auch ein selbst bestellter Neuwagen) keine guten Erfahrungen mit dem Fehler zweier Ausstattungsmerkmale gemacht. Nachträglich einfach einbauen / freischalten war nicht möglich. Nicht einmal die Nachrüstung im Zustand "wie ab Werk" war undenkbar. So blieb mir hier nur die Akzeptanz eines monetären Ausgleiches oder die Rückgabe und der Neubau eines neuen Autos.
Setze Dich doch mal mit dem VK an einen Tisch und bespreche mit ihm Dein Anliegen. Zunächst würde ich hier den persönlichen Kontakt vorziehen, anstelle sich jetzt Emails um die Ohren zu hauen. Das stört ggf das Verhältnis. Schriftlich etwas fixieren oder / und beim Termin dann eine schriftliche Vereinbarung machen kann man dann immer noch.
Zitat:
@keksemann schrieb am 3. April 2021 um 11:44:56 Uhr:
@benji83
Es wäre im GT-Line oder im GT enthalten. Du solltest aber merken, wenn Du in einem Fahrzeug mit extremster Kaufabsicht sitzt, ob das ein GT-Line, ein GT oder doch nur ein Allure oder gar ein Active ist. ...
Für den Active und den Like ist das gar nicht bestellbar gewesen,
Gilt das für ALLE 208 - egal ob die Version für den deutschen Markt oder die dänische /polnische/tschechische/was immer als "EU-Reimport" ins Land gekommen sein mag?
Zitat:
@Berny5000 schrieb am 3. April 2021 um 09:47:27 Uhr:
Also, wenn der Händler sogar per Mail darauf besteht, dass das Auto Ambientebeleuchtung besitzt, hat er doch den schriftlichen Beweis, dass er ihm ein Kfz mit dieser Ausstattung verkaufen wollte. Da kann sich der Händler nicht rausreden. Ob es aber zu einer Wandlung reicht, weiß ich nicht. Ich würde mal hinfahren und freundlich mit dem Händler reden.
Allerdings darf man doch auch vom Kunden ein Mindestmaß an Mitdenken erwarten. Wenn etwas an Ausstattung für mich von solch hoher Wichtigkeit ist, dann sehe ich mir das doch an? Ich behaupte, dass ich VOR Vertragsunterzeichnung bemerken würde, ob alle meine Wünsche erfüllt werden, zumindest die mit Prio 1 + 2. Das finde ich schade mittlerweile - es muss einen Schuldigen geben, am besten man ist es nur nicht selbst. Dabei hätte dieser Fehler einfachst vermieden werden können - wenn der Käufer einfach mal seine Augen geöffnet und die Ausstattung mit Priorität gecheckt hätte (vom Verkäufer darf ich nicht davon ausgehen, dass der die selben Prioritäten hat wie ich oder sich auch nur vorstellen kann dass diese Beleuchtung essentiell wichtig sein soll). So hat das jetzt das Geschmäckle, dass irgendwas nachträglich herbeigezogen wird um hinterher noch was rauszuschlagen.
Wie gesagt, meine Überzeugung: Dinge von solch angeblich hoher Priorität checke ich vor Unterzeichnung.
@Camper0711
Du kannst Dir doch denken, dass ich nicht alle europ. Preislisten geprüft habe. Diese Frage hättest du dir sparen können. Da der TE nichts Spezielles erwähnt hat, gehe ich von einem reg. Fahrzeug für den deutschen Markt aus. Ich könnte die FIN auf einen außerdeutschen Verdacht prüfen, indem ich die Optionsliste ansehe. Dazu bräuchte ich die komplette Fahrgestellnummer.
Wenn der Verkäufer sagt das ist ein identisches Auto nur in einer anderen Farbe, dann sollte man sich auf die Aussage des Verkäufers verlassen können. Und jeder kennt sich auch nicht in den Unterschieden der einzelnen Ausstattungsvarianten und deren Optionen aus. Dafür lässt man sich ja vom Fachmann beraten. Und wenn der Verkäufer selbst sagt das der Wagen die Option hat.