Gerichtsurteil zur Wahl der Werkstatt bei Garantie gesucht
Hallo 212er,
hat jemand das Gerichtsurteil (glaube war EuGH) parat wo drinn steht das man sich auch ne andere (freie)Werkstatt als Vertragswerkstatt nehmen kann während der Garantie und die Garantieleistung dadurch nicht verfällt?
Grüße
Andy
Beste Antwort im Thema
Dann dürfte man ja auch keine Reifen woanders kaufen. Meine Scheiben sind originale von MB. Eingebaut bei Schrauber des Vertrauens. Ich glaube man muss die Durchsichten nach Herstellervorgaben machen lassen. Also mein Meister meinte, ich soll die Durchsichten weiter bei MB machen, weil er zum Arbeiten nach Hersteller einen Onlinzugang zu MB bräuchte und das einen Haufen Geld kostet. Und das dann für jeden Hersteller.
§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-,
Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten
Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, durchführen lässt. Eine fehlende oder nicht
nach Herstellervorgaben durchgeführte Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeit ist unschädlich,
soweit diese für einen eingetretenen Schaden nicht ursächlich ist. Eine Überschreitung von bis
zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist
unbeachtlich, wobei bereits eine Überschreitung einer der beiden Vorgaben einem Garantieanspruch
entgegensteht;
b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen unterlässt bzw. einen Defekt oder
Austausch des Kilometerzählers unverzüglich dem Versicherer der Garantie unter Angabe des
jeweiligen Kilometerstandes anzeigt;
c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Kraftfahrzeugs beachtet.
LEjockel
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21 Antworten
Hallo ins Forum,
bei Neuwagengarantien ist es eine Sache der Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). Bei Gebrauchtwagengarantien hat der BGH (Az. VIII ZR 206/12) ein Grundsatzurteil gefällt, wobei man hier immer prüfen muss, ob der konkrete Fall passt.
Achtung: Diese Entscheidungen betreffen nicht jede Form der Garantie. So kann z.B. eine langfristige Durchrostungsgarantie oder eine Mobilitätsgarantie an Bedingungen (Wartungen im Händlernetz) geknüpft werden. Nur für Garantien, die quasi der gesetzlichen Gewährleistung entsprechen, hast Du die Freiheit. Bei freiwilligen Leistungen wie Kulanz bringen Dir die Urteile oder Regelungen eh nix.
Viele Grüße
Peter
Moin,
vielleicht das ?!
http://www.anwalt-suchservice.de/.../...tatt_gewartet_wird-6187377.htm
@Peter,
Dann würde es bei der JS-Garantie also nicht gehen das man z.B. in einer freien Werkstatt die Bremsscheiben (oder was auch immer an Verschleissteilen) erneuert?
Grüße & Danke auch für den Link an Winsfalke.
Andy
Dann dürfte man ja auch keine Reifen woanders kaufen. Meine Scheiben sind originale von MB. Eingebaut bei Schrauber des Vertrauens. Ich glaube man muss die Durchsichten nach Herstellervorgaben machen lassen. Also mein Meister meinte, ich soll die Durchsichten weiter bei MB machen, weil er zum Arbeiten nach Hersteller einen Onlinzugang zu MB bräuchte und das einen Haufen Geld kostet. Und das dann für jeden Hersteller.
§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-,
Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten
Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, durchführen lässt. Eine fehlende oder nicht
nach Herstellervorgaben durchgeführte Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeit ist unschädlich,
soweit diese für einen eingetretenen Schaden nicht ursächlich ist. Eine Überschreitung von bis
zu 1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist
unbeachtlich, wobei bereits eine Überschreitung einer der beiden Vorgaben einem Garantieanspruch
entgegensteht;
b) am Kilometerzähler Eingriffe oder sonstige Beeinflussungen unterlässt bzw. einen Defekt oder
Austausch des Kilometerzählers unverzüglich dem Versicherer der Garantie unter Angabe des
jeweiligen Kilometerstandes anzeigt;
c) die Hinweise des Herstellers in der Betriebsanleitung zum Betrieb des Kraftfahrzeugs beachtet.
LEjockel
Ich hab die sogar selber gewechselt!
Ich zahl bestimmt kein vermögen bei mercedes fuer den Bremsenwechsel!
Ich habe die Erfahrung gemacht (über die letzten 25Jahre), daß wenn man alle Arbeiten bei MB machen lässt, es nie Probleme bei sog. Kulanzanträgen gibt.
Ist eigentlich normal. Bei einem guten Kunden ist man eher kulant, wie bei einem der das eigene Öl zum Kundendienst mitbringt.
Gruß Markus
Zitat:
Original geschrieben von lejockel
Ich glaube man muss die Durchsichten nach Herstellervorgaben machen lassen. Also mein Meister meinte, ich soll die Durchsichten weiter bei MB machen, weil er zum Arbeiten nach Hersteller einen Onlinzugang zu MB bräuchte und das einen Haufen Geld kostet. Und das dann für jeden Hersteller.
Dann hat er keine Ahnung. Klar der Zugang zum Werkstattinformationssystem kostet vierstellig im Jahr, aber auch die Testerhersteller(z.B. Gutmann) haben natürlich Zugänge und helfen gern über Ihre Hotline. Ebenso sollte auch der Freundliche mit Informationen helfen können. Man muss nur wollen als freie Werkstatt. Jeder Hersteller will doch was verkaufen.
Um das digitale Serviceheft zu füllen, braucht man nur einen kostenlosen Zugang. Also auch kein Problem...
Also mir scheint der hat keine Lust sich damit zu befassen.
Eine freie Werkstatt kann das Digitale Serviceheft füllen?
Das hab ich auch noch nicht gehört, ist aber sicher für einige interessant...
Wo kann ich den kostenlosen Zugang -natürlich mit Schreibberechtigung- erhalten/beantragen?
Bisher kann ich den Servicebericht nur lesen.
Also mein Guru schraubt meine Autos seit über 23 Jahren. Ich glaube nicht, da ich ihn kenne, das er mir einen Bären aufbinden will, wenn er sagt das ich wegen der Kulanz und MB100 die Durchsichten nicht bei ihm machen lassen soll. Er ist kein Blödi!!!
LEjockel
Zitat:
Original geschrieben von egge
Ich habe die Erfahrung gemacht (über die letzten 25Jahre), daß wenn man alle Arbeiten bei MB machen lässt, es nie Probleme bei sog. Kulanzanträgen gibt.
Ist eigentlich normal. Bei einem guten Kunden ist man eher kulant, wie bei einem der das eigene Öl zum Kundendienst mitbringt.
Gruß Markus
Also ich fahre seit 1994 Mercedes und bringe immer mein eigenes Öl mit. Hier wird sogar gefragt, bringen sie Öl mit. Beim ersten Mal schaute ich auch verdutzt. Antwort vom Meister, ausser sie wollen Geld verschenken. Kaufe ich das Öl beim müsste ich mich aber mit dem Hammer kämmen. . Habe auch noch nie Probs mit Kulanzanträgen gehabt. Dann stifte ich lieber den Gewinn an SOS Kinderdörfer, als dem freundlichen das Geld in den ar.. zu stecken.
Zitat:
Original geschrieben von egge
Ich habe die Erfahrung gemacht (über die letzten 25Jahre), daß wenn man alle Arbeiten bei MB machen lässt, es nie Probleme bei sog. Kulanzanträgen gibt.
Ist eigentlich normal. Bei einem guten Kunden ist man eher kulant, wie bei einem der das eigene Öl zum Kundendienst mitbringt.
Gruß Markus
Hallo Markus,
und darüber freut sich Mercedes, dass es so Leute wie dich gibt
Meine Niederlassung will 33 € pro Liter haben. Macht bei 8 Litern = 264 € nur für das Öl.
z.B. bei Öldepot bekomme ich 8 Liter inkl. Versand für 70 €. Ersparnis 194 €.
Also ich und sehr viele andere überlegen da nicht 2mal. Wenn ich das jetzt noch in die gute alte DM umrechne..... Da kann ich mit dem Geld was sinnvolleres tun.
Ich glaube beim Salzufer kann ich nicht mitm eigenen Öl anrücken.
Das gibt bestimmt Ärger. Muss ich dann mal nachfragen wenns soweit is. Meiner hat ja im November gerade Service bekommen.
33 Tacken fürn Liter ÖL! Was ist da drinn? Danziger Goldwasser oder was!
Gruß
Andy