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Geschwindigkeit Landstraße

Themenstarteram 27. August 2018 um 7:46

Darf man an dieser Stelle Max. 100 fahren, wenn kein Schild es verbietet, obwohl eine Haltestelle da steht? (Siehe Foto, an der Stelle wo wie 50 steht beginnt eine Ortschaft.)

Beste Antwort im Thema
am 27. August 2018 um 9:21

Zitat:

Das was auf die Mitbeteiligten an so einem Unfall an Problen zukommt, darüber ist sich der Vorfahrtsberechtige, aus meiner Sicht geistig behinderter, nicht im klaren.

Auf den Grabsteinen sollte stehen: Er hatte Vorfahrt..............................und jetzt ist er Tod.

Diese Rechthaberei geht mir so was auf den S.............................

Die Frage war glaube ich, ob das Passieren einer Haltestelle immer mit einem Tempolimit einhergeht.

Die Antwort ist Nein.

Die Antwort ist NICHT: Ich beschwere mich öffentlich über meine persönlichen Probleme mit Gott und der Welt.

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Foto?

Themenstarteram 27. August 2018 um 8:05

Hatte ich eigentlich beigefügt, komisch. Moment.

Unabhängig vom Foto gibt es mE kein spezielles TL beim Passieren von Haltestellen ... solange dort kein blinkender Bus ist.

Zitat:

@Autofan_ schrieb am 27. August 2018 um 09:46:42 Uhr:

Darf man an dieser Stelle Max. 100 fahren, wenn kein Schild es verbietet, obwohl eine Haltestelle da steht? (Siehe Foto, an der Stelle wo wie 50 steht beginnt eine Ortschaft.)

Ob man auf dieser Strecke 100 fahren darf oder ob ich auf einer Bundestraße fahrend Vorfahrt vor dem aus der Seitenstraße Fahrenden Fahrzeug habe / hatte spielt dann eine untergeordnete Rolle wenn im Schadensfall Menschen schwer verletzt oder zu Tode kommen.

Das was auf die Mitbeteiligten an so einem Unfall an Problen zukommt, darüber ist sich der Vorfahrtsberechtige, aus meiner Sicht geistig behinderter, nicht im klaren.

Auf den Grabsteinen sollte stehen: Er hatte Vorfahrt..............................und jetzt ist er Tod.

Diese Rechthaberei geht mir so was auf den S.............................

Grundsätzlich muß es heißen: Fahre so das kein anderer zu Schaden kommt. Punkt und aus

MfG kheinz

Zitat:

@crafter276 schrieb am 27. August 2018 um 11:10:46 Uhr:

...

darüber ist sich der Vorfahrtsberechtige, aus meiner Sicht geistig behinderter, nicht im klaren.

...

Unterlasse bitte solche Plattitüden. Menschen mit Behinderungen verhalten sich sehr oft umsichtiger und vorsichtiger als andere.

am 27. August 2018 um 9:21

Zitat:

Das was auf die Mitbeteiligten an so einem Unfall an Problen zukommt, darüber ist sich der Vorfahrtsberechtige, aus meiner Sicht geistig behinderter, nicht im klaren.

Auf den Grabsteinen sollte stehen: Er hatte Vorfahrt..............................und jetzt ist er Tod.

Diese Rechthaberei geht mir so was auf den S.............................

Die Frage war glaube ich, ob das Passieren einer Haltestelle immer mit einem Tempolimit einhergeht.

Die Antwort ist Nein.

Die Antwort ist NICHT: Ich beschwere mich öffentlich über meine persönlichen Probleme mit Gott und der Welt.

Zitat:

@crafter276 schrieb am 27. August 2018 um 11:10:46 Uhr:

Zitat:

@Autofan_ schrieb am 27. August 2018 um 09:46:42 Uhr:

Darf man an dieser Stelle Max. 100 fahren, wenn kein Schild es verbietet, obwohl eine Haltestelle da steht? (Siehe Foto, an der Stelle wo wie 50 steht beginnt eine Ortschaft.)

Ob man auf dieser Strecke 100 fahren darf oder ob ich auf einer Bundestraße fahrend Vorfahrt vor dem aus der Seitenstraße Fahrenden Fahrzeug habe / hatte spielt dann eine untergeordnete Rolle wenn im Schadensfall Menschen schwer verletzt oder zu Tode kommen.

Das was auf die Mitbeteiligten an so einem Unfall an Problen zukommt, darüber ist sich der Vorfahrtsberechtige, aus meiner Sicht geistig behinderter, nicht im klaren.

Auf den Grabsteinen sollte stehen: Er hatte Vorfahrt..............................und jetzt ist er Tod.

Diese Rechthaberei geht mir so was auf den S.............................

Grundsätzlich muß es heißen: Fahre so das kein anderer zu Schaden kommt. Punkt und aus

MfG kheinz

So weit, so gut und auch wenn ich Dir zustimme, aber...

.....jedes Risiko minimiert würde den absoluten Stillstand bedeuten, für alle, auch für Dich, nicht nur indirekt sondern auch direkt. Ein Restrisiko gibt es immer, sei es menschlich oder auch technisch.

So und nun das Foto bitte.

In der StVO werden ganz konkrete Tempolimits beschrieben. Meist gelten diese ganz ohne Beschilderung. Einfach mal nachlesen.

Und wer sich solche Dinge wie "Wie schnell darf ich fahren, um innerhalb des halben Anhaltewegs anhalten zu können?" nicht selbst beantworten kann, der darf dies gerne bei einem Fahrsicherheitstraining üben.

Sowas ist keine Schande, ist nur blöd, wenn einem der Gutachter vor Gericht erklärt wie schnell man in entsprechender Situation eigentlich nur hätte fahren dürfen, um den Grund, weshalb man nun vor dem Richter sitzt, zu vermeiden...

Auf den lustigen runden Schildern stehen keine Mindestgeschwindigkeiten und auch allgemeine zHGs sind nicht so zu verstehen. Wenn man das verstanden hat, ist auch viel geholfen.

In diesem Sinne bitte auch immer mit langsameren rechnen. In einem anderen Thread wurde mir neulich viel Glück gewünscht, weil ich auf der Landstraße auch mal nur 60 bis 70 fahre (kurvig und/oder eben auch kein Hintermann, den ich dadurch "behindere") und mich angeblich die Leute mit (weit) über 100 einfach abschießen würden. Meinetwegen...

Foto? Brauche ich nicht. Einfach auch mal etwas mitdenken. Nachts um 3 stehen selten Leute an einer Bushaltestelle, morgens oder mittags spielen dort aber auch schon mal Kinder und wenn dort ein Bus steht...

@crafter276

Karl Heinz, also jeder Vorfahrtberechtigter ist Deiner Meinung nach geistig behindert?

So eine Anspielung/Auslegung ist völlig daneben.

Ich bin behindert, kann ich die Umkehrung Deiner Auslegung jetzt dazu missbrauchen, immer Vorfahrt zu haben.

Völlig bescheuert Dein Beitrag.

Und die Fragestellung des TE hat Zille ja schon beantwortet!

Gruß M

Ich denke er spielt auf ein Video der (australischen oder neuseeländischen?) "Verkehrssicherheitsbehörde" an. Dort übersieht jemand den vorfahrtsberechtigten "Schnellfahrer" und nimmt ihm die Vorfahrt.

Die Zeit wird daraufhin angehalten und die beiden unterhalten sich noch.

Mit einem sinngemäßen "Aber ich bin zu schnell, es tut mir leid, ich kann nichts machen..." ist dann aber eigentlich auch alles gesagt.

Wenn's von euch keiner findet, setze ich heute Abend einen Link rein.

Man kann sich gewählter ausdrücken, aber er hat schon irgendwie Recht. Kein Grund jedenfalls für künstliche Empörung und jedes Wort kritisch zu hinterfragen.

Zitat:

@einsdreivier schrieb am 27. August 2018 um 12:37:40 Uhr:

Foto? Brauche ich nicht. Einfach auch mal etwas mitdenken.

Es könnte ja sein, dass es außer einem Tempolimit noch anderen Schilder gibt, die eine Geschwindigkeitsreduzierung beinhalten - z.B. das Gefahrzeichen "Fußgänger". Dann würden die von dir dargelegten Selbstverständlichkeiten noch eine andere Gewichtung erfahren.

Wahrscheinlich müsste der Schilderwald für manchen noch aufgeforstet werden :rolleyes:. Mal ganz einfach den § 1 der StVO in Erinnerung rufen

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder, mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

und schon läuft das :).

Stimmt auffallend, und wenn man dann noch das Gehirn zusammen mit dem Motor startet, kann nicht mehr viel schief gehen.

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