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Gedankenspiel: Billiger Dienstwagen und zu Kunden mit Mietwagen
Hallo
Ich habe mir da mal was ausgedacht und bevor sich mein Steuerberater kaputtlacht, frage ich mal hier nach:
Wäre es denkbar, sich ein Billigstauto (Smart, Dacia, Up) über die Firma zuzulegen um den Weg zum Büro zu pendeln (10 km) um die 1% Regelung zu mildern, um dann die Kundenbesuche (6 mal im Jahr) mit nem Langstreckenfähigen Fahrzeug als Mietwagen zurückzulegen.
Macht das Finanzamt da Spielchen, oder juckt die das vielleicht gar nicht?
Danke fürs Update
Christian
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@jschie66 schrieb am 12. Februar 2015 um 00:47:58 Uhr:
Zitat:
@dcb_dreier schrieb am 10. Februar 2015 um 13:27:40 Uhr:
Armut kann so Schei.. sein!
Etwas unter der Gürtellinie...
Auf Deine Einstellung kann ich nur eines dazu antworten: Damit wirst Du aus eigener Kraft nie reich werden bzw dauerhaft reich bleiben!
Du meinst, er wird nie so reich werden wie Du? Du bist doch derjenige, der 100 Stunden die Woche arbeitet und trotzdem um jeden 100er ringt.
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41 Antworten
Das sollte dem Finanzamt egal sein. Mieten kannst Du so viel Du willst und solange Du für jedes mal mieten einen Kundenbesuch nachweisen kannst dürfte das bei einer nachträglichen Steuerprüfung das Finanzamt auch nicht jucken.
Danke! Dann würde ich nämlich aufs Prestige pfeifen Frei nach Mehmet Scholl Einmal bar bezahlen und nach mir die Sintflut...
... das ist die grundsätzliche Frage.
Ein Dienstwagen wird ja in erster Linie für dienstliche Zwecke angeschafft. Daher muss bei einem Selbständigen auch die dienstliche Nutzung überwiegen. Die Privatfahren (wozu die Fahren zur Arbeitsstätte ja auch gehören) sind eher ein Nebeneffekt.
Bist Du selbständig oder angestellt?
Im ersteren Fall würde es schon daran scheitern, dass Du dann die 50% dienstliche Nutzung mit dem Billigheimer nicht erreichen wirst. Denn Voraussetzung für die 1% Regelung ist hier, dass die dienstliche Nutzung über 50% liegt.
Hallo XF.
Danke für Deine Antwort.
Ich bin GmbH Gesellschafter/Geschäftsführer.
Ich denke, die Gesellschafterversammlung wird in meinem Sinne entscheiden
EDIT: Jetzt habe ich es erst richtig gelesen, sorry: Also rein rechtlich muss die Verwendung über 50% dienstlich sein ?
In der Praxis glaube ich, sieht das bei vielen aber anders aus, oder?
Grüße
Christian
Bei einem betrieblichen Anteil zwischen 10% und 50% kann das Auto zum sog. gewillkürten Betriebsvermögen zählen. Da kann Dir Dein Steuerberater näheres dazu sagen.
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@chrisludwigs schrieb am 9. Februar 2015 um 10:48:35 Uhr:
Hallo XF.
Danke für Deine Antwort.
Ich bin GmbH Gesellschafter/Geschäftsführer.
Ich denke, die Gesellschafterversammlung wird in meinem Sinne entscheiden
EDIT: Jetzt habe ich es erst richtig gelesen, sorry: Also rein rechtlich muss die Verwendung über 50% dienstlich sein ?
In der Praxis glaube ich, sieht das bei vielen aber anders aus, oder?
Grüße
Christian
... bei Selbständigen ist das so.
Bei Angestellten muss man die 50% betriebliche Nutzung nicht nachweisen.
Ein Gesellschafter/Geschäftsführer hat da so eine "Zwitterstellung", das würde ich, wie der Chaosmanager schon schreibt, mit dem Steuerberater klären.
Hier bei uns in der Fa. muss der Gesellschafter/Geschäftsführer den Anteil der betrieblichen Nutzung nicht nachweisen.
Hallo Chaosmanager!
Mache ich!
Vielen Dank nochmal
Zitat:
Ein Gesellschafter/Geschäftsführer hat da so eine "Zwitterstellung", das würde ich, wie der Chaosmanager schon schreibt, mit dem Steuerberater klären.
Hier bei uns in der Fa. muss der Gesellschafter/Geschäftsführer den Anteil der betrieblichen Nutzung nicht nachweisen.
Da bin ich ausnahmsweise gerne Zwitter
Ich checks mal, Danke!
Wenn die GmbH das Fahrzeug kauft, dann IST das Betriebsvermögen, das abgeschrieben werden muss.
Ein Wahlrecht gibt es da nicht, auch nicht bei nur privater Nutzung des Angestellten.
Zitat:
@Deloman schrieb am 9. Februar 2015 um 16:03:27 Uhr:
Wenn die GmbH das Fahrzeug kauft, dann IST das Betriebsvermögen, das abgeschrieben werden muss.
Ein Wahlrecht gibt es da nicht, auch nicht bei nur privater Nutzung des Angestellten.
Das ist richtig und insofern korrigiere ich meine Antwort. Zum Zeitpunkt meiner Antwort war mir noch nicht bekannt, dass es um eine GmbH geht.
Gruß
Der Chaosmanager
Bei solchen Überlegungen immer die Wirtschaftlichkeit im Blick haben. Wenn häufig ein Mietwagen benötigt wird, kann es insgesamt teurer kommen, den Billigwagen und den Mietwagen zu bezahlen.
Was bringt mir eine vermeintliche steuerliche Optimierung, wenn ich dadurch höhere Kosten habe?
Nun, das habe ich wohl im Blick und zwar hinsichtlich meiner Firma UND der Versteuerung privat.
Ein Citigo kostet Brutto 10.000€
Ich habe maximal 6 Fahrten im Jahr (Börsenbesuche) a 2 Tage Mietzeit. Ein FDMR (3er oder C-Klasse) kostet 35-40€ Brutto am Tag. (Sixt mit Vorreservierung)
Also 80€ mal 6 ergibt 480€ Brutto. Da wäre ich mal bei 10.500 € im ersten Jahr.
Der Passat kostet Brutto im Monat 688€, sind 8.256€.
Da brauchst Du keine Brille, um festzustellen, dass ich dann im 2. Jahr im Plus bin. Außerdem versteuere ich privat derzeit 58.300€ und mit dem Kleinfahrzeug nur 10.000€. Aber das ist natürlich nur was für Leute mit ähnlicher Konstellation (planbare Termine) bzw. Menschen denen das Gewäsch anderer am Allerwertesten vorbei geht
Grüße
Christian
Bei privat genutztem Dienstwagen und angewendeter 1%-Regelung täte ich Dir nen Dacia empfehlen.
Da 1%-Anrechnung auf Listenpreis fokusiert ist, haste da bestes Preis-Leistungs-Verhältnis (privat gesehen).
Bei Dacia bekommt man nicht viel Prozente auf den Listenpreis.
Nimmst Du andere Marke ist immer der Listenpreis entscheidend für 1%-Berechnung. Da helfen keine 30 oder 40% Rabatt am Kaufpreis.
Hallo jschie66
Vielen Dank, habe ich mir auch schon überlegt!
Der Sandero wäre mit Klima, Freisprechanlage und Radio bei 9.000€ Bruttoliste.
Da ist es mir egal, wieviel man für den Wagen nach drei Jahren kriegt (Ablauf Garantiezeit)
LG
Christian