- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Gefährliche Situation, rechts überholender Radfahrer bei rollendem Verkehr
Gefährliche Situation, rechts überholender Radfahrer bei rollendem Verkehr
Heute morgen kam es zu einer recht gefährlichen Situation. Ich stehe an einer T-Kreuzung, rechts neben mir ein eigener Radstreifen der aber in Höhe meiner eigenen Haltelinie eine eigene Haltelinie hat, danach ist die Fahrbahn für 4-5 Meter wieder gemeinsam zu nutzen. Die Radspur ist hier unterbrochen und erst im Querverkehr kann dessen Radspur weiter benutzt werden. Da direkt grün war, bin ich weitergefahren woraufhin ein Radfahrer hinter mir die Fahrbahn kreuzte um dann im fahrenden Verkehr rechts an meinem Auto vorbeizuschießen. Daraufhin gab nach einem "Vogel" des Radfahrers an der nächsten Ampel zudem es ein kleines Wortgefecht. Der Radfahrer behauptet, rechts überholen zu dürfen und außerdem hätte ich seine Fahrspur geschnitten. Nach der Haltelinie des Radfahrers ist aber keine eigene ausgewiesene Fahrspur, ich fuhr auch bereits.
Nach meinem Verständnis ist rechts überholen nur bei stehendem Verkehr - und vorsichtig erlaubt. Wie ist denn bei sowas die Lage?
Beste Antwort im Thema
Der Radfahrer darf also angeblich nicht rechts überholen/vorbeifahrte, weil ja gemeinsame Fahrspur mit den Kraftfahrzeugen.
Nun mal Butter bei de Fische.
Es gibt da ja für die KFZ zwei Rechtsabbiegespuren. Darf das Fahrzeug in der rechten Spur dann nach der Haltelinie auch nicht schneller fahren, als das Fahrzeug direkt links neben ihm. Immerhin bleibt die Breite der rechtsabbiegenden Richtungsfahrbahn erhalten, somit bleiben, wenn auch nicht markiert, alle drei Spuren (zwei für KFZ, eine für Fahrräder) erhalten.
Zusatz:
Ich vermute mal, der TE, der sich jetzt über den Radfahrer aufregt, wird wahrscheinlich selbst, wenn da links vor ihm ein KFZ sehr langsam abbiegt, munter an ihm rechts vorbeifahren und wahrscheinlich genauso wenig amüsiert wie der Radfahrer sein, wenn das langsamere Fahrzeug links vor ihm den Kurvenradius sehr ungenau fährt und dabei seine Spur schneidet.
Ähnliche Themen
90 Antworten
Mach mal ein Foto der Örtlichkeit und eine Skizze der Situation. So wie Du das vom Ablauf her schilderst, ergibt es bislang irgendwie keinen Sinn.
Hier mal aus Google Maps
Rot ich, fahrend. Blau Radfahrer, fahrend und rechts überholend
So wie das markiert ist, sind das sicher mehr als 5m und es ist Rechtsüberholen in der selben Fahrspur und das sehe ich so wie Du.
Ich stelle mir gerade einen abbiegenden LKW vor, der nicht merkt, dass sich gerade ein Radfahrer um die Räder des Aufliegers wickelt. Warum schafft man solch gefährliche Situationen?
Der Radius gibt eigentlich den Platz für einen Fahrradstreifen her. Der ist aber nicht markiert worden. Als Radfahrer ohne Not den Helden zu geben ... man möchte es fast mit dem Hinweis auf Darwin abtun.
ich verstehe die ganze Fragestellung nicht,rechtlich schon aber nicht moralisch.
Ich wohne in Berlin ,führe KFZ aller Art aber bin auch Fahrradfahrer ,einfach mehr miteinander und nicht immer gegeneinander.
Bei solchen Ereignissen wende ich mich an MT,die stecke ich einfach weg.
B 19
Miteinander schön und gut, aber der Fahrradfahrer schien anscheinend an wie wild zu gratulieren, nachdem er über mehrere durchgezogene Linien gefahren und mit höherer Geschwindigkeit rechts überholt hat. Muss sowas sein? Leider haben die keine Kennzeichen. Man sollte auch eigentlich meinen, dass die wissen, dass es wehtun kann, wenn man von einem Auto erwischt wird, auch wenn man Recht haben sollte.
Ich frage mich, warum die Haltelinie der Radspur vor den anderen beiden Spuren ist? Theoretisch müsste ein dort befindlicher Radfahrer ggfs absteigen und den gesamten Nachfolgeverkehr vorbei lassen. Glaube nicht, dass die Verkehrsplaner das so gewollt haben, weil recht gefährlich. Vielmehr könnten die Verkehrsplaner davon ausgegangen sein, dass jeder VT auf seiner Spur bleibt und sich in Gedanken die Fahrspurmarkierungen vorstellt. Ein Indiz für diese Annahme sind die beiden Abbiegepfeile nach rechts, aber auf der Radspur ist keiner. Warum? Weil auch der Radfahrer auf seiner Spur bleibt und nur nach rechts abbiegen kann auf die vorhandene Radspur in der Querstraße.
Hätte man alle 3 Abbiegesspuren zu beiden Seiten mit Farbe bis zur Querstraße markiert, wäre die Sache klar und die Frage zu dem Radfahrer gegenstandslos. ME haben die Stadtväter bloß an der Farbe gespart in dem Glauben, dass die VT sich diese schon denken werden. Wäre eigentlich auch logisch. Der große Kreisverkehr am Pariser Arc de Trompe mit 12 Einmündungen und 6 Fahrspuren (oder mehr) hat auch keine Markierungen. Und niemand dort fragt, ob man rechts überholt werden darf. Gibt viele Videos dazu bei YT, für manche MTer wahrscheinlich die absolute Anarchie.
Hier mal was zum Thema.
Ansonsten 35 Absatz 8
Zitat:
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen
Ich denke auch, dass der Radfahrer nicht im Recht war. Meiner Meinung nach spielt aber Recht haben in so einem Fall keine Rolle, das begreifen nur viele Radfahrer nicht (ich fahre auch Rad (Pedelac)). Sie ziehen immer den kürzeren.
Ich bin vor einigen Jahren Zeuge gewesen als ein Radfahrer in eine für ihn grüne Ampelkreuzung gefahren ist. Ein rechts abbiegender LKW hat ihn wohl nicht gesehen, das rechte Vorderrad hat den Radfahrer zu Boden geworfen und überrollt, die anderen 4 Achsen (noch 2 am LKW und 2 am Anhänger) sind auch noch drüber gerollt. Das sah echt nicht gut aus , der LKW hat den Körper des Radfahrers etwa 30 m weiter transportiert. Das war eine ziemlich übele Matschspur.
Der Radfahrer muss gesehen haben, dass der LKW abbiegt, da das rechte Vorderrad ihn gefällt hat, beim linken hätte ich da meine Zweifel. Langer Rede Kurzer Sinn - der Radfahrer war im Recht und ist damit 41 Jahre alt geworden...
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Juni 2018 um 21:24:44 Uhr:
Hier mal was zum Thema.
Ansonsten 35 Absatz 8
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 4. Juni 2018 um 21:24:44 Uhr:
Zitat:
(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen
Kenne ich, ist auch oben meine Vorraussetzung. Hier wartet aber keiner, es wurde bereits gefahren.
Die Haltelinie für den Radfahrer wird weiter vorne sein, damit die Autofahrer ihn sehen. Überholen ist deswegen trotzdem nicht erlaubt, wenn die PKW nicht stehen.
Zitat:
@Bopp19 schrieb am 4. Juni 2018 um 21:15:09 Uhr:
ich verstehe die ganze Fragestellung nicht,rechtlich schon aber nicht moralisch.
Ich wohne in Berlin ,führe KFZ aller Art aber bin auch Fahrradfahrer ,einfach mehr miteinander und nicht immer gegeneinander.
Bei solchen Ereignissen wende ich mich an MT,die stecke ich einfach weg.
B 19
Eher Neugier, und da meine Tochter hinten im Auto saß und das Weinen begann auch noch abends in Kopf. Es hätte für den Radfahrer auch ungünstig enden können. Ist ja nicht so, dass ich den Radfahrer bedrängt habe. Ich bin sonst tiefenentspannt. Aber für meine Tochter wars aufregend genug - und das vollkommen unnötig
Der Radfahrer darf also angeblich nicht rechts überholen/vorbeifahrte, weil ja gemeinsame Fahrspur mit den Kraftfahrzeugen.
Nun mal Butter bei de Fische.
Es gibt da ja für die KFZ zwei Rechtsabbiegespuren. Darf das Fahrzeug in der rechten Spur dann nach der Haltelinie auch nicht schneller fahren, als das Fahrzeug direkt links neben ihm. Immerhin bleibt die Breite der rechtsabbiegenden Richtungsfahrbahn erhalten, somit bleiben, wenn auch nicht markiert, alle drei Spuren (zwei für KFZ, eine für Fahrräder) erhalten.
Zusatz:
Ich vermute mal, der TE, der sich jetzt über den Radfahrer aufregt, wird wahrscheinlich selbst, wenn da links vor ihm ein KFZ sehr langsam abbiegt, munter an ihm rechts vorbeifahren und wahrscheinlich genauso wenig amüsiert wie der Radfahrer sein, wenn das langsamere Fahrzeug links vor ihm den Kurvenradius sehr ungenau fährt und dabei seine Spur schneidet.