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Geschwindigkeitsindex

Themenstarteram 31. März 2011 um 15:47

Folgende Frage:

Im Schein meines Golf TDI stehen als zulässige Reifen unterschiedliche Größen, jeweils mit Index H.

Die Höchstgeschwindigkeit des Autos beträgt 187 km/h.

Weiß jemand sicher, ob ich Reifen mit Index T (bis 190 km/h zugelassen) fahren darf oder aber ob das unzulässig ist?

Bei Winterreifen ist das klar, darf man.

Aber wie ist das bei Sommereifen?

Beste Antwort im Thema
am 3. April 2011 um 10:10

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Chiptuning wurde auch eingetragen, Höchstgeschwindigkeit geändert, nun 217 km/h !

Ergebnis beim TÜV => H-Reifen reichen nach wie vor!

Das halte ich für ein grobes Versäumnis des TÜVtlers.

Arvin S.

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Wenn vom Hersteller aus diese Geschwindigkeitseintrag nicht eingetragen ist, darfst du Sommerreifen mit Index T nicht fahren.

Der Index des Reifens muss nach Faustformel 9 km/h höher liegen als die eingetragene zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges.

Oder exakt rechnerisch:

bbH + 6,5 km/h + 0,01 x bbH

bbH = bauart bedinge Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges.

Zitat:

Bei Winterreifen ist das klar, darf man.

...mit Aufkleber im Sichtbereich des Fahrzeugführers.

am 31. März 2011 um 15:55

Nein darfst du nicht...

Auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit werden nochmal 9km/h als Sicherheit draufgeschlagen...schließlich kannst du voll beladen und bergab auch schneller werden...

 

EDIT: Da war wohl einer schneller...heute sind meine Finger nicht so flink, wie es scheint...

Themenstarteram 31. März 2011 um 16:32

Danke.

Das Witzige an der Frage H oder T in meinem Falle (beides ginge) ist, dass die (Sommer-) T-Reifen durchweg um Einiges teurer sind als die in H-Ausführung. Warum auch immer.

Insofern stellt sich die Frage für mich garnicht.

Bei den Winterreifen ist es komischerweise nicht so.

am 3. April 2011 um 5:02

Zitat:

Original geschrieben von deville73

Das Witzige an der Frage H oder T in meinem Falle (beides ginge) ist, dass die (Sommer-) T-Reifen durchweg um Einiges teurer sind als die in H-Ausführung. Warum auch immer.

Vermutlich deswegen, weil Sommerreifen dieser Größe in H gängiger sind als in T und möglicherweise in T eine besondere Spezifikation für den Fahrzeughersteller vorliegt, was die Reifen ebenso verteuert wie die geringere Stückzahl der T-Ausführung.

Arvin S.

So wird es sein. :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Der Index des Reifens muss nach Faustformel 9 km/h höher liegen als die eingetragene zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges.

Ich weiß, es geistert zu der Theorie sogar ein Link zu einem PDF von TÜV oder DEKRA hier im MT rum, aber es ist schlichtweg Quatsch. Ich kenne es von einigen Herstellern, da werden die Autos "kastiert", um in einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex zu kommen. Bei Opel ist z.B. der große 1.9er Diesel im Vectra C Caravan und im Signum betroffen, um H-Reifen fahren zu können, sind beide Modelle auf genau 210Km/h begrenzt und auch mit H-Reifen eingetragen. Offen würde der 1.9er Diesel max. 217Km/h laufen...

Nach der Fausformel dürfte ja höchstens 201Km/h im Schein stehen...

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Der Index des Reifens muss nach Faustformel 9 km/h höher liegen als die eingetragene zulässige Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges.

Ich weiß, es geistert zu der Theorie sogar ein Link zu einem PDF von TÜV oder DEKRA hier im MT rum, aber es ist schlichtweg Quatsch.

Das ist kein Quatsch und weder Theorie, sondern Fakt.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

Ich kenne es von einigen Herstellern, da werden die Autos "kastiert", um in einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex zu kommen. Bei Opel ist z.B. der große 1.9er Diesel im Vectra C Caravan und im Signum betroffen, um H-Reifen fahren zu können, sind beide Modelle auf genau 210Km/h begrenzt und auch mit H-Reifen eingetragen. Offen würde der 1.9er Diesel max. 217Km/h laufen...

Nach der Fausformel dürfte ja höchstens 201Km/h im Schein stehen...

Wie du schon schreibst, da sind diese Reifen EINGETRAGEN !!!!!!

Der Hersteller hat durchaus die Möglichkeit bei einer bbH von 210 km/h eine Zulassung auf H-Reifen zu beantragen, aber diese Ausnahme habe ich doch in meiner Antwort schon beschrieben, seltsamer Weise hast du diesen Abschnitt bei deinem Zitat "vergessen".

Aber bei nachträglicher Umrüstung wenn die H-Reifen vom Hersteller keine Zulassung beantragt wurde und nicht in den FZ-Papieren aufgeführt sind, ist dies eben nicht möglich, sondern müssen mindestens Reifen montiert werden welche nach dieser Formel über der eingetragenen bbH des Fahrzeuges liegen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Aber bei nachträglicher Umrüstung wenn die H-Reifen vom Hersteller keine Zulassung beantragt wurde und nicht in den FZ-Papieren aufgeführt sind, ist dies eben nicht möglich, sondern müssen mindestens Reifen montiert werden welche nach dieser Formel über der eingetragenen bbH des Fahrzeuges liegen.

Hallo,

diesen Satz muss mir mal einer erklären!!??!!

In meinen Papieren sind H-Reifen eingetragen.

Bei der Umrüstung auf nicht eingetragene Breitere Reifen + Felgen ==> H-Reifen reichen beim TÜV und wurden auch eingetragen.

Und:

Chiptuning wurde auch eingetragen, Höchstgeschwindigkeit geändert, nun 217 km/h !

Ergebnis beim TÜV => H-Reifen reichen nach wie vor!

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Hallo,

diesen Satz muss mir mal einer erklären!!??!!

In meinen Papieren sind H-Reifen eingetragen.

Bei der Umrüstung auf nicht eingetragene Breitere Reifen + Felgen ==> H-Reifen reichen beim TÜV und wurden auch eingetragen.

Hab ich doch schon erklärt, also nochmal:

Wenn H-Reifen vom Werk aus eingetragen sind, darfst du diese fahren, da hat der Hersteller den nötigen Nachweis über Tauglichkeit dieser Bereifung erbracht.

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Chiptuning wurde auch eingetragen, Höchstgeschwindigkeit geändert, nun 217 km/h !

Ergebnis beim TÜV => H-Reifen reichen nach wie vor!

Da hat der TÜV bei Eintragung der geänderten bbH die eingetragenen H-Reifen nicht berücksichtigt, diese hätten bei Berichtigung der bbH ebenfalls berichtigt / ausgetragen werden müssen.

am 3. April 2011 um 10:10

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Chiptuning wurde auch eingetragen, Höchstgeschwindigkeit geändert, nun 217 km/h !

Ergebnis beim TÜV => H-Reifen reichen nach wie vor!

Das halte ich für ein grobes Versäumnis des TÜVtlers.

Arvin S.

Zitat:

Original geschrieben von Bunny Hunter

 

Ich kenne es von einigen Herstellern, da werden die Autos "kastiert", um in einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex zu kommen. Bei Opel ist z.B. der große 1.9er Diesel im Vectra C Caravan und im Signum betroffen, um H-Reifen fahren zu können, sind beide Modelle auf genau 210Km/h begrenzt und auch mit H-Reifen eingetragen. Offen würde der 1.9er Diesel max. 217Km/h laufen...

Das hat andere Gründe, mit Sicherheit hat das nichts mit den Reifen zu tun.

nicht wirklich.

Es gibt ein Gutachten für die Entsperrung.

Die Eintragung der Geschwindigkeit wird allerdings nicht geändert.Dafür läuft der dann bergab eben schneller als 210 km/h.

Und man darf keine H Reifen mehr fahren.

Dafür muß man immerhin in ein Technik Center von Opel - normale Werkstatt kann sowas nicht programmieren. :D

 

Ob sich das wirklich lohnt...

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