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Gelbes Tagfahrlicht erlaubt?

Themenstarteram 29. September 2013 um 11:44

Eben beim Spaziergang kam uns ein PKW mit gelbem Tagfahrlicht (oder gelbe Nebellampen die eingeschaltet waren) entgegen. Nun frage ich mich, ob diese Gelblichter zugelassen/erlaubt sind. Bei meiner Recherche habe ich nur Berichte gefunden nach den es NICHT erlaubt ist. Da die Berichte teilweise aber schon 10 Jahre alt sind, eben noch mal die Frage, die übrigens auch in MT schon diskutiert wurde. Leider (?) im VW Passat B6 Forum GUCKST DU

Über die Sinnhaftigkeit und möglichen Konsequenzen bei möglichem Missbrauch von gelben Funzeln will ich nun mal nicht nachdenken. Mir geht es wirklich nur um die Frage, ob die Kerzen (inzwischen) erlaubt sind.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Und, Nebelscheinwerfer dürfen nur in Verbindung mit Abblendlicht eingeschaltet sein, nicht mit Standlicht

Das wiederum ist falsch.

Gruß vom bösen Dieter

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Lt. StVZO §52 (1) dürfen Nebelscheinwerfer weißes oder hellgelbes Licht haben.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html

TFL nur weiß.

Themenstarteram 29. September 2013 um 12:21

DANKE für den LINK! Nun weiß ich, dass Nebelscheinwerfer GELB sein dürfen, Tagfahrlicht aber nicht! Und, Nebelscheinwerfer dürfen nur in Verbindung mit Abblendlicht eingeschaltet sein, nicht mit Standlicht, wie bei der Type, die uns entgegen kam.

Frage beantwortet.

MOD ... kannst das Thema schließen und in die Katakomben verschieben. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Und, Nebelscheinwerfer dürfen nur in Verbindung mit Abblendlicht eingeschaltet sein, nicht mit Standlicht

Das wiederum ist falsch.

Gruß vom bösen Dieter

Themenstarteram 29. September 2013 um 12:32

Wenn schon falsch dann auch richtig: :D

 

§ 52 Abs. 1 ....

.... Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können ...

 

DAS war auch nicht meine Frage ;)

Tja, nur werden serienmäßige Nebelscheinwerfer bei den allermeisten Fahrzeugen nicht weiter innen als 40 cm montiert sein.;)

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Eben beim Spaziergang kam uns ein PKW mit gelbem Tagfahrlicht (oder gelbe Nebellampen die eingeschaltet waren) entgegen. Nun frage ich mich, ob diese Gelblichter zugelassen/erlaubt sind. Bei meiner Recherche habe ich nur Berichte gefunden nach den es NICHT erlaubt ist. Da die Berichte teilweise aber schon 10 Jahre alt sind, eben noch mal die Frage, die übrigens auch in MT schon diskutiert wurde. Leider (?) im VW Passat B6 Forum GUCKST DU

 

Über die Sinnhaftigkeit und möglichen Konsequenzen bei möglichem Missbrauch von gelben Funzeln will ich nun mal nicht nachdenken. Mir geht es wirklich nur um die Frage, ob die Kerzen (inzwischen) erlaubt sind.

das lernt man in jeder fahrschule :p

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

 

Über die Sinnhaftigkeit und möglichen Konsequenzen bei möglichem Missbrauch von gelben Funzeln will ich nun mal nicht nachdenken. Mir geht es wirklich nur um die Frage, ob die Kerzen (inzwischen) erlaubt sind.

Die "gelben Funzeln" hatten einen ganz simplen Zweck in Frankreich. Und zwar der Freund-/ Feinderkennung. Eingeführt wurde es irgendwann zwischen 1. und 2. Weltkrieg.

Ob man besser sieht damit? Darüber lässt es sich vortrefflich streiten.

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Tja, nur werden serienmäßige Nebelscheinwerfer bei den allermeisten Fahrzeugen nicht weiter innen als 40 cm montiert sein.;)

Gruß vom bösen Dieter

Und selbst dann, dürfen bei extrem starkem Nebel die Nebelscheinwerfer auch "ohne" Abblendlicht benutzt werden.

Nö, dann eben nicht. § 52 lesen! (Ist aber in der Praxis höchstens bei selbstmontierten der Fall.)

Gruß vom bösen Dieter

Zitat:

Original geschrieben von Alpenfreund

 

Ob man besser sieht damit? Darüber lässt es sich vortrefflich streiten.

Nö, und deswegen haben auch die Franzosen wieder weißes Licht. Selbst dort sind die gelben Funzeln nur noch in den Autos zulässig die damit ausgeliefert wurden.

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47

Tja, nur werden serienmäßige Nebelscheinwerfer bei den allermeisten Fahrzeugen nicht weiter innen als 40 cm montiert sein.;)

Gruß vom bösen Dieter

Und selbst dann, dürfen bei extrem starkem Nebel die Nebelscheinwerfer auch "ohne" Abblendlicht benutzt werden.

Hallo,

aber nur tagsüber!

 

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein

 

Und selbst dann, dürfen bei extrem starkem Nebel die Nebelscheinwerfer auch "ohne" Abblendlicht benutzt werden.

Hallo,

aber nur tagsüber!

 

Grüße,

diezge

Wieder falsch.

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Zitat:

Original geschrieben von diezge

 

Hallo,

aber nur tagsüber!

 

Grüße,

diezge

Wieder falsch.

Dann frage, ich mich, warum ich mal ein Ticket dafür zahlen durfte, als ich nachts nur mit Standlicht und Nebelscheinwerfern bei starkem Nebel unterwegs war.

 

Grüße,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von diezge

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

 

Wieder falsch.

Dann frage, ich mich, warum ich mal ein Ticket dafür zahlen durfte, als ich nachts nur mit Standlicht und Nebelscheinwerfern bei starkem Nebel unterwegs war.

 

Grüße,

diezge

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