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Gebrauchtwagenkauf wg. MwSt. Erhöhung noch in diesem Jahr sinvoll?

Themenstarteram 28. Dezember 2006 um 15:59

Gebrauchtwagenkauf wg. MwSt. Erhöhung noch in diesem Jahr sinnvoll?

 

Hallo Leute,

was meint Ihr, ziehen die Preise für Gebrauchte wegen der MwSt. Erhöhung in ein paar Tagen wieder an?

Das wären bei einen Fahrzeug-Preis von derzeit z.B. 20000 Euro immerhin gut 500 Euro mehr an Steuern.

Muß man befürchten, daß bei den meisten hochwertigeren gebrauchten ab 1. Januar der Preis entsprechend steigt?

Oder ist das längst eingepreist?

Grüße

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25 Antworten

Da auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Moment ein Überangebot herrscht, welches die Preis drückt, glaube ich kaum, daß es sich viele Händler leisten können, ab dem 1. Januar die Preise anzugeben, aus welchen Gründen auch immer.

Im Gebrauchtwagenhandel wird Differenzbesteuert (2 Prozent).

Die 3-Prozent-Erhöhung für Neuprodukte dürfte da keinen Niederschlag zeigen. ;)

Themenstarteram 29. Dezember 2006 um 6:57

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Im Gebrauchtwagenhandel wird Differenzbesteuert (2 Prozent).

Die 3-Prozent-Erhöhung für Neuprodukte dürfte da keinen Niederschlag zeigen. ;)

Klingt einleuchtend.

Nur, bei uns gibt es einen Händler (Jahreswagen) der hat doch tatsächlich zwei Preise auf dem Preisschild stehen.

Einen mit 16% MwSt. und einen für 19%.

Da ist die Differenz doch tatsächlich wie ich es eingangs beschrieben habe.

Also konkretes Beispiel:

Jahreswagen

Preis mit 16% = 23900 €

Preis mit 19% = 24500 €

Bescheißt der?

Themenstarteram 29. Dezember 2006 um 7:58

Und noch ´ne Frage:

Gelegentlich findet man bei den Autobörsen im Netz besonders günstige Angeote. (keine Betrüger in diesem Fall)

Ruft man da an, heißt es das ist der Netto-Preis, da kommt noch die MwSt. drauf.

Überraschenderweise entspricht dieser Netto-Preis plus 16% genau dem geforderten Brutto-Preis.

 

Da passt aber nicht zu § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG)

Die nachfolgenden Vorschriften gelten für die Lieferungen (...) wenn
1. der Unternehmer das Kraftfahrzeug im Inland für sein Unternehmen zum Zwecke des gewerbsmäßigen Verkaufs erworben hat
(...)
Der Umsatz wird bemessen
1. bei Lieferungen nach dem Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für das Kraftfahrzeug übersteigt

Demnach unterliegt also tasächlich nur der Gewinn der MwSt.

Themenstarteram 29. Dezember 2006 um 8:07

Oder ist es viel mehr so:

Der Händler muß die Umsatzsteuer für den Gewinn abdrücken den er macht.

Das ist aber nicht die Differenz zwischen dem Einkaufs-Preis und dem Verkaufserlös, sondern die Differenz zwischen dem Einkaufs-Preis und dem Netto-Preis.

Beispiel: Einkauf 17000, Netto Verkauf 19000, Händler-Verkauf an Endkunden 22040 (+ 16%).

Er muß also die 2000 Euro Gewinn mit 16% versteuern und die vom Endkunden gezahlten 3040 Euros gleich dazu komplett ans Finanzamt abliefern.

Die Erklärung?

Wahrscheinlich ja.

Gierige Krake Staat. :mad:

Bescheissen kann man das nicht nennen.

Nennen wir es lieber einen INDIVIDUELLEN KAUFANREIZ - das machen übrigens viele Händler zur Zeit.

Die Wirkung halte ich persönlich eher für verfehlt.

@Swallow

äääh

die 17.000 Einkaufspreis für das Auto

ist das brutto oder netto

?

Themenstarteram 29. Dezember 2006 um 16:49

Ich würde sagen Netto, allerdings unter der Voraussetzung, daß der Wagen von Privat (Inzahlungnahme) erworben wurde, und da keine Steuern anfallen.

Also so in etwa:

Privatmann verkauft oder gibt altes Fahrzeug in Zahlung.

Er bekommt vom Händler dafür 17000 Euro und zahlt da natürlich keine Steuern.

Händler Verkauf Netto 19000 - also Gewinnspanne 2000 Euro.

Verkaufspreis an Privat 22400 € - eben mit 16% MwSt..

Ein regelbesteuertes Fahrzeug wird zusätzlich differenzbesteuert??? Mann, so einen Käse habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Entweder, man kennt sich aus oder man soll sein Halbwissen zurückhalten.

Regelbesteuerung erfolgt bei Gebrauchtfahrzeugen, die mit ausweisbarer Mehrwert- bzw. Umsatzsteuer eingekauft werden, z.B. von Unternehmern, Leasinggesellschaften oder anderen Vorbesitzern mit Berechtigung zum Umsatzsteuerabzug. Differenzbesteuerung (§25a) erfolgt, wenn das Fahrzeug von jemandem angekauft wird, der die Umsatzsteuer nicht ausweisen kann, also die klassische Privatperson.

So, ich mach jetzt Feierabend.

Bis nächstes Jahr, Wolf.

Themenstarteram 31. Dezember 2006 um 12:22

Zitat:

Entweder, man kennt sich aus oder man soll sein Halbwissen zurückhalten.

Da Du hier postest gehe ich davon aus, daß Du Dich auskennst.

Wie wird denn nun der gewerbliche Verkauf eines gebrauchten KFZ an einen Privatkäufer steuerlich behandelt?

Die MwSt. fällt doch wohl auf die gesamte Summe an?

Und der Gewinn den der Händler macht wird doch am Ende auch versteuert?

Also: Käufer zahlt 16 bzw. 19 % auf den Nettopreis des Händlers.

Händler gibt den Gewinn am Ende des Jahres bein Finanzamt an, und zahlt dann seine Steuern.

Richtig?

Guten Rutsch.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Wie wird denn nun der gewerbliche Verkauf eines gebrauchten KFZ an einen Privatkäufer steuerlich behandelt?

Das hängt davon ab, ob der Händler den Wagen von einem Privatmann oder von einem Geschäftsmann gekauft hat.

Themenstarteram 31. Dezember 2006 um 12:37

Für den Händler macht das vielleicht einen Unterschied, aber für uns Endkunden doch wohl nicht - oder?

Jahreswagen und Ex Mietwagen und ähnliches werden von gewerblichen Anbietern mit ausgewiesener Mehrwertsteuer eingekauft.

Und dann natürlich auch mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von Swallow

Also konkretes Beispiel:

Jahreswagen

Preis mit 16% = 23900 €

Preis mit 19% = 24500 €

Für einen Gewerblichen Käufer bleibt das gleich*, er zahlt in Wirklichkeit nur den Nettobetrag, den Rest kann er sich vom Finanzamt wiederholen.

Für den privaten Käufer = Endverbraucher zählt was unten auf der Rechnung steht. Und das sind ab nächstem Jahr die 24.500 €.

*Der potentielle gewerbliche Käufer kann sich bei diesem Beispiel sogar freuen, denn wenn man die Mehrwertsteuer rausrechnet ist der Preis sogar gesunken. :)

 

Das Auto, das von Familie Kunz nach 3 Jahren beim Kauf eines Neuwagens drangegeben wird unterliegt beim späteren Verkauf durch den Händler der Differenzbesteuerung. Die Preise für solche Autos werden sich nächstes Jahr nicht ändern, auch die Preise für Autos die man direkt von privat kauft werden sich nicht ändern.

Es kommt darauf an, wer das Auto zuerst dem Händler verkauft hat. War das jemand Gewerbliches -> Mehrwertsteuer ausweisbar. War es jemand Privates -> Differenzbesteuerung.

(Und sollte das Auto öfters verkauft werden, 1x privat reicht und es ist Differenzbesteuerung.)

es soll Autohändler geben, die gehen an ihrer Dummheit pleite, weil sie zuviel Steuern zahlen

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