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Gegnerische Versicherung zahlt nur Teil

Themenstarteram 18. August 2014 um 19:48

Hallo zusammen,

ich habe ein Problem. Ende April ist mir mir jemand in mein Auto von hinten rein gefahren und hat mich noch auf den Vordermann geschoben. Polizei war vor Ort. Mein Auto war ein Totalschaden und wurde auf 2700 € geschätzt. 700 € war der Versteigerungswert und 1345 € habe ich von der Versicherung bekommen. Ich habe mir damals ein Leihwagen genommen um weiterhin zu Arbeit zu fahren. Das Auto war damals auf meinen Vater zu gelassen von mir wurden jedoch alle Rechnungen bezahlt. ich habe damals den Vertrag für den Leihwagen unterschrieben. Jetzt will die gegnerische Versicherung weder die Restsumme noch die Kosten für den Leihwagen bezahlen, weil mein Vater der Eigentümer war.

Wie soll ich mich hier weiter verhalten? Hat jemand einen Tip?

wenn ich mir einen Anwalt nehme muss ich die Kosten tragen?

Vielen Dank schonmal

Beste Antwort im Thema

Ist es hier jetzt eigentlich normal und geduldet, dass die einzigen Tipps, die hier kommen, darin bestehen, den TE zum Betrug anzustiften?

Geht's noch?

Der TE hat geschrieben, dass der Vater Eigentümer war und nicht er selbst. Wem dazu kein besserer Rat einfällt, als der Versicherung gegenüber falsche Angaben zu machen, setzt sich jetzt besser auf die Finger, anstatt zu tippen.

Gleiches gilt für den Schlaumeier, der meint, es sei eine gute Idee, sich vom Arzt eine späte Erkrankung attestieren zu lassen, um unberechtigte Schmerzensgeldforderungen anzumelden.

Solche Tipps können gehörig nach hinten losgehen! Leider aber nur für den, der sie befolgt, nicht für die anonymen Neunmalklugen in Foren...

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Wenn Du den Leihwagen gemietet hast wirst Du auch kein Geld von der Versicherung dafür bekommen. Nur Dein Vater als Halter des Fahrzeuges hat Ansprüche gegen die Versicherung. Das musste ein Bekannter vor ein paar Jahren auch schmerzlich erfahren.

Die Differenz zu den 2700,- kann ich Dir nicht erklären, ich kenne das nur so, dass die Versicherung eine Aufstellung macht und die Zahlung damit erklärt wird.

am 18. August 2014 um 20:32

Du schreibst "Rechnungen". Also Mehrzahl.

Welche außer dem Mietwagen war das noch?

Was steht im Abrechnungsschreiben von der Versicherung?

Themenstarteram 18. August 2014 um 20:35

sorry ich meine damit das ich die KFZ Versicherung, Steuern, Reparaturen etc. bezahlt habe, weil es im Prinzip mein Auto war. Es lief nur auf meinem Vater wegen der günstigeren Versicherung.

Das Abrechnungsschreiben habe ich noch nicht erhalten. Ich hoffe, dass es morgen in der Post ist.

Zitat:

Original geschrieben von Wyly

...weil mein Vater der Eigentümer war.

nur weil dein vater als halter im fz-schein steht, macht ihn das noch lange nicht zum eigentümer (was auch direkt unter den halterdaten im fz-schein steht!)...

...poste mal, was genau im schreiben der versicherung steht!

Hallo,

da frage ich mich, warum das nicht alles über deinen Vater abgewickelt wurde.

Der war Halter und Versicherungsnehmer und nur der kann entsprechende Forderungen geltend machen.

Zumindest entsprechende Vollmachten wären da angesagt gewesen.

Liebe Grüße

Herbert

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

....und nur der kann entsprechende Forderungen geltend machen.

rechtsgrundlage?!

zum einen hätte die gegnerische versicherung, nach rücksprache mit ihr, einen ersatzwagen gestellt und auch bezahlt. du hättest gar keinen leihwagen selbst besorgen müssen. zum anderen muss die gegnerische versicherung auch den anwalt bezahlen, den sich dein vater holen kann/wird, um diverse fragen zu klären und sein recht einzufordern. auch sollte man den gang zum arzt nicht scheuen, um evtl. folgeschäden, die erst wochen oder monate später auftreten, nachvollziehen und geltend machen zu können!

so einfach ist das eigentlich.

also:

-nehmt euch einen anwalt. er wird seine kosten bei der gegnerischen versicherung geltend zu machen wissen. ;)

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

....und nur der kann entsprechende Forderungen geltend machen.

rechtsgrundlage?!

Der TE dürfte ein Problem haben seine Aktivlegitimation nachzuweisen.

Zitat:

Original geschrieben von Oetteken

Der TE dürfte ein Problem haben seine Aktivlegitimation nachzuweisen.

wo sollte da ein problem bestehen?! :confused::confused:

bzgl. der eigentümerschaft (und damit auch den entsprechenden ansprüchen) habe ich ja weiter oben schon was geschrieben!

und wenn die versicherung sich daran aufhält, sollte der te schleunigst einen anwalt aufsuchen...

Ist es hier jetzt eigentlich normal und geduldet, dass die einzigen Tipps, die hier kommen, darin bestehen, den TE zum Betrug anzustiften?

Geht's noch?

Der TE hat geschrieben, dass der Vater Eigentümer war und nicht er selbst. Wem dazu kein besserer Rat einfällt, als der Versicherung gegenüber falsche Angaben zu machen, setzt sich jetzt besser auf die Finger, anstatt zu tippen.

Gleiches gilt für den Schlaumeier, der meint, es sei eine gute Idee, sich vom Arzt eine späte Erkrankung attestieren zu lassen, um unberechtigte Schmerzensgeldforderungen anzumelden.

Solche Tipps können gehörig nach hinten losgehen! Leider aber nur für den, der sie befolgt, nicht für die anonymen Neunmalklugen in Foren...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Ist es hier jetzt eigentlich normal und geduldet, dass die einzigen Tipps, die hier kommen, darin bestehen, den TE zum Betrug anzustiften?

Geht's noch?

Der TE hat geschrieben, dass der Vater Eigentümer war und nicht er selbst. Wem dazu kein besserer Rat einfällt, als der Versicherung gegenüber falsche Angaben zu machen, setzt sich jetzt besser auf die Finger, anstatt zu tippen.

Gleiches gilt für den Schlaumeier, der meint, es sei eine gute Idee, sich vom Arzt eine späte Erkrankung attestieren zu lassen, um unberechtigte Schmerzensgeldforderungen anzumelden.

Solche Tipps können gehörig nach hinten losgehen! Leider aber nur für den, der sie befolgt, nicht für die anonymen Neunmalklugen in Foren...

Super, danke. Der Klick ist von mir.

Klaus

Danke Hafi545, der 2te Klick ist von mir.

@Wyly: Ansprüche aus dem Verkehrsunfall hat in der Regel nur unmittelbar Geschädigte. Bei Ansprüchen wegen der Beschädigung einer Sache ist das zunächst der Eigentümer der Sache. 823 BGB.

Warte erstmal ab, was in der Abrechnung steht. Dann sieht man weiter...

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

@Wyly: Ansprüche aus dem Verkehrsunfall hat in der Regel nur unmittelbar Geschädigte. Bei Ansprüchen wegen der Beschädigung einer Sache ist das zunächst der Eigentümer der Sache. 823 BGB.

Warte erstmal ab, was in der Abrechnung steht. Dann sieht man weiter...

Und grundsätzlich Anspruchsberechtigter ist der Eigentümer einer beschädigten Sache. Es sei denn, er tritt den Anspruch ab.

Sollte eigentlich logisch und nicht interpretierbar sein.

Klaus

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