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Gegnerische Haftpflicht will nicht zahlen
Hallo miteinander,
Ich habe folgendes Problem, mir ist ein Arbeiter von einer Baustelle im gleichen Hof anscheinend mit einer Eisenstange ins Auto gelaufen, ich hab davon nichts mitbekommen da ich zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend war. Er war so nett und hat selber versucht herauszufinden wer der Halter ist und meine Freundin darauf angesprochen dass er einen Schaden verursacht hat und diesen seiner Versicherung auch schon mitgeteilt hat. Also erst mal alles Top, jetzt will seine Haftpflicht aber diesen Schaden nicht zahlen weil sie meinen dass es eher nach einem Kfz verursachten Schaden aussieht. Da ich mittlerweile schon fast 2,5 Monate warte und mir erst jetzt mitgeteilt wurde dass seine Versicherung ihm nicht glaubt, bin ich doch ratlos wie ich weiter vorgehen soll. Als Student besitze ich nicht die große Kohle. Einen Kostenvoranschlag habe ich der Versicherung ziemlich zeitnah zukommen lassen. Der Schaden beläuft sich auf 1200 Euro da die komplette hintere Schürze neu bestellt werden muss.
Würde mich über jeden Ratschlag freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Chris
Beste Antwort im Thema
@ gummikuh72
ich hab euren Rat befolgt und nochmals das Gespräch gesucht, in diesem habe ich ihm aber unterschwellig mitgeteilt, dass bald mal was passieren müsse, da ich mich sonst leider gewzungen gefüllt hätte zum Anwalt zu gehen.
Ende der Geschichte 1 Woche später hat er den Schaden aus eigener Tasche bezahlt.
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27 Antworten
Das seine Versicherung ihm was nicht glaubt ?
Ist er Mitarbeiter einer Baufirma oder selbstständiger Handwerker ?
Um was für ein KFZ (BJ/KM Leistung) handelt es sich ?
Hat ein Sachverständiger den Schaden begutachtet ?
Wer ist Halter/Versicherungsnehmer/Besitzer des beschädigten KFZ ?
KVA sind meistens nicht relavant, besonders nicht bei älteren KFZ und 1200,-
Also ich bin Halter des beschädigten Kfz.
Er ist Angestellter bei der Firma, war aber wohl bei dem Vorfall privat vor Ort.
Der Sachbearbeiter seiner Versicherung hat mich als ich um Rückruf gebeten habe angerufen und mir mitgeteilt, dass sie ihm nicht glauben, dass der Unfall so passiert sei. Es sehe für den Sachbearbeiter so aus als ob der Handwerker beim ein oder ausparken an mein Auto geschrammt sei.
Ich habe ein Mitsubishi eclipse Spyder Cabrio 210 Ps
Baujahr 2003 Ca. 100.000km.
Nein ein Gutachter hat das noch nicht begutachtet.
und? wo ist das Problem für dich?
Wende dich an den Bauarbeiter direkt.
Der hat ja zugegeben, dass er den Schaden verursacht hat.
Ob mit Kfz oder privat, kann dir egal sein.
Hallo,
anders als bei der kfz-Haftpflich hast du bei einer Privathaftpflicht keinen Direktanspruch an die Versicherung.
Vorrausgesetzt die Geschichte ist tatsächlich so passiert, musst du also deine Ansprüche wohl direkt an den Schädiger richten.
Wenn der sich dann auch querstellt wäre evtl. eine Unterstützung durch einen Anwalt ratsam.
Wir standen schon 2x in telefonischen Kontakt, aber es geht halt alles so langsam vorwärts bei ihm. Mein KFZ ist nur für den Sommer angemldet und da würde ich mich schon freuen, es in dieser Periode repariert zu bekommen.
Ich habe ja sozusagen einen Ratschlag von gummiuh72 bekommen, mir von einem Anwalt helfen zu lassen. Da ich nicht glaube dass er weiter so kooperativ ist wenn die Versicherung nicht zahlt.
Sind evtl. für manche dumme fragen, aber wenn man noch nie so ein Problem hatte, will man nichts falsch machen.
Vielleicht ist es ja tatsächlich mit einem Kfz passiert und man (der Typ oder die Firma) will sich um die steigende Prämie drücken. Bei einer PHV ist das ja meist eher nicht so relevant... Passt auch alles nicht zusammen. Was hat der Typ mit einer Eisenstange in der Hand privat auf der Baustelle rumzulaufen? Sehr seltsam...
Sorry, hier einen Anwalt einschalten. Sobald Du anwaltschaftlich Deine Ansprüche gegen den Schädiger geltend machst, muss dessen PHV tätig werden. Entweder die zahlen oder sie wehren Deine Ansprüche ab. Wenn die nicht zahlen, läuft es auf eine Gerichtsverhandlung hinaus. Da der Bauarbeiter seine Schuld schon eingeräumt hat, dürfte das ein klax für jeden Anwalt sein.
Zitat:
@GustavSturm schrieb am 14. Juli 2015 um 09:51:32 Uhr:
muss dessen PHV tätig werden.
Die muss gar nichts, da diese schon festgestellt hat, dass es sich hier um einen nicht versicherten Schaden handelt.
Bei einem nicht versicherten Schaden findet auch keine Schadenabwehr statt.
Der Anspruch ist ja berechtigt. Nur halt nicht bei der PHV, so wie es aussieht.
Mit welchen Unterlagen hast du denn deinen Ansprüche geltend gemacht?
Mit einem KVA und Fotos vom Schaden?
Poste doch mal die Fotos hier.
ja genau mit den Fotos vom Schaden und KVA.
Gib den KVA dem Bauarbeiter.
Er soll dir das Geld geben.
Welche Versicherung und ob überhaupt von ihm das zahlt, kann dir egal sein.
Verstehe nicht warum sich die Versicherung da quer stellt, der Schaden sieht doch alles andere als nach einem KFZ Unfall/Parkschaden aus.
Ich würde dem Verursacher den KVA presentieren und auf Zahlung pochen.
Wie er das dann mit seiner Versicherung klärt brauch dich ja nicht intressieren.
Falls er nicht zahlen möchte würde ich zu einem Anwalt gehen.
Wenn du keine Rechtschutzhast-> bei mir am Gericht gibt es eine Anwaltliche Sprechstunde die vollkommen kostenlos ist. Vielleicht gibt es sowas bei dir in der Nähe ja auch?
Du kannst nur den Schädiger direkt in Anspruch nehmen.
Nachdem der sich nicht verdrückt hat, würde ich ihm schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) eine angemessene Frist (z. B. 14 KT) setzen den Schaden zu regulieren und darauf hinweisen, dass seine PHV die Regulierung abgelehnt hat. Auch solltest du freundlich darauf hinweisen, dass du dich, nach fruchtlosem Ablauf der Frist, gezwungen sehen würdest, rechtliche Schritte einzuleiten.
Lässt er die Frist ungenutzt verstreichen, dann ab zum Anwalt.
Zitat:
@PokerJonny schrieb am 14. Juli 2015 um 10:51:46 Uhr:
Verstehe nicht warum sich die Versicherung da quer stellt, der Schaden sieht doch alles andere als nach einem KFZ Unfall/Parkschaden aus.
Ich bin weder Gutachter noch sonst irgendwie in der Kfz Branche bewandert.
Aber die Stelle ist jetzt definitiv eine Stelle, die typisch für einen Parkschaden ist.
Die Story mit der Eisenstange ist ganz typisch, wenn man einen Parkschaden auf die PHV ummünzen will.
Aber ein Auto dort mit einer Eisenstange zu treffen? Sehr fragwürdig, würd ich sagen...
Zitat:
@P10723 schrieb am 14. Juli 2015 um 11:12:38 Uhr:
Zitat:
@PokerJonny schrieb am 14. Juli 2015 um 10:51:46 Uhr:
Verstehe nicht warum sich die Versicherung da quer stellt, der Schaden sieht doch alles andere als nach einem KFZ Unfall/Parkschaden aus.
Ich bin weder Gutachter noch sonst irgendwie in der Kfz Branche bewandert.
Aber die Stelle ist jetzt definitiv eine Stelle, die typisch für einen Parkschaden ist.
Die Story mit der Eisenstange ist ganz typisch, wenn man einen Parkschaden auf die PHV ummünzen will.
Aber ein Auto dort mit einer Eisenstange zu treffen? Sehr fragwürdig, würd ich sagen...
Sag ich doch... Sieht verdächtig nach AHK aus, oder ?