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Gegnerische Versicherung zieht Kosten nach Kostenvoranschlag ab und möchte nicht zahlen

56 Antworten
Themenstarteram 22. Juli 2016 um 22:51

Hallo zusammen!

Ich hätte gerne einmal Rat von Euch. Ich hatte eine leichte Berührung mit einem anderen Autofahrer. Die Polizei ermittelte vor Ort Teilschuld 50/50. Ist doof gelaufen, aber passiert.

Die andere beteiligte Person hat ihren Schaden über meine Versicherung abrechnen lassen. So weit, so gut.

Bei meinem Fahrzeug handelt es sich um einen 5 Jahre alten VW mit einer bestehenden Gebrauchtwagengarantie. Auf Wunsch der gegnerischen Versicherung habe ich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, da ich den Schaden fiktiv abrechnen möchte.

Ich bin also zum VW Vertragspartner und habe dort einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Für mich kommt für den Kostenvoranschlag nur ein VW Vertragspartner in Frage (bestehende Gebrauchtwagengarantie UND Kulanz/Gewährleistung für das Fahrzeug, da erst 5 Jahre alt). Bei einer Reparatur durch einen Fremdbetrieb bzw. eine "Hinterhofwerkstatt" wird ja generell jegliche Kulanz abgelehnt. Hier setzt die Volkswagen AG ja eine Reparatur durch einen Vertragspartner voraus.

Nun erhalte ich das Schreiben der gegnerischen Versicherung mit Bestätigung der fiktiven Abrechnung, allerdings mit einem Abzug in Höhe von sage und schreibe 445,42 Euro netto !

Hier die Begründungen:

- Die Beilackierung und die damit verbundene De- und Montage der Anbauteile ist aus lackiertechnischen Gründen nicht zwingend erforderlich. Der Lackierfachmann kann nach Herstellerrichtlinien erst im Rahmen der Lackiervorbereitung verbindlich entscheiden, ob eine Beilackierung angrenzender Teile erforderlich ist.

Abzug: 40 Zeiteinheiten = 79,20 Euro

- Die angeführten Ersatzteilpreise enthalten einen Aufschlag von durchschnittlich 10% auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers. Solche Aufschläge gehören grundsätzlich nicht zum erforderlichen Herstellungsaufwand, da nicht jede Werkstatt diese Aufschläge berechnet. Nur gegen entsprechende Nachweise / Reparaturrechnungen können die durch den Aufschlag verursachten Mehrkosten erstattet werden. Abzug: -155,81 Euro

- Verbringungskosten können nur entstehen, wenn der Reparaturbetrieb das Fahrzeug in eine externe Werkstatt (z.B. Lackiererei) verbringen muss und hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt werden. Da nicht nachgewiesen ist, das diese Kosten tatsächlich anfallen, werden bei der fiktiven Abrechnung Verbringungskosten in Abzug gebracht. Abzug: 66,00 Euro

- Arbeitslohn:

Bei nachstehend genannten Referenzbetrieben handelt es sich um qualifizierte Fachbetriebe für Karrosserie und Lackierarbeiten aus der Region des Fahrzeughalters. Sie erfüllen höchste Anforderungen an Ausstattung und Qualifikation und gewährleisten eine qualitativ hochwertige Reparatur nach den Herstellerrichtlinien. Der Qualitätsstandard dieser Betriebe wird regelmäßig durch einen Verband oder eine Zertifizierungsstelle überprüft. Der vorliegende Schaden kann dort vollständig und fachgerecht behoben werden, die Reparaturqualität ist der markengebundener Fachwerkstätten gleichwertig. Es werden Original-Ersatzteile verwendet und die Betriebe gewähren eine mehrjährige Garantie. Bei den berücksichtigten Stundensätzen handelt es sich um Endverbraucherpreise. Darüber hinaus bieten diese Werkstätten einen in der Regel kostenlosen Hol und Bring Service an.

Lohnfaktoren / Std:

Mechanik 105,00 Euro

Elektrik 105,00 Euro

Elektrik 105,00 Euro

Lack inkl. Lackmaterial 152,25 Euro

Verwendeter Referenzbetrieb:

- Hier Name des Betriebes-

Bei den aufgeführten Referenzbetrieben handelt es sich im Sinne des BGH Urteils vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09 um qualifizierte Meisterbetriebe, in denen eine fachgerechte und nach Herstellerrichtlinien qualitativ hochwertige Reparatur gewährleistet ist. Es ist sichergestellt, das Qualitätsstandards der Betriebe regelmässig durch einen Verband oder eine Zertifizierungsstelle überprüft wird. Es werden ausschliesslich Original Ersatzteile verwendet und die Betriebe gewähren auf alle durchgeführten Karrosserie und Lackierarbeiten eine mindestens 3 jährige Garantie. Aufgrund der modernen Ausstattung und umfangreichen Erfahrung der ausgewählten Reparaturbetriebe ist sichergestellt, das die erforderlichen Arbeiten an dem hier gegenständlichen Fahrzeug gleichwertig einer markengebundenen Reparaturwerkstatt durchgeführt werden können. Das lässt sich auch bereits daraus herleiten, das Markenwerkstätten, die keinen eigene Karrosserieabteilung und/oder Lackiererei unterhalten, die benannten Betriebe regelmäßig im Unterauftrag nutzen. Bei den genannten Stundenverrechnungssätzen handelt es sich um die allgemeinen Aushanglöhne.

 

Ich empfinde das ehrlich gesagt schon als Hohn. Wenn ich einer freien Werkstatt bzw. einem Lackierer den Auftrag erteile, mein Fahrzeug zu lackieren, so bin ich der Auftraggeber.

Erteilt der VW Vertragspartner derselben Werkstatt den Auftrag einer Lackierung, so ist die Vertragswerkstatt der Auftraggeber. Die Vertragswerkstatt ist aber mein Ansprechpartner bzw. Garantiegeber. Über dieser Vertragswerkstatt steht die Volkswagen AG, die mir nur Kulanz bietet, wenn die Abwicklung über einen Vertragspartner erfolgt.

Gebe ich einer freien, ungebundenen Werkstatt einen Auftrag, dann war es das mit Kulanz oder dergleichen. Ist diese freie Werkstatt dann plötzlich mal pleite, dann war es das.... Ich bin am Ende der Dumme.

 

Ist sowas eigentlich rechtens, das eine gegnerische Versicherung mir vorschreibt, in welche Werkstatt ich zu fahren habe? Weiterhin ist es rechtens, das sie mir aufgrund dem Verweis auf eine freie Werkstatt fast 500 Euro netto vom Kostenvoranschlag abzieht, Begründungen siehe oben?

 

Vielen Dank vorab!

 

Achja, bevor ich es vergesse. Bei der generischen Versicherung handelt es sich um die HUK COBURG. Das möchte ich nicht unerwähnt lassen!

Beste Antwort im Thema
am 23. Juli 2016 um 7:24

Ich glaub ja hier geht es eher um Ertragsmaximierung statt um Garantierhalt oder fachgerechte Instandsetzung.

Ist aber nur so ein fiktiver Gedanke von mir - und den bekomme ich nicht mal erstattet :D

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56 Antworten
am 23. Juli 2016 um 5:10

Meine Meinung als Versicherungs-Kritiker:

1) Beilackierung - wenn nicht klar, dass sie motwendig ist, muss sie auch nicht bezahlt werden.

2) Aufschläge Teile - Kürzung anscheinend nicht zulässig, obwohl dies gegen mein persönliches Rechtsempfinden spricht. Aber das ist hier ja egal.

3) Verbringungskosten - sind auch fiktiv zu ersetzen, sofern eine Verbringung notwendig ist. Persönliche Meinung: sollten fiktiv nicht erstattet werden. Aber auch egal.

4) Markenwerkstatt - hier kommt es in deinem Fall wohl drauf an, ob dein Auto nachweislich bisher immer bei VW gewartet wurde bzw. Unfallschäden dort imstand gesetzt wurden. Das ist durch dich nachzuweisen, da die magische Altersgrenze von 3 Jahren übershritten ist.

Dein größtest Problem ist anscheinend, der Nachweis der Schäden. Hättest diu ein richtiges Gutachten, welches die Notwendigkeit der Beilackierung und der Verbringungskosten bestätigt, dürfte die Versixherung an der Stelle auch nicht kürzen.

Du musst ja deinen Schaden der Versixherung gegenüber nachweisen. Das ist ein Kostenvoranschlag eher ungeeignet. Bei alleine 500 Euro Kürzungen muss die Gesamtsumme ja schon weit über einen kleinen Rempler hinausgehen.

am 23. Juli 2016 um 6:00

Nur am Rand: VW und Kulanz nach 5 Jahren? hat sich da etwas so grundsätzlich geändert?

Spätere Gewährleistungs- oder Garantiefälle aus der Anschlussversicherung können nur verweigert werden, wenn sie ursächlich mit anderen, nicht nach den Richtlinien des Herstellers durchgeführten Arbeiten zusammenhängen (wenn die Kurbelwelle bricht, kann die Garantie nicht verweigert werden, weil eine freie Werkstatt mal die Rücklichter gewechselt hat).

Hättest du der Vertragswerkstatt mal gesagt, dass du die Reparatur selbst bezahlen möchtest. Dann wäre die Aufstellung wahrscheinlich so, wie sie die Versicherung jetzt gekürzt hat (oder niedriger).

Der Versicherung ein Lob. Meistens wird nicht so leicht nachvollziehbar und gut begründet, warum die Kürzungen berechtigt sind.

Niemand schreibt die vor, wo du dein Fahrzeug reparieren lassen sollst. Man zahlt nur nicht beliebige Summen, wenn eine vollwertige Instandsetzung auch preiswerter zu haben wäre.

Du kannst ja mit Hinweis auf die bisher lückenlose dokumentierte Wartung und, ggf. Reparatur bei der Vertragswerkstatt versuchen, noch ein paar EUR raus zu schinden, wie auch Zille vorschlägt.

Keine Ahnung, warum du meinst, erwähnen zu sollen, dass es sich um die HUK Coburg handelt, Möchtest du gern suggerieren, andere Versicherer würden das anders handhaben? Weit gefehlt, aber trendy (oder baust du so viele Unfälle, dass dir Vergleichen aus eigener Erfahrung - alles andere wäre ja billiger Käse - möglich ist?).

Wenn dir die fachgerechte Reparatur bei VW so wichtig ist, warum willst du dann fiktiv abrechnen? Einfach reparieren lassen und fertig.

Noch kann man als Geschädigter entscheiden, ob und wie man reparieren und damit auch abrechnen lässt. Gleichzeitig hast Du eine Schadensminderungspflicht.

Der Kostenvoranschlag ist auf Wunsch der Versicherung (!) gemacht worden. Damit kann sie anschließend genau das nicht zu Deinem Nachteil interpretieren.

Aufgrund der genannten Zahlen scheint es nicht nur ein kleiner Schaden zu sein. Ich sehe die aufgeführten Arbeiten als erforderlich und üblich an.

Da Du das Vorgehen der Versicherung nicht akzeptierst, solltest Du zu einem von Dir gewählten Gutachter gehen und ein Gutachten machen lassen. Aber das musstDu vorher mit der Versicherung absprechen, eben aus Gründen der Schadensminderungspflicht.

Einige von den Tipps und Ausführungen hier sind nicht akzeptabel. Sonst könnte Dich die Versicherung auch in das benachbarte Ausland einschließlich Hotelübernachtung schicken. Da wird noch günstiger Repariert.

am 23. Juli 2016 um 6:42

Zitat:

@UliBN schrieb am 23. Juli 2016 um 08:39:58 Uhr:

Sonst könnte Dich die Versicherung auch in das benachbarte Ausland einschließlich Hotelübernachtung schicken. Da wird noch günstiger Repariert.

Das ist natürlich nicht so. Es geht eher um den Fachbetrieb um die Ecke, zu dem die Vertragswerkstatt das Fahrzeug wahrscheinlich ohnehin verbringen würde.

Was geht und was nicht, ist über zig gerichtliche Verfahren mit entsprechenden Urteilen längst festgezurrt.

@TE

Zwei grundsätzliche Fragen stellen sich. Soll der Schaden nun real (in der Vertragswerkstatt) repariert werden oder nicht? Da Du eine Mitschuld mit ca. 50/50 annimmst und das anscheinend noch ein relativ junger Gebrauchter ist, hast Du dafür eine Vollkasko abgeschlossen?

am 23. Juli 2016 um 7:12

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2016 um 08:50:07 Uhr:

@TE

Zwei grundsätzliche Fragen stellen sich. Soll der Schaden nun real (in der Vertragswerkstatt) repariert werden oder nicht?

Mach dir mal erstmal nen Kaffee :D

Zitat:

Auf Wunsch der gegnerischen Versicherung habe ich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, da ich den Schaden fiktiv abrechnen möchte.

Kaffee wurde bereits serviert. :)

Natürlich habe ich das auch gelesen. Es ist halt ein Zielkonflikt, einerseits auf Erhalt der Garantie und Kulanz zu bestehen, jedoch eine Reparatur des Schadens in der Vertragswerkstatt - die dafür auch nicht gerade irrelevant ist - überhaupt nicht machen lassen zu wollen. Sollte eine VK bestehen, könnte der TE auch sehr viel entspannter agieren.

am 23. Juli 2016 um 7:24

Ich glaub ja hier geht es eher um Ertragsmaximierung statt um Garantierhalt oder fachgerechte Instandsetzung.

Ist aber nur so ein fiktiver Gedanke von mir - und den bekomme ich nicht mal erstattet :D

am 23. Juli 2016 um 7:32

Zitat:

@zille1976 schrieb am 23. Juli 2016 um 09:24:05 Uhr:

Ich glaub ja hier geht es eher um Ertragsmaximierung statt um Garantierhalt oder fachgerechte Instandsetzung.

Ist aber nur so ein fiktiver Gedanke von mir - und den bekomme ich nicht mal erstattet :D

:D:D:D

"Ertragsoptimierung" ist legal und an sich nichts Ehrenrühriges. Wenn das das Ziel ist, dann sollte es aber auch so gesagt werden. Sonst wuseln sich hier alle einen Wolf.

am 23. Juli 2016 um 8:58

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Juli 2016 um 10:13:19 Uhr:

Wenn das das Ziel ist, dann sollte es aber auch so gesagt werden. Sonst wuseln sich hier alle einen Wolf.

"..., da ich den Schaden fiktiv abrechnen möchte."

Ja, was denn sonst. Er möchte fiktiv abrechnen, also gar nicht oder billiger irgendwo reparieren lassen. Oder aber auch in seiner Vertragswerkstatt, deren Rechnung anders ausfällt, wenn es kein so genannter "Versicherungsschaden" ist. Das ist doch immer die erste Frage. Wie soll die Werkstatt denn auch sonst wissen, ob sie wegen einer Delle an der Heckschürze auch den Tausch aller Türen in Rechnung stellen soll).

Themenstarteram 23. Juli 2016 um 9:17

Hallo zusammen,

erstmal danke für die bisherigen Antworten!

Es mag etwas kurios klingen, das ich hier Kulanz/Gewährleistung und fiktive Abrechnung des Schadens über den Kostenvoranschlag in einen Topf werfe.

Fakt ist doch nun mal Folgendes:

- Es handelt sich um einen (meiner Meinung nach) jungen Wagen mit 5 Jahren

- Das Auto ist scheckheftgepflegt und zwar durchgehend bei einer Vertragswerkstatt

- Selbstverständlich gibt es auch nach 5 Jahren noch Kulanz, gerade wenn es um z.B. Rost geht. Kulanz in dem Sinne, das der Hersteller unter Umständen nicht 100% der Summe trägt aber sich immerhin daran beteiligt (zu welchem Anteil lassen wir mal dahin gestellt)

Natürlich geht es um "Ertragsoptimierung". Da brauche ich auch nicht um den heißen Brei herumzureden. Aber es ist doch vollkommen legitim. Das Auto ist mein Eigentum. Fakt ist nun mal auch (zumindest in meinen Augen), das der Kostenvoranschlag nun mal unter Berücksichtigung und Einhaltung aller Instandsetzungsmaßnahmen laut Herstellervorgabe erstellt wurde und somit auch unter Berücksichtigung einer späteren evtl. Kulanz. Ob ich nun fiktiv abrechne oder aber reparieren lasse ist doch zweitrangig und spielt überhaupt keine Rolle.

Maßgebend ist doch die zu diesem Zeitpunkt existierende Faktenlage. Das Auto ist 5 Jahre alt, eine Kulanz vom Hersteller kann nicht ausgschlossen werden, Voraussetzung für diese Kulanz ist eine Instandsetzung durch einen Vertragspartner (siehe hier das genannte Stichwort Schadensminderung - mir fiel das Wort nicht ein).

Zu der Schadensminderungspflicht kann ich nur sagen, das ich selbst als Laie keine Beurteilung treffen kann. Ich gebe das Fahrzeug in eine Vertragswerkstatt, lasse einen KVA erstellen und hier sind die Fachleute am Zug. Das was diese für nötig erachten, das muss gemacht werden. Alles andere wäre doch Blödsinn. Ich selbst kann nicht entscheiden, was gemacht und was nicht gemacht werden muss. Das obliegt doch der Entscheidung der Fachleute.

Da spielt es aber keine Rolle, ob ich nun fiktiv abrechne oder nicht. Das kann man ganz getrost außen vor lassen.

Maßgebend ist hier die Grundlage der Berechnung durch die Versicherung. Und die sollte m.M. schon so erfolgen, das auch die o.g. Punkte eingehalten und berücksichtigt werden.

Das ist aber in diesem Falle definitiv nicht so. Würde ich den Schaden in einer markenunabhängigen Versicherung reparieren lassen und dieser Fachbetrieb würde pleite gehen... was dann? Dann war es das mit Garantie oder Gewährleistung. Der Hersteller würde sich da dann auch aus der Nummer rauswinden (verständlich!)

Würde die Vertragswerkstatt pleite gehen, so wäre der Hersteller mein Ansprechpartner. Das ist der kleine aber feine Unterschied.

Da könnte mich eine Versicherung ja kreuz und quer durch die Gegend schicken ala "Die Bremsscheiben kaufen Sie bitte bei ABC, die Beläge aber bei XYZ, den Kotflügel bei DEF und einbauen lassen Sie es dann alles bei 123. Überall dort, wo es am billigsten ist.

Ich persönlich habe mit der gegnerischen Versicherung keinen Vertrag, respektive erst recht keine Werkstattbindung. Die Versicherung hat mich aufgefordert einen Kostenvoranschlag zu erstellen. Sicherlich renne ich da nicht zu dem teuersten Anbieter, aber ich gehe zu MEINER Vertragswerkstatt wo das Fahrzeug regelmäßig serviciert wird (ist doch klar). Wohin auch sonst?

Ja, meine Werkstatt hat einen hauseigenen Karrosseriebetrieb. Lackiert wird fremd, das stimmt. ABER:

Hier ist meine Vertragswerkstatt der Auftraggeber an den Fremdbetrieb und nicht ich. Das sehe ich auch als Unterschied an. Mein Ansprechpartner ist nach wie vor die Vertragswerkstatt, respektive der Hersteller.

Lasse ich von vorne herein in einem Fremdbetrieb reparieren, so bin ich der Auftraggeber, sprich der Hersteller kann sich später jederzeit auf eine nicht fachgerechte bzw. Reparatur nicht nach Herstellervorgabe berufen. Lasse ich es über meine Vertragswerkstatt durchführen, so geht das natürlich nicht.

Ich persönlich halte das Verhalten der HUK Coburg hier nicht für korrekt bzw. teilweise nicht für korrekt. Man kann sicherlich der einen oder anderen Sache zustimmen aber sicherlich nicht jedem Abzug des Kostenvoranschlags.

Ich werde mich jetzt erstmal an die HUK wenden und fordere einen Nachweis an, das meine Werkstatt wirklich 10% über den Durchschnitts-Ersatzteilpreisen liegt. Hier werde ich wohl ein Anrecht drauf haben, das sie mir dieses schwarz auf weiß belegen. Vom Hersteller direkt bekomme ich nämlich keine UPE's genannt. Aber sicherlich kann die HUK mir dieses schriftlich belegen ;)

Mal rein fiktiv:

Die HUK Coburg bietet mir einen Versicherungsschutz für monatlich 80 Euro an. Die Versicherung XYZ bietet exakt dieselben Leistungen aber für 60 Euro monatlich an. Kann ich dann der HUK auch eigenständig die Versicherungssumme auf 60 Euro mit dem Verweis auf die Versicherung XYZ kürzen und den vollen Versicherungsschutz genießen? ;) ;)

@alsk1

Du musst dich hier nicht rechtfertigen, warum du wie diesen Schadensfall abrechnen möchtet.

Natürlich gibt es auch in diesem Forum -wie anderswo auch- einige Gutmenschen, die anscheinend wirklich glauben,

dass die bei einer fiktiven Abrechnung eingesparten Gelder der Versichertengemeinschaft zugute kommen.

 

Ebenso kann man natürlich auch daran glauben, dass der Klapperstorch die Kinder bringt.

Aber es bleibt ja jedem selber überlassen, an was er glauben möchte.

Du musst halt herausfiltern, welcher Beitrag für dich von Nutzen ist, das andere bitte einfach ausblenden.

Fakt ist hier erst einmal, dass diese Kürzungberichte egal ob von der HUK oder auch von anderen

Versicherungen täglich zu tausendfach gegen die aktuelle Rechtsprechnung verstoßen.

Die Versicherungen machen das im vollen Bewusstsein dessen.

In sofern ist es eigentlich schon echt erschreckend, wie man da auch nur auf die Idee kommen kann,

dass es ein KH Versicherer -egal wer- im Schadenfall gut mit einem meint und "das alles seine Richtigkeit hat"

was da so in diesen 15 Euro "Prüfberichten" geschrieben wird.

Nur mal zwei Beispiele

Beilackieren

Feststellungen ob und wann belackiet werden muss, können nur am Fahrzeug durch Inaugenscheinnahme und den hieraus resuliterenden Feststellungen getroffen werden. Dieses fachlich einfach nur dämliche Gelabere "der Lackierfachman entscheidet beim Lackieren" ist so fasch, falscher geht es nicht mehr. Wenn überhaupt, dann entscheidet der Lackierfachmann unmittelbar bevor er anfängt zu lackieren ob es notwendig ist oder nicht. Kein Lackierer ist so dämlich dass er mit dem Lackieren beginnt und dann feststellt, dass das beilackieren erforderlich wird. Er würde dann nämlich wieder von vorn beginnen, weil das bezulackierende angrenzende Bauteil ja im Zuge der Lackiervorbereitung schon abgeklebt wurde. Diese Entscheidung wir immer aus der exante Sicht getroffen. Und das entscheidet nun halt der Sachverständige oder meintetwegen auch der Lackierer, aber nicht so ein Grünkittel vom Schreibtisch aus, der mit Taste F7 diesen Textbaustein einsetzt, ohe zu Wissen was dessen Inhalt überhaut für eine Bedeutung hat. Warum auch? er arbeitet ja nach Vorgaben seines Auftraggebers und Arbeitgebers. Da wird dann Morgens halt das Gehirn beim Pförner abgegeben und nach Feierabend bekommt man es dann wieder.

Stundenverrechnungssätze

Es reicht nicht hin, die Gleichwertigkeit zu behaupten, der Versicherer (und nicht der Geschädigte) muss diese auch Beweisen.

Ich darf hier zu dieser Frage mal im Anhang aus einem Gerichtsgutachten von einem Gerichtsgutachter

(nennen wir Ihn einfach mal Beulenzaehler.....:D) zitieren. Dieser Betrieb taucht in unserer Region in

nahezu jedem Kürzungsbericht der Versicherer auf.

Und das obwohl den Versicherungen dieses Urteil bekannt ist !

Es stammt aus dem Jahre 2014.

Und wie war das noch mal bitte mit den armen übervorteilten Versicherungen?

Janee.. ist klar.

Im übrigen ging es vier anderen Betrieben in unserer Region ähnlich. Und bevor hier wieder gequakt wird "Bäähhh, der Delle ist ja befangen", drei von den vier Gutachten wurden von anderen Berufskollegen erstellt.

Zusammenfassend:

1.0

Prüfberichte sind in der Regel das Papier nicht wert, auf welchen Sie geschrieben wurden.

Die Versicherungen wissen das und versuchen trotzdem tagtäglich in Tausen Schadensfällen den Geschädigen im Kollusiven Zusammenwirken mit SV Organisationen (z.b.Grün ist die Heide) und anderen "Berufsnutten" zu übervorteilen,

und nochmal: im ganz klaren Wissen dessen, das Sie mit dieser Vorgehensweise gegen die geltende Rechtsprechung verstoßen.

2.0

Um sich gegen dieses Treiben zu Wehr zu setzen, sollte man sich nicht dem Schadenmanagement der Versicherung beugen.

- selber einen eigenen Sachverständigen beauftragen

- selber die Werkstatt des Vertrauens aufsuchen

- selber einen Rechtsanwalt (am besten einen Fachanwalt) beauftragen und em willkürlichen und teilweise chon abstrusen und

unverschämtem Kürzungswahn zu begegnen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamtkeit.

Ich habe fertig. :)

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