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Gegn.Versicherung zahlt nur die Hälfte des Schadens ggü dem Reparaturangebot - Widerspruch?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 29. Juli 2019 um 12:21

Hallo Leute.

Anfang Juni hat mich ein anderes Fahrzeug mit seiner AHk Frontseitig erwischt.

Es wurde mein Stoßfänger genau mittig etwas eingedrückt. Am Kennzeichen und dahinter sieht man es deutlich.

Der Parkunfall ist auch unstrittig.

Nun hat die gegnerische Versicherung nur die Hälfte des VW Reparaturkostenangebotes an mich ausbezahlt.

Ich würde die Schadenregulierung jetzt widersprechen und dazu auffordern, mir die Rechtsgrundlage mitzuteilen und um volle Ausbezahlung des Schaden, abzüglich MwSt, an mich auszuzahlen.

Ich nehme mal an es ist üblich das die Versicherungen erstmal nur einen Teil bezahlen in der Hoffnung die Sache ist damit für die meißten erledigt!?

Was sollte ich unbedingt noch in meinem Widerspruchsschreiben schreiben?

Danke euch!

Beste Antwort im Thema

Hier geht es doch anscheinend nur um eine fiktive Abrechnung!

 

Der TE möchte mit der Versicherung den Schaden auf Basis des teuren VW Angebots abrechnen, um sein Fahrzeug dann woanders oder selbst günstig reparieren zu lassen. Oder er lässt den Schaden sogar so. Wenn der TE mit seinem Fahrzeug vorher immer in günstigeren Werkstätten war, warum sollte die Versicherung nun VW Preise akzeptieren?

 

Andererseits steht es dem TE natürlich frei, sein Fahrzeug bei VW reparieren zu lassen. Das würde die Versicherung anstandslos zahlen.

 

Aber diese geplante Gewinnmaximierung und jetzt auf VW Preise zu bestehen ist schon ein Stück weit dreist und geht zu Lasten unser aller Versicherungsbeiträge.

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Der Kontakt zur Versicherung schadet sicher nicht. Einfach fragen, warum die nur einen Teil bezahlen oder was/ob etwas schief gelaufen ist. Dann kann man weitersehen.

Erstmal fragen warum? wieso? weshalb?

Wenn du gleich mit der Keule schwingst, sind die meistens zugeknöpft.

Ist gängige Praxis, dass weniger ausgezahlt wird, aber "nur die Hälfte" ist schon komisch. Entweder war dein Gutachten / KVA unverhältnismäßig hoch oder die Versicherung geht auf "Dummenfang".

Themenstarteram 29. Juli 2019 um 13:14

laut Schreiben ist meine Reparatur bei einer freien Werkstatt preisgünstig und "gleichwertig" durchführbar.

(Mein Reparaturangebot war vom VW Vertragshändler.)

Nur das die, von der gegn.Versicherung, angegebene Werkstatt mitten in der Pampa liegt wird nicht mitgeteilt. (1h einfache Fahrt!)

Daher würde ich entsprechend dem Regulierungs-Schreiben widersprechen und mitteilen, dass diese Werkstatt unverhältnismäßig weit entfernt ist.

ps: das die Versicherungen oft nur einen Teil ausbezahlen ist laut google Recherche wohl gängige Praxis und man sich damit nicht zufrieden geben soll.

Die Versicherung akzeptiert nur den Stundensatz einer Vertragswerkstatt, wenn das Fahrzeug bei einer Vertragswerkstatt Scheckheftgepflegt ist.

 

Hatte selber den Fall, dass ich Kopien des Scheckhefts nachsenden und die Differenz aktiv einfordern musste.

Geht's noch. Das manche Versicherungen dem Versichertem manchmal vorschreiben, welche Werkstätten sie aufzusuchen haben, habe ich bereits gehört. Das mir aber eine gegnerische Versicherung vorschreiben will, dass ich zu einer Wald und Wiesen Werkstatt soll anstatt zu einer VW Werkstatt kann doch wohl nur ein Scherz sein. Ich würde direkt dort anrufen und mir eine kompetente Person geben lassen, um das schnell zu klären.

Wenn die mir so kommen würden, von wegen keine Vertragswerkstat und hier hast du die Hälfte, würde ich gar nicht fackeln und sofort einen Anwalt kontaktieren.

Als geschädigter wird der Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wenn die solche Spielchen spielen wollen bitte, sollen sie mit dem Anwalt spielen.

Eine Unkostenpauschale fürs Telefonieren und Briefporto steht dir auch zu. Je nach Schaden, ist dein Auto jetzt auch ein Unfallwagen und auch nach einer Reparatur weniger wert als vorher, dafür stünde dir dann ggf. auch etwas zu.

Ein Anwalt weiß das alles, unsereins nicht, und wenn die schon so anfangen............. den Stress würde ich mir nicht antun.

Zitat:

@hoc777 [url=https://www.motor-talk.de/.../...angebot-widerspruch-t6670272.html?...]Ich würde direkt dort anrufen und mir eine kompetente Person geben lassen, um das schnell zu klären.

Die kompetente Person hat doch schon den Brief geschrieben.

Zitat:

Nach Auffassung des BGH soll der Versicherungsnehmer die Aufwendungen für die Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt grundsätzlich dann ersetzt verlangen können, wenn nur in der Markenwerkstatt eine vollständige und fachgerechte Instandsetzung seines Fahrzeugs möglich ist. Maßgeblich kann aber auch sein, wenn es sich um ein neueres Fahrzeug oder um ein solches handelt, das der Versicherungsnehmer bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen.

https://www.lto.de/.../

 

Es geht hier auch nicht um eine Reparatur, sondern um eine fiktive Abrechnung mit Auszahlung.

Ich würde sofort nen Anwalt nehmen. Anders lernen die es nicht. Dann müssen sie halt diese Kosten auch noch tragen.

Anwalt ist im jetzigen Status schwierig. Hatte den selben Fall.

 

Viele Anwälte nehmen laufende Fälle nicht an und betreuen bloß ganze Fälle, da Sie hier mehr Aufwand in Rechnung stellen können. Da die gegnerische Versicherung bereits gezahlt hat, ist der Streitwert zudem nur die aktuelle Differenz und die Bezahlung vom Anwalt abhängig vom Erfolg des Streits.

Da der TE keine Zahlen genannt hat, lässt sich zum Streitwert nichts sagen. Ich gehe aber davon aus, dass der Anwalt noch genug Sachen findet, um sich seine Arbeit bezahlen zu lassen. (Ersatzwagen, Wertverlust etc)

Ich hatte selbst 2 Unfälle und habe mir jedes mal einen Anwalt genommen um keine Probleme damit zu bekommen. Der Anwalt hat sich dabei aber auch nicht tot gemacht. In der Regel wirkt ein Anwaltliches Schreiben Wunder. Und wen nicht, dann verdient er halt noch mehr.

Zitat:

@theblade schrieb am 29. Juli 2019 um 15:14:21 Uhr:

laut Schreiben ist meine Reparatur bei einer freien Werkstatt preisgünstig und "gleichwertig" durchführbar.

(Mein Reparaturangebot war vom VW Vertragshändler.)

Nur das die, von der gegn.Versicherung, angegebene Werkstatt mitten in der Pampa liegt wird nicht mitgeteilt. (1h einfache Fahrt!)

Daher würde ich entsprechend dem Regulierungs-Schreiben widersprechen und mitteilen, dass diese Werkstatt unverhältnismäßig weit entfernt ist.

ps: das die Versicherungen oft nur einen Teil ausbezahlen ist laut google Recherche wohl gängige Praxis und man sich damit nicht zufrieden geben soll.

Das ist die übliche Vorgehensweise. Die Entfernung spielt nur eine untergeordnete

Rolle da du selber gar nicht dahin fahren musst. Die Aussage der gegnerischen

Versicherung war damals: Der Wagen wird abgeholt, ein Leihwagen wird gleich

mitgebracht und nach der Reparatur wieder vor die Haustüre gestellt.

Wenn der Wagen Scheckheft gepflegt bei VW war, oder Reparaturrechnungen vorliegen kannst du auch eine Reparatur

dort verlangen.

 

Mein Anwalt den ich von Anfang an beauftragt hatte bestätigte diese

Vorgehensweise.

Sorry aber das ist nicht übliche Vorgehensweise, es soll allerdings Versicherungen geben die das gerne mal probieren.

Als Geschädigter steht es einem frei zu wo man den Wagen repariert, und was es kostet.

Ein Versicherung kann einem nur dann Vorschreiben (Partner Werkstatt) wo der Wagen repariert wird, wenn die Versicherung den Schaden des Versicherungsnehmers (Werkstattbindung vertraglich festgehalten) regulieren soll, bzw.muss.

In dem Fall anrufen, bringt das nichts. Anwalt.

Zitat:

@VW_Golf3GTI schrieb am 29. Juli 2019 um 22:17:54 Uhr:

[.....]

Als Geschädigter steht es einem frei zu wo man den Wagen repariert, und was es kostet.

[.....]

Jain, sollte das zu reparierende Fahrzeug aber nicht in einer Vertragswerkstatt Scheckheft gepflegt worden sein, oder ein Vorschaden in der Vergangenheit NICHT in einer Vertragswerkstatt repariert wurde, kann die Versicherung die Materialkosten sowie die Stundensätze entsprechend ihrer Partnerwerkstatt kürzen. Und ja, dass ist sehr wohl eine ganz gängige Vorgehensweise der Versicherungen!

Hier geht es doch anscheinend nur um eine fiktive Abrechnung!

 

Der TE möchte mit der Versicherung den Schaden auf Basis des teuren VW Angebots abrechnen, um sein Fahrzeug dann woanders oder selbst günstig reparieren zu lassen. Oder er lässt den Schaden sogar so. Wenn der TE mit seinem Fahrzeug vorher immer in günstigeren Werkstätten war, warum sollte die Versicherung nun VW Preise akzeptieren?

 

Andererseits steht es dem TE natürlich frei, sein Fahrzeug bei VW reparieren zu lassen. Das würde die Versicherung anstandslos zahlen.

 

Aber diese geplante Gewinnmaximierung und jetzt auf VW Preise zu bestehen ist schon ein Stück weit dreist und geht zu Lasten unser aller Versicherungsbeiträge.

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