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Geld von der Versicherung, auszahlen oder Werkstattübernahme?!
Ich habe einen kleineren Heckschaden mit einem Schadensgutachten in Höhe von 2000€ an meinem Vento. Der Versicherungsgegner gehört zu meiner Familie.
Soll ich mir das Geld jetzt auszahlen lassen und Teile selber kaufen und das dann in der Werkstatt zu einem guten Preis machen lassen, so das ich evtl. noch was über hab. Um meinem Famiienmitlgied mit dem höheren Beitrag entgegenzukommen.
Oder ein Kostenübernahme bei der Autowerkstatt machen, so können die Arbeiten plus ein paar Tuningmaßnahmen gleich mitgemacht werden. Jedoch habe ich dann keinen Kostenüberblick. Angenommen er sackt das volle Geld ein, repariert hätten das aber andere für die Hälfte.
Werde jetzt erstmal einen Kostenvoranschlag bei VW machen, mal sehen was die haben wollen. Der Gutachter setzt das ja immer etwas höher an. Ich will ja nicht das sich meine Werkstatt an mir bereichert.
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16 Antworten
Bedenke aber wenn du dich für die Barauszahlung des Schadens entscheidest, dass du die Schadenshöhe in Höhe von 2000€ abzüglich der MwSt ausgezahlt bekommst.
Heisst statt 2000 sind es dann nur noch knapp 1680€
Solltest du eben nur bei deinen Planungen berücksichtigen, nicht dass du nacher drauf legst.
MfG
Motoele
Bist du ganz sicher? Kriegt man als Privatman nicht die mit Mwst. Summe und gewerblich ohne?! Das hat mir der von der Werkstatt auch gesagt aber ich glaub das nicht so recht?!
Wegen des Gesetzes gegen die Schwarzarbeit bekommst du die Mwst nur ersetzt, wenn du nachweisen kannst, dass du sie ausgegeben hast, also für eine Reparatur. Wenn du das Geld einstecken willst (wogegen nichts spricht), dann bekommst du die Mwst nicht erstattet. Hat mit Privatmann oder nicht nichts zu tun.
ist bei einem totalschaden auch so. in dem fall solltest du unbedingt ein auto mit ausgewiesener MwSt. kaufen.
gruß ralf
Vielen Dank erstmal. Ich werde das mit der Versicherung dann nachher noch klären, ob mit oder ohne MwSt.
Was willst da noch klären - die Regheln wurden gesagt.
Du willst ja reparieren lassen.
Oftmals (nicht immer!) muss keine Werkstattrechnung eintrudeln zwecks MwSt --> manchen Gesellschaften reichen Fotos des instandgesetzten Fahrzeugs (je nach Schadenhöhe und Bearbeiter bzw. Arbeitsanweisungen)
Aber da du ja ohnehin nur billgere Teile und ne billigere Werkstatt nimmst, haste ja Rechnungen da - diese dann einreichen und im Nachhinein die bezahlte MwSt erstatten lassen.
Da gibts net groß was zu klären - verhandeln werden die mit dir nicht
Grüße
Schreddi
Was ich da noch klären will? Hab ich doch gesagt! Ob ich mit oder ohne MwSt. von der Versicherung bekomme. Das wollte ich noch von der Versicherung wissen.
Und was hat sie gesagt? Ich kriege die volle Summe, also mit MwSt ausgezahlt.
Na sicher hat sie das gesagt - weil du ja gesagt hast, dass du reparieren lassen willst
Grüße
Schreddi
Och Mensch Elefant.
Zitat:
Original geschrieben von motoele
Bedenke aber wenn du dich für die Barauszahlung des Schadens entscheidest, dass du die Schadenshöhe in Höhe von 2000? abzüglich der MwSt ausgezahlt bekommst.
...gell.
~
Also ist das schwierig.
Wir fassen zusammen:
- Reperatur bei einer Werkstatt gegen Rechnung = Auszahlung inkl. MwSt
- Reperatur auf eigene Faust(z.B. Hobbyschrauber od. selbst KFZ-Mech. oder anderweitig talentiert) = Auszahlung ohne MwST
Das ist so und das bleibt so.
Keine Versicherung zahlt dir den vollen Betrag aus, wenn du das Geld in die Tasche steckst.
Also müsste nun wohl klar sein.
MfG
Motoele
Zitat:
Original geschrieben von motoele
(...)
- Reperatur bei einer Werkstatt gegen Rechnung = Auszahlung inkl. MwSt
- Reperatur auf eigene Faust(z.B. Hobbyschrauber od. selbst KFZ-Mech. oder anderweitig talentiert) = Auszahlung ohne MwST
(...)
Nicht ganz richtig - wenn du die Materialkosten nachweisen kannst, steht dir dafür natürlich die MwSt zu, also nicht generell "eigene Faust = ohne MwSt"
Raus fällt letztlich nur die Eigenleistung - aber auch da habe ich bereits andere Erfahrungen (u.a. hier im Forum) gelesen.
Grüße
Schreddi
Hallo zusammen...
wie mache ich meiner Versicherung klar das ich das "SchadensGeld" ausgezahlt haben möcht, ich denke das geht nicht mehr und das die nur gegen eine Rechnung zahlen?!?
Ist das bei einem Steinschlag auch der Fall das sie einfach so auszahlen?
VWDriver
1. Ohne Rechnung keine MwSt.
Haftpflichtschäden können fiktiv und ohne MwSt abgerechnet werden.
Bei Totalschaden ist kommt es auf Eigentümer (gewerblich/privat) / Alter / Laufleistung des KFZ an welcher Mehrwertsteuersatz im Gutachten auszuweisen ist (16% / 2% / 0%).
2. Gibt es eine Suchfunktion.
Der Vorgang wurde hier 100-fach besprochen.
Meine Versicherung hat mir abgeleht ohne eine Rechung meinen Scheibenschaden zu bezahlen. Ein Bekannter von mir hätte mir die Scheibe ohne probleme eingesetzt.
Selbst den Kostenvoranschlag wollten sie nicht akzeptieren.
VWDriver