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Geschwindigkeitsbeschränkung auf ausgebauten Landstraßen (StVO §3 Abs 3)
Hallo allerseits,
bekannterweise gilt außerhalb geschl. Ortschaften Tempo 100, solange nicht eine andere Beschränkung angeführt wird. In der StVO steht nun folgendes:
"Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben."
Meine Frage ist nun: Wie ist der fett markierte Satz zu verstehen? Gilt auf einer Straße, die 1 Fahrstreifen pro Richtung hat (nebst baulicher Trennung dazwischen), eine Geschwindigkeitsbeschränkung? Oder ist es ein Muss, dass es mehrere Fahrbahnen pro Richtung gibt? Wenn ja, woraus lest Ihr das?
Vielen Dank für einen Tipp!
Uli
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
(Mich wundert immer, wie man auf diese halb vergammelten und verwesten Threads kommt, ohne zu merken, dass sie das Verfallsdatum schon seit Ewigkeiten überschritten haben).
Mich freut es immer, wenn User auch mal die Suchfunktion nutzen und einen älteren Fred mit einem sinnvollen Beitrag weiterführen. Mich wundert immer, wenn bestimmte Geistesgrößen sich nicht entblöden, das mit dümmlichen und abgestandenen Kommentaren zu würdigen...
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49 Antworten
AUf Landstraßen gilt 100.
Sind die beiden Richtungsfahrbahnen baulich getrennt, also mit Mittelschutzplanke oder durch doppelte Markierungen, darf schneller gefahren werden.
Darf man schon so verstehen, wies da steht
Mfg Stephan
Wobei ich mich immer frage ob die doppelte Linie wirklich als "baulich getrennt" gilt. Und ob der Polizist, an dem ich auf einer vermeidlichen Landstraße mit 200 Sachen vorbeigeflogen bin das auch so sieht.
Imho nicht ganz klar Zipfe
Mittelstreifen oder sonstige bauliche Trennung: Mittelstreifen meint hier nicht Leitlinie... sondern von mir aus ne Grasfläche... oder eben Leitplanke.
Ansonsten sind zwei Fahrstreifen für jede Richtung nötig - mithin gesamt 4.
Die Cops blitzen leidenschaftlich gerne auf der B300... Kraftfahrstrasse, 2 Spuren für die eine, eine Spur für die andere Richtung, Doppeltrennlinie....
Mir aber wurscht, ich fahr eh überall was geht
*spässlegmacht*
Zwei parallele, durchgehende Streifen gelten als bauliche Trennung.
wenn ich mich nicht irre, darf man auf schnellstraßen, also 2 spuren pro fahrtrichtung und baulich getrennt vom gegenverkehr, 130 fahren, sofern nix anderes da steht.
Da kannst du fahren, wie du willst.
130 ist Richtgeschwindigkeit.
Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
wenn ich mich nicht irre, darf man auf schnellstraßen, also 2 spuren pro fahrtrichtung und baulich getrennt vom gegenverkehr, 130 fahren, sofern nix anderes da steht.
Na, das ist ja eine abenteuerliche Sichtweise
Neenee, 130 gibt's nur als Richtgeschwindigkeit. 100 wenn nicht baulich getrennt, unbegrenzt wenn 2 Fahrspuren/Richtung und bauliche Trennung.
~
Das würde bedeuten:
Wenn es eine Spur pro Richtung gibt und die beiden Spuren baulich getrennt sind (z.B. durch doppelte Mittellinie), dann gibt es dort kein generelles Tempolimit?
Mich irritiert der Plural bei "Fahrbahnen für eine Richtung, die baulich getrennt sind". Heisst das, dass es pro Richtung mehrere Fahrbahnen geben muss?
Wenn die Straße im Anhang in Deutschland wäre, gäbe es dort kein TL?
Diese Landstraße hat eine Fahrbahn.
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
Das würde bedeuten:
Wenn es eine Spur pro Richtung gibt und die beiden Spuren baulich getrennt sind (z.B. durch doppelte Mittellinie), dann gibt es dort kein generelles Tempolimit?
Mich irritiert der Plural bei "Fahrbahnen für eine Richtung, die baulich getrennt sind". Heisst das, dass es pro Richtung mehrere Fahrbahnen geben muss?
Hmmm, hast recht. Wenn es zwingend zwei oder mehrere Fahrbahnen sein müssen, wäre dieser Satz
Zitat:
Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) (...) haben."
in der StVO ja überflüssig. Das gleiche steht ja schon ein Satz vorher.
~
Zitat:
Original geschrieben von Beethoven
Das würde bedeuten:
Wenn es eine Spur pro Richtung gibt und die beiden Spuren baulich getrennt sind (z.B. durch doppelte Mittellinie), dann gibt es dort kein generelles Tempolimit?
Mich irritiert der Plural bei "Fahrbahnen für eine Richtung, die baulich getrennt sind". Heisst das, dass es pro Richtung mehrere Fahrbahnen geben muss?
Wenn die Straße im Anhang in Deutschland wäre, gäbe es dort kein TL?
Das ist 1 Fahrbahn, mit TL !
Ich glaube, Du meinst das so wie im Bild unten, da ist kein TL, nur kommen bei den meisten dieser Straßen alle paar Meter Schilder mit 100 oder 120 - macht auch keinen Spaß!
Die haben in vielen Teilen Deutschlands so schöne ausgebaute Schnellstraßen, die alle ihren Namen wegen der Tempolimits nicht verdienen
mfg. Matt
interessantes thema! hab auch nicht gewusst wie schnell man auf mehrspurigen fahrbahnen mit baulicher trennung fahren darf. im anhang in der tabelle zusehen
http://de.wikipedia.org/wiki/Tempolimit
gruss matze
Meiner Meinung nach gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 nicht wenn eine bauliche Trennung oder die Linien vorhanden sind, egal ob es eine, zwei oder drei Spuren sind.
Erklärung: es wird geschrieben: "mit fahrbahnen für eine richtung..."
Wäre geschrieben: "mit mehreren fahrbahnen für eine richtung..." wäre die Strasse mit einer Fahrbahn ausgeschlossen und dort würden 100 gelten. Im Umkehrschluss heisst das für mich dass die Aufhebung von 100 auch für Strassen mit einer und oder mehreren Fahrspuren gilt.
Zitat:
"Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben."
Meine Frage ist nun: Wie ist der fett markierte Satz zu verstehen? Gilt auf einer Straße, die 1 Fahrstreifen pro Richtung hat (nebst baulicher Trennung dazwischen), eine Geschwindigkeitsbeschränkung? Oder ist es ein Muss, dass es mehrere Fahrbahnen pro Richtung gibt? Wenn ja, woraus lest Ihr das?