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Gesamtlaufleistung für 125 kw TDI

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 1. Februar 2007 um 9:39

Hallo@ all!

Wie hoch schätzt ihr die Gesamtlaufleistung für den 125 kw TDI?

Hintergrund:

Ich beginne jetzt die Verhandlungen über den Rücktritt vom Kaufvertrag. Für die Berechnung der Nutzungsentschädigung wird pro gefahrene 1.000 Kilometer ein Satz von 0,4% bis 1% angesetzt. Regelmäßig wird versucht auf der Basis des sich hieraus ergebenden Durchschnittswertes von 0,67% abzurechnen. Dies entspricht einer Laufleistung von ca. 150.000 km. Abweichungen in diesem Rahmen können durch Besonderheiten des Fahrzeuges (Z.B. Oberklasse, Diesel usw.) erfolgen, wenn eine höhere Gesamtlaufleistung zu erwarten ist.

Ich erwarte im Normalfall eine Gesamtlaufleistung für den 125 kw TDI von mind. 200.000 km.

Ist eine Laufleistung deutlich über 200.000 km zu erwarten?

Wie ist eure Meinung/Erfahrung dazu?

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16 Antworten
am 1. Februar 2007 um 9:41

Das wirst Du im Zweifelsfall nur durch ein Gericht klären lassen können. Ich habe mich mit 0.5% zufrieden gegeben, da die Gerichte in BS noch von 0.67% ausgehen. Also schlechte Chancen zu klagen. Allerdings gibt es schon Urteile mit 0.36%. Habe jetzt aber keinen Link dazu. Alles kann, nichts muss.

Viel Glück ;)

Stimmt.

Bei meinem 1. Audi A4 habe ich auch 0,5% bekommen.

Ist wohl Verhandlungssache.

 

Euer SunShine

am 1. Februar 2007 um 10:08

Wie viel km fährst du denn pro Jahr? Oder anders gefragt: Wie viel km seit Auslieferung bis jetzt?

Die 0,67% halte ich für einen Scherz. Wenn VW der Meinung sein sollte, der Passat schafft nur 150.000 km, dann könnte ich meinen bald wegschmeißen.

Ich fahre z.B. zwischen 35 und 40.000 km p.a. und würde bei einer Rückabwicklung nur 0,4% oder weniger akzeptieren. Lass dich da auch nicht von Urteilen irgendwelcher Amtsgerichte o.ä. verrückt machen. Das sind alles Einzelfallentscheidungen, die für deinen Fall nicht relevant sind.

Schöne Grüße

SD

Themenstarteram 1. Februar 2007 um 10:08

Hi,

0,5 % würde dann einer Laufleistung von 200.000 km entsprechen. Das wäre für mich auch einigungsfähig.

Durchschnittswert

 

die gehen halt von einer zehnjährigen Nutzung mit durchschnittlich 15tkm pa aus daher die 150000km, das kann im Einzelfall natürlich anders sein. Die 0,67 würde ich dennoch akzeptieren wenn das ganze dann ohne Prozess und zügig abgewickelt wird, das spart mithin auch einen haufen Geld (Mietwagen, Zinsverluste etc.). Wenn du das Auto kaufst hats du ja auch keinen linearen Kostenverlauf, am Anfang hast du hohe Abschreibungen zwecks Wertverlust und dafür keine Kosten für Reperaturen.

liebe Grüße

Peter

Ich habe 0,4 % bekommen. Da VW die Laufleistung bei meinem alten Wagen für die Abrechnung von max. 25.000 km ausging, da nicht sicher war, wie lange die neue Lieferung dauert, habe ich mich damit zufrieden gegeben. Es wäre sicher noch etwas mehr möglich gewesen.

Da wird wohl nicht nur die erwartete absolute Laufleistung berücksichtigt, sondern auch die Kosten, die dadurch noch zusätzlich entstehen werden. Wenn das Fahrzeug 250.000 km halten soll, wird man dafür auch noch die eine oder andere Reparatur und dadurch Kosten haben. Da man die bei so kurzer Nutzung nicht hatte, ist der %-Satz halt' etwas höher. Ist sicher ärgerlich, aber nachvollziehbar.

Gruß Eike

Hi,

ich habe die 0,9%Finanzierung. Da gibt es den Kaufpreis, und den garantierten Rücknahmepreis in Abhängigkeit von der Laufleistung und der Dauer der Finanzierung. Daraus kann man dann zumindest den Wertverlust errechnen, der dem Kaufvertrag zu Grunde liegt. Bei mir war das deutlich unter 0,5% / 1000km.

Das war dann auch die Grundlage für die Einigung zur Wandlung. Allerdings habe wieder einen Passat bestellt, was möglicherweise die Verhandlungsposition stärkt.

Gruß

Themenstarteram 3. Februar 2007 um 14:46

Hallo wiesandammeer,

vielen Dank für diesen Hinweis.

Kann man bestimmt gut in die Verhandlungsargumentation einbauen.

am 4. Februar 2007 um 12:31

Hi,

ich hab für meinen Golf FSI 0,5% pro 1000km bekommen. Das ist auch die derzeit gämgige Rechtsprechung (vgl. mal auf ADAC.de). Allerdings war der Deal dabei, dass ich wieder nen VW in ähnlicher Preislage kaufe ....

Grüße, jh

am 4. Februar 2007 um 13:54

Hallo,

habe 0,4% gefordert und ohne große Diskusion erhalten.

Habe nur angedeutet das ich auch anwaltschaftlich meine Interessen durchsetzen würde, ansonsten habe ich versucht fair gegenüber meinen Partner zu bleiben.

Fahrleistung 12 tkm, Haltedauer 5 Monate.

Nachfolgefahrzeug innerhalb der Gruppe war nicht Bedingung. Habe aber sehr gute Angebote danach für VW bzw. Audi erhalten.

beste Grüße und viel Glück

am 4. Februar 2007 um 13:59

Viel wichtiger ist noch, dass Du Dir schriftlich bestätigen lässt, dass der Händler an dem neuen Fahrzeug keine Möglichkeit zur Nachbesserung mehr hat, wenn die gleichen Mängel erneut auftreten...das hat mein Anwalt noch ausgehandelt.

Als ich letztes Jahr im August meinen Passi gewandelt habe, wurde mir seitens des AH 0,5% pro gefahrene 1000KM angeboten - da war ich heilfroh; wollte die Klapperbüchse ja einfach nur loswerden... :D Andererseits: ICH war damals so genervt, daß ich wahrscheinlich auch bei 0,67% "JAAAA" gesagt hätte ! Bei mir kam's aber auch nicht so darauf an; habe den Wagen mit 1998 KM meinem :) auf den Hof gestellt ! Voraussetzung war übrigens nicht, dass ich wieder ein Fahrzeug aus dem Konzern bei dem Händler kaufen muß ! (wollten die mich vielleicht loswerden ??? :D ) Hab's dann aber doch gemacht...Nur eben kein Passi mehr - schade eigentlich - ist nach wie vor ein schönes Auto; nur hatte ich irgendwie nicht mehr das Vertrauen in VW wie z.B. SirHenri oder individual-wob....aber das sind ja mal zwei positive Beispiele, dass es VW auch "besser" kann ! Zumindest klappert's ja wohl net mehr, gelle !

VG,

Thommi

am 5. Februar 2007 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von Free_Thommy

nur hatte ich irgendwie nicht mehr das Vertrauen in VW wie z.B. SirHenri oder individual-wob....aber das sind ja mal zwei positive Beispiele, dass es VW auch "besser" kann ! Zumindest klappert's ja wohl net mehr, gelle !

Yes, alles perfekt jetzt... :D

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