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Gefahrguttransport bei Eis und Schnee
Hallo,
gibt es eine Konkrete Regelung für den Transport von Gefahrgut bei Schnee oder Nebel?
Danke schon mal im voraus.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von markus.o
Glatteis ist ja klar.
Aber beim Thema Schneeglätte scheiden sich die Geister. Ausserdem ist das alles sehr DEHNBAR.
Sagen wir einmal es hat geschneit, Straße ist zu aber kein EIs im Spiel. Ich habe meine Maschine voll ausgeladen.
Mit voller Maschine, also genügend Gewicht auf den Achsen läßt es sich auf Schneefahrbahn sehr schön Fahren.
Also gehe ich Theoretisch davon aus das eine Gefährdung anderer auszuschliesen ist. Aber was ist wenns trotzdem kracht?????
Dann konntest du eben eine Gefährdung anderer nicht ausschließen, denn sonst hätte es ja nicht gekracht oder????
hier nochmal der Text :bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
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21 Antworten
§2 STVO Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(3a) Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führt, muss bei einer Sichtweite unter 50 m, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Glatteis ist ja klar.
Aber beim Thema Schneeglätte scheiden sich die Geister. Ausserdem ist das alles sehr DEHNBAR.
Sagen wir einmal es hat geschneit, Straße ist zu aber kein EIs im Spiel. Ich habe meine Maschine voll ausgeladen.
Mit voller Maschine, also genügend Gewicht auf den Achsen läßt es sich auf Schneefahrbahn sehr schön Fahren.
Also gehe ich Theoretisch davon aus das eine Gefährdung anderer auszuschliesen ist. Aber was ist wenns trotzdem kracht?????
Zitat:
Original geschrieben von markus.o
Mit voller Maschine, also genügend Gewicht auf den Achsen läßt es sich auf Schneefahrbahn sehr schön Fahren.
Wenn sich unter dem Schnee Eisglätte bildet, nutzt dir auch das volle Gewicht nichts mehr.
Zitat:
Original geschrieben von markus.o
Glatteis ist ja klar.
Aber beim Thema Schneeglätte scheiden sich die Geister. Ausserdem ist das alles sehr DEHNBAR.
Sagen wir einmal es hat geschneit, Straße ist zu aber kein EIs im Spiel. Ich habe meine Maschine voll ausgeladen.
Mit voller Maschine, also genügend Gewicht auf den Achsen läßt es sich auf Schneefahrbahn sehr schön Fahren.
Also gehe ich Theoretisch davon aus das eine Gefährdung anderer auszuschliesen ist. Aber was ist wenns trotzdem kracht?????
Dann konntest du eben eine Gefährdung anderer nicht ausschließen, denn sonst hätte es ja nicht gekracht oder????
hier nochmal der Text :bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
kann mich Drahkke nur anschließen eine Gefährdung entsteht bereits dann wenn du einfach nicht mehr weist worauf du unterwegs bist
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Zitat:
Original geschrieben von markus.o
Glatteis ist ja klar.
Aber beim Thema Schneeglätte scheiden sich die Geister. Ausserdem ist das alles sehr DEHNBAR.
Sagen wir einmal es hat geschneit, Straße ist zu aber kein EIs im Spiel. Ich habe meine Maschine voll ausgeladen.
Mit voller Maschine, also genügend Gewicht auf den Achsen läßt es sich auf Schneefahrbahn sehr schön Fahren.
Also gehe ich Theoretisch davon aus das eine Gefährdung anderer auszuschliesen ist. Aber was ist wenns trotzdem kracht?????
Dann konntest du eben eine Gefährdung anderer nicht ausschließen, denn sonst hätte es ja nicht gekracht oder????
hier nochmal der Text :bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen und wenn nötig den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufsuchen.
Das heißt.
es ist wohl das beste ich suche mir, sobald es anfängt zu schneien oder dergleichen, einen Parkplatz und warte bis der Winterdienst kommt und versaue mir somit sämtliche Fahr-bzw Ruhezeiten.
Genau. Die Sicherheit hat hier absoluten Vorrang.
wieso versaust du fahr und ruhezeiten?
Du fährst Gefahrgut und hast dadurch Auflagen, die hast du einzuhalten, egal ob du nun nur 1 Stunde gefahren bist oder 9
Ohne wenn und aber - da stehen die Lenkzeiten hinten an (die aber dennoch einzuhalten sind)
Wenn du auf den Räumdienst wartest ist das Arbeitszeit, nicht mal bereitschaftszeit, denn du weist ja nicht wann der kommt - das ist weder Pause noch Ruhezeit
Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
wieso versaust du fahr und ruhezeiten?
Du fährst Gefahrgut und hast dadurch Auflagen, die hast du einzuhalten, egal ob du nun nur 1 Stunde gefahren bist oder 9
Wenn du auf den Räumdienst wartest ist das Arbeitszeit, nicht mal bereitschaftszeit, denn du weist ja nicht wann der kommt - das ist weder Pause noch Ruhezeit
Ist ja auch irgendwo blöd: Bist seit 8h Unterwegs, hast deine 45Min. genommen, dann fängt es an zu Schneien, fährst aufm Parkplatz um auf den Winterdienst zu warten, und der kommt erst nach 2 Stunden, dann wär man ja Theoretisch bei 10h was ja auch noch ginge, aber man hat ja noch 90min fahrt bist zum Ziel.
Gibt es dann ausnahmen oder muss man dann seine Tagesruhezeit nehmen??
letzeres im zweifelsfalle
Der Kunde und die Dispo sind das was einem Gefahrgutfahrer am egalsten zu sein hat. Es geht um massig Menschen im Umfeld und um die Umwelt die durch dein eventuelles Fehlverhalten gefährdet sind. Muss der Kunde halt mal warten, was solls
Zitat:
Original geschrieben von JackDaniels2005
Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
wieso versaust du fahr und ruhezeiten?
Du fährst Gefahrgut und hast dadurch Auflagen, die hast du einzuhalten, egal ob du nun nur 1 Stunde gefahren bist oder 9
Wenn du auf den Räumdienst wartest ist das Arbeitszeit, nicht mal bereitschaftszeit, denn du weist ja nicht wann der kommt - das ist weder Pause noch Ruhezeit
Ist ja auch irgendwo blöd: Bist seit 8h Unterwegs, hast deine 45Min. genommen, dann fängt es an zu Schneien, fährst aufm Parkplatz um auf den Winterdienst zu warten, und der kommt erst nach 2 Stunden, dann wär man ja Theoretisch bei 10h was ja auch noch ginge, aber man hat ja noch 90min fahrt bist zum Ziel.
Gibt es dann ausnahmen oder muss man dann seine Tagesruhezeit nehmen??
Das mit der verantwortung stimmt. aber wer sagt, das ich, wenn ich auf den räumdienst warte, keine pause draus mache darf? entweder lege ich mich ins bett und schlaf ne stunde oder fahr den rechner hoch und surfen etwas durchs net. und was habt ihr immer mit euren 10stunden täglich? werde regelmäßig kontrolliert, da ich zu 90% mit adr unterwegs bin. doch noch nie hat mich ein beamter von der polizei oder von der bag auf meine gesamt zeit am tag an gesprochen. sebst bei 16stunden, was wirklich vielleicht 2 mal im jahr vorkommt, hat noch nie jemand was gesagt. wie kommen die kollegen dann bei großen firmen, die im stundenlohn arbeiten, auf 260-280 stunden, die sie ja auch bezahlt bekommen? verstehe ich nicht ganz! machen sich die firmen also strafbar!?!?
gruss impreza
impreza, der unterschied liegt darin ob man wartet oder eben eine Pause einlegt
wartest du um einen Zeitplan einzuhalten und sofort durchzuziehen sobald der sein Salz verstreut hat ist es Arbeitszeit
Denkst du dir ach wart ich ne Stunde und mach Pause dann ist das klar Pause
und was die 10 Stunden angeht: lies dir mal das Arbeitszeitgesetz durch das hat nichts mit Polizei oder BAG zu tun und interessiert die nicht - sonder dich sollte es interessieren
Zitat:
Original geschrieben von AndyRe
letzeres im zweifelsfalle
Der Kunde und die Dispo sind das was einem Gefahrgutfahrer am egalsten zu sein hat. Es geht um massig Menschen im Umfeld und um die Umwelt die durch dein eventuelles Fehlverhalten gefährdet sind. Muss der Kunde halt mal warten, was solls
Folgende Situation:
Es fängt an zu schneien, langsam macht die Bahn zu. Ich suche mir ganz vorschriftsmäßig einen Parkplatz, hätte aber einen abladetermin. Ein anderer Stratege unserer Firma ist aber der meinung er muß mit Gewalt weiterfahren. Ich stehe er fährt. Was glaubt ihr sagt die Dispo????????????
ist doch schnuppe was die Dispo sagt Du bist für die Einschätzung der Situation vor Ort zuständig und du gehst in den Knast wenn was passiert
Hab doch mal nen Arsch in der Hose, lass die doch meckern Steh dazu und sag ich bin hier und hier gehts nicht weiter - komm raus und streu vor mir dann fahr ich weiter
Kannst ja im Gegenzug der Dispo mal nahelegen den anderne Kollegen kein Gefahrgut mehr fahren zu lassen
Noch mal - Du fährst Gefahrgut, da sind Termine schnurtze