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  7. Geschwindigkeitsbegrenzer im KI einstellen????

Geschwindigkeitsbegrenzer im KI einstellen????

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 16:52

Ich hab das heute mal probiert. Wollte auf 210 einstellen. Geht das evtl. bei mir nicht, da ich keinen Tempomat habe???

2. Braucht man überhaupt einen Aufkleber (210) bei H-Winterreifen, oder ist das inzwischen hinfällig???

Danke im Voraus für die Antworten!!!

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18 Antworten

Fehtl bei dir der Menüpunkt "Winterreifen-Geschwindigkeistbegrenzung" unter Einstellungen?

Das hat man soweit ich weiß nur mit Limiter (Welcher ja mit dem Tempomat mitgeliefert wird).

Der Aufkleber ist zwar vorgeschrieben, hatte ich jedoch noch nie. TÜV hat das auch nie bemängelt.

Schafft der 180er überhaupt 210?

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 16:57

Genau dieser Menüpunkt fehlt. Dann ist meine Vermutung wohl richtig, dass das nur mit Tempomat/Speed-Limiter funktioniert.

Der 180er geht schon etwas über 210.:):):):):)

Hallo Thomas,

bei Einstellung des Geschwindigkeitsbegrenzers, was bei Dir ja wohl nicht möglich ist, ist der Aufkleber trotzdem Pflicht. Ich hatte diesen im vergangenem Jahr auch nicht und musste daher bei einer Polizeikontrolle 10,00 € zahlen.

Gruß Simone

In der BA steht nichts davon, dass dies nur bei Fahrzeugen mit Tempomat geht.

Allerdings nur mit 12-Tasten Lenkrad.

Hast evtl. einen Classic?

Den Aufkleber brauchst du auf jeden Fall.

------------------------------------------

Permanente SPEEDTRONIC (Fahrzeuge mit Komfort-Multifunktionslenkrad*, 12 Tasten)

Die permanente SPEEDTRONIC ist nur für bestimmte Länder verfügbar.

 

Mit dem Bordcomputer können Sie die Geschwindigkeit permanent auf einen Wert zwischen 160 km/h (z. B. für Winterreifenbetrieb) und der Höchstgeschwindigkeit begrenzen.

Kurz bevor Sie die gespeicherte Geschwindigkeit erreichen, wird diese im Multifunktions-Display angezeigt.

Die gespeicherte Geschwindigkeitsbegrenzung können Sie auch dann nicht überschreiten, wenn Sie das Fahrpedal über den Druckpunkt hinaus durchtreten (Kickdown).

Permanente SPEEDTRONIC einstellen

Mit oder das Menü Einstellungen markieren und mit auswählen.

Mit oder das Untermenü Fahrzeug markieren und mit auswählen.

Mit oder die Funktion Begrenzung (Winterreifen) wählen.

 

Sie sehen die aktuelle Einstellung.

 

Zum Ändern drücken.

Mit oder die gewünschte Einstellung wählen.

 

Zur Wahl stehen:

•Aus

Die permanente SPEEDTRONIC ist ausgeschaltet.

 

-----------------------------------

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 17:13

Ich hab Elegance (mit Stern im Grill) und somit das 12-Tasten-Lenkrad.

Es geht aber trotzdem nicht.

Und unter welcher großen Überschrift ist die Anleitung zum Einstellen gelistet? ;)

Speedtronic. Und ein Fahrzeug ohne diese hat dann das System nicht.

 

Zitat:

Original geschrieben von bikendrifter

In der BA steht nichts davon, dass dies nur bei Fahrzeugen mit Tempomat geht.

Allerdings nur mit 12-Tasten Lenkrad.

Hast evtl. einen Classic?

Den Aufkleber brauchst du auf jeden Fall.

------------------------------------------

Permanente SPEEDTRONIC (Fahrzeuge mit Komfort-Multifunktionslenkrad*, 12 Tasten)

Die permanente SPEEDTRONIC ist nur für bestimmte Länder verfügbar.

 

Mit dem Bordcomputer können Sie die Geschwindigkeit permanent auf einen Wert zwischen 160 km/h (z. B. für Winterreifenbetrieb) und der Höchstgeschwindigkeit begrenzen.

Kurz bevor Sie die gespeicherte Geschwindigkeit erreichen, wird diese im Multifunktions-Display angezeigt.

Die gespeicherte Geschwindigkeitsbegrenzung können Sie auch dann nicht überschreiten, wenn Sie das Fahrpedal über den Druckpunkt hinaus durchtreten (Kickdown).

Permanente SPEEDTRONIC einstellen

Mit oder das Menü Einstellungen markieren und mit auswählen.

Mit oder das Untermenü Fahrzeug markieren und mit auswählen.

Mit oder die Funktion Begrenzung (Winterreifen) wählen.

 

Sie sehen die aktuelle Einstellung.

 

Zum Ändern drücken.

Mit oder die gewünschte Einstellung wählen.

 

Zur Wahl stehen:

•Aus

Die permanente SPEEDTRONIC ist ausgeschaltet.

 

-----------------------------------

Es kann dann nur da sien wenn eine Speedtronic verbaut ist. :)

 

@ Andere: Bei euch kontrolliert man diesen Aufkleber? :eek: Was für peinlich genaue Polizisten sind das denn?

Themenstarteram 13. Oktober 2009 um 17:17

Danke.

Mir ist es so lieber, dass es nicht gehen kann. Sonst wär ich ja wohl zu doof zum Knöpfchen drücken!!!:)

So ein Quatsch! Nen Aufkleber braucht man nicht. Von dem steht auch nix in der STVO bzw. STVZO.

Wenn ich kontrolliert werde, zeig ich denen die Begrenzung im KI. Die ist allemal sicherer und geeigneter, denn selbst mit Kickdown kann man die nicht so schnell aufheben (funktiioniert ja beim Tempomat bzw. Limiter).

Den Aufkleber kann man ja auch ganz einfach ignorieren.

Definitiv braucht man keinen Aufkleber. Die Herren von der Rennleitung sind schlecht informiert. Bzw. man sollte denen bei ner Kontrolle mal die Funktion der Winterreifenbegrenzung erklären, dann gibts auch kein Bußgeld o.ä.

Wenn die trotzdem hart blieben, würde ich Einspruch einlegen!

Denn wenn ich ne Begrenzungsmöglichkeit habe, mach ich net noch den Aufkleber ran, der mein Cockpit verschandelt.

Der Witz ist an der Sache, dass früher ja auch Aufkleber als Pflicht angesehen waren, wenn das Fahrzeug z.B. nicht mal das Limit der Winterreifen hatte. z.B. eingetragene Höchstgeschwindigkeit 180 km/H, Serienbereifung H bis 210 km/h, Winterreifen T bis 190 km/h.

In diesem Sinne, auch die Rennleitung weiß nicht alles!

Hi,

mag sein das die Polizisten dich damit "laufen lassen" wenn du bei denen so störrisch und pamig rüberkommst wie hier ist ein Bußgeld fällig:D

§ 36 Bereifung und Laufflächen

(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1.die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2.die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Ich würde mir so ein ding an net dranpappen aber vorschrift ist es trotzdem :rolleyes: ob es sinn macht laß ich jetzt mal außen vor. Denn seit wann müssen Gesetze Sinn machen.

 

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von stilo1985

So ein Quatsch! Nen Aufkleber braucht man nicht. Von dem steht auch nix in der STVO bzw. STVZO.

Wenn ich kontrolliert werde, zeig ich denen die Begrenzung im KI. Die ist allemal sicherer und geeigneter, denn selbst mit Kickdown kann man die nicht so schnell aufheben (funktiioniert ja beim Tempomat bzw. Limiter).

Den Aufkleber kann man ja auch ganz einfach ignorieren.

Definitiv braucht man keinen Aufkleber. Die Herren von der Rennleitung sind schlecht informiert. Bzw. man sollte denen bei ner Kontrolle mal die Funktion der Winterreifenbegrenzung erklären, dann gibts auch kein Bußgeld o.ä.

Wenn die trotzdem hart blieben, würde ich Einspruch einlegen!

Denn wenn ich ne Begrenzungsmöglichkeit habe, mach ich net noch den Aufkleber ran, der mein Cockpit verschandelt.

Der Witz ist an der Sache, dass früher ja auch Aufkleber als Pflicht angesehen waren, wenn das Fahrzeug z.B. nicht mal das Limit der Winterreifen hatte. z.B. eingetragene Höchstgeschwindigkeit 180 km/H, Serienbereifung H bis 210 km/h, Winterreifen T bis 190 km/h.

In diesem Sinne, auch die Rennleitung weiß nicht alles!

Hallo Stilo1985,

nur zur Info:

 

Zitat von StVZO

§36 Abs.1 Satz 1: Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders [...] der durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.

§36 Abs.1 Satz 3: Bei Verwendung von M+S-Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,

2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.

Gruß Simone9009

im Blickfeld des Fahrers....

bei unserm 211er ist z.B. bei Winterreifenbegrenzung ein Balken bis zur 210 km/h Marke immer ersichtlich.

bei meinem 204er nicht, erst man die Höchstgeschwindigkeit erreicht wird, kommt die Meldung der Begrenzung.

Beides ist dann im Blickfeld des Fahrers...

Natürlich Auslegungssache, aber es steht nirgends was von nem Aufkleber!

Zitat:

Original geschrieben von stilo1985

im Blickfeld des Fahrers....

bei unserm 211er ist z.B. bei Winterreifenbegrenzung ein Balken bis zur 210 km/h Marke immer ersichtlich.

bei meinem 204er nicht, erst man die Höchstgeschwindigkeit erreicht wird, kommt die Meldung der Begrenzung.

Beides ist dann im Blickfeld des Fahrers...

Natürlich Auslegungssache, aber es steht nirgends was von nem Aufkleber!

Hallo Stilo1985,

§ 36 (Bereifung und Laufflächen) der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung Deutschland) besagt:

Ein Aufkleber, der laut Gesetz im Blickfeld des Autofahrers im Fahrzeug angebracht sein muss, weist darauf hin, wenn die Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen unter der Höchstgeschwindigkeit des Autos liegt.

Gruß Simone9009

Mag ja sein, dass ein Aufkleber darauf hinweist. Nur die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit verhindert er nicht.

Daher ist die Begrenzung via KI doch viel geeigneter, den Reifen nicht überzustrapazieren.

Zitat:

Original geschrieben von stilo1985

Mag ja sein, dass ein Aufkleber darauf hinweist. Nur die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit verhindert er nicht.

Daher ist die Begrenzung via KI doch viel geeigneter, den Reifen nicht überzustrapazieren.

Hallo Stilo1985,

da stimme ich Dir vollkommen zu. Ich finde diesen Aufkleber, gerade wenn man die Winterreifenbegrenzung im KI eingeben kann, auch völlig unsinnig. Aber so sind nun mal die Gesetze.

Gruß Simone9009

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