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Geschwindigkeitsbeschränkung nach Einmündung aufgehoben?

Themenstarteram 13. Februar 2015 um 8:18

Hallo,

ich bin gestern durch eine Straße (30km/h Begrenzung) gefahren.

Dann kam eine Einmündung ohne abgesenkten Bordstein.

Danach wurde das 30km/h Schild NICHT wiederholt.

Wenige Meter später stand ein Blitzer, welcher beide Fahrzeuge vor mir mit ca. 40km/h blitzte.

Ist das rechtmäßig?

Nach der Einmündung ist doch wieder 50? Oder habe ich in der Fahrschule nicht aufgepasst?

Edit: Kurz vor den Blitzer ist übrigens noch so ein "Sie fahren: " Schild, welches ab 30km/h "LANGSAM!" anzeigt.

Alles nochmal unten als Bild.

Gruß

Julian

Straße
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 13. Februar 2015 um 11:47:46 Uhr:

Also, jetzt sind die schlauen unter euch gefragt die wissen wo man die deutschen Gesetzesartikel findet und wissen wie man nach dem richtigen sucht. Liefert den Gesetzesartikel, dann braucht es keine Diskussion weil dort ziemlich sicher klar steht wie es geregelt wird.

Bittesehr.

Oder auch hier, weiter scrollen bis "schwierige Fälle".

Kriege ich jetzt einen Fleißpunkt?

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Zitat:

@JulHa schrieb am 13. Februar 2015 um 09:18:46 Uhr:

Nach der Einmündung ist doch wieder 50? Oder habe ich in der Fahrschule nicht aufgepasst?

Nö, hast du nicht.

Themenstarteram 13. Februar 2015 um 8:26

Wenn wir jetzt davon ausgehen, dass jemand aus der Einmündung kommt, woher weiß dieser, dass dort 30 ist?

Zitat:

In der Verwaltungsvorschrift der StVO wird verlangt, dass in solchen Fällen das Schild wiederholt wird. Was ja auch logisch ist, denn einbiegende Fahrer könnten das Zeichen ja sonst nicht sehen.

Fehlt diese Wiederholung - aus welchen Gründen auch immer - so darf der Kraftfahrer eben nicht daraus schließen, dass das Streckenverbot gleich aufgehoben sei (das trifft nur für Halt- und Parkverbote zu)

Zitat:

@dolofan schrieb am 13. Februar 2015 um 09:24:58 Uhr:

Zitat:

@JulHa schrieb am 13. Februar 2015 um 09:18:46 Uhr:

Nach der Einmündung ist doch wieder 50? Oder habe ich in der Fahrschule nicht aufgepasst?

Nö, hast du nicht.

Kannst du das näher ausführen. Es geht anscheinend NICHT um eine Tempo 30-Zone.

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist ein Streckenverbot, dies gilt auch nach einer Einmündung weiter.

Ein Streckenverbot endet erst wenn dies aufgehoben- oder wenn die Strecke verlassen wird.

 

http://www.verkehrslexikon.de/Module/Streckenverbot.php

Themenstarteram 13. Februar 2015 um 8:31

Genau, keine Zone! Nur ein rundes 30 Schild.

am 13. Februar 2015 um 8:31

Ich kann mich wie immer nur auf die Schweizer Gesetze beschränken, da ich nur diese kenne.

Aber deine Aussage und dein Bild geben mir Fragen auf die ich vorher geklärt haben möchte.

Du sagst es war 30. War es so eine Zonen Tafel wie ihr sie auch habt (Fussgängerzone und dergleichen) oder wirklich eine runde rote 30 wie sie sonst bei Geschwindigkeistangaben normal ist?

In der Schweiz wäre es dann tatsächlich so das sich diese nach der nächsten Verzweigung/Kreuzung aufhebt aber; was ist das für eine Einmündung? Ist das eine richtige Strasse oder eine Ausfahrt von einem Laden?

Und gemäss deiner Zeichnung wäre die Tempo 50 Signalisierung nur knapp hinter der Verzweigung, somit ist sie sichtbar und damit auch erkennbar das bis dorthin wohl noch Tempo 30 gilt.

Schlussendlich kann es auch falsch signalisiert sein. Erlebe ich hier immer wieder. Eine Strasse, innerorts wo Generell 50 wäre, doch man hebt die Geschwindigkeit auf 60 weil die Strasse keine Gefahr birgt. Dann zwei Einmündungen ohne weitere Signalisation und dann kommt wieder eine 60er Tafel mit wiederholungszeichen was suggeriert es wäre bis hierher auch 60 gewesen. Ich erkläre immer meinen Schülern was sie lieber hätten, auf Nummer sicher gehen und 50 fahren oder 60, eine Busse Riskieren die zwar storniert werden würde, aber vermutlich nur nach viel Aufwand.

Bisher haben sich alle für 50 entschieden.

Zitat:

@JulHa schrieb am 13. Februar 2015 um 09:18:46 Uhr:

Ist das rechtmäßig?

Ja

 

Zitat:

Nach der Einmündung ist doch wieder 50?

Nein

 

Zitat:

Oder habe ich in der Fahrschule nicht aufgepasst?

Spekulation :D

Geschwindigkeitslimitierungen (auch Überholverbote) sind Streckenverbote und verändern sich durch Änderung oder Aufhebung des Limits durch Beschilderung, Ortsschilder und noch ein paar Feinheiten, aber nie durch Kreuzungen, Zufahrten und vergleichbar.

Ja, die die dort einbiegen können doch nicht wissen, dass ...

Wissen sie auch nicht und aufgrund dieses Verbotsirrtums bleiben genau die auch straffrei. Verbotsirrtum muss allerdings auch vorliegen, hat man zB. entsprechende Ortskenntnis, dann wird es schwer mit Verbotsirrtum.

Derartige Situationen sollte es nach der Verwaltungsverordnung nicht geben, somit würde ich die zuständige Straßenverkehrsbehörde auf eine fehlende Ausschilderung hinweisen. Entweder eine Wiederholung der Limitierung nach der Kreuzung, oder eine Aufhebung der "vorhergehenden" Limitierung .

Themenstarteram 13. Februar 2015 um 8:34

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 13. Februar 2015 um 09:31:41 Uhr:

Ich kann mich wie immer nur auf die Schweizer Gesetze beschränken, da ich nur diese kenne.

Aber deine Aussage und dein Bild geben mir Fragen auf die ich vorher geklärt haben möchte.

Du sagst es war 30. War es so eine Zonen Tafel wie ihr sie auch habt (Fussgängerzone und dergleichen) oder wirklich eine runde rote 30 wie sie sonst bei Geschwindigkeistangaben normal ist?

In der Schweiz wäre es dann tatsächlich so das sich diese nach der nächsten Verzweigung/Kreuzung aufhebt aber; was ist das für eine Einmündung? Ist das eine richtige Strasse oder eine Ausfahrt von einem Laden?

Und gemäss deiner Zeichnung wäre die Tempo 50 Signalisierung nur knapp hinter der Verzweigung, somit ist sie sichtbar und damit auch erkennbar das bis dorthin wohl noch Tempo 30 gilt.

Schlussendlich kann es auch falsch signalisiert sein. Erlebe ich hier immer wieder. Eine Strasse, innerorts wo Generell 50 wäre, doch man hebt die Geschwindigkeit auf 60 weil die Strasse keine Gefahr birgt. Dann zwei Einmündungen ohne weitere Signalisation und dann kommt wieder eine 60er Tafel mit wiederholungszeichen was suggeriert es wäre bis hierher auch 60 gewesen. Ich erkläre immer meinen Schülern was sie lieber hätten, auf Nummer sicher gehen und 50 fahren oder 60, eine Busse Riskieren die zwar storniert werden würde, aber vermutlich nur nach viel Aufwand.

Bisher haben sich alle für 50 entschieden.

Rundes 30er Schild, keine Zone.

Nomale Straße, mit Straßenschild.

Die 50 ist nicht sichtbar! Diese kommt erst weiter hinten. Nur auf dem Bild so dargestellt.

Zitat:

@BMWRider schrieb am 13. Februar 2015 um 09:29:38 Uhr:

Kannst du das näher ausführen. Es geht anscheinend NICHT um eine Tempo 30-Zone.

Das habe ich auch nicht vermutet. Den Rest haben schon die Mitschreiber erklärt. Stichwort: Streckenverbot.

Themenstarteram 13. Februar 2015 um 8:38

Zitat:

@dolofan schrieb am 13. Februar 2015 um 09:35:27 Uhr:

 

Das habe ich auch nicht vermutet. Den Rest haben schon die Mitschreiber erklärt. Stichwort: Streckenverbot.

Dazu finde ich eben folgendes:

Zitat:

In der Verwaltungsvorschrift der StVO wird verlangt, dass in solchen Fällen das Schild wiederholt wird. Was ja auch logisch ist, denn einbiegende Fahrer könnten das Zeichen ja sonst nicht sehen.

Fehlt diese Wiederholung - aus welchen Gründen auch immer - so darf der Kraftfahrer eben nicht daraus schließen, dass das Streckenverbot gleich aufgehoben sei (das trifft nur für Halt- und Parkverbote zu)

NICHT darauf schließen, dass aufgehoben aber NUR wenn Halte-/Parkverbot

Ergo: Wenn Begrenzung, dann darauf schließen, dass aufgehoben

Themenstarteram 13. Februar 2015 um 8:41

Bei der Ortskenntnis ist auch die Frage, wie Ortskenntnis definiert wird.

Wenn du beispielweise in Berlin wohnst und arbeitest, kennst du auch nicht jede Ecke/Straße...

Zitat:

@JulHa schrieb am 13. Februar 2015 um 09:38:08 Uhr:

Zitat:

In der Verwaltungsvorschrift der StVO wird verlangt, dass in solchen Fällen das Schild wiederholt wird. Was ja auch logisch ist, denn einbiegende Fahrer könnten das Zeichen ja sonst nicht sehen.

Fehlt diese Wiederholung - aus welchen Gründen auch immer - so darf der Kraftfahrer eben nicht daraus schließen, dass das Streckenverbot gleich aufgehoben sei (das trifft nur für Halt- und Parkverbote zu)

NICHT darauf schließen, dass aufgehoben aber NUR wenn Halte-/Parkverbot

Ergo: Wenn Begrenzung, dann darauf schließen, dass aufgehoben

Nein das interpretierst Du völlig falsch herum.

Zitat:

Fehlt diese Wiederholung - aus welchen Gründen auch immer - so darf der Kraftfahrer eben nicht daraus schließen, dass das Streckenverbot gleich aufgehoben sei

Es ist nicht aufgehoben, so wie es dort steht !

Zitat:

(das trifft nur für Halt- und Parkverbote zu)

Damit ist gemeint das die Aufhebung nur für Halt- und Parkverbote gilt.

 

 

Diese Streckenverbote sind einfach nur Schwachsinn und führen immer wieder zu Irritationen.

natürlich kann man argumentieren, dass man in die Straße eingebogen ist, sich nicht auskannte und auch keine Veranlassung hatte, von einer 30erBeschränkung auszugehen. Ob einem dass dann geglaubt wird, ist eine andere Frage.

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