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geklautes NAVI bei Ebay

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 22. September 2004 um 20:30

Hallo Leute,

will mir demnächst ein MFD Navi holen welche es ja bei Ebay ohne Ende zu kaufen gibt. Nur wenn das Ding gestohlen ist, kann ich da später irgendwelche Probleme bekommen? Auch wenn die Gerätekarte dabei ist? Die nimmt ja nicht unbedingt jeder aus den Papieren raus und wär somit für Diebe erreichbar

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19 Antworten

kann dir doch egal sein ob geklaut ist.

ich denke mal das schon ein paar sachen bei ebay geklaut sind.

muss aber net.

habe mein navi aus G4 da auch verkauft.

braucht sowieso keiner. lieber schönes Clarion oder pioneer DVD rein.

PROBLEME GRANDE!!!!

Ein Problem hast Du, wenn die bei VW die Seriennummer checken lassen während du ihn beim service hast.... wenn es geklaut ist, wäre VW in der Pflicht es dir abzunehmen....

Ich weiß nicht ob das jemand macht... aber möglich ist es....

las dir doch forher die sn nummer geben

und den läste das über deinen freundlichen abchecken

aber wenn die geräte karte dabei ist... und alle sonstigen papiere geht das schon klar

und nein ich glaube nicht das die das machen ist doch unnütze arbeit

ich würd das radio beim freundlichen nichmal als gestohlen melden

nur anzeige gegen unbekannt und denn zur versicherung

Hallo,

VW Serien-Nr kann mann bei VW nicht überprüfen lassen!!! Lass die die Serien-Nr geben, und kommt zu uns zur Polizei dort sind alle geklaute Navis gespeichert, vorausgesetzt, es würde als gestohlen gemeldet!

 

Gruss

Marcel

Also wenn ich das rechtlich noch so auf die Reihe bekomme, dann kannst Du an gestohlener Ware kein Eigentum erwerben, d.h. im Extremfall müsstest Du das Teil wieder zurückgeben.

Du hättest dann zwar dafür einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer, aber ob das dann noch was bringt, ist wohl sehr fraglich...

Das müsste so eigentlich im BGB stehen...

 

cyberdude

richtig, man kann an geklauter Ware kein Eigentum erwerben. D.h. der Kauf geklauter Ware ist für dich nicht rechtlich gefährlich so lange du nicht weißt das es sich um geklaute Ware handelt. Du kaufst die Sache damit im sog. "Guten Glauben". Alles im BGB geregelt...

wie soll man rausbekommen ob es geklaut ist.

geht net.

und wegen nem 300 eur navi echt mal. naja

wenn die leute immer weniger für mehr arbeit verdienen wirds wohl immer mehr mit Diebstal in deutschland.

ebent besser du hast ne rechnung dafür nich das die dir dein neues navi wieder ausbauen dan haste nämlich garnichts mehr

bei ner rechnung bleibt immer noch die versicherung

Zitat:

Original geschrieben von pinkisworld

wie soll man rausbekommen ob es geklaut ist.

geht net.

Wie MarcelMüller schon bemerkte, über die SN-Nummer kann man bei der polizei checken lassen obs geklaut is oder nicht, denke doch mal, dass man dafür sogar auch nichts löhnen müsste oder? Und mal ne kurze Anfrage bei den Jungs kann doch nicht schaden, bevor man sein suer verdientes Geld evtl verliert...

Hallo,

ich würde beim eBay-Verkäufer die Seriennummer anfragen. Wenn er was zu verbergen hat, dann wird er sich nicht melden bzw. irgendeine Ausrede finden um die Nummer vor dem Verkauf nicht nennen zu müssen.

Ich kann mich hier an einen Thread erinnern, da hat sich einer in Polen auf'm Flohmarkt die Seriennummern von Navis aufgeschrieben und bei der deutschen Polizei nachgefragt ob die sauber sind.

Ein paar Tage später kamen die Grünen und machten eine Hausdurchsuchung bei ihm.

Ich gehe mal stark davon aus das du ein Problem hast wenn sich die angefragte Seriennummer als heiß herausstellt. Da werden die genau wissen wollen wo du die Nummer bzw. das Gerät her hast (würde sowieso beschlagnamt).

Also ich wäre da mehr als vorsichtig.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Uchter1

richtig, man kann an geklauter Ware kein Eigentum erwerben. D.h. der Kauf geklauter Ware ist für dich nicht rechtlich gefährlich so lange du nicht weißt das es sich um geklaute Ware handelt. Du kaufst die Sache damit im sog. "Guten Glauben". Alles im BGB geregelt...

"Guter Glaube" gilt eben nicht bei gestohlenen Sachen. Dies gilt nur, wenn der Verkäufer nicht berechtitgt war, die Sache zu verkaufen.

Gestohlene Sachen sind jedoch vom guten Glauben ausdrücklich ausgenommen. Dabei kommt es auf die Kenntnis des Käufers *nicht* an.

Daran kann man nie Eigentum erwerben.

Grüße

Jan

probiers mal

 

und meld dich wieder ausm knast! :-)

Re: probiers mal

 

Zitat:

Original geschrieben von tommyknox

und meld dich wieder ausm knast! :-)

Nu mal ganz ruhig bleiben...:)

Zitat:

Hallo Leute,

will mir demnächst ein MFD Navi holen welche es ja bei Ebay ohne Ende zu kaufen gibt. Nur wenn das Ding gestohlen ist, kann ich da später irgendwelche Probleme bekommen? Auch wenn die Gerätekarte dabei ist? Die nimmt ja nicht unbedingt jeder aus den Papieren raus und wär somit für Diebe erreichbar

besorg dir vorher die Seriennummer des Geräts und lass diese von deiner örtlichen Polizeidienststelle abchecken (kostet nichts und machen die im Regelfall auch gerne). Wenn die Nummer sauber ist (d.h. das Gerät nicht als gestohlen gemeldet wurde), vereinbar mit dem Verkäufer, dass du genau dieses Gerät mit dieser Serienn. bekommst.

Wenn der Verkäufer die Nummer nicht rausrückt: FINGER WEG!!

Der gutgläubige Eigentumserwerb und seine Ausnahmen wurden ja bereits ausreichend erklärt (s. Post von "hoinzi").

 

Gruß

Christian ;)

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

"Guter Glaube" gilt eben nicht bei gestohlenen Sachen. Dies gilt nur, wenn der Verkäufer nicht berechtitgt war, die Sache zu verkaufen.

Gestohlene Sachen sind jedoch vom guten Glauben ausdrücklich ausgenommen. Dabei kommt es auf die Kenntnis des Käufers *nicht* an.

Daran kann man nie Eigentum erwerben.

Grüße

Jan

§935 BGB ;-)

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