1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Gericht schützt Kampfradler

Gericht schützt Kampfradler

Themenstarteram 22. September 2010 um 20:21

Tag die Herren,

neues aus dem Irrenhaus der deutschen Gerichtsbarkeit:

 

Das Oberlandesgericht Celle attestiert Radfahrern eine "verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit". Autofahrer haften bei einem Unfall aber auch dann, wenn Radfahrer in die falsche Richtung fahren.

Sie sind allseits gefürchtet; die Radfahrer, die in Gegenrichtung in eine Einbahnstraße einbiegen, bei Rot über die Ampel huschen, im Zickzack zwischen Autos kreuzen oder in falscher Richtung auf dem Fahrradweg unterwegs sind. Das Oberlandesgericht Celle hat der Zunft in einer Urteilsbegründung jetzt sogar eine „verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit“ attestiert. Und trotzdem kommt eben jenes Gericht zu dem Urteil, dass Autofahrer auch dann bei einem Unfall mit einem Radfahrer haften, wenn dieser auf dem Radweg in falscher Richtung fährt.

Im konkreten Fall war eine Fahrradfahrerin auf dem Radweg einer Vorfahrtsstraße auf der falschen Seite mit etwa 5 Kilometern pro Stunde unterwegs. Von links fuhr ein Mercedes-Fahrer mit etwa 15 Stundenkilometer aus der Vorfahrtachten-Straße in die Radfahrerin hinein. Diese stürzte, fiel auf die Motorhaube des Mercedes und brach sich einen Fuß.

Das Gericht legt dem Autofahrer in seinem Urteil, dessen schriftliche Begründung jetzt veröffentlicht wurde, zwei Verstöße zur Last. Zum einen seien „Autofahrer wegen der verbreiteten und allgemein bekannten Disziplinlosigkeit von Radfahrern verpflichtet, sich auch auf eine Benutzung von Radwegen in falscher Richtung einzustellen“. Deshalb müsse der Autofahrer durch einen Blick nach rechts sicherstellen, dass da kein Radfahrer kommt. Außerdem liege auch eine Vorfahrtsverletzung vor, da „ein den Radweg einer vorfahrtsberechtigten Straße befahrender Radfahrer“ an deren „Vorfahrtsberechtigung“ auch dann teilnehme, wenn er in falscher Richtung unterwegs sei. Außerdem müsse ein Autofahrer ohnehin für die „Betriebsgefahr“ seines PKW haften. Allerdings, urteilt das Gericht, sei auch die falsch fahrende Radfahrerin teilschuld. Denn wenn sie schon auf der falschen Seite unterwegs sei, müsse sie wenigstens deutlich langsamer fahren.

Die Charakterisierung von Radfahrern interpretiert Markus Schäpel, Rechtsexperte beim Automobilclub ADAC als „persönliche Wertung“ der Richter. Doch das Urteil sei korrekt. Denn auch wenn „viele Radfahrer nicht unbedingt so fahren wie es die Straßenverkehrsordnung vorschreibt“, sagt Schäpel, gelte sehr wohl die Pflicht, mit Fehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen. Und Vorfahrtsstraße bleibe Vorfahrtsstraße. Sein ADAC-Kollege Maximilian Maurer betont den Grundsatz des Gesetzgebers, die Schwächeren im Straßenverkehr zu schützen. Nichts anderes bedeute die „Betriebsgefahr“ eines PKW, die an sich schon zu einer Haftung eines Autofahrers führe. „Auch wenn der Kampfradler das weiß und sich darauf auch verlässt.“

Robert Huhn, Rechtsreferent bei Fahrradclub ADFC, ärgert sich über den Passus der Disziplinlosigkeit. Aber auch er begrüßt das Urteil. Immerhin gebe es Fahrradwege, die für beide Richtungen zugelassen seien. „Deshalb muss ein Autofahrer damit rechnen, dass aus beiden Richtungen Radfahrer kommen können.“ Wie auch die Radfahrerin, die zwar die Vorfahrt behalte, bedenken müsse, dass der Autofahrer nicht mit ihr rechnet. Dass Radfahrer „gerne mal falsch fahren“, gibt Huhn zu. „In der Summe begehen Radfahrer aber nicht mehr Verstöße als Autofahrer“, erklärt Huhn. Sie fielen den Autofahrern nur besonders auf.

 

Quelle: Klick

 

:rolleyes:

 

Als ob die "allgemeine Betriebsgefahr" nicht reichen würde. Was sagen denn unsere Juristen dazu?

 

MfG

invisible_ghost

Beste Antwort im Thema

Ich halte bei grün leuchtender Wechsellichtzeichenanlage an, weil sich jemand nicht an das Haltgebot der ihn betreffenden rot leuchtenden Wechsellichtzeichenanlage hält. Wäre sinngemäß das Gleiche.

374 weitere Antworten
Ähnliche Themen
374 Antworten

schaue eh mittlerweile in beide richtungen...

eben weil die gerichte so urteilen und die blinden radfahrer schützen...

Hier genauso. Immer in beide Richtungen gucken. Können ja z. B. auch Kinder unterwegs sein.

Das Urteil ist schon OK, auch wenn die Begründung merkwürdig ist.

Da es die in beiden Richtungen befahrbarenden Radwege gibt, müßte man auf die Schilder gucken, ob es für den jeweiligen Radweg gilt.

Da ist es doch bequemer, kurz nach rechts zu blicken, ob dort auch frei ist.

am 22. September 2010 um 20:52

Von der Melkkuh der Nation zum Sündenbock der Nation ist es nur ein kleiner Schritt gewesen. :D

Sicherlich gibt es die Pflicht mit den Fehlern anderer Menschen im Strassenverkehr zu rechnen, aber warum man damit rechnen muss, dass andere Menschen vorsätzlich gegen die Regeln verstoßen und ich dann auch noch dafür gerade stehen muss, enzieht sich meinem Verständnis.

Wenn da einer im Dunkeln anrauscht ohne Beleuchtung sehe ich denjenigen beim besten Willen nicht mehr rechtzeitig. Warum man als Radfahrer auf seine Sicherheit verzichtet, geht mir nicht in die Birne. Schließlich ist das Kräfteverhältnis mehr als eindeutig.

Trotzdem was erwartet man eigentlich bei einer Politik, die sich nur bedingt durch "autofreundliche" Politik auszeichnet und im Allgemeinen drängt auf alternative Verkehrsmittel umzusteigen? Mal etwas überspitzt ausgedrückt.

Ich halte bei grün leuchtender Wechsellichtzeichenanlage an, weil sich jemand nicht an das Haltgebot der ihn betreffenden rot leuchtenden Wechsellichtzeichenanlage hält. Wäre sinngemäß das Gleiche.

Diese BRD rutscht immer mehr in eine BananenRepublik Deutschland ab,:D:D:eek: und wieder will keiner etwas gemerkt haben.

am 23. September 2010 um 3:37

Tja, ein Grund mehr für Fahrerflucht.

Zitat:

Original geschrieben von Lucolle

Diese BRD rutscht immer mehr in eine BananenRepublik Deutschland ab,:D:D:eek: und wieder will keiner etwas gemerkt haben.

Na, da ist ja noch einer der zu den selben Erkenntnissen wie ich gekommen ist!!!!:):) Wer von diesen Typen in der schwarzen Robe "Rechtsprechung " erwartet glaubt eh noch an den Weihnachtsmann. Mangels Kontrolle ist das bereits ein Staat im Staate geworden, Gesetze sind bei dieser Kaste nur noch unverbidliche Preisempfehlungen - und keiner tut was dagegen und keiner hat wieder mal was davon gewußt ::rolleyes::rolleyes: Was da unter dem Mäntelchen der " richterlichen Unabhängigkeit " abgeht ist nämlich schlicht und ergreifend Willkür . Schade nur, daß die ca. 1 % vernünftiger Richter da auch noch drunter leiden müssen.

Aha, weil also eine "allgemeine Disziplinlosigkeit unter den Radlern" bekannt sei, müsse man umso vorsichtiger sein.

 

Vielleicht sollte jeder bei solchen Gelegenheiten fahrerisch alles daran setzen, den Radler noch umzufahren. dann wird schließlich unter Radlerkreisen bekannt, dass PKW nicht für Radler bremsen, auch wenn sie Vorfahrt haben.

 

 

Also das Urteil an sich ist schon Ok.

Auch die Begründung ist seid etlichen Jahren standart.

Lediglich die Anmerkung das der Radfahrer dann noch langsamer sein müsste ist irgendwie nicht nachzuvollziehen.

Wenn der mit 5 km/h unterwegs war, so ist dieses bereits Schrittempo.

Langsamer währe dann 4km/h ? Oder schieben ?

Mit 15 km/h bei Vorfahrt gewähren in eine Kreuzung reinfahren, ohne nach beiden Seiten absichern ? Was ist mit Kindern auf dem Gehweg ?

Die Teilschuld des Radfahrers lässt sich aus meinen Augen nicht ganz nachvollziehen....

5km/h? Fahrrad geschoben? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von M0D0

schaue eh mittlerweile in beide richtungen...

 

eben weil die gerichte so urteilen und die blinden radfahrer schützen...

Genau. Das Urteil ist inhaltlich nicht neu, die Begründung natürlich merkwürdig. Und ansonsten kommt auch wieder der beliebte  § 1 der StVO, passt bekanntlich immer.

 

Was soll's, ist nun einmal so, ich gucke deshalb auch immer in beide Richtungen. Kann man sich auch dran gewöhnen. Unfall mit Personenschaden ist ja das Horrorszenario für jeden Verkehrsteilnehmer.

Na ja, letztlich schaut man ja tatsächlich in beide Richtungen, weil ggf. ein Fahrradweg ja auch neben einem Fussgängerweg liegt und bei Fussgängern ist die Straßenseite ja dann egal. Daher schau ich auch in alle Richtungen.

Allerdings finde auch ich die Begründung haarsträubend!! Wo leben wir denn?? Weil man also weiß, dass der andere sich eh an nix hält, muss man vorsorglich für den mittdenken und zahlt am Ende noch, wenns schief geht???

Bei Kindern find ich das verkehrserziehungstechnisch zwar auch schon nicht ganz richtig (weil die sich da u. U. was angewöhnen, was die hinterher als normal empfinden, nämlich einfach auf die Straße latschen, der andere muss ja halten egal wo und wie) aber nachvollziehbar, weil die Wahrnehmung eben anders ist. Aber bei erwachsenen Verkehrsrowdies???

Das Thema mal auf eine andere Ebene übertragen (ich weiß, ist jetzt politisch nicht so ganz korrekt): Wie siehts dann mit Kinderschändern aus? Da weiß man auch, dass die Rückfallgefährdet sind und deshalb werden die Eltern verknackt, wenn sie ihre Kinder auf die Straße lassen oder wie?? Hätten sie ja mit rechnen müssen...

Ist ja echt unglaublich.

In o. g. Fall eine VERNÜNFTIGE Begründung für mich wäre gewesen: 5km/h entspricht einer üblichen Fussgängergeschwindigkeit, daher hat der Autofahrer hier seine Aufmerksamkeitspflicht gegenüber §1 vernachlässigt. Entsprechende Teilschuld des Radfahrers bei Geschwindigkeiten des Rades von 10km/h und mehr wären für mich dann die logische Konsequenz.

Ich geb ja zu, dass ich als Radfahrer auch schon mal auf der falschen Seite fahre, weil man sich sonst einfach u. U. 6 Ampelphasen Warterei für 50m einhandelt. Aber hätte mich da einer umgefahren, hätt ich nicht die Chuzpe gehabt, die Polizei zu rufen, weil ich eher damit gerechnet hätte, dass dann MEIN Lappen einkassiert wird und nicht ich am Ende noch n dickes Schmerzensgeld zugesprochen kriege. Gut zu wissen harhar...

Wann wird eigentlich die weit verbreitete und allgemein bekannte Disziplinlosigkeit von Autofahreren anerkannt?

 

Ein Zugführer hat gefälligst damit zu rechnen das ich als Autofahrer noch schnell um die Schranken fahr und auf die andere Seite will. :D

 

 

Irgendwie ist das ein Witz. Das ist ein freifahrtsschein für Radfahrer das sie sich nicht an die Verkehrsregeln halten müssen, passiert etwas sind sie ja nicht Schuld.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit