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Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben durch Ortseingangsschild ?

Themenstarteram 1. November 2019 um 16:11

Wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung hier 30km/h durch ein Ortseingangsschild aufgehoben das aber dem Ortseingangsschild wieder 50km/h gefahren werden darf?

Das 30 km/h Schild ist ja in einer anderen Stadt.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. November 2019 um 10:29:58 Uhr:

Nein und im Übrigen verstehst Du das Rechtsfachliche leider und offenbar nicht.

Erbärmlich, wie vielen Forenteilnehmern die menschliche Größe fehlt zuzugeben, sich geirrt zu haben.

 

Wird man mit Fakten und Nachweisen widerlegt, wird man beleidigend. Jämmerlich.

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ja

Ja, haben wir bei uns vom Nachbardorf aus der 30ger-Zone kommend auch.

Dann kommt in userem Dorf aber nach ca. 150 m nach dem Ortseingangsschild wieder ein 30ger Schild.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 1. November 2019 um 17:11:59 Uhr:

Das 30 km/h Schild ist ja in einer anderen Stadt.

Meinst du jetzt den Spezialfall, dass du nicht von außerorts nach innerorts fährst, sondern von Ort A nach Ort B, ohne dass es am Ende von Ort A ein Ortsendeschild gibt? Also zwei Orte, die nahtlos ineinander übergehen?

Dann bin ich mir nicht so sicher, ob das neue Ortsschild wieder 50 km/h bedeutet. Nach der StVO bedeutet die Ortstafel "Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften." Damit ist vermutlich der Normalfall geregelt: Man fährt von außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach innerhalb oder umgekehrt. Ob ein innerörtliches Tempolimit aber auch beendet wird, wenn sich nur die Gemarkung und der Ortsname ändert?

Themenstarteram 1. November 2019 um 20:08

Genau das ist der Punkt, ich komme direkt von innerorts zu innerorts.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 1. November 2019 um 20:01:10 Uhr:

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 1. November 2019 um 17:11:59 Uhr:

Das 30 km/h Schild ist ja in einer anderen Stadt.

Meinst du jetzt den Spezialfall, dass du nicht von außerorts nach innerorts fährst, sondern von Ort A nach Ort B, ohne dass es am Ende von Ort A ein Ortsendeschild gibt? Also zwei Orte, die nahtlos ineinander übergehen?

Dann bin ich mir nicht so sicher, ob das neue Ortsschild wieder 50 km/h bedeutet. Nach der StVO bedeutet die Ortstafel "Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften." Damit ist vermutlich der Normalfall geregelt: Man fährt von außerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach innerhalb oder umgekehrt. Ob ein innerörtliches Tempolimit aber auch beendet wird, wenn sich nur die Gemarkung und der Ortsname ändert?

"Innerorts" bedeutet innerhalb des mit den jeweiligen Ortsanfangs- und Ortsendeschilder (Zeichen 310/311) gekennzeichneten Raums. Ob du von außer- oder innerorts in diesen Raum einfährst ist unerheblich. Mit dem Passieren des Ortsanfangsschilds gilt § 3 Nr. 3 Abs. 1 StVO:

Zitat:

..

(3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen

1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h,

..

Auch in der Verwaltungsvorschrift zur StVO findet sich kein Hinweis, dass es eine abweichende Regelung gibt, wenn zwei geschlossene Ortschaften ineinander übergehen.

 

Grüße vom Ostelch

Es kommt darauf an, ob es ein normales Tempo 30-Schild ist, oder eine 30er Zone. Die Zone gilt meines Wissens nach auch ortsübergreifend (also wenn man von einem direkt in den anderen Ort fährt) und wird erst durch die Aufhebung derselbigen wieder beendet.

Das normale Tempo 30-Schild endet nach jeder Kreuzung, sofern es nicht erneuert wird und natürlich auch nach dem Ortsschild.

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 1. November 2019 um 21:43:31 Uhr:

[...]

Das normale Tempo 30-Schild endet nach jeder Kreuzung, [...]

Nachschulung!

Zitat:

@Ostelch schrieb am 1. November 2019 um 21:43:14 Uhr:

 

Auch in der Verwaltungsvorschrift zur StVO findet sich kein Hinweis, dass es eine abweichende Regelung gibt, wenn zwei geschlossene Ortschaften ineinander übergehen.

Die Verwaltungsvorschrift regelt diesen Fall, sie äußert sich nur nicht zur Frage von Geschwindigkeitsbeschränkungen: "Gehen zwei geschlossene Ortschaften ineinander über und müssen die Verkehrsteilnehmer über deren Namen unterrichtet werden, sind die Ortstafeln für beide etwa auf gleicher Höhe aufzustellen. Deren Rückseiten sind freizuhalten."

Weil die Rückseiten freizuhalten sind, hat die Ortschaft auch nie geendet, sodass die Regelung "Ab der Ortstafel gelten jeweils die für den Verkehr innerhalb ... geschlossener Ortschaften bestehenden Vorschriften" auch schon vorher gegolten hat. Denn "ab der Ortstafel" würde sich ja dann auch schon auf den ersten Ort beziehen.

Ich finde es jedenfalls nicht so eindeutig wie du.

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 1. November 2019 um 21:54:46 Uhr:

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 1. November 2019 um 21:43:31 Uhr:

[...]

Das normale Tempo 30-Schild endet nach jeder Kreuzung, [...]

Nachschulung!

Brauchte ich in meinen 30 Autofahrerjahren bisher nie und musste den Lappen auch noch nie abgeben. Bissl Glück gehört immer mit dazu. :D

Aber Du hast natürlich recht: Die Kreuzung hebt das TL nicht auf.

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 1. November 2019 um 23:03:13 Uhr:

 

Aber Du hast natürlich recht: Die Kreuzung hebt das TL nicht auf.

Doch, wenn man abbiegt. ;-)

So meinte ich es ja auch aber es ging ja im vorliegenden Fall um das geradeaus weiterfahren. Bevor es also zu Missverständnissen kommt... ;)

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 1. November 2019 um 23:05:10 Uhr:

Zitat:

@AndyB71 schrieb am 1. November 2019 um 23:03:13 Uhr:

 

Aber Du hast natürlich recht: Die Kreuzung hebt das TL nicht auf.

Doch, wenn man abbiegt. ;-)

Kann aber im Normalfall nie jemand beweisen, ob man auf eine Straße mit TL einbiegt, wenn danach kein Schild steht

Ausser man sieht es bei der Kontrolle.

Zitat:

@Kaesespaetzle schrieb am 2. November 2019 um 12:31:27 Uhr:

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 1. November 2019 um 23:05:10 Uhr:

 

Doch, wenn man abbiegt. ;-)

Kann aber im Normalfall nie jemand beweisen, ob man auf eine Straße mit TL einbiegt, wenn danach kein Schild steht

Genau das ist mir mal passiert, ich kam quasi von hinten über Nebenstraßen in eine Ortschaft mit Tempo 30-Beschilderung (keine Zone). Nach dem Abbiegen auf eine Hauptstraße galt aber dort auch wieder 30. Ich wurde kurz danach geblitzt, es kam aber nie etwas. Das nächste 30-er Schild stand nämlich erst nach dem Blitzer.

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