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Geklaute Kennzeichen im Ausland

Themenstarteram 7. September 2017 um 9:51

Guten Tag alle miteinander!

Ich befinde mich grade in einem Auslandspraktikum in Holland um genau zu sein in Den Haag. Da hier vielerorts das Parken nicht erlaubt ist, musste ich mein Auto jetzt schon knapp 3 Monaten auf der Arbeit stehen lassen und habe es nur ab und zu verwendet, um die knapp 400 km nach Hause zu fahren.

Heute morgen habe ich bemerkt das meine Kennzeichen am Auto fehlen. Ich habe gleich die Polizei und die Versicherung informiert. Mein Problem ist, das ich morgen nach Hause muss.

Als ich mit der deutschen Polizei gesprochen habe um auch dieser den Diebstahl zu melden meinte diese, das solange ich nicht im dunkeln fahre, das Auto mit einem selbstgemalten Kennzeichen nach Deutschland bringen darf. Der Beamte wusste allerdings nicht wie das die Behörden in den Niederlanden und Belgien sehen.

Ich wollte also fragen ob jemand bereits solche Erfahrungen machen musste. Ist es erlaubt mit einem selbstgemalten Kennzeichen zu fahren, habe ich eventuell noch andere Möglichkeiten?

Grüße und jetzt schonmal danke für Antworten

Chris

Beste Antwort im Thema

Wenn das Kennzeichen als gestohlen gemeldet ist, dann wird es automatisch nicht mehr diesem Fahrzeug zugeordnet. Nun ein "Pappschild" mit dem nicht mehr zugeteilten Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen ... wenn das mal nicht als Urkundenfälschung / Kennzeichenmissbrauch etwas ganz anderes als ein Bußgeld nach sich zieht. Ich würde das Auto stehen lassen und erstmal neue Kennzeichen in D zuteilen und mit Plaketten versehen lassen. Die dann abholen oder mit einem Paket anliefern lassen. Der Rest ist in meinen Augen äußert "heikel".

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natürlich:

ganz legal fährst Du mit der Bahn nach Hause und kommst mit neuen Kennzeichen zurück, mit denen Du Dein Auto wieder fahren darfs

halblegal kannst Du Dir neue Kennzeichen bestellen und mit offiziellen ungesiegelten Kennzeichen die Strecke zurücklegen. Problem: man wird Dir eine neue Nummer zuteilen, die Kosten sind also rausgeworfen.

Ich würde wahrscheinlich auch zum Filzschreiber greifen.

Themenstarteram 7. September 2017 um 11:58

Vielen Dank für die Antwort!

Ich denke dann werde ich, sobald ich die Bescheinigung von der Polizei habe das die Kennzeichen auch wirklich geklaut sind, mir zwei Kennzeichen machen und sie im Auto platzieren. Sieht so, als müsste ich halt in kauf nehmen alle paar Kilometer von der Polizei angehalten zu werden. Bleibt nur zu hoffen das ich das Auto nicht stehen lassen muss.

hinter der Windschutzscheibe geht nicht. Das wird in D empfindlich geahndet. Wenn dann am Auto wie richtige Schilder.

Themenstarteram 7. September 2017 um 14:02

Das hätte ich auf jedenfall falsch gemacht, danke für den Hinweiß.

Vorsicht bitte! Das Fahren ohne gültige Kennzeichen ist grundsätzlich verboten. Ganz gleich, ob die selbstgemalten Schilder hinter der Windschutzscheibe liegen oder außen befestigt sind. Du riskierst in Deutschland ein Bußgeld von 60 €. Wie das in den Niederlanden geahndet wird, weiß ich nicht.

 

Ausnahmsweise lässt §10 Abs. 4 FZV auch ein Fahren ohne gestempelte Kennzeichenschilder zu:

Zitat:

(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

 

Dein Auto ist aber zugelassen und auch versichert, deshalb liegt der Fall hier etwas anders. Aber selbst wenn du dir schon neue Kennzeichenschilder hättest besorgen können, dürftest du wohl nicht nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks unterwegs sein.

Mit den selbstgebastelten Schildrn kannst du allenfalls deinen guten Willen beweisen, diese vertrackte Situation zu bewältigen, legal wird das alles dadurch leider nicht. Hoffentlich drückt die Polizei ein Auge zu.

Berichte doch mal, wie das Abenteuer ausging.

Grüße vom Ostelch

Themenstarteram 7. September 2017 um 14:29

Danke für den Beitrag!

Dann handelt es sich in einem solchen Fall also um eine Grauzone die im ermessen des Polizeibeamten liegt?

Hallo Christoph ,

ich kann dir für NL bestätigen , das du dort mit selbstgemalten Pappschildern fahren darfst .

Ist gängige Praxis und offiziell " zugelassen " .

Deine Schilder werden demnächst , nach einer Ruhezeit an ein niederländisches Fahrzeug geschraubt , welches in NL auf irgendeine Weise " abgemeldet " wurde .

Auf meinem täglichen Weg zur Arbeit sehe ich seit Jahren zwei solcher PKW . Aufmerksam wurde ich , weil sich die Farbe der HU - Plakette nicht mehr geändert hat ....

Weil hier sehr wenig kontrolliert wird , fahren diese Menschen für holländische Verhältnisse seehr günstig .

Grenzübertritt natürlich obsolet ....

Gruss , Stefan

Zitat:

@ChristophM. schrieb am 7. September 2017 um 16:29:37 Uhr:

Danke für den Beitrag!

Dann handelt es sich in einem solchen Fall also um eine Grauzone die im ermessen des Polizeibeamten liegt?

Eine "Grauzone" ist es nicht, aber bei Ordnungswidrigkeiten liegt es immer im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde, ob sie tätig wird oder nicht (§47 OWiG). Wenn du an einen verständnisvollen Polizisten kommst, kannst du die 60€ Bußgeld sparen. Viel Glück!

Grüße vom Ostelch

Nimm den Zug, dern Fernbus oder das Flugzeug. Zu Hause dann bei der Zulassungsbehörde deines Wohnsitzes neue Kennzeichen machen lassen. Alles andere wäre mir zu heikel. Vergiss aber nicht, die nötigen Papiere mitzunehmen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. September 2017 um 17:41:14 Uhr:

...kannst du die 60€ Bußgeld sparen.

60€ werden nur fällig wenn man ohne Kennzeichen rumfährt...

...entspricht das Kennzeichen nicht den Vorschriften - was bei einem selbstgemalten der Fall ist - werden nur 10€ Verwarngeld fällig!

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 7. September 2017 um 18:17:32 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 7. September 2017 um 17:41:14 Uhr:

...kannst du die 60€ Bußgeld sparen.

60€ werden nur fällig wenn man ohne Kennzeichen rumfährt...

...entspricht das Kennzeichen nicht den Vorschriften - was bei einem selbstgemalten der Fall ist - werden nur 10€ Verwarngeld fällig!

Bist du dir da sicher? 10€ Bußgeld werden fällig, wenn das amtliche Kennzeichen nicht den Vorschriften entspricht. Wenn man also einen Aufkleber draufpappt oder ähnliches. Irgendein Pappschild ist kein amtliches Kennzeichen. Also dürften wohl 60 € fällig werden, wenn kein amtliches Kennzeichen vorhanden ist.

Grüße vom Ostelch

Wenn das Kennzeichen als gestohlen gemeldet ist, dann wird es automatisch nicht mehr diesem Fahrzeug zugeordnet. Nun ein "Pappschild" mit dem nicht mehr zugeteilten Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen ... wenn das mal nicht als Urkundenfälschung / Kennzeichenmissbrauch etwas ganz anderes als ein Bußgeld nach sich zieht. Ich würde das Auto stehen lassen und erstmal neue Kennzeichen in D zuteilen und mit Plaketten versehen lassen. Die dann abholen oder mit einem Paket anliefern lassen. Der Rest ist in meinen Augen äußert "heikel".

Sollte das der Fall sein, neue Kennzeichen in D machen lassen mit allem Drum und dran,nach NL zurück zum Auto- und Auto ist vielleicht in der Zwischenzeit abgeschleppt oder steht vielleicht auf irgend einem Schrottplatz und wird schon auseinander genommen. War ja ohne Nummernschilder, ist vielleicht in NL auch nicht erlaubt auf öffentlicher Strasse ?

Die Frage kommt hier offensichtlich gar nicht auf denn die Kennzeichen gehören seit Zulassung zum Fahrzeug und verbleiben auch da . Bei Besitzerwechsel werden lediglich dessen Daten geändert , easy und billig in der Poststelle gemacht innerhalb weniger Minuten .

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