1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Gerichtsurteil: Werksgarantie trotz Service in freier Werkstatt!

Gerichtsurteil: Werksgarantie trotz Service in freier Werkstatt!

Themenstarteram 4. Dezember 2012 um 19:20

KIA bietet 7 Jahre Garantie für alle Modelle.

Ein Gerichtsurteil von Heute sagt: Die Werksgarantie gilt auch nach Service in eine anerkannte freie Werkstatt.

Laut Urteil verliert KIA wegen freien Wettbewerb innerhalb EU.

KIA muss Bussgeld in höhe von c.a 600.000 € zahlen, dazu noch die Gerichtskosten in höhe von c.a 700.000 €.

 

Die frage ist dann, was bedeutet diese Urteil jetzt konkret für uns?

 

Link zum Gerichtsurteil:http://www.marknadsdomstolen.se/Filer/Avg%C3%B6randen/Dom2012-13.pdf

 

Link zum Zeitungsartikel:http://www.vibilagare.se/bloggar/kia-forlorade-i-marknadsdomstolen

 

/ Henrik

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von S HKE 438

Die frage ist dann, was bedeutet diese Urteil jetzt konkret für uns?

Nix, weil schwedische Urteile zu KIA Schweden in Deutschland relativ uninteressant sind. Zudem gibts in D ja auch andere Urteile...

Außerdem, wer fährt schon KIA? ;):D

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten
am 4. Dezember 2012 um 19:30

Zitat:

Original geschrieben von S HKE 438

KIA bietet 7 Jahre Garantie für alle Modelle.

Ein Gerichtsurteil von Heute sagt: Die Werksgarantie gilt auch nach Service in eine anerkannte freie Werkstatt.

Laut Urteil verliert KIA wegen freien Wettbewerb innerhalb EU.

KIA muss Bussgeld in höhe von c.a 600.000 € zahlen, dazu noch die Gerichtskosten in höhe von c.a 700.000 €.

 

Die frage ist dann, was bedeutet diese Urteil jetzt konkret für uns?

 

Link zum Gerichtsurteil:http://www.marknadsdomstolen.se/Filer/Avg%C3%B6randen/Dom2012-13.pdf

 

Link zum Zeitungsartikel:http://www.vibilagare.se/bloggar/kia-forlorade-i-marknadsdomstolen

 

/ Henrik

dass kia entweder in berufung geht oder die garantie wieder einkassiert.

ich kann zwar kein urteil auf schwedisch lesen deswegen weiss ich nicht wirklich was da steht, aber falls es so ist wie du sagst finde ich es skandalös, dass ein hersteller der eine derart umfangreiche garantie gewährt, das nicht auch an zb die vertragswerkstättenpflicht koppeln darf....

das hat nichts mit wettbewerb zutun, sondern mit beschränkung des selbigen.

Dagegen steht das deutsche BGH Urteil

http://dejure.org/.../rechtsprechung?...

bei der 30 Jahre Lackgarantie von Mercedes.

Zitat:

Original geschrieben von S HKE 438

Die frage ist dann, was bedeutet diese Urteil jetzt konkret für uns?

Nix, weil schwedische Urteile zu KIA Schweden in Deutschland relativ uninteressant sind. Zudem gibts in D ja auch andere Urteile...

Außerdem, wer fährt schon KIA? ;):D

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Außerdem, wer fährt schon KIA? ;):D

Na die Schweden:):D

am 4. Dezember 2012 um 22:06

Kia würde ich fahren, wenn es ein aTL geben würde.....:D; denn dann habe ich 7 Jahre Zeit zum bummeln....:D

Der war jetzt ziemlich flach ;)

cheerio

Ich muss ja sagen ich kann die Hersteller schon irgendwo verstehen.

Wenn ich ein Auto auf den Markt bringe und dazu noch eine lange Garantie gebe dann möchte ich den Wagen auch SELBST regelmäßig checken um eventuelle defekte frühzeitig zu erkennen und so z.B zu verhindern.

Erst vor kurzem sind in einem Test im TV freie Werkstätten gnadenlos bis auf eine durchgefallen. Die restigen glaub 7 Stück waren mangehaft... haben Mängel am Auto nicht gefunden etc.

Und warum sollte ICH als Hersteller dann z.B ein neues Getriebe auf meine Kosten an den Kunden geben wenn die freie Werkstatt einfach schlampig war und z.B das undichte Getriebe "übersehen" hat. Nur mal als Extrem-Beispiel....

Ich glaube das sollte jeder nachvollziehen können. ;)

Da ich vorort keinen FOH mehr habe.

Mein Fahrzeug bei einem FOH damals (nächster in A) einfach Strecke 45 km entfernt war. Hat mitlerweile nicht mehr Opel.

Habe ich 3 Möglichkeiten.

Nochmal 45 km draufzulegen um zum österr. Vertragshändler zu kommen.

10 km nach D zu fahren.

Oder die freie Werkstatt vor Ort in Anspruch zu nehmen.

Der Innhaber dieser ist der ehemalige Werkstattleiter des FOH vor Ort.

Da ich seinerzeit mit dem FOH bestens zufrieden war werde ich die gute Arbeit "meines" Werkstattleiters weiter in Anspruch nehmen.

Nicht nur unter den Freien auch unter den FOH's gibt es solch und solche wie eben überall.

als hersteller würde ich sofort die garantie einstellen oder verkürzen.

und bevor ein besserwisser kommt, ja das geht, denn garantie ist keine pflicht.

am 5. Dezember 2012 um 7:24

Unter Punkt 4 steht das KIA 7 Jahre Garantie gibt wenn das Fahrzeug bei einer Autorisierten KIA Werkstatt gewartet wird. Wird das Fahrzeug aber in einer Freien Werkstatt gewarte, tritt nur eine 3 Jahre Garantie in Kraft. Schweden ist das einzigste Land in Europa wo KIA diese Regelung hat.

Also hat dieses Urteil mit Deutschland nix zu tun da hier KIA andere Garantiereglungen anwendet.

Lösung kann so aussehen:

Garantie-VERSICHERUNG für kleines Geld.

JÄHRLICH zu verlängern. Unter Voraussetzung letzter Kundendienst bei Markenwerkstatt.

Wenn nein - Verlängerung nicht möglich.

 

Fertig.

 

--------------------------------

Evtl. mit Zusatz, daß bei Besitzwechsel der neue Besitzer durch Kundendienst bei Markenwerkstatt die Garantie-VERSICHERUNG wieder starten kann.

Ist aber kein Muß und für den 1. Besitzer der 1x keine Markenwerkstatt aufsucht auf jeden Fall keine Verlängerung möglich bis Besitzwechsel.

Zitat:

Original geschrieben von infuso

als hersteller würde ich sofort die garantie einstellen oder verkürzen.

und bevor ein besserwisser kommt, ja das geht, denn garantie ist keine pflicht.

Zumindest nicht in der Länge !

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

Zitat:

Original geschrieben von infuso

als hersteller würde ich sofort die garantie einstellen oder verkürzen.

und bevor ein besserwisser kommt, ja das geht, denn garantie ist keine pflicht.

Zumindest nicht in der Länge !

Garantie ist NIE und NIEMALS eine Pflicht, vollkommen unabhängig von der Dauer...

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Zitat:

Original geschrieben von derbeste44

 

Zumindest nicht in der Länge !

Garantie ist NIE und NIEMALS eine Pflicht, vollkommen unabhängig von der Dauer...

Ist JA ein DING !

Pflicht wäre dann aber ja wohl die Gewährleistung, oder ?

http://www.berlin.de/.../...okauf-die-wahre-bedeutung-der-garanti.html

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit