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Gefährliche Lücke nach dem Überweisen wegen Konkurses?

VW Golf 7 (AU/5G)

Es ist mein erstes Auto, und aufgrund mangelnder Erfahrung mache ich mir gerade Sorgen über den Ablauf der Bezahlung. Was ich bisher weiß, ist folgendes:
– Das Auto ist bestellt, Kaufvertrag vorhanden
– Termin für die Abholung in Wolfsburg steht fest
– Der Händler sendet mir demnächst den Fahrzeugschein (oder-brief?) zu, mit dem ich dann zur Zulassungsstelle gehe. Dort würde der Beamte ja feststellen, ob es sich um eine Fälschung oder ein echtes Dokument handelt. Also keine Probleme soweit.
– Gleichzeitig schickt mir der Händler die Rechnung, die ich nach der Anmeldung begleichen muß.
– Nun wird's kritisch: Nachdem ich das Geld überwiesen habe – wenn der Händler nun pleite geht, ist das Geld dann verloren oder komme ich trotzdem irgendwie an das Auto in Wolfsburg, zum Beispiel weil der Händler bei seiner Bestellung bereits in Vorleistung getreten ist?

Beste Antwort im Thema

Dienstag, 16. April 2013, 11.36 Uhr
Den VW-Konzern könnte die Insolvenz von Autwelt König teuer zu stehen kommen. Ein Branchenkenner schätzt, dass der Hersteller mit einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag betroffen sein könnte. Mittlerweile gibt erste Interessenten für die Handelsgruppe.

Wunsiedel.
Die Insolvenz von Autowelt König könnte für Volkswagen teuer werden. Inzwischen hat sich der Konzern bereit erklärt, Kunden der oberfränkischen Handelsgruppe, die bereits für Autos der Konzernmarken bezahlt hatten, diese aber nicht erhalten haben, beizuspringen. Man habe sich die Fälle gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter angesehen, sagte ein Sprecher. Für Endkunden, die ihre Autos direkt über Autowelt König erworben haben, werde es individuelle Lösungen geben. Dies gelte für Neuwagen und junge Gebrauchte des VW-Konzerns.
Konkreter wollte der Sprecher zu Ausmaß und Prozedere nicht werden, er betonte aber, die Lösungen seien sehr kundenorientiert: "Für Volkswagen ist die Kundenzufriedenheit oberstes Ziel." Die Betroffenen sollten sich mit Autowelt König in Verbindung setzen. Zudem bestätigte der Sprecher, dass der Konzern auch direkt von der Insolvenz geschädigt ist. Zum Volumen äußerte er sich allerdings nicht.
Ein Branchenkenner schätzt, Volkswagen könnte mit einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag betroffen sein. Der echte Verlust werde aber wohl relativ überschaubar bleiben, schließlich leisteten die Autokonzerne in solchen Fällen meist Fahrzeugfinanzierung, sodass Sachwerte vorhanden sind.
Da auch Marken des Fiat-Konzerns zum Portfolio der Autowelt gehören, laufen mit dem italienischen Importeur derzeit ebenfalls Gespräche, wie ein Sprecher des Insolvenzverwalters sagte. Ergebnisse gibt es bislang aber noch nicht. Zu möglichen Investoren sagte der Sprecher lediglich, dass es Interessenten gebe. Offen ist, wer sich für die Handelsgruppe interessiert. Auf Nachfrage der Automobilwoche winkten zuletzt mehrere Fiat-Händler in der Umgebung ab. Auch unter den größeren VW-Händlern der Region hielt sich das Interesse in Grenzen.
Autowelt König mit Sitz in Wunsiedel hatte am 21. März Insolvenzantrag gestellt. 2011 war sie nach Umsatz noch die Nummer 37 im IFA-Ranking der größten deutschen Handelsgruppen. Der Geschäftsbetrieb der Gruppe mit 16 Standorten und 620 Mitarbeitern läuft derzeit weiter. Auch die Staatsanwaltschaft wurde durch die Umstände der Insolvenz auf den Plan geruf

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Du machst dir da viel zu viel sorgen!
Ist das dein erster VW?
Ich habe jetzt ein VW Golf VII Variant bestellt, ich bekomme jetzt erstmal von Wolfsburg meine Auftragsbestätigung.
Im August wird mich so zwei Wochen vor der Auslieferung mein Händler anrufen und ein Abholtermin ausmachen für Wolfsburg.
Dann muss ich 3 bis 4 Tage vorher zu mein Händler gehen, den KFZ Brief abholen und das Auto zulassen, dabei werde ich vom Händler ein Abholschein erhalten (nachdem ich meine Anzahlung geleistet habe).
Mit diesen Papieren und Nummernschildern fährst du nach Wolfsburg, dort gibst die die Sachen ab und dann bekommst du zu dein Termin dein neues Fahrzeug.
Du brauchst nur den Abholschein von dein Händler dann bekommst du auch dein VW

Zitat:

Original geschrieben von Sunlion


– Der Händler sendet mir demnächst den Fahrzeugbrief zu, mit dem ich dann zur Zulassungsstelle gehe. Dort würde der Beamte ja feststellen, ob es sich um eine Fälschung oder ein echtes Dokument handelt. Also keine Probleme soweit.
:confused:

Da gab es schon Berichte im TV, wie blanko-Briefe manipuliert wurden.

Zitat:

Nachdem ich das Geld überwiesen habe – wenn der Händler nun pleite geht, ist das Geld dann verloren oder komme ich trotzdem irgendwie an das Auto in Wolfsburg, zum Beispiel weil der Händler bei seiner Bestellung bereits in Vorleistung getreten ist?

Bei den

Bedenken

hätte ich bei einem

anderen

Händler den Kauf vollzogen oder laß es über einen Treuhänder abwickeln (Rechtsanwalt).

;)

Hallo,
bei dem Thema habe ich auch schon etwas Nachdenken müssen.
Also nach meiner Info, bekommt der Händler erst den KfZ-Brief, wenn er den Wagen bei VW gezahlt hat und somit ist der Wagen auch für Dich freigegeben.
Ich würde nach der Zulassung und gegen Ausgabe der Abholpapiere einen Tag vor Abholung zahlen.
Schöne Grüße...

Bei Finanzierung läufts so: Den Brief bekommt man von der Bank, nachdem die Schlussrate überwiesen wurde.
Hast du dein Auto komplett bezahlt? Dann solltest du den Brief+Fahrzeugschein bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von acmilan1899


Bei Finanzierung läufts so: Den Brief bekommt man von der Bank, nachdem die Schlussrate überwiesen wurde.
Hast du dein Auto komplett bezahlt? Dann solltest du den Brief+Fahrzeugschein bekommen.

Geht es hier nicht um ein Neuwagen?

Bei mir lief es über Treuhandkonto der Sparkasse. Abholung ging übrigens auch ohne Fahrzeugbrief, da dieser nicht rechtzeitig da war. Hatte dann so vorübergehende gelbe Kennzeichen.

Das war auch mein erster Neuwagenkauf, und ich habe mir die gleichen Gedanken gemacht... :)
Bei mir lief das so: Ich habe mit meinem Händler einen Termin für den Papierkram vereinbart. Mitgebracht habe ich dann die eVB-Nummer der Versicherung, das Reservierungsformular für mein Wunschkennzeichen und einen Überweisungsbeleg für den Kaufpreis. Meinem Händler reichte dafür ein selbst gemachter Ausdruck vom Onlinebanking aus. Ich musste dann noch eine Anmeldungsvollmacht unterschreiben und meinen Perso dort lassen. :eek: Die KFZ-Behörde im Ort akzeptiert eine Kopie des Persos mittlerweile nicht mehr.
Am nächsten Tag konnte ich dann die Zulassungsbescheinigungen, die Nummernschilder, den Abholschein für die Autostadt und meinen Perso wieder abholen.
Ich bin kein Jurist, aber ich meine, zwischen der Überweisung und dem Abholen aller Unterlagen besteht tatsächlich ein Risiko, dass das Geld weg ist, wenn das Autohaus genau dann Konkurs anmeldet. Vielleicht kann man es minimieren, wenn man so spät wie möglich überweist. Genaues kann dir nur ein Rechtsanwalt sagen.
Ein wenig ist es auch Vertrauenssache. Der Händler muss sich darauf verlassen, dass ich wirklich überwiesen und nicht nur einen Auszug gefälscht habe. Ich muss mich darauf verlassen, dass der Händler nicht kurz vor der Insolvenz steht. Meinen Händler gibt es hier schon seit Jahren und mit einigen Filialen in der Umgebung, das hat mich in der Beziehung beruhigt.
Wenn du ganz auf Nummer Sicher gehen möchtest, bleibt eigentlich tatsächlich nur ein Rechtsanwalt oder Notar als Treuhänder. Der macht die Arbeit aber natürlich nicht umsonst...

Oh, hier gibt es ja schon Antworten. Ich hab natürlich mal wieder keine E-Mail-Benachrichtigung bekommen.

:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von funky-bln


Ist das dein erster VW?

Das ist mein ersten Auto. Steht gleich im ersten Satz!

;)

Zitat:

Original geschrieben von vwgolfer7


Bei den Bedenken hätte ich bei einem anderen Händler den Kauf vollzogen …

Ich habe kein Problem mit dem Händler, den gibt es schon

seit 90 Jahren

aber das muß ja nichts heißen, außerdem betrifft das ja grundsätzlich jeden Händler. Das Problem ist nur, der sitzt in Aachen, ich in Berlin. Ziemlich weit weg. Barzahlung wird da schwierig.

Zitat:

Original geschrieben von lexxi1200


Bei mir lief es über Treuhandkonto der Sparkasse.

Hab gerade mal in der Filiale angefragt, wo sich das Geld befindet. Sowas bieten die nicht an.

Zitat:

Original geschrieben von Raffaello22


Also nach meiner Info, bekommt der Händler erst den KfZ-Brief, wenn er den Wagen bei VW gezahlt hat und somit ist der Wagen auch für Dich freigegeben.

Das wäre auch meine Vermutung. Im Grunde genommen wäre es dann egal, ob der Händler pleite geht oder nicht, bei VW wäre das Auto ja dann schon bezahlt.

Hallo,
davon gehe ich aus.
Vorallem steht das Fahrzeug ja auch zu keinem Zeitpunkt auf dem Hof des Händlers, ansonsten könnte ja noch jemand die Hand draufhalten.
Wird schon gut gehen, aber die Überlegungen sind schon angebracht. Ich habe sogar einen Firmenauskunft eingeholt, anders herum ist das Gang und Gäbe.
Schöne Grüße...
P.S.: Wieviele Wochen vor Abholung hat man den Termin fürs Wolfsburg bekommen?

Zitat:

Original geschrieben von Raffaello22


Wieviele Wochen vor Abholung hat man den Termin fürs Wolfsburg bekommen?

Bei mir waren es vier Wochen. Am 11. Mai ist mein Termin.

Soweit ich richtig informiert bin, verkörpert der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung das Eigentum am entsprechenden Fahrzeug. Das Fahrzeug selbst verhilft Dir maximal zum Titel "Besitzer".
Sprich, wenn Du die Fahrzuegpapiere hast, sie echt sind, das Fahrzeug auf Deinen Namen zugelassen wurde bist Du zunächst Eigentümer des Fahrzeuges. Wenn Du danach die Rechnung bezahlt, kein Problem.
Bezahlst Du die Rechnung vor den Papieren, dann hast du im Falle einer Insolvenz u.U. schlechte Karten, aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.
Viel Spass mit dem neuen Wagen!
Viele Grüße, Dieter

Zitat:

Original geschrieben von DieterAntonBerger


Soweit ich richtig informiert bin, verkörpert der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung das Eigentum am entsprechenden Fahrzeug.

Nein, es ist nur ein Indiz dafür, aber kein Eigentumsnachweis im juristischen Sinn... Siehe

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief#Eigentumsschutz

Zitat:

Original geschrieben von shredzone



Zitat:

Original geschrieben von DieterAntonBerger


Soweit ich richtig informiert bin, verkörpert der Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung das Eigentum am entsprechenden Fahrzeug.

Nein, es ist nur ein Indiz dafür, aber kein Eigentumsnachweis im juristischen Sinn... Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeugbrief#Eigentumsschutz

Danke, wie würde Lothar sagen: "Again what learned"... :-)

Hallo,
stehe vor dem gleichen Problem. Auch bei einem Händler in Aachen! Meine Abholung soll am 13.05.2013 sein. Rechne so in 14 Tagen mit den Papieren. Dann geht's anmelden. Danach werde ich einen Termin vereinbaren, das Geld in Bar auf den Tisch legen und den Abholschein in Empfang nehmen. Alle Andere ist mir zu "Heiß"!
Bin in der glücklichen Lage, relativ schnell nach Aachen zu kommen, sonst wär´s schon ein Problem!
@Sunlion: Kannst mir das Geld ja überweisen und ich nehme es dann mit zum Händler :-) , bin Beamter, kannst mir Vertrauen ;-)
Gruß
Oli

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