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Gegnerische Versicherung hält Gutachterhonorar zu hoch und bietet Abtretung an

Themenstarteram 1. September 2013 um 14:59

Hallo zusammen,

hoffe mir kann jemand einen Rat geben. Mir ist jemand vor einigen Wochen in mein geparktes und ordnungsgemäß abgestelltes Auto (BJ 2011) gefahren, rechte Seite komplett zerkratzt/zerdellt/Auto wurde sogar versetzt vom Aufprall. Hatte drei Zeugen, Polizei kam, ein Unfallbericht wurde erstellt, Schuldfrage eindeutig und zweifelsfrei geklärt (Unfallgegner geständig). Tags drauf bin ich zu meiner Stamm-Werkstatt gefahren und habe denen sowie dem Gutachter und einem Autoverleiher Abtretungserklärungen unterschrieben (Leihwagen, da Auto nach erster Begutachtung fahrbereit aber nicht mehr verkehrssicher (spitze Metallteile im Radkasten). Der Leihwagen war mind. 1. Klasse unter meinem Wagen - ist glaube ich auch wichtig).

Gutachtenhöhe war ca. 9000€, Rechnung an die Versicherung nach ausgeführter Reparatur ca. 9900, ich glaube es wurde ein "Nachgutachten" angefertigt nachdem das Auto demontiert wurde, weil noch irgendwas mit der Heckscheibe war. Mekantile Wertminderung 950€, die mir von der gegn. Vers. auch sofort und unkompliziert überweisen wurde (nur ein Anruf). Mein Auto hab ich mittlerweile auch perfekt repariert wieder.

Nun bekomme ich aber 4 Wochen nach dem Unfall bzw. 1.5 Wochen nach dem mein Auto fertig repariert wurde von dieser Versicherung einen Brief in dem sie mir mitteilen dass sie das Gutachter-Honorar (die Rede war nur vom Honorar, nicht vom Schaden im Gutachten) für überhöht halten, und ich könnte meine Ansprüche an den Gutachter an die gegnerische Versicherung abtreten. Ein Vordruck zum Unterschreiben war auch gleich mit dabei. Dann hätte ich nix mehr mit der Sache zu tun. Sie würden sich mit meiner Abtretung offen halten evtl. gerichtlich klären zu lassen ob das Honorar zu hoch ist.

Sagt das jemanden was... dachte eigentlich ich komme ohne Anwalt hin im Sinne der Kosten für die Allgemeinheit niedrig halten, aber bei solchen "Angeboten" der gegnerischen Versicherung...?

Wäre super wenn jemand einen Tipp oder Rat hat.

MfG

Feg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

@ Elchsucher:

 

Du darfst auch keinen Gutachter fragen, der einen Großteil seiner Aufträge von der Versicherungswirtschaft erhält. Die schreiben ihm sein Honorar eh vor.:)

Das passt wieder genau ins Bild. Du laberst hier mal wieder einfach nur dummes Zeug.

 

Natürlich weißt gerade nur du Geschichtenerzähler woher wer von wem Aufträge bekommt.

 

Ausgerechnet so ein Küchentisch- Sachverständiger wie du (wen du überhaupt einer bist)

 

Aber mit solchen dämlichen Unterstellungen seit Ihr ja schnell dabei auf eurerem morschen Holzkahn.   

 

Hauptsache mit Laberei und Gesülze wichtigmachen.

 

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Also, diese "Abtretung" möchte ich gern mal sehen.

Kannst du die hier mal einstellen?

Natürlich ohne persönliche Daten ;)

Themenstarteram 1. September 2013 um 15:12

..also da steht wörtlich:

 

Abtretungserklärung

In der Schadensache __(Aktenzeichen)____ trete ich, _______(Name Vorname Str. Hausnummer PLZ Ort)_____

mein Ansprüche aus dem am ___(Datum der Auftragserteilung)___ mit dem Sachverständigenbüro ______

geschlossenen Vertrag über die Erstellung eins KFZ-Schaden-Gutachtens mit der Nummer _____ an die

Versicherung XYZ

ab.

Die Versicherung XYZ nimmt die Abtretung an und verpflichtet sich im Gegenzug zu meiner Freistellung von den Honoraransprüchen des Sachverständigen.

=> und dann zwei Unterschriftenfelder, eins für die Versicherung, eines für mich.

Was für Ansprüche hätte ich denn noch an den Gutachter?! Hätte eher gedacht der hat noch welche an mich wenn die nicht voll zahlen und er sich wieder an mich wendet...Oder gehts genau darum, man will vermeiden dass ich zum RA gehe und die Sache "selbst regeln" ? Hätte ich davon irgendwelche Nachteile?

Zitat:

Original geschrieben von Feg

... und ich könnte meine Ansprüche an den Gutachter an die gegnerische Versicherung abtreten. Ein Vordruck zum Unterschreiben war auch gleich mit dabei. Dann hätte ich nix mehr mit der Sache zu tun. Sie würden sich mit meiner Abtretung offen halten evtl. gerichtlich klären zu lassen ob das Honorar zu hoch ist.

Hallo,

du trittst keine Ansprüche an den Gutachter ab.

Die Abtretungserklärung dient dazu, das der Sachverständige sein Honorar direkt mit der Versicherung abrechnet.

Wieso das der Kollege nicht gemacht hat können wir nicht wissen!?

Wie hoch ist denn die Gutachtenrechnung?

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 1. September 2013 um 15:20

@fordfuchs: Ich habe dem Gutachter ja bereits direkt nacht dem Unfall eine Abtretung unterschrieben (genau wie der Werkstatt und dem Leihwagenmenschen). Und er wird seine Honoraransprüche ja auch direkt mit der gegn. Vers. abgerechnet haben, sonst hätten die mir ja keinen Brief geschrieben "Honorar zu hoch".

Honorar-Rechnung habe ich daher auch nie gesehen. Habe nur die Werkstattrechnung und eine Gutachtenkopie falls ich den Wagen mal verkaufe.

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Die Abtretungserklärung dient dazu, das der Sachverständige sein Honorar direkt mit der Versicherung abrechnet.

Die hat er doch schon unterschrieben direkt als der Wagen in die Werkstatt ging.

Für mich klingt das so, als möchte die Versicherung den Auftrag, den der TE an den Gutachter seiner Zeit gab, an sich abtreten lassen, so dass sie alleiniger Vertragspartner des Gutachters sind.

Damit hätten sie die Möglichkeit Zahlungen zu kürzen ohne das der Gutachter sich noch an den TE als Auftraggeber halten kann.

Zitat:

Original geschrieben von Feg

@fordfuchs: Ich habe dem Gutachter ja bereits direkt nacht dem Unfall eine Abtretung unterschrieben (genau wie der Werkstatt und dem Leihwagenmenschen). Und er wird seine Honoraransprüche ja auch direkt mit der gegn. Vers. abgerechnet haben, sonst hätten die mir ja keinen Brief geschrieben "Honorar zu hoch".

Honorar-Rechnung habe ich daher auch nie gesehen. Habe nur die Werkstattrechnung und eine Gutachtenkopie falls ich den Wagen mal verkaufe.

Hallo,

bin da jetzt selber ein wenig ratlos!?

Also zu einem Gutachtenduplikat gehört zwingend auch eine Rechnungskopie.

Den wenn wie jetzt geschehen die Versicherung das Honorar kürzt, kann der SV den Differenzbetrag von dir fordern.

Und wie willst Du wissen, was Du unter Umständen nachzahlen musst wenn keine Rechnung vorliegt?

Diese vorgehensweise wirkt auf mich nicht besonders seriös.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 1. September 2013 um 15:33

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Die Abtretungserklärung dient dazu, das der Sachverständige sein Honorar direkt mit der Versicherung abrechnet.

Die hat er doch schon unterschrieben direkt als der Wagen in die Werkstatt ging.

Für mich klingt das so, als möchte die Versicherung den Auftrag, den der TE an den Gutachter seiner Zeit gab, an sich abtreten lassen, so dass sie alleiniger Vertragspartner des Gutachters sind.

Damit hätten sie die Möglichkeit Zahlungen zu kürzen ohne das der Gutachter sich noch an den TE als Auftraggeber halten kann.

..hm ok das habe ich mir in etwa auch so gedacht.. Frage mich halt wieso der Gegnerversicherung mein Wohl so am Herzen liegt :-)

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von fordfuchs

Die Abtretungserklärung dient dazu, das der Sachverständige sein Honorar direkt mit der Versicherung abrechnet.

Die hat er doch schon unterschrieben direkt als der Wagen in die Werkstatt ging.

 

Für mich klingt das so, als möchte die Versicherung den Auftrag, den der TE an den Gutachter seiner Zeit gab, an sich abtreten lassen, so dass sie alleiniger Vertragspartner des Gutachters sind.

 

Damit hätten sie die Möglichkeit Zahlungen zu kürzen ohne das der Gutachter sich noch an den TE als Auftraggeber halten kann.

So sehe ich die Sache auch.

 

Themenstarteram 1. September 2013 um 15:47

Ok danke erst mal fürs Feedback. Also wenn ich das unterschreibe lande ich nicht sofort im Knast? :-) ist mein erster Unfall...was kann man noch erwarten, das gleiche Schreiben noch mal für den Leihwagen und die Repararurkosten? Da die im Gutachten angegebene Wertminderung ja schon überwiesen wurde müsste doch die Schadenshöhe im Gutachten unstrittig sein, oder?

Hätte auch gedacht dass Gutachterkosten noch mit am unstrittigsten sind wg festgelegter Honorarsätze..?

Zitat:

Original geschrieben von Feg

Ok danke erst mal fürs Feedback. Also wenn ich das unterschreibe lande ich nicht sofort im Knast?

Ich würde morgen einfach mal bei der Versicherung anrufen und mich blöd stellen. Sag du wunderst dich warum du noch eine Abtretung unterschreiben sollst, du hättest doch schon eine Abtretungserklärung am Tag nach dem Unfall unterschrieben und würdest gern wissen wofür die zweite nötig ist.

Dann müssen die dir ja was sagen können.

Themenstarteram 1. September 2013 um 16:04

Zitat:

Ich würde morgen einfach mal bei der Versicherung anrufen und mich blöd stellen.

Ja habe ich vor... Ma gucken was die mir sagen können.

Sorry, aber ich verstehe es nicht.....

Wie kann man denn etwas an die Versicherung abtreten, was diese bezahlen soll ?

Der TE kann hier bestenfalls seine Ansprüche aus dem Schadensfall an die Werkstatt oder den SV abtreten.

 

Weißt du, was der Gutachter gerne haben möchte?

Würde mich mal interessieren.

Themenstarteram 1. September 2013 um 16:11

Zitat:

Original geschrieben von BerndMeier72

Weißt du, was der Gutachter gerne haben möchte?

Würde mich mal interessieren.

Nein, wie gesagt Gutachterrechnung nie erhalten. Werde ich die morgen mal fragen, wird ja nicht nur um 100€ zu viel (nach Meinung der Versicherung) gehen.

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