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Gefälschtens E-Prüfzeichen erkennen?
Hallo!
Wie erkennt man ein gefälschtes E-Prüfzeichen?
Ich kenne nur runde und viereckige. Allerdings habe ich auch schon viereckige gesehen, welche an den Kanten abgerundet sind.
Gruß Mario
Beste Antwort im Thema
Ein E-Zeichen nach ECE ist RUND, ein E-Zeichen nach EG ist eckig und ob es gefälscht ist oder nicht kann man so auf Anhieb nicht erkennen.
Bei Beleuchtungseinrichtungen kann man es sehr wohl erkennen, da zu deren E-Nummer eine jeweilige Prüfnummer gehört.
hier mal eine Liste:
Zitat:
VerkehrsTalk
Scheinwerfer und Heckleuchten
Ort der Zulassung
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
Scheinwerfer
Ausführung
A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten
Heckleuchten
Ausführung
A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte
sonstige Leuchten
1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge
sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer
Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte
Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
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27 Antworten
Ein E-Zeichen nach ECE ist RUND, ein E-Zeichen nach EG ist eckig und ob es gefälscht ist oder nicht kann man so auf Anhieb nicht erkennen.
Bei Beleuchtungseinrichtungen kann man es sehr wohl erkennen, da zu deren E-Nummer eine jeweilige Prüfnummer gehört.
hier mal eine Liste:
Zitat:
VerkehrsTalk
Scheinwerfer und Heckleuchten
Ort der Zulassung
E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz
Scheinwerfer
Ausführung
A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten
Heckleuchten
Ausführung
A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte
sonstige Leuchten
1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge
sonstige Kennzeichnungen auf dem Scheinwerfer
Kennzahl Lichtstärke vordere Scheinwerfer üblich: 10 / 12,5 / 17,5 / 20 / 25 / 27,5 / 30 / 37,5
für alle gleichzeitig eingeschalteten Fernscheiwerfer gilt als Referenzzahl 75 als maximaler Wert, der nicht überschritten werden darf
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
sonstige Kennzeichnungen auf der Heckleuchte
Pfeil nach rechts oder Pfeil nach links der Pfeil gibt die Einbaurichtung an und zeigt immer zur Fahrzeugaussenseite.
Ist kein Pfeil vorhanden, kann die Leuchte hinten wahlweise rechts oder links eingebaut werden
Typprüfnummer (5 stellig) diese Nummer wird für jede Scheinwerfer-Bauartgenehmigung individuell erteilt
Ich sehs halt als sehr problematisch an wenn es sich um eine authentische Fälschung handelt dass der Laie dann überhaupt die Chance hat ein solches auch als Fälschung zu erkennen. Es gibt ja keine weiteren Sicherheitsmerkmale.
Es geht um diese Xenonbrenner. Aber bitte keine Diskussion wegen NoName etc ;-)
Mein Bruder will einfach nur bläuliches Licht. Es gibt 8000K und 10000K mit einen E11 Prüfzeichen. .....Lichtausbeute geringer, vielleicht darum mit Zulassung? Oder eben gefälscht. ....
Steht was über die Leistung dabei? Wenn da eine größere Zahl als 35 Watt steht können sie nur illegal sein. Eine Lumenbegrenzung gibts auch.
35W steht auf dem Sockel des rechten Leuchtmittels.
Am Zeichen selber wirst Du es nur schwer erkennen, das kann schon mal unterschiedlich gedruckt sein.
Zu den beiden Lampen gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder ist das E-Zeichen gefälscht oder sie haben nicht wirklich die Farbtemperatur, die angegeben ist. 8000 K und 10000 K sind nicht zulassungsfähig :-)
Wie schon gesagt wurde... 8000K oder gar mehr ist nicht für den öffentlichen Straßenverkehr Zulassungsfähig.
Ach... und sollte dein Bruder sie dennoch verwenden wollen dann solltest du ihm gleich dazu sagen er soll Geld sparen für die teuren Xenon-Steuergeräte.
Die gehen nämlich bei solchen billigen Xenonbrennern oft kaputt.
Wie würde passieren, wenn es zB nach einem Unfall herauskommt dass man Gefälschte drin hat? Man wird ja kaum belangt werden können, für etwas was man in keinster Weise von einem zugelassenen Teil unterscheiden kann.
Das mit den Steuergeräten ist mir bekannt, gibt genug gebrauchte ;-)
@Astra_X16XEL_Tuner
Das wird Deine Versicherung anders sehen. Wenn Du etwas in Deinem Fahrzeug verbaut hast, das nicht zugelassen ist, bist erst mal Du dafür verantwortlich. Und wenn es zu einem Schaden kommt, werden die sich an Dich wenden und sich ihr Geld wegen Vertragsverletzung zurückholen.
Du kannst dann natürlich Deinerseits den Händler verklagten, wenn er Dich getäuscht hat. Aber ob das von Erfolg gekrönt ist, wage ich zu bezweifeln :-(
Zitat:
@Astra_X16XEL_Tuner schrieb am 5. November 2015 um 17:25:14 Uhr:
Man wird ja kaum belangt werden können, für etwas was man in keinster Weise von einem zugelassenen Teil unterscheiden kann.
Kennst du den Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
Zitat:
@Astra_X16XEL_Tuner schrieb am 5. November 2015 um 17:25:14 Uhr:
Wie würde passieren, wenn es zB nach einem Unfall herauskommt dass man Gefälschte drin hat? Man wird ja kaum belangt werden können, für etwas was man in keinster Weise von einem zugelassenen Teil unterscheiden kann.
Das mit den Steuergeräten ist mir bekannt, gibt genug gebrauchte ;-)
Das ist nur wichtg, wenn die nicht zugelassenen Teile auch unfallursächlich waren.
Also die Versicherung muss der meinung sein, dass ohne die falschen Leuchten der Unfall nicht oder nur abgeschwächt stattgefunden hätte.
Außerdem ist der Regress auf 5000€ begrenzt
Hat sich nun erledigt, habe ihm jetzt Philips UltraBlue besorgt...die mit dem blauen Glaskolben und ANGEBLICH 6000K....mal schauen was die taugen
UltraBlue oder BlueVision ultra? :-)
UltraBlue.....dachte da gibts nur eine Variante, von denen mit dem blauem Glaskolben....habs jetzt erst bemerkt :/