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Gelbes Tagfahrlicht erlaubt?
Eben beim Spaziergang kam uns ein PKW mit gelbem Tagfahrlicht (oder gelbe Nebellampen die eingeschaltet waren) entgegen. Nun frage ich mich, ob diese Gelblichter zugelassen/erlaubt sind. Bei meiner Recherche habe ich nur Berichte gefunden nach den es NICHT erlaubt ist. Da die Berichte teilweise aber schon 10 Jahre alt sind, eben noch mal die Frage, die übrigens auch in MT schon diskutiert wurde. Leider (?) im VW Passat B6 Forum GUCKST DU
Über die Sinnhaftigkeit und möglichen Konsequenzen bei möglichem Missbrauch von gelben Funzeln will ich nun mal nicht nachdenken. Mir geht es wirklich nur um die Frage, ob die Kerzen (inzwischen) erlaubt sind.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Und, Nebelscheinwerfer dürfen nur in Verbindung mit Abblendlicht eingeschaltet sein, nicht mit Standlicht
Das wiederum ist falsch.
Gruß vom bösen Dieter
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21 Antworten
Lt. StVZO §52 (1) dürfen Nebelscheinwerfer weißes oder hellgelbes Licht haben.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__52.html
TFL nur weiß.
DANKE für den LINK! Nun weiß ich, dass Nebelscheinwerfer GELB sein dürfen, Tagfahrlicht aber nicht! Und, Nebelscheinwerfer dürfen nur in Verbindung mit Abblendlicht eingeschaltet sein, nicht mit Standlicht, wie bei der Type, die uns entgegen kam.
Frage beantwortet.
MOD ... kannst das Thema schließen und in die Katakomben verschieben.
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Und, Nebelscheinwerfer dürfen nur in Verbindung mit Abblendlicht eingeschaltet sein, nicht mit Standlicht
Das wiederum ist falsch.
Gruß vom bösen Dieter
Wenn schon falsch dann auch richtig:
§ 52 Abs. 1 ....
.... Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können ...
DAS war auch nicht meine Frage
Tja, nur werden serienmäßige Nebelscheinwerfer bei den allermeisten Fahrzeugen nicht weiter innen als 40 cm montiert sein.
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Eben beim Spaziergang kam uns ein PKW mit gelbem Tagfahrlicht (oder gelbe Nebellampen die eingeschaltet waren) entgegen. Nun frage ich mich, ob diese Gelblichter zugelassen/erlaubt sind. Bei meiner Recherche habe ich nur Berichte gefunden nach den es NICHT erlaubt ist. Da die Berichte teilweise aber schon 10 Jahre alt sind, eben noch mal die Frage, die übrigens auch in MT schon diskutiert wurde. Leider (?) im VW Passat B6 Forum GUCKST DU
Über die Sinnhaftigkeit und möglichen Konsequenzen bei möglichem Missbrauch von gelben Funzeln will ich nun mal nicht nachdenken. Mir geht es wirklich nur um die Frage, ob die Kerzen (inzwischen) erlaubt sind.
das lernt man in jeder fahrschule
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
Über die Sinnhaftigkeit und möglichen Konsequenzen bei möglichem Missbrauch von gelben Funzeln will ich nun mal nicht nachdenken. Mir geht es wirklich nur um die Frage, ob die Kerzen (inzwischen) erlaubt sind.
Die "gelben Funzeln" hatten einen ganz simplen Zweck in Frankreich. Und zwar der Freund-/ Feinderkennung. Eingeführt wurde es irgendwann zwischen 1. und 2. Weltkrieg.
Ob man besser sieht damit? Darüber lässt es sich vortrefflich streiten.
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Tja, nur werden serienmäßige Nebelscheinwerfer bei den allermeisten Fahrzeugen nicht weiter innen als 40 cm montiert sein.
Gruß vom bösen Dieter
Und selbst dann, dürfen bei extrem starkem Nebel die Nebelscheinwerfer auch "ohne" Abblendlicht benutzt werden.
Nö, dann eben nicht. § 52 lesen! (Ist aber in der Praxis höchstens bei selbstmontierten der Fall.)
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von Alpenfreund
Ob man besser sieht damit? Darüber lässt es sich vortrefflich streiten.
Nö, und deswegen haben auch die Franzosen wieder weißes Licht. Selbst dort sind die gelben Funzeln nur noch in den Autos zulässig die damit ausgeliefert wurden.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Zitat:
Original geschrieben von Dieter47
Tja, nur werden serienmäßige Nebelscheinwerfer bei den allermeisten Fahrzeugen nicht weiter innen als 40 cm montiert sein.
Gruß vom bösen Dieter
Und selbst dann, dürfen bei extrem starkem Nebel die Nebelscheinwerfer auch "ohne" Abblendlicht benutzt werden.
Hallo,
aber nur tagsüber!
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Und selbst dann, dürfen bei extrem starkem Nebel die Nebelscheinwerfer auch "ohne" Abblendlicht benutzt werden.
Hallo,
aber nur tagsüber!
Grüße,
diezge
Wieder falsch.
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Hallo,
aber nur tagsüber!
Grüße,
diezge
Wieder falsch.
Dann frage, ich mich, warum ich mal ein Ticket dafür zahlen durfte, als ich nachts nur mit Standlicht und Nebelscheinwerfern bei starkem Nebel unterwegs war.
Grüße,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Zitat:
Original geschrieben von BMWRider
Wieder falsch.
Dann frage, ich mich, warum ich mal ein Ticket dafür zahlen durfte, als ich nachts nur mit Standlicht und Nebelscheinwerfern bei starkem Nebel unterwegs war.
Grüße,
diezge
Schlecht unterrichteter Ordnungshüter?