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Geschwindigkeitsbeschränkung am Bahnübergang, wann aufgelöst?

Themenstarteram 31. August 2024 um 17:42

Hallo Zusammen,

folgende Situation:

Vor einem Bahnübergang wird die Geschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h reduziert. Das 70er-Schild steht oberhalb der einstreifigen Bake.

Ist die Geschwindigkeitsbeschränkung nach dem Bahnübergang wieder aufgelöst? Und warum?

Vielen Dank.

 

Grüße,

diezge

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21 Antworten

Ja, bezieht sich ja auf das Gefahrzeichen.

Warum kommen solche Fragen eigentlich immer, wenn genau diese Konstellation groß und breit in einem Zeitungsartikel geklärt werden?

 

https://www.schwaebische.de/.../...-ich-hier-eigentlich-fahren-2844191

Themenstarteram 1. September 2024 um 6:03

Genau wegen diesem Artikel war ich selbst verunsichert und wollte Eure Meinungen einholen.

Zitat:

@Lichtviech schrieb am 1. September 2024 um 07:54:00 Uhr:

Warum kommen solche Fragen eigentlich immer, wenn genau diese Konstellation groß und breit in einem Zeitungsartikel geklärt werden?

https://www.schwaebische.de/.../...-ich-hier-eigentlich-fahren-2844191

Dort findet sich ja auch die korrekte Erklärung

 

„Da hier nach Überqueren des Bahnübergangs zweifelsfrei erkennbar ist, dass die Gefahrenstelle vorüber ist, ist eine Aufhebung bzw. das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung nicht angebracht“, formuliert es die Behörde.

Themenstarteram 1. September 2024 um 6:46

Ich war mit aber trotzdem nicht sicher, denn auch Behörden können sich irren und haben sich auch schon geirrt.

Moin , wenn man sich die Beschreibung der Strecke durchliest, hat man schon den Eindruck, das die Behörde nicht ganz dicht ist. Da wird zwischen 200 oder 300 Meter zwischendurch eine 70 Beschränkung aufgehoben und dann wieder wegen Kreuzungen und Bahnübergang angeordnet. Wer so viel Geld für Schilder ausgibt, kann auch am 70 Schild am Bahnübergang ein Zusatzschild ( gilt nur bis Bahnübergang) ausgeben. Was sich eigentlich auch selbst ohne Schild regeln würde ist die Tatsache, dass auf dem Bahnübergang ohne Schild 50 kmh erlaubt wäre. Das wäre nur unwesentlich langsamer..

All das gibt die StVO aber nicht her.

Gefahrzeichen mit Geschwindigkeitsbeschränkung = Aufhebung nach Ende der Gefahr. Sollte jeder von uns gelernt haben, bevor er die 'Pappe' in die Hand bekam.

Und ja, ich rege mich auch manchmal über die auf den ersten Blick unsinnigen Geschwindigkeitsänderungen wie hier - 70/100/70 auf 200m - auf. Um das zu ändern, wäre eine Gesetzesänderung notwendig. In dem Sinne, wie es für geschlossene Ortschaften gilt, um den Verkehrfluss zu verstetigen.

Die Gemeinden oder Kreise dürfen ja nicht eigenmächtig von der StVO abweichen.

Mich hat mal ein Polizist rausgezogen, nachdem ich ihn bei seiner Meinung nach Tempo 30 überholt hatte, ich hatte auf 50 beschleunigt.

 

Meiner Meinung nach kam eine Seitenstraße, kein neues Schild, also frei. Das ist übrigens falsch, hat mein Fahrlehrer mir später auf meine Frage hin erklärt.

 

Er war der Meinung, man dürfte da nur 30 fahren, allerdings lag auch er falsch. Aber da es kostenlos war, haben wir es nie aufgelöst.

 

Da war nämlich auch eine Baustelle ausgeschildert und da die 30 mit dem Gefahrenzeichen zusammen angeordnet waren war danach wieder Tempo 50 erlaubt (Innenstadt).

 

Will damit sagen, ich hab meinen Führerschein bestanden, lag aber falsch. Der Polizist hat damit beruflich zu tun, wusste es aber auch nicht besser.

 

Vielleicht wären manche Zusatzzeichen doch nicht so schlecht oder alternativ wie zB in Holland die Wiederholung auf den kleinen km Talfeln alle paar 100 Meter.

So wie der Themenstart es aufzeigt, habe ich es noch nie so gesehen

Tom

Es gibt ja noch mehr Beschilderungen, die betreff Geschwindigkeit - wenn man die Inhalte aus der Fahrschule nicht direkt so ganz parat hat - zu Irrtümern führen können.

Mir auch mal passiert:

1980er Jahre, ich war jung und hatte den Führerschein erst ein paar Jährchen und kam als Landei in die Großstadt Berlin. Fahre auf der Heerstraße (5-spurige, sehr breite Straße ohne bauliche Trennung in der Mitte) vom Theodor-Heuss-Platz Richtung Spandau. Direkt am Beginn der Heerstraße ein blaues Schild 'Kraftfahrstraße' klick. Toll, denke ich Landei, darfste Hundert fahren. Gesagt getan, beschleunige auf 100. Überhole auch noch guten Gewissens ein grünes Auto mit blauem Pickel und bin ganz verwundert, angehalten zu werden. Das Ende vom Lied: 1 Monat Lappen weg und eine Geldstrafe.

Warum? Ich befand mich noch innerhalb geschlossener Ortschaft und das Schild 'Kraftfahrstraße' dient dort lediglich dazu, dass die Straße für Fahrzeuge, die bauartbedingt nicht schneller als 60 km/h fahren, gesperrt ist. Alle anderen dürfen aber weiterhin nur 50 km/h fahren. Da muss man als Landei erst mal ziemlich um die Ecke denken...

Das Schild "Kraftfahrstraße" hat für PKWs nie (!) irgendeine Bedeutung bezüglich Geschwindigkeit.

Zitat:

@diezge schrieb am 1. September 2024 um 08:03:04 Uhr:

Genau wegen diesem Artikel war ich selbst verunsichert und wollte Eure Meinungen einholen.

Du hast ja gestern die Beiträge noch gelesen, bevor sie dann gelöscht wurden. Darin waren die entspr. Vorschriften der StVO genannt, die deine Frage eindeutig beantworten.

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