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Gegnerische Versicherung macht "Probleme"

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 17:46

Hallo liebes Forum.

Vor ca. 3 Monaten hat jemand meinen Smart EQ beim gemeinsamen Linksabbiegen touchiert.

Die Polizei kam hat den Unfall aufgenommen und die andere Person hat die Schuld zugegeben.

Bin dann auch am nächsten Tag zum Gutachter etc etc etc.

Nun warte ich bereits seit Monaten auf die Regulierung des Schadens und vor einigen Tagen bekam ich eine Mail der gegnerischen Versicherung. Sie möchten sich mein Auto gerne anschauen. ( Gegenüberstellung )

Naja was soll ich sagen? Nach 3 Monaten habe ich bereits mein Fahrzeug reparieren lassen.

Schaden laut Gutachten inkl. MwSt: 4600€

Meine Linke Felge+Reifen waren hinüber. Linke Seite von vorne bis hinten zerkratzt inkl.lackabplatzer und einen riesen Kratzer auf Höhe vom Seitenspiegels des Gegners.

 

Mein Anwalt hat der Versicherung bereits mitgeteilt, dass der Schaden aufgrund der langen Zeit bereits repariert worden ist. Nichtsdestotrotz möchten sie mein Fahrzeug sehen.

In erster Linie ist mir das wirklich egal und ich kooperiere auch aber was ist der Sinn ein repariertes Auto zu begutachten?

Zweifeln die etwa das Gutachten an?

War es dumm von mir das Fahrzeug reparieren zu lassen? ( Ich hatte in den letzten 20 Jahren schon 4 nicht verschuldete Unfälle wo ich es genau so gehandhabt habe )

Gibt es hier Ratschläge die mir weiterhelfen können?

Mein Anwalt hat keine Einwende gegen die Begutachtung der gegnerischen Versicherung.

Auf was muss ich mich einstellen?

Liebe Grüße und danke für die Antworten

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21 Antworten

der Sinn einer solchen Gegenüberstellung unter diesen Umständen ist eigentlich nur, dass sich der Versicherer hier einen Vorteil verschaffen möchte.

Ein großer Versicherer aus München bezeichnet dies als "Parallel- Begutachtung".

Das bringt den Vorteil, dass ein eigener Sachverständiger das Fahrzeug untersucht hat und ein "qualifiziertes Bestreiten" des Gutachten deines beauftragten Sachverständigen besser möglich ist.

So gibt es ja erst einmal nur einen, der das Fahrzeug in Augenschein genommen hat, nämlich dein Sachverständiger.

es gibt da sehr viele "Angriffspunkte"

Nur ein Beispiel:

Dein Sachverständiger stellt am hinteren Stoßfänger Verschürfungen in der lackierung fest und stuft diese als Gebrauchssuren ein.

Der Sachverständige von der Versicherung hält dies für einen Altschaden und macht dafür richtige Abzüge. Und schon kann die "Unbrauchbarkeit" des Gutachten deines Sachverständigen konstruiert werden, mit der folge, dass der Schadenersatz verweigert respektive erheblich gekürzt wird.

Grundsätzlich ist hier mal dazu aufzuzeigen:

Es gibt von seiten des Versicherer kein "Nachbesichtigungsrecht" Auch wenn mit diesem Versuch der Geschädigte dazu genötigt wird zu Klagen. Wenn nicht bezahlt wird, dann ist das eben so.

Einzige Ausnahme von dieser Regel:

Es liegt ein begründeter Verdacht auf einen Betrugsversuch vor. Dann und nur dann steht es dem Versicherer zu hier eine Nachbesichtigung durchzuführen.

Lass deinen Anwalt hier die Klage einreichen, du wirst hier offensichtlich an der Nase herumgeführt.

Dein Anwalt wartet damit schon viel zu lange. Hier ist es Standard, dass nach 6 Wochen geklagt wird, dass mus dem Versicherer reichen um festzustellen, ob er in die Regulierung einsteigt oder nicht.

 

Die gegnerische Versicherung hat an Deinem Auto nichts verloren. Sollte Dein Anwalt wissen.

Ergebnis der Gegenüberstellung? Der Schaden an deinem Fahrzeug kann nicht vom Versicherungsnehmer verursacht worden sein...

Der einzige Sinn dieser Gegenüberstellung ist doch, Forderungen zu reduzieren bzw. vollständig abzuwehren.

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 18:28

Zitat:

@lejockel schrieb am 15. Oktober 2024 um 20:06:28 Uhr:

Die gegnerische Versicherung hat an Deinem Auto nichts verloren. Sollte Dein Anwalt wissen.

Sehe ich genauso. Allerdings höre ich hier und da, dass die Versicherung dann schlichtweg nicht bezahlen wird und auf eine Klage warten wird.

 

Grüße

Themenstarteram 15. Oktober 2024 um 18:29

Zitat:

@PeterBH schrieb am 15. Oktober 2024 um 20:18:19 Uhr:

Ergebnis der Gegenüberstellung? Der Schaden an deinem Fahrzeug kann nicht vom Versicherungsnehmer verursacht worden sein...

Der einzige Sinn dieser Gegenüberstellung ist doch, Forderungen zu reduzieren bzw. vollständig abzuwehren.

Beim Betrachten des gegnerischen Fahrzeugs müsste eigentlich jedem klarsein, dass mein Schaden von Ihm stammt. Alleine schon die roten Farbrückstände an Felge und Karosserie bestätigen das

Was du meinst, was jeder andere sieht - dass ist nicht das, was eine zahlungsunwillige Versicherung sieht. Die schlagen dann mit einem Gutachter (z.B. von der DEKRA) auf und reduzieren, reduzieren, reduzieren.

Das Spielchen hatte ich vor Jahren beim eigenen Fahrzeug (A8 4.2), die wollten auch unbedingt nachbesichtigen. Haben nach Klagezustellung ihre Meinung schlagartig geändert und alles gezahlt.

der Sinn einer solchen Gegenüberstellung unter diesen Umständen ist eigentlich nur, dass sich der Versicherer hier einen Vorteil verschaffen möchte.

Ein großer Versicherer aus München bezeichnet dies als "Parallel- Begutachtung".

Das bringt den Vorteil, dass ein eigener Sachverständiger das Fahrzeug untersucht hat und ein "qualifiziertes Bestreiten" des Gutachten deines beauftragten Sachverständigen besser möglich ist.

So gibt es ja erst einmal nur einen, der das Fahrzeug in Augenschein genommen hat, nämlich dein Sachverständiger.

es gibt da sehr viele "Angriffspunkte"

Nur ein Beispiel:

Dein Sachverständiger stellt am hinteren Stoßfänger Verschürfungen in der Lackierung fest und stuft diese als Gebrauchssuren ein.

Der Sachverständige von der Versicherung hält dies für einen Altschaden und macht dafür richtige Abzüge. Und schon kann die "Unbrauchbarkeit" des Gutachten deines Sachverständigen konstruiert werden, mit der Folge, dass der Schadenersatz verweigert respektive erheblich gekürzt wird.

Grundsätzlich ist hier mal dazu aufzuzeigen:

Es gibt von seiten des Versicherer kein "Nachbesichtigungsrecht" auch wenn mit diesem Versuch der Geschädigte dazu genötigt wird zu Klagen. Wenn nicht bezahlt wird, dann ist das eben so.

Einzige Ausnahme von dieser Regel:

Es liegt ein begründeter Verdacht auf einen Betrugsversuch vor. Dann und nur dann steht es dem Versicherer zu hier eine Nachbesichtigung durchzuführen.

Lass deinen Anwalt hier die Klage einreichen, du wirst hier offensichtlich an der Nase herumgeführt.

Dein Anwalt wartet damit schon viel zu lange. Hier ist es Standard, dass nach 6 Wochen geklagt wird, dass mus dem Versicherer reichen um festzustellen, ob er in die Regulierung einsteigt oder nicht.

 

Ich habe das mal als Info in die FAQ aufgenommen

Gibt es zu dieser Aussage eine Rechtsgrundlage / Urteil?

Müssen Erfahrungen und Hinweise von Leuten, welche damit beruflich täglich zu tun haben, durch Rechtsgrundlagen und Urteile hier belegt werden?

Zitat:

Ich hatte in den letzten 20 Jahren schon 4 nicht verschuldete Unfälle wo ich es genau so gehandhabt habe

Schlechtes Karma oder geschicktes Umlegen auf den anderen Beteiligten :-) learning-by-doing ...

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 16. Oktober 2024 um 11:37:18 Uhr:

Müssen Erfahrungen und Hinweise von Leuten, welche damit beruflich täglich zu tun haben, durch Rechtsgrundlagen und Urteile hier belegt werden?

Ich glaube nun mal mehr den Urteilen etc. als den angeblichen Erfahrungen unbekannter User. Vor Gericht kann ich wohl kaum MT als Rechtsgrundlage zitieren

@Cabriofan111

Ich glaube nun mal mehr den Urteilen etc. als den angeblichen Erfahrungen unbekannter User. Vor Gericht kann ich wohl kaum MT als Rechtsgrundlage zitieren

das musst du auch nicht glauben.

Ich habe das hier ja auch nicht nur für dich geschrieben.

Selbstverständlich gibt es dazu Rechtsprechung, sonst hätte ich das nicht hier geschrieben.

Dann dürfte es dir auch nicht schwer fallen, zumindest ein zitierfähiges Urteil zu benennen.

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