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Gebührenpflichtige "Verwarnung" erhalten, obwohl alle Strafen bereits abgebüßt :-(
Hallo,
Habe mir in den letzten 3 Jahren genau 3 mal etwas "relevantes" zu Schulden kommen lassen. Insgesamt habe ich 8 Punkte kassiert. Fahrverbote und Geldstrafen wurden ordnungsgemäß abgeleistet.
Da finde ich doch glatt heute eine "Verwarnung" im Briefkasten, wo nochmal alle meine Verstöße aufgezählt sind (Anm.d.Red: ich bin doch nicht blöd, die kenne ich auch so). Der Oberknüller ist, ich muss 19,88 EUR für diese Verwarnung blechen, obwohl ich mir eigentlich nichts neues hab zu Schulden kommen lassen.
Ist sowas denn Rechtens? Können die einfach willkürlich Verwarnungen rumschicken und Geld dafür einkassieren nur weil man früher mal einige kleine Dummheiten begangen hat? Lohnt sich hier das Zücken der Advocard?
Liebe Grüße
Anhänge
- Beide Seiten der Verwarnung
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von jarompe
Wie gesagt diese 8, 14 Punkte Briefe sind reine Abzocke!
Mir ging es um das Gesamtbild, "Alphamann, zeitgemäßer Großstadtbewohner, ich fahre wie ich will- keiner hat mir etwas vorzuschreiben, ich nehme mir was ich möchte, Ferrari+Blondine..."
jetzt kommt eine lächerliche Rechnung und das Alphatier fängt an zu weinen.
Mit dieser Lebenseinstellung sollte man weit über den Dingen stehen bzw. Nägel mit Köpfen machen ohne sich hier dilettantischen Rat wegen 19,88 € zu holen.
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89 Antworten
Die Führerscheinstelle ist verpflichtet dir bei 8 Bonuspunkten einen Kontoauszug zu schicken, der ist halt Kostenpflichtig.
Es ist keine Verwarnung sondern schlicht eine Warnung das dein Punktestand sich langsam einem kritischen Punkt nähert.
Der nächste Brief kommt bei 14 Punkten wenn ich mich nicht irre und wird noch Teurer.
Ist das jetzt schon ein Auszug nach der neuen Punktereform?
So langsam wirds aber eng für dich.
In den nächsten Jahren solltest du nicht mehr auffällig werden,
sonst musst du dir ein Fahrrad zulegen.
Da steht doch die Rechtsgrundlage sogar auf dem Schreiben
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Lohnt sich hier das Zücken der Advocard?
Wegen 19,88 €?
Was hat dein Wagen denn allein für einen täglichen Wertverlust? 15 bis 20 €?
Jetzt rechne selbst.
PS:
Wenn das so im Gesetz steht, dass die dich (ver)warnen müssen, dann kannst du dagegen noch weniger vorgehen als gegen den Rest, denn da hätte es wenigstens noch einen Messfehler geben können.
Aber versuche es doch.
Ich würde mir das nicht gefallen lassen,und bei 8Punkten schon garnicht.
Hier würde ich den BGH inanspruch nehmen.
Kenne da nen guten Anwalt in Berlin
Dunkel und Reibach
Berlin Plötzensee.
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Ist sowas denn Rechtens?
NEIN, natürlich nicht! Die haben die Rechtgrundlagen (auf deinem zweiten Foto!) nur einfach mal so reingeschrieben!
Zitat:
Können die einfach willkürlich Verwarnungen rumschicken und Geld dafür einkassieren nur weil man früher mal einige kleine Dummheiten begangen hat?
Das ist der beste Teil des Postings!
In der Tat, ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. § 4 StVG. Hier relevant ist Absatz 3 Satz 1 Nr. 1:
Ergeben sich acht, aber nicht mehr als 13 Punkte, so hat die Fahrerlaubnisbehörde den Betroffenen schriftlich darüber zu unterrichten, ihn zu verwarnen und ihn auf die Möglichkeit der Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 8 hinzuweisen.
Fett markiert die Stelle, aus der hervorgeht, dass die Behörde hier kein Ermessen hat. Vergisst sie die Verwarnung, so kommt das dem Autofahrer sogar zugute (Absatz 5).
Das ist das alte Spiel mit Reaktion - Gegenreaktion. Irgendwer wird mal geklagt haben, dass er doch gar nicht über seinen Punktestand informiert war und jetzt plötzlich ein Fahrverbot bekommen soll. Da hat er wohl Recht bekommen und ihm wurde das Fahrverbot vielleicht erlassen. Nun gibt es eben dafür diese gesetzlichen Verwarnungen und jeder (auch der, der seinen Punktestand im Blick hat) bekommt so einen kostenpflichtigen Brief.
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Das ist der beste Teil des Postings!
Sollte bestimmt Frühjahr heissen. Zwei waren ja im März.
Ja, ja früher 2012 war eh alles besser.
Mooooment.
Ein Verstoß war am 9.3.2010
Der zweite am 18.3.2012.
Das sind mehr als 2 Jahre!!!!! Sollten nicht eigentlich nach 2 Jahren die Punkte verfallen?
Dann hätte ich eigentlich keine 8 Punkte und somit auch keinen Grund diesen Wisch zu erhalten? Oder sehe ich da was falsch?
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Mooooment.
Ein Verstoß war am 9.3.2010
Der zweite am 18.3.2012.
Das sind mehr als 2 Jahre!!!!! Sollten nicht eigentlich nach 2 Jahren die Punkte verfallen?
Dann hätte ich eigentlich keine 8 Punkte und somit auch keinen Grund diesen Wisch zu erhalten? Oder sehe ich da was falsch?
ja, kommt ein neuer Punkt dazu, verfallen die alten nicht
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Mooooment.
Ein Verstoß war am 9.3.2010
Der zweite am 18.3.2012.
Das sind mehr als 2 Jahre!!!!! Sollten nicht eigentlich nach 2 Jahren die Punkte verfallen?
Dann hätte ich eigentlich keine 8 Punkte und somit auch keinen Grund diesen Wisch zu erhalten? Oder sehe ich da was falsch?
ja, kommt ein neuer Punkt dazu, verfallen die alten nicht
Ähm ... aber der "Neue Punkt" kam doch über 2 Jahre später hinzu. Da müsste doch bereits etwas "verfallen" sein.
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Zitat:
Original geschrieben von Diabolomk
ja, kommt ein neuer Punkt dazu, verfallen die alten nicht
Ähm ... aber der "Neue Punkt" kam doch über 2 Jahre später hinzu. Da müsste doch bereits etwas "verfallen" sein.
Die Erklärung dazu steht auf www.kba.de
Beginn der Frist ist nicht der Tat Zeitpunkt sondern der Zeitpunkt der Rechtskraft. Des weiteren gibt es noch eine 1 Jährige Überliegefrist.
EDIT:
Hier mal der Original Text von www.kba.de:
Tilgungs-/Ablaufhemmung (§ 29 Absatz 6 StVG)
Zitat:
Sind mehrere Entscheidungen nach § 28 Absatz 3 Nr. 1 bis 9 StVG im Verkehrszentralregister erfasst, so erfolgt die Tilgung erst, wenn für alle Eintragungen die Voraussetzungen für die Tilgung vorliegen. Eine Ablaufhemmung tritt auch ein, wenn eine neue Tat vor dem Ablauf der Tilgungsfrist begangen wird und bis zum Ablauf der Überliegefrist zu einer weiteren Eintragung führt. Alle Eintragungen von Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten hindern nur die Tilgung von Entscheidungen wegen anderen Ordnungswidrigkeiten. Abweichend hiervon werden Eintragungen über Verkehrsordnungswidrigkeiten spätestens 5 Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung getilgt. Dies gilt nicht für Entscheidungen nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG). (Alkohol - 0,5 Promille-Grenze und Drogen - Berauschende Mittel)
Zitat:
Original geschrieben von surfkiller20
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Ähm ... aber der "Neue Punkt" kam doch über 2 Jahre später hinzu. Da müsste doch bereits etwas "verfallen" sein.
Die Erklärung dazu steht auf www.kba.de
Beginn der Frist ist nicht der Tat Zeitpunkt sondern der Zeitpunkt der Rechtskraft. Des weiteren gibt es noch eine 1 Jährige Überliegefrist.
Okay, dann nehmen wir die Rechtskräfte :-)
Rechtskraft des einen Vergehens: Mai. 2010
Rechtskraft des zweiten Vergehens: Juni. 2012
Warum also keine Tilgung?
EDIT: Das mit der "Überliegefrist" ist natürlich eine Schweinerei :-) Wieso schreiben die dann nicht direkt 3 Jahre?
Zitat:
Original geschrieben von RainerSchreiner
Warum also keine Tilgung?
Habe noch was dazu geschrieben!