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gegen Schild 315 verstossen - Straßzettel rechtens?
Hallo,
bei uns auf der Straße wurden vor ca. 6 Monaten Schilder aufgestellt
Es handelt sich dabei um folg Schild (315)
http://www.gehwege-frei.de/images/gwp/Zeichen_315-B160.jpg
Ich habe nicht wie auf dem Schild geparkt (macht nicht jeder) und durch die Straße sind Autos übe 30 Jahre lang problemlos durchgefahren, auch wenn man mit 4 Rädern auf geparkt hat.
Auf dem Straßzettel steht "Konkretisierung" und 15 EUR.
Wo steht das im GESETZT, dass ich GENAU SO parken muss wie auf dem Schildt? Ist das Schildt eine "Empfehlung" oder "Verpflichtung" ... Wenn ja wo steht das im Gesetz?
Fühle mich ehrlich gesagt total abgezockt....
Beste Antwort im Thema
Super Thread!
Der TE hat eine Frage, diese wird beantwortet...
Die Antwort passt dem TE nicht...
Also werden die Inhalte der Antworten vom TE für falsch erklärt!
Warum fragt man dann überhaupt?
Und die Erklärung, dass dort immer anders geparkt wurde und die Schilder frisch aufgestellt wurden, ist natürlich nicht wirklich sinnvoll...
Verkehrszeichen - und dazu gehören auch mobile Halteverbotsschilder - haben für alle Teilnehmer des fließenden und ruhenden Verkehrs Gültigkeit und dies unabhängig von der Kenntnis der Verkehrsteilnehmer (Sichtbar müssen sie natürlich sein, die Kenntnis meint was anderes).
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55 Antworten
Urteile/Meinungen zu Zeichen 315
Ob gleichzeitig ein Parkverbot auf der Fahrbahn ausgesprochen wird ist richterlich (noch) nicht entschieden. Ist im Bereich der Fahrbahn jedoch ein Haltverbot (z. B. durch Verkehrszeichen) vorhanden, hat dieses keinen Aufhebungscharakter für das Gehwegparken, da nach den Aufstellgrundsätzen das angeordnete Gehwegparken nicht für Regelungen auf der Fahrbahn gilt.
Quelle:
Das Schild ist eine behördliche Anordnung (keine Empfehlung), wie man hier parken soll. Wenn man nicht gerade sehbehindert ist, kann man aus der Darstellung auf dem Schild auch genau erkenne, wie es gemeint ist.
Du hast gegen eine behördliche Anordnung verstoßen, daher ist die Ahndung nach dem Bußgeldkatalog so vorgesehen und keine Abzocke.
Ist es eigentlich schon (zu) lange her, dass Du mal eine Fahrschule besucht hast?
Die blauen Verkehrszeichen heißen Richtzeichen, danach hat man sich zu richten das ist doch logisch und einfach zu verstehen.
ne das ist nicht einfach zu verstehen, wenn dort 30 Jahre lang keine Schilder standen.
Solange es dafür keinen RICHTERLICHEN BESCHLUSS gibt, können die mich mal.
DANKE AN KAI70
Ihr glaubt Schildern mehr als dem Gesetzt? HAHAH
"Eltern haften für Ihre Kinder"
tolles Beispiel.... ihr würdet sicherlich auch schreiben "klar haften die"... stimmt nicht ganz....
also, nicht alles was auf einem "Schild" steht, ist richtig....
Zitat:
Original geschrieben von abram2
ne das ist nicht einfach zu verstehen, wenn dort 30 Jahre lang keine Schilder standen.
Solange es dafür keinen RICHTERLICHEN BESCHLUSS gibt, können die mich mal.
DANKE AN KAI70
Ihr glaubt Schildern mehr als dem Gesetzt? HAHAH
Haha, , die in der STVO verankerten Schilder sind Gesetz, egal ob der Einzelne oder die Mehrheit sie für falsch erklären.
Zitat:
Original geschrieben von abram2
Ihr glaubt Schildern mehr als dem Gesetzt? HAHAH
Also...als erstes heißt es schon mal Gesetz. Ohne "T" am Ende. Desweiteren sind alle Zeichen als Anlage zur StVO enthalten, mithin also Bestandteil des Gesetzes. Und dass und vor allem wie auf dem Gehweg geparkt werden muss, steht im §12 Abs. 4a StVO. Dabei ist es übrigens vollkommen egal, ob ein Schild seit 30 Jahren oder seit 3 Tagen steht, genauso egal ist es, wie lange da vorher kein Schild gestanden hat. Wir werden dann ja mal sehen, wer da wen kann...
Super Thread!
Der TE hat eine Frage, diese wird beantwortet...
Die Antwort passt dem TE nicht...
Also werden die Inhalte der Antworten vom TE für falsch erklärt!
Warum fragt man dann überhaupt?
Und die Erklärung, dass dort immer anders geparkt wurde und die Schilder frisch aufgestellt wurden, ist natürlich nicht wirklich sinnvoll...
Verkehrszeichen - und dazu gehören auch mobile Halteverbotsschilder - haben für alle Teilnehmer des fließenden und ruhenden Verkehrs Gültigkeit und dies unabhängig von der Kenntnis der Verkehrsteilnehmer (Sichtbar müssen sie natürlich sein, die Kenntnis meint was anderes).
Zitat:
Original geschrieben von Scoundrel
Super Thread!
Der TE hat eine Frage, diese wird beantwortet...
Die Antwort passt dem TE nicht...
Also werden die Inhalte der Antworten vom TE für falsch erklärt!
Warum fragt man dann überhaupt?
Und die Erklärung, dass dort immer anders geparkt wurde und die Schilder frisch aufgestellt wurden, ist natürlich nicht wirklich sinnvoll...
Verkehrszeichen - und dazu gehören auch mobile Halteverbotsschilder - haben für alle Teilnehmer des fließenden und ruhenden Verkehrs Gültigkeit und dies unabhängig von der Kenntnis der Verkehrsteilnehmer (Sichtbar müssen sie natürlich sein, die Kenntnis meint was anderes).
Moin,
hast ja Recht mien Jung, aber bei den behördlichen Enscheidungen,
über unsere Verkehrspolitik,
das fordert jeden raus!
schönen Gruß
Zitat:
Original geschrieben von abram2
Fühle mich ehrlich gesagt total abgezockt....
Das tut mir jetzt echt leid für dich.
Zahl einfach die 15€ nicht, kopiere deine beiden Beiträge und schicke sie an die zuständige Stelle, dann haben die bestimmt ein Einsehen.
Was sitzen nur für Schlaumeier in deutschen Autos. Blind wie die Nacht , Ahnung von nix und wieder nix, aber rumpupen als hätten sie die Weisheit mit Löffeln gefressen.
MfG aus Bremen
Zitat:
Original geschrieben von abram2
Es handelt sich dabei um folg Schild (315)
http://www.gehwege-frei.de/images/gwp/Zeichen_315-B160.jpg
Ich habe nicht wie auf dem Schild geparkt (macht nicht jeder) und durch die Straße sind Autos übe 30 Jahre lang problemlos durchgefahren, auch wenn man mit 4 Rädern auf geparkt hat.
Auf dem Straßzettel steht "Konkretisierung" und 15 EUR.
Wo steht das im GESETZT, dass ich GENAU SO parken muss wie auf dem Schildt? Ist das Schildt eine "Empfehlung" oder "Verpflichtung" ... Wenn ja wo steht das im Gesetz?
Fühle mich ehrlich gesagt total abgezockt....
...ich sprech jetzt mal für Bayern:
Verkehrsordnungswidrigkeit BKZ:142222
Sie parkten auf einem Gehweg entgegen der durch Zeichen 315 vorgeschriebenen Aufstellungsart.
Verletzte Vorschrift: §§ § 42 Abs. 2 iVm Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 54 BKat
Verwarnungsgeld: 10 Euro
15 € wäre mit Behinderung, BKZ: 142223.
Unter Konkretisierung gehört normalerweise die Konkretisierung des Tatbestandes bzw. die Art der Behinderung rein, z. B. "4 Räder Straße - Fahrzeuge können nicht ungehindert passieren". Dies wäre vermutlich (Ferndiagnose) in diesem Fall die richtige TB-Konkretisierung einschl. Behinderung.
N.T.
Zitat:
Original geschrieben von Spatenpauli
Was sitzen nur für Schlaumeier in deutschen Autos. Blind wie die Nacht , Ahnung von nix und wieder nix, aber rumpupen als hätten sie die Weisheit mit Löffeln gefressen.
MfG aus Bremen
Wenn Du uns jetzt noch mitteilst welche Meinungen Du kritisiert könnte man noch in die Verteidigung gehen .