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Geschwindigkeit im "Parkhaus"
Moin Jungs und Mädels ,
Ich habe mal eine ganz Spezielle frage....mein Kumpel hat mich am Donnerstag als wir in einem Parkhaus fuhren gefragt, was denn für eine Geschwindigkeit in Parkhäusern zähle bzw. wie schnell man im Parkhaus fahren darf?
Erst dachte ich mir, Mensch, was für eine Dumme frage....aber im nachhinein hat er ja garnicht so unrecht denn ich konnte Ihm die Frage nicht beantworten.
Ich sagte wenn dort ein Schild mit einer Höchstgeschwindigkeit steht, dann ist es ja klar...das sagte er auch! Aber was ist wenn im ganzen Parkhaus so ein Schild nicht irgendwo steht?
Ich weiss, es gibt genug Parkhäuser wo man nicht schnell fahren kann da diese einfach nicht dafür gebaut sind.
Ich weiss nicht wie ich es sagen soll, irgendwie finde ich die frage ja doof aber irgendwie auch echt interessant.
Z.B Nachts im Centro Parkhaus, oder in einem Parkhaus des Düsseldorfer Flughafens oder im RRZ Parkhaus wenn nichts los ist und man nur noch schnell nachhause möchte und dort lange geraden sind dann hat man mal schnell 30Km/h auf dem Tacho oder mehr....
Nun ja... ich sagte Ihm man darf dann halt nur so schnell fahren wie die Situatuin bzw. Lage es zulässt.
Aber ich wollte einfach mal von euch wissen ob Ihr mir darauf eine Antwort geben könnt
Vielen Dank
Gruß Ricky
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62 Antworten
Re: Geschwindigkeit im "Parkhaus"
Zitat:
Original geschrieben von rickybmw
ich sagte Ihm man darf dann halt nur so schnell fahren wie die Situatuin bzw. Lage es zulässt.
jop!
das stimmt...
nicht mehr, eher noch weniger...
Gilt dort nicht auch RvL? Die "langen Geraden" von denen du sprichst haben nämlich meist jede Menge Einmündungen. Und wenn es zum Unfall kommt und du nachweislich deutlich mehr als 20 km/h draufhattest, wird es in jedem Fall als grob fahrlässig gewertet, egal wer Vorfahrt hatte und ob dort ein Schild stand.
Eigentlich muss man doch merken, wenn die Geschwindigkeit unangemessen ist, denn wer rast schon ohne ein ungutes Gefühl durch ein enges Parkhaus mit jeder Menge Einmündungen?
Ein Parkhaus ist keine gewidmete Verkehrsfläche. Die StVO gilt dort nicht. Lediglich gegenseitige Rücksichtnahme.
Die oft angebebrachten Schilder "Hier gilt die StVO" sind eigentlich streng genommen Humbug. Das Schild gibt es in der StVO nämlich nicht. Rechts vor links, die Pfeile auf dem Boden oder sogar die Parkmarkierungen sind nicht bindent. Kannst theoretisch in dem Parkhaus fahren und parken wie du willst, solange niemandem über die Füße fährst.
Eventuell könnte eine Hausordnung des Betreibers bindent sein. Das wärs dann aber auch.
Entweder ist dort eine klare Vorschrift in Form eines Verkehrszeichens.
Meistens das 10km/h Schild, welches mit Schrittgeschwindikgeit gleichzusetzen ist.
Heisst also erster Gang rein und immer sehr sachte Gas geben, dann ist es in Ordnung.
Ist kein Schild vorhanden, sagt einem der klare Menschenverstand doch schon, daß im Parkhaus wegen der Enge eine hohe Gefahr für Sach- und Personenschäden herrscht und daß demzufolge Schrittgeschwindigkeit selbstverständlich ist.
Doch hierzulande braucht man klare und strikte Anweisungen, sonst funktioniert gar nichts mehr und jeder fahrt nach eigenem, meist falschem Ermessen. Also sollte es m. E. gesetzliche Pflicht für Parkhausbetreiber sein, Gegenmassnahmen in Form von Bremshöckern und vielfach vorhandenen Temposchildern zu installieren.
Erst neulich wieder ist jemand so schnell um eine enge Kurve im Parkhaus rumgejagt, daß er mit Mühe einen Auffahrunfall verhindern konnte. Wahrscheinlich zuviel Weihnachtsstress^^.
Generell fahren die Leute an Orten mit zwingend niedrigen Tempolimit meist ganz besonders anungepasst schnell (z. B. verkehrsberuhigte Bereiche "Spielstrassen", winklige Zone 30-Strassen) An Stellen hingegen, in denen man Geschwindikeit und Beschleunigung das A und O ist wie an Autobahnauffahrten kommen sie meist nicht vom Fleck und fädeln sich mit 50 ein. Den rückwärtigen Verkehr freut's. Gasgeben, gucken, lenken-das können die meisten eben nicht gleichzeitig sondern nur nacheinander^^
Private und der Öffentlichkeit frei zugängliche Verkehrsflächen wie Parkhäuser und Parkplätze sind eine besondere Geschichte.
Bei Unfällen gilt im Prinzip das Defensivfahrgebot des § 1 und das bedeutet meist für beide eine Teilschuld.
Will meinen:
Immer so fahren, dass man die Kiste sofort zum Stehen bringt.
Nicht auf Rechts vor Links oder auf andere allgemeine oder ausgeschilderte Verkehrsregeln verlassen.
In Parkhäusern fährt man ohnehin langsam.
Mahlzeit,
Danke für eure Interessanten antworten.
Aber dann lage ich mit meiner Antwort doch richtig, sprich "nur so schnell fahren wie die Situation es zulässt, also wenn es zu einem Unfall oder so kommen sollte das man die Karre halt direkt zum stehen bekommt"
Ne das war mir schon klar das man in Parkhäusern nicht rast oder rasst wie eine besengte sau.
Aber jetzt bin ich halt wieder schlauer nun ja, wie gesagt die Frage hatte mir keine ruhe gelassen.
Und Ihr habt diese Sehr schön beantwortet.
Danke
Frohe Weihnachten und schöne Feiertage
Gruß Ricky
Ich würde da, wie viele hier, 10, maximal 15 fahren. Man weiß ja nie ob irgendwo einer ausparkt oder sonstiges.
Zitat:
Original geschrieben von Ping pong paul
Ein Parkhaus ist keine gewidmete Verkehrsfläche. Die StVO gilt dort nicht. Lediglich gegenseitige Rücksichtnahme.
Die oft angebebrachten Schilder "Hier gilt die StVO" sind eigentlich streng genommen Humbug. Das Schild gibt es in der StVO nämlich nicht. Rechts vor links, die Pfeile auf dem Boden oder sogar die Parkmarkierungen sind nicht bindent. Kannst theoretisch in dem Parkhaus fahren und parken wie du willst, solange niemandem über die Füße fährst.
Eventuell könnte eine Hausordnung des Betreibers bindent sein. Das wärs dann aber auch.
Ja wie? Keine Rechts-vor-Links regel? Da ist nicht die Vorfahrt geregelt? Wie das? Das würde ja bedeuten, dass auf keinem Privatparkplatz ein Rechts-vor-Links bindend wäre.
Du willst doch wohl nicht sagen, dass ich die ganzen Jahre umsonst Rechts die Vorfahrt gegeben habe?
Jo, auf Parkplätzen gibt es eigentlich kein "Rechts vor Links", aber trotzdem freundlich von dir :-)
Zitat:
Original geschrieben von sladaloose
Das würde ja bedeuten, dass auf keinem Privatparkplatz ein Rechts-vor-Links bindend wäre.
Genau so siehts aus, es gibt dort keine RvL Regel wie auf der Straße die bindend ist.
Zitat:
Original geschrieben von sladaloose
Du willst doch wohl nicht sagen, dass ich die ganzen Jahre umsonst Rechts die Vorfahrt gegeben habe?
Umsonst war das bestimmt nicht, Unwissende könnte auf ihre nicht vorhandene Vorfahrt bestehen.
Wie man halt sagt, der Klügere gibt nach.
Gruß
Kebap11
Auf nen privaten Parkplatz wirste auch keine Polizei locken können bei nem Unfall, außer es gab Personenschäden.
Der Zusatz "Es gilt die StVO" dient ja auch nur dazu, dass man in etwa weis wie man sich verhalten soll, verbindlich ist das aber nicht.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Auf nen privaten Parkplatz wirste auch keine Polizei locken können bei nem Unfall, außer es gab Personenschäden.
Der Zusatz "Es gilt die StVO" dient ja auch nur dazu, dass man in etwa weis wie man sich verhalten soll, verbindlich ist das aber nicht.
Doch schon, nur muß der öffentlich zugänglich sein - watt heißt, biste durch ne schranke durch, kommen die nicht.
kristin
Jeder sagt hier was anderes. Ich blicke nicht mehr durch.
Wie kann man klare Verhältnisse schaffen? Wo steht was in der StVO? Kann ja wohl nicht sein, dass in einem Parkhaus das Chaos-Prinzip herrscht und draußen auf der Straße alles reglementiert ist.
Meine bescheidene Meinung: Wenn der Besitzer/Eigentümer/Verwalter des Parkplatzes oder Parkhauses da dran schreibt "Hier gilt die StVO" dann gilt die da.
Wenn jemand zu mir in die Wohnung kommt und ich ihm sage "Schuhe ausziehen" dann hat er das ja auch zu tun.
Allerdings weiß ich nicht, ob sonderlich viele Paragraphen der StVO auf Parkplätze anwendbar sind. Ich halte mich da an "wer im Moment des Unfalls steht, hat alles richtig gemacht, was er richtig machen konnte" und bin dementsprechend langsam und bremsbereit unterwegs. Wenn nicht gerade der ganze Parkplatz leer ist.
MfG, HeRo