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Geschwindigkeit im KI begrenzen

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 16. Oktober 2012 um 17:28

Hallo zusammen,

ich fahre eine W204 MOPF Limousine.

Da bald Winterreifen montiert werden stellt sich mir die Frage, ob sich bei der Limo die Geschwindigkeit im KI nicht begrenzen lässt.

Ich kann diesen Menüpunkt bei meinem Fahrzeug nicht finden.

Viele Grüße

Matze

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23 Antworten

Guck mal S. 243, permanente Speedtronic einstellen

Hallo ins Forum,

geht dies nicht nur beim großen KI? Ist's das Kleine, muss m.W. der Freundliche mit der Diagnose ran.

Viele Grüße

Peter

Das geht ganz einfach, wenn du mit dem KI auf Einstellungen gehst. Da ist eine Option mit Winterreifen bei, da kannst du zwischen Geschwindigkeiten wählen welche du begrenzen möchtest. Funktioniert einwandfrei. Hatte ich gerade wieder aktiviert, da am

letzten WE wieder Winterreifen drauf.

Steht auch in der Anleitung. Einfach mal durchs Menü wuseln:)

Viel Erfolg!

Dazu mal eine Frage, weil ich noch keine wirklich sichere Antwort dazu bekommen/gefunden habe.

Reicht es wenn bei Winterreifen die Geschwindigkeit im KI begrenze, oder muss ich trotzdem noch den hässlichen Aufkleber ins Cockpit kleben?

Vielleicht sind ja Leute vom Fach anwesend, die dass mal abschließend klären können.

Sinn des Aufkleber ist es ja, den Fahrer davon abzuhalten zu schnell zu fahren. Was durch die Einstellung der Maximalgeschwindigkeit auch gegeben ist, meiner Meinung nach sogar wirksamer als durch den Aufkleber.

MfG

in diesem Thread:  http://www.motor-talk.de/.../...interreifen-91v-oder-91h-t4236249.html

wurde das auch alles schon angesprochen.

Zitat:

Original geschrieben von inkab

in diesem Thread:  http://www.motor-talk.de/.../...interreifen-91v-oder-91h-t4236249.html

wurde das auch alles schon angesprochen.

Ok, danke.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von inkab

in diesem Thread:  http://www.motor-talk.de/.../...interreifen-91v-oder-91h-t4236249.html

wurde das auch alles schon angesprochen.

Oder auch HIER

Zitat:

Original geschrieben von mb180

Zitat:

Original geschrieben von inkab

in diesem Thread:  http://www.motor-talk.de/.../...interreifen-91v-oder-91h-t4236249.html

wurde das auch alles schon angesprochen.

Oder auch HIER

Den hatte ich schonmal gelesen, aber da gibts auch keine abschließende Antwort.

Die Tatsache dass eine Gruppe behauptet der Aufkleber muss sein, und die andere nicht, hilft nicht.

Was mich stört ist der Teil aus dem §36:

'1.die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist'

Was versteht ein Jurist unter sinnfällig?

Eine Meldung im Tacho des Fahrzeugs, optisch (und akkustisch?) finde ich wesentlich sinnfälliger als ein Aufkleber irgendwo am Armaturenbrett, den man sowieso zwar zur Kenntnis nimmt, aber dann doch wieder ignoriert.

MfG

Für die ganz Schlauen >

http://www.avd.de/.../

.

Winterreifen, § 36 StVZO

Wer M+S Reifen (Winterreifen) montiert, deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit seines Fahrzeugs liegt, muss einen entsprechenden Hinweisaufkleber im Blickfeld des Fahrers anbringen (§ 36 Absatz 1 Satz 3 StVZO). Akustische oder visuelle Warnungen durch den Bordcomputer bei Erreichen der kritischen Geschwindigkeit reichen nicht aus.

Der Warnhinweis muss vom Führersitz ständig lesbar sein.

am 17. Oktober 2012 um 8:02

Mach Dir doch den Aufkleber einfach hin, er stört doch nicht.

Das KI kannst Du ja programmieren, also daran ist nicht zu erkennen was für eine VMax die Reifen haben. Es kann sich decken, doch Du kannst ja irgendeinen Wert innerhalb der möglichen 10er Schritte für das "Winterreifenlimit" für Dich selbst festlegen.

Willst Du auf der sicheren Seite sein, dann papp was hin.

Zitat:

Original geschrieben von mattberlin

Mach Dir doch den Aufkleber einfach hin, er stört doch nicht.

Doch, ich finde den störend.

Und warum sollte man sich einen häßlichen Aufkleber irgendwo hinkleben, wenn es nicht nötig ist?

Und deswegen hab ich ja gefragt.

Zitat:

Das KI kannst Du ja programmieren, also daran ist nicht zu erkennen was für eine VMax die Reifen haben. Es kann sich decken, doch Du

Den Teil verstehe ich nicht.

Ich kann genauso einen falschen Aufkleber einkleben. Wer sicher sein will, muss sich die Reifen anschauen.

Oder meintest Du was anderes?

MfG

Meiner Meinung möchte der Gesetzgeber eine ständig angezeigte Info über die Vmax der Reifen.

Wenn diese ständige Info im KI angezeigt würde, währe es meiner Meinung zugelassen.

Persönlich kann ich mit dem Aufkleber leben, eine ständige Meldung im KI würde mich stören.

Zitat:

Original geschrieben von mb180

Meiner Meinung möchte der Gesetzgeber eine ständig angezeigte Info über die Vmax der Reifen.

Sieht so aus. Allerdings wird das wohl einfach noch ein Gesetz sein, dass nicht den aktuellen Bedingungen angepasst ist.

Bei einem Auto mit einem einfachem Tacho gibts keine andere Möglichkeit den Fahrer auf die geringere Geschwindigkeit der Winterreifen hinzuweisen.

Ist aber, wie in der C-Klasse, ein Display verbaut, gibt es bessere Möglichkeiten.

Denn wenn man die Geschwindigkeit begrenzt, dann kann man garnicht schneller fahren. Und man bekommt es auch noch passend angezeigt.

Ein Aufkleber verhindert garnix, und meldet sich auch nicht wenn man zu schnell fährt.

Von daher gehört der § einfach überarbeitet.

Was natürlich nichts daran ändert dass er gilt.

MfG

am 17. Oktober 2012 um 10:29

Wir brauchen nicht über den Sinn der Regelung reden.

Nur, ob es ausreicht im KI das einzustellen oder nicht.

Aufkleber und gut ist.

Und wenn jeder alles verbannen würde, was stört, dann gäbe es viel weniger Mitfahrer :D

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