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Geschädigter bei Auffahrunfalll - wie geht's jetzt weiter?

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 9:16

Hallo zusammen,

zuerst Mal möchte ich um Entschuldigung bitten, da ich sicher bin, dass ich nicht der erste mit dieser Frage bin. Deswegen hab ich auch die Suchfunktion genutzt, aber keine Beiträge gefunden, die meine Fragen schlüssig beantworten.

Zum Fall:

  • Auffahrunfall auf der Autobahn (linke Spur, Hintermann fuhr auf, nachdem ich verkehrsbedingt stark verzögern musste)
  • Sichtbarer Schaden an meinem Auto ist gering, nur ein paar Kratzer an und oben auf der Stoßstange (wurde vermutlich ziemlich weit eingedrückt und federte dann wieder heraus).
  • Mit dem Gegner habe ich gemeinsam vor Ort einen Unfallbericht vom ADAC ausgefüllt.
  • Der Unfall wurde auch durch die Polizei aufgenommen (bei denen soll ich mich heute nochmal wegen einem AZ melden)
  • Schaden hab ich unverzüglich bei der gegnerischen Versicherung angezeigt.

Jetzt weiß ich nicht genau, wie es weitergeht.

Ich hab Angst, dass unter der Stoßstange deutlich mehr kaputt ist, als man von außen sieht. Dass das so ist, wär ja nichts ungewöhnliches.

Reicht es, wenn ich das Auto bei einer Werkstatt auf den Hof stelle und einen KVA machen lasse oder ist ein Gutachten sinnvoll? Wie schaut es im Fall eines Gutachtens mit den Kosten aus? Ich muss sie wahrscheinlich auslegen und bekomm sie dann von der Versicherung wieder - ist das richtig?

Wie gesagt, entschuldigt bitte, dass ich dafür ein neues Thema aufmache, denn ich bin sicher, dass ich nicht der erste mit der Anfrage bin. Aber ich bin grad echt immer noch durch den Wind, wenn ich an den Unfall denke obwohl ja zum Glück fast nix passiert ist.

Beste Antwort im Thema

Herrje Fordfuchs, Du schreibst manchmal wirklich einen Unsinn, dass es einem graust.

Sorry, aber das muss heute raus.

 

@TE: Lass Dich von diesen wiedergekäuten Parolen nicht verrückt machen.

Ich habe schon mit einigen tausend Anspruchstellern telefoniert und noch nie einen gebissen.:rolleyes:

 

Selbstverständlich ist es gut und richtig, beim Versicherer anzurufen und das weitere Vorgehen mit ihm abzusprechen.

 

Wenn Dein Unfallgegner seinen Unfall nicht meldet (was leider oft genug vorkommt) wartest Du aufgrund solcher Tipps oben bis zum Sankt Nimmerleinstag auf die Schadensregulierung.

 

Und natürlich obliegt es nur dem Geschädigten, seine Ansprüche geltend zu machen. Dazu ist es zweckmäßig, dies den Versicherer auch wissen zu lassen. Glaskugeln sind Mangelware...

 

Wenn Du mit dem Sachbearbeitet telefonierst, heißt das doch nicht, dass Dir irgendwas gegen Deinen Willen aufgedrängt wird.

 

Du meldest Deine Daten und den Hergang; fragst, ob der Unfall vom Verursacher bereits gemeldet wurde und die Haftung klar ist und teilst mit, wie Du vor hast, den Schaden abzuwickeln:

nämlich entweder in Deiner Werkstatt reparieren lassen oder anhand eines Gutachtens. Wenn Dir ein Gutachter angeboten wird, kannst Du das annehmen, musst aber nicht.

Gleichzeitig machst Du die Unkostenpoauschale und (wenn repariert wird) den Nutzungsausfall geltend. Das war´s.

Für einen erwachsenen Menschen mit Führerschein ist das kein unüberwindliches Hindernis...

 

Gleiches gilt für eine Reparatur in einer Partnerwerkstatt. Dass das hier so verteufelt wird, hat nuir einen Grund: die oben von Fordfuchs aufgezählten Berufsstände fürchten um ihren Verdienst.

Das muss man so deutlich sagen.

 

Wenn Dir hier ein SV schreibt, dass bei dieser Form der Reparatur 200 EUR auf Kosten des Geschädigten gespart werden, ist das schlicht unwahr.

Es gibt haufenweise Geschädigte, die keine Lust haben, sich um den ganzen Kram zu kümmern und denen es ganz recht ist, wenn das alles für sie erldigt wird.

 

Gerade bei älteren Fahrzeugen, die aus der Garantie sind, gibt es keinen Grund dagegen (wenn man nicht SV oder RA ist:D).

 

Aber für Deinen Fall ist es sowieso egal, da Du ja gar nicht vor hast, das Angebot -wenn es Dir denn gemacht wird- anzunehmen.

Also Schwamm drüber.

 

Viel Erfolg bei der Abwicklung.

Kannst ja melden, wie es gelaufen ist.

 

Gruß Hafi

 

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nimm dir einen freien gutachter deiner wahl und fuehr ihm das fahrzeug vor.

er wird entscheiden ob ein kurzgutachten ausreicht (was ich nicht glaube, da stossstangenschaeden schnell ueber 1000EUR liegen koennen).

die kosten hierfuer, sofern der unfall unstrittig ist, trägt die versicherung des schädigers.

ein KVA ist ab einer bestimmten groessenordnung nicht ausreichend und vor allem nicht gerichtsverwertbar.

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 9:23

Woher weiß ich, ob der Unfall unstrittig ist? Nochmal bei der generischen Versicherung anrufen?

Sah gestern zwar sehr unstrittig aus, aber sowas kann auch leicht kippen, was ich so gelesen hab.

Und nochmal wegen dem Gutachter: Wenns unstrittig ist, stell ich dem mein Auto hin, er bewertet es und die Versicherung muss das dann direkt zahlen und ich muss nicht in Vorleistung gehen?

grundsätzlich bist du auftraggeber des gutachtens und somit auch zur zahlung verpflichtet..

bei unstrittigen fällen, rechnet der gutachter aber direkt mit der VS ab und du musst nicht in vorleistung treten.

deine schilderung klingt fuer mich eigentlich eindeutig, aber niemand weiss, wie der schaediger (der von seiner VS angeschrieben wird) den vorgang schildern wird.

lass dich jedenfalls nicht auf einen gutachter der VS ein, sondern suche dir lieber selber einen.

sollte die VS einen KVA akzeptieren, wuerde ICH das trotzdem nicht so loesen wollen.

immerhin ist ein unterschied zwischen sachverstaendigem/gutachter und einem werkstattmeister vorhanden.

sollte es probleme mit der VS geben, steht dir grundsätzlich auch ein anwalt zu, fuer dessen honorar aber das gleiche wie beim gutachter gilt.

Themenstarteram 18. Februar 2011 um 9:48

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

aber niemand weiss, wie der schaediger (der von seiner VS angeschrieben wird) den vorgang schildern wird.

Daher hab ich ja auch den Unfallbericht ausgefüllt und vom Gegner unterschreiben lassen. Der Gegner hat den Bericht auch, mit den identischen Daten, ebenfalls von mir unterschrieben.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

lass dich jedenfalls nicht auf einen gutachter der VS ein, sondern suche dir lieber selber einen.

Das hatte ich vor, aber danke trotzdem, für den Tipp.

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

sollte es probleme mit der VS geben, steht dir grundsätzlich auch ein anwalt zu, fuer dessen honorar aber das gleiche wie beim gutachter gilt.

Ein Glück, dass ich ne Verkehrs-RS hab.

 

Muss ich jetzt eigentlich warten, bis sich die generische VS bei mir meldet, oder muss ich mich bei denen melden? Den Schaden hab ich denen ja bereits angezeigt.

Das ist mein zweiter Unfall, bei dem mir jemand hinten drauf gefahren ist. Beim letzten Mal (was ~5 Jahre her ist) hab ich mich von der gegnerischen VS abledern lassen, das will ich keinesfalls nochmal haben.

dazu ist mein letzter unfall als geschädigter zu lange her (gut 20J)..

*zu delle und hafi schiele*

sofern dir das nichts ausmacht, wuerde ich schon die "freigabe" der VS abwarten, da du ja auch moegliche vorleistungen wohl vermeiden willst.

ich vermute, dass es schneller gehen koennte, wenn du in ein paar tagen mal selber anrufst ;)

die kosten dafuer, kannst du uebrigens auch ansetzten ( 25EUR pauschal, oder mehr gegen nachweis).

mal sehen was die koniferen noch dazu sagen.

gruess mir den E36 und viel erfolg

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

dazu ist mein letzter unfall als geschädigter zu lange her (gut 20J)..

*zu delle und hafi schiele*

sofern dir das nichts ausmacht, wuerde ich schon die "freigabe" der VS abwarten, da du ja auch moegliche vorleistungen wohl vermeiden willst.

ich vermute, dass es schneller gehen koennte, wenn du in ein paar tagen mal selber anrufst ;)

die kosten dafuer, kannst du uebrigens auch ansetzten ( 25EUR pauschal, oder mehr gegen nachweis).

mal sehen was die koniferen noch dazu sagen.

gruess mir den E36 und viel erfolg

Hallo,

dem kann ich nicht zustimmen.

Auf keinen Fall sollte sich der Geschädigte mit der Versicherung in Verbindung setzen, zudem ist er dazu auch nicht verplichtet.

Allerdings kann ein Anruf erforderlich sein wenn der Versicherungsnehmer den verursachten Schaden nicht meldet.

Sofern dies nötig ist sollte man sich nur auf dies beschränken und keinesfalls auf das Rundum-Sorglos-Paket der Versicherer einlassen, denn hier sparen die Versicherungen ca. 20 % ein was zum Nachteil des Geschädigten ist.

Wenn sich der Geschädigte vorab mit der gegnerischen Versicherung in Verbindung setzt, wird diese versuchen, die Schadensregulierung zu beeinflussen.

Im Rahmen dieses aktiven Schadenmanagements kann der Geschädigte auf eine Partnerwerkstätte der Versicherung verwiesen werden, auch wird diese ihren eigenen Gutachter beauftragen.

Letztendlich geht es den Versicherern nur darum, kostengünstigst zu reparieren.

Ziel der Versicherer ist es, unabhängige Sachverständige, Rechtsanwälte und Werkstätten vom Geschädigten fern zu halten damit er ja nicht über seine Ansprüche die er fordern kann aufgeklärt wird.

Genau deshalb bekommt man unter Umständen einen Anruf am Unfalltag von der gegnersichen Versicherung damit diese schnellstmöglichst den Schaden begutachten kann, ehe der Geschädigte sich informiert hat welche Rechte er hat.

Nur ein unabhängiger Sachverständiger kann und wird den Schaden neutral bewerten.

Des Weiteren handelt es sich hier um einen Haftpflichtschaden wo keine Reparaturfreigabe durch den Versicherer nötig ist.

Sofern das beschädigte Fahrzeug als reparturwürdig deklariert wurde, kann der Geschädigte das Fahrzeug sofort reparieren lassen.

Allerdings sollte die Schuldfrage hier aber auch eindeutig abgeklärt sein.

Gruß

fordfuchs

Themenstarteram 19. Februar 2011 um 17:11

Also ich hab ja nun schon mit der Versicherung telefoniert - war wohl ein Fehler, wenn ich das richtig verstehe, weil ich dadurch schlafende Hunde geweckt habe. Tja, man lernt nie aus. :rolleyes:

Die haben mir auch schon einen Gutachter vorbeischicken wollen, was ich aber mit der Begründung abgelehnt habe, dass ich mir selber einen suchen werde.

Gestern war ich dann bei einem unabhängigen Gutachter, der mir allerdings nicht sonderlich interessiert vorkam... Er meinte, dass ich keinen Anspruch auf eine neue Heckschürze habe, sondern nur die alte neulackiert wird. Irgendwie kann ich das nicht so recht glauben. Ist das wirklich so?

Der Meister in meiner Stammwerkstatt ist auch der Meinung, dass mir ne neue Schürze zusteht, denn die alte ist ja beschädigt. Zwar nicht massiv, aber in einem verschlechterten Zustand gegenüber vorher.

Zusätzlich ist noch der Träger gerissen und die Pralldämpfer drin.

Hallo,

mach mal ein Bild von dem Stossfänger und lade es hier hoch.

Gruß

fordfuchs

Herrje Fordfuchs, Du schreibst manchmal wirklich einen Unsinn, dass es einem graust.

Sorry, aber das muss heute raus.

 

@TE: Lass Dich von diesen wiedergekäuten Parolen nicht verrückt machen.

Ich habe schon mit einigen tausend Anspruchstellern telefoniert und noch nie einen gebissen.:rolleyes:

 

Selbstverständlich ist es gut und richtig, beim Versicherer anzurufen und das weitere Vorgehen mit ihm abzusprechen.

 

Wenn Dein Unfallgegner seinen Unfall nicht meldet (was leider oft genug vorkommt) wartest Du aufgrund solcher Tipps oben bis zum Sankt Nimmerleinstag auf die Schadensregulierung.

 

Und natürlich obliegt es nur dem Geschädigten, seine Ansprüche geltend zu machen. Dazu ist es zweckmäßig, dies den Versicherer auch wissen zu lassen. Glaskugeln sind Mangelware...

 

Wenn Du mit dem Sachbearbeitet telefonierst, heißt das doch nicht, dass Dir irgendwas gegen Deinen Willen aufgedrängt wird.

 

Du meldest Deine Daten und den Hergang; fragst, ob der Unfall vom Verursacher bereits gemeldet wurde und die Haftung klar ist und teilst mit, wie Du vor hast, den Schaden abzuwickeln:

nämlich entweder in Deiner Werkstatt reparieren lassen oder anhand eines Gutachtens. Wenn Dir ein Gutachter angeboten wird, kannst Du das annehmen, musst aber nicht.

Gleichzeitig machst Du die Unkostenpoauschale und (wenn repariert wird) den Nutzungsausfall geltend. Das war´s.

Für einen erwachsenen Menschen mit Führerschein ist das kein unüberwindliches Hindernis...

 

Gleiches gilt für eine Reparatur in einer Partnerwerkstatt. Dass das hier so verteufelt wird, hat nuir einen Grund: die oben von Fordfuchs aufgezählten Berufsstände fürchten um ihren Verdienst.

Das muss man so deutlich sagen.

 

Wenn Dir hier ein SV schreibt, dass bei dieser Form der Reparatur 200 EUR auf Kosten des Geschädigten gespart werden, ist das schlicht unwahr.

Es gibt haufenweise Geschädigte, die keine Lust haben, sich um den ganzen Kram zu kümmern und denen es ganz recht ist, wenn das alles für sie erldigt wird.

 

Gerade bei älteren Fahrzeugen, die aus der Garantie sind, gibt es keinen Grund dagegen (wenn man nicht SV oder RA ist:D).

 

Aber für Deinen Fall ist es sowieso egal, da Du ja gar nicht vor hast, das Angebot -wenn es Dir denn gemacht wird- anzunehmen.

Also Schwamm drüber.

 

Viel Erfolg bei der Abwicklung.

Kannst ja melden, wie es gelaufen ist.

 

Gruß Hafi

 

Themenstarteram 19. Februar 2011 um 18:47

Puh, danke für die Entwarnung, Hafi. :)

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Viel Erfolg bei der Abwicklung.

Kannst ja melden, wie es gelaufen ist.

Danke.

Rückmeldung hab ich vor. Ich hasse Themen, wo der TE niemals mitteilt, ob Tipps geholfen haben. ;)

 

EDIT: Achja, zum Nutzungsausfall hab ich noch ne Frage(bzw zwei): Wie wird der bemessen und wie mache ich den geltend?

nutzungsausfall muss auch vorliegen.

d.h du solltest das auto auch brauchen muessen ;)

dein gutachter fuehrt die anzahl der rep.tage und den wert je tag auf.

es gibt "klassen" in denen die fahrzeuge eingeteilt sind.

PS

solltest du anstatt eines ausfallgeldes doch einen mietwagen brauchen, gibt es im regelfall keine probleme, wenn du eine klasse unter deiner wagenklasse bleibst.

während der reparatur unterliegt dein fahrzeug ja keinem verschleiss.

In der Regel verlangt der Versicherer die Reparaturrechnung als Nachweis für den Ausfall bei einem Reparaturschaden.

Auf der Rechnung sollte die Werkstatt vermerken, von wann bis wann das Fahrzeug in Reparatur war.

 

Das genügt als Nachweis.

 

Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Fahrzeug.

Wenn Du Dellenzähler die erforderlichen Daten schreibst, schaut er bestimmt kurz für Dich in seinen Rechner...

Gell, Delle?

 

Ach, Arbeit verteilen ist wunderbar.

 

:D

Morgen mein lieber, heute mach ich mal pünklich Feierabend......:D

 

Gruß

 

Delle

Hallo,

ach ja, Unsinn nennst Du das was ich geschrieben habe.

Dann beweise es mir das es nicht so läuft.

Das sind Fakten wie die Versicherer heute arbeiten und beruht nicht auf irgend einen Unsinn denn ich erfunden habe.

Man kann natürlich alles schön reden um vor den anderen gut da zu stehen.

Gruß

fordfuchs

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Herrje Fordfuchs, Du schreibst manchmal wirklich einen Unsinn, dass es einem graust.

Sorry, aber das muss heute raus.

@TE: Lass Dich von diesen wiedergekäuten Parolen nicht verrückt machen.

Ich habe schon mit einigen tausend Anspruchstellern telefoniert und noch nie einen gebissen.:rolleyes:

Selbstverständlich ist es gut und richtig, beim Versicherer anzurufen und das weitere Vorgehen mit ihm abzusprechen.

Wenn Dein Unfallgegner seinen Unfall nicht meldet (was leider oft genug vorkommt) wartest Du aufgrund solcher Tipps oben bis zum Sankt Nimmerleinstag auf die Schadensregulierung.

Und natürlich obliegt es nur dem Geschädigten, seine Ansprüche geltend zu machen. Dazu ist es zweckmäßig, dies den Versicherer auch wissen zu lassen. Glaskugeln sind Mangelware...

Wenn Du mit dem Sachbearbeitet telefonierst, heißt das doch nicht, dass Dir irgendwas gegen Deinen Willen aufgedrängt wird.

Du meldest Deine Daten und den Hergang; fragst, ob der Unfall

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