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Gekauftes Kfz auf mich anmelden ohne Halter.
Hallo ich habe folgendes Problem:
Habe vor kurzem ein Auto gekauft und das mit den Kennzeichen des Halters bzw des Verkäufers überführt. Eigentlich sollte ich das Kfz für ihn abmelden beim umschreiben auf mich. Da das aber Corona bedingt nicht so einfach war meinte er ich solle ihm die Kennzeichen einfach per Post schicken, gemacht getan. So nun habe ich aber spontan für morgen früh einen Termin ergattert um mein Kfz anzumelden ansatt Anfang November erst. Jz habe ich folgende Frage kann ich den Wagen tdm auf mich umschreiben lassen obwohl ich die Kennzeichen nicht besitze und der Wagen quasi auf ihn läuft bzw er die Kennzeichen erst morgen oder übermorgen erhält und diese dann abmelden kann? In meinem Besitz sind aber alle anderen nötigen Papiere zum anmelden sowie Kaufvertrag.
Lg
Beste Antwort im Thema
Ich habe ein NICHT auf mich angemeldetes Fahrzeug in ein anderes Bundesland überführt und dann unter BEIBEHALTEUNG (der bayer. Kennzeichen) auf mich zugelassen. Und das Ganze sogar OHNE Kaufvertrag... ich hatte HU-Bescheinigung, COC, ZLB T 1+2 dabei, Auto stand draußen vor der Tür, Kennzeichen waren def. NICHT abgenommen und nicht von denen begutachtet worden.
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46 Antworten
Wenn du die kz schon versendet hast kannst du das Fahrzeug nicht auf dich anmelden. Hat der Verkäufer nur die kz oder auch die kleine Zulassung bekommen? Wenn nicht kann er auch nicht abmelden da die Abmeldung vermerkt wird und die kleine Zulassung ungültig gestempelt wird.
Hätte noch dieses Dokument mit seiner Unterschrift meinst du es geht damit mir fehlen aber die Kennzeichen
Ohne die Kennzeichen geht es nicht wenn du dich nicht strafbar machen willst. Sag den Termin besser ab wenn die Kennzeichen nicht vorher zurück sind.
Wenn du ihm die Zulassungsbescheinigung Teil I nicht mit gesandt hast, kann er das Fahrzeug nicht abmelden. Dann solltest du mal nachsehen, ob die ZB I schon neuerer Art ist, mit dem grün/grauen Feld, welches du zur Abmeldung frei rubbeln musst. Dann ging vielleicht die Abmeldung im Internet, frag mich aber nicht, wie genau.
Und du kannst ohne Kennzeichen und ZB I und II, je nach Zulassungsstelle brauchst du noch einen gültigen HU-Nachweis, das noch angemeldete Fahrzeug nicht auf dich ummelden.
Selbst wenn es abgemeldet ist, bräuchtest du noch u.a. die ZB I.
Keiner von Euch beiden kann nun abmelden.
Benötigt werden ZB Teil 1 und 22, AU Bericht und Kennzeichen, jedenfalls zum Anmelden.
Wenn der TE aber die kompletten Papiere hat, kann er das Fahrzeug ohne Kennzeichenwechsel auf sich ummelden.
Dann sollte er aber dringend den Verkäufer kontaktieren, dass der ihm die Kennzeichenschilder zurückschickt ohne vorher irgendwelche Plaketten abzukratzen
Zitat:
@hk_do schrieb am 11. Oktober 2020 um 21:37:22 Uhr:
Wenn der TE aber die kompletten Papiere hat, kann er das Fahrzeug ohne Kennzeichenwechsel auf sich ummelden.
Dann sollte er aber dringend den Verkäufer kontaktieren, dass der ihm die Kennzeichenschilder zurückschickt ohne vorher irgendwelche Plaketten abzukratzen
Bist du dir sicher weil im Internet steht ohne Kennzeichen läuft nichts hast du Quellen?
Quelle: §13(4) Sätze 3+4 FZV
"Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten nach § 33 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes und die Fahrzeugdaten nach § 6 Absatz 4 mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises nach § 23 die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung). Sofern dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsbehörde zugeteilt war, hat der Erwerber unverzüglich nach Halterwechsel die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen oder mitzuteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll. "
Zitat:
@DimiDDDDDD schrieb am 11. Oktober 2020 um 21:39:59 Uhr:
Zitat:
@hk_do schrieb am 11. Oktober 2020 um 21:37:22 Uhr:
Wenn der TE aber die kompletten Papiere hat, kann er das Fahrzeug ohne Kennzeichenwechsel auf sich ummelden.
Dann sollte er aber dringend den Verkäufer kontaktieren, dass der ihm die Kennzeichenschilder zurückschickt ohne vorher irgendwelche Plaketten abzukratzen
Bist du dir sicher weil im Internet steht ohne Kennzeichen läuft nichts hast du Quellen?
Da bin ich mir sicher, weil ICH es so gemacht habe und ich hatte definitiv die Schilder NICHT vom Fahrzeug abmontiert.
In Deutschland in BaWü, Zulassungsbezirk MOS
Dann gäbe es in deinem Fall einen Satz gestempelter Kennzeichen zuviel?
Bei Kennzeichen Übernahme braucht man die schilder nicht immer. Die Mitarbeiter der zulassungsstelle können aber verlangen das man ihnen die schilder zeigt damit sie überprüfen können wie der Zustand der schilder ist. Ist also Glückssache.
Bei Wechsel der Kennzeichen müssen die alten vorgelegt werden, stand gerade vor einer Stunde am Schalter einer zulassungsstelle und die Dame neben mit hatte die alten Kennzeichen nicht dabei.
Wenn man ein noch angemeldetes Fahrzeug auf seinen Namen ummelden will, benötigt man Brief und Schein -Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2- aktuelle Tüv Bescheinigung und die Kennzeichen. Die Kennzeichen können nur übernommen werden, wenn die Zulassung im gleichen Zulassungsbezirk erfolgt.
Personalausweis und EVB Nummer mitnehmen.
Ich habe ein NICHT auf mich angemeldetes Fahrzeug in ein anderes Bundesland überführt und dann unter BEIBEHALTEUNG (der bayer. Kennzeichen) auf mich zugelassen. Und das Ganze sogar OHNE Kaufvertrag... ich hatte HU-Bescheinigung, COC, ZLB T 1+2 dabei, Auto stand draußen vor der Tür, Kennzeichen waren def. NICHT abgenommen und nicht von denen begutachtet worden.
Bei Beibehaltung des Kennzeichens hab ich es auch noch nie erlebt, dass jemand von der Zulassungsstelle das alte Kennzeichen sehen sollte oder gar zum Auto kam, um es dort zu überprüfen.