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Gekürzte Rückleuchten weiss da einer mehr wegen TÜV ?
Also habe ja bei mir die heckklappe verläöngert über die RL und der blinker is ja ne kammer tiefer
weiss da jemand schon was neues wegen tüv ???
Danke schonmal
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23 Antworten
die alte leier... tüv prüfer xy trägt es dir sicher ein, bringt dir aber in ner kontrolle rein gar nix
Kumpel hat seien Heckklappe verlängert und die Rückleuchten gekürzt... ist erstens weit gefahren zu nem TÜV Prüfer der es ihm eingetragen hat, hier bei uns in Koblenzer Gegend wollte es ihm keiner eintragen , ist ja auch verständlich.
Naja der Typ da hat es ihm zwar eingetragen aber hier in der Gegend hat man ihn immer rausgewunken und die Karre hier in der Gegend beim Tüv vorgeführt und wieder das Auto stillgelegt wegen den Mißt.
Irgendwann hatt er die Schnauze voll ist dnan zu Treffen mit Überführungskennzeichen gefahren, das war super toll.
Re: Gekürzte Rückleuchten weiss da einer mehr wegen TÜV ?
Zitat:
Original geschrieben von PowerofGTI
Also habe ja bei mir die heckklappe verläöngert über die RL und der blinker is ja ne kammer tiefer
weiss da jemand schon was neues wegen tüv ???
Danke schonmal
ist zulässig wenn die rülis gekürzt werden und zugelassene blinker an anderer stelle angebracht werden die als fahrtrichtungsanzeiger für kraftfahrzeuge hinten geprüft sind.
dabei müssen bestimmte maße wie anbauhöhe,abstrahlwinkel etc... beachtet werden.
es ist NICHT zulässig die blinkerbirne einfach in die gekürzten rülis reinzubasteln.
gruss
hat dein kollege die im brief eingetragen kannse davon evtl. ma ne kopie machen mehr brauch ich nich
Re: Re: Gekürzte Rückleuchten weiss da einer mehr wegen TÜV ?
Zitat:
Original geschrieben von Golf-1-16V
ist zulässig wenn die rülis gekürzt werden und zugelassene blinker an anderer stelle angebracht werden die als fahrtrichtungsanzeiger für kraftfahrzeuge hinten geprüft sind.
dabei müssen bestimmte maße wie anbauhöhe,abstrahlwinkel etc... beachtet werden.
es ist NICHT zulässig die blinkerbirne einfach in die gekürzten rülis reinzubasteln.
gruss
und das heißt ? wo kann man es hinbauen ?
lichttechnisches Gutachten
Hatte das auch schon mal vor an meinem Golf Variant.
Also um es ganz legal hinzubekommen, braucht man von den geänderten Rückleuchten bzw. den Blinkern jeweils ein "lichttechnisches Gutachten", in dem gewisse Auflagen erfüllt sein müssen. Und so ein Gutachten is logischerweise richtig teuer.
Re: Re: Re: Gekürzte Rückleuchten weiss da einer mehr wegen TÜV ?
Zitat:
Original geschrieben von Neophyte82
und das heißt ? wo kann man es hinbauen ?
z.b. in die stosstange
oder unter die rülis...
schaut scheiße aus ist aber dafür dann legal!
Re: lichttechnisches Gutachten
Zitat:
Original geschrieben von haha
Hatte das auch schon mal vor an meinem Golf Variant.
Also um es ganz legal hinzubekommen, braucht man von den geänderten Rückleuchten bzw. den Blinkern jeweils ein "lichttechnisches Gutachten", in dem gewisse Auflagen erfüllt sein müssen. Und so ein Gutachten is logischerweise richtig teuer.
brauchst aber nur wenn den blinker wieder in die rülis einbauen willst.
die rülis kürzen ist erlaubt weil die nicht als ein bauteil geprüft sind sondern jede kammer einzeln für sich.
Re: Re: Gekürzte Rückleuchten weiss da einer mehr wegen TÜV ?
Zitat:
Original geschrieben von Golf-1-16V
ist zulässig wenn die rülis gekürzt werden und zugelassene blinker an anderer stelle angebracht werden die als fahrtrichtungsanzeiger für kraftfahrzeuge hinten geprüft sind.
ABER (und das ist der knackpunkt)....
dazu muss bei den originalscheinwerfern JEDE einzelne leuchtkammer ein prüfzeichen (...) aufgestempelt ahben....
hat die leuchte nur eines, ist diese methode wieder unzulässig!
ja aber hier meinte doch gerade der eine sein kollege hat das eingetragen bekommen dann kan er doch ma freundlicherweise ne kopie machen und die reinsetzen mehr brauch ich nich
kann jemand mal nen fake machen wie da aussieht wenn man die blinker in der heckstossstange hat ? wäöer echt nett
könnt ich schon machen aber das will ich keinem golf antun
ich brauch halt nur nen beleg das das schon wer eingetragen hat dann macht mir das ein prüfer zu dem kannse dann auch hin
Zitat:
Original geschrieben von PowerofGTI
sein kollege hat das eingetragen bekommen
dass eine solche eintragung unzulässig ist, und JEDER dorf-sherrif dir das fz an ort und stelle auffn abschlepper laden kann (was dann neben punkten noch knappe 1000€ nach sich zieht) ist dir bekannt?
Hallo wenn mir ein amtlich anerkannter sachverständiger mein fahrzeug mit diesem umbau abnimmt können die mir gerne den wagen stillegen mein anwalt freut sich dann
unterhalte dich mal mit den netten leuten vom adac die werden dir da den einen oder anderen ratschalg geben