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Geschwindigkeitsmessung im verkehrsberuhigten Bereich

Themenstarteram 15. Oktober 2018 um 23:33

Habe heute ein Poilzeifahrzeug, besetzt mit drei Beamten, gesehen, welche in einem verkehrsberuhigten Bereich Geschwindigkeitsmessungen mit technischem Gerät durchführten. In diesen Bereichen ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Diese wird von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Bei der aktuellen Kontrolle wurden 7 km/h zugrunde gelegt. Mein Automatikfahrzeug läuft ohne Gaspedalberührung mit einer Geschwindigkeit von 12 km/h.

Fahrzeugführer, welche schneller als 7 km/h fuhren, wurden mit einem Verwarnungsgeld belegt. Ich war nicht betroffen, da ich aus der Gegeneichtung kam. Fahrradfahrer wurden übrigens nicht gemessen.

Was haltet ihr davon?

Will meine Meinung natürlich nicht vorenthalten. Natürlich ist überall die vorgeschriebene Geschwindigkeit zu beachten und bei Nichtbefolgung auch zu ahnden. Allerdings denke ich, dass bei extrem niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzungen eine polizeiliche Überwachung überflüssig ist. Sinnvoller würde ich es erachten, wenn ausgebildete und gut ausgerüstete Polizeibeamte dort eingesetzt werden, wo es erforderlicher ist, z.B. an Unfallschwerpunkten oder vor besonders schützenswerten Örtlichkeiten wie Kindergärten, Schulen oder Seniorenheimen. Erst wenn dort alles reibungslos läuft und man ausreichend Personal hat, könnte man sich den nicht so würdigen Örtlichkeiten widmen. Wobei mir noch eine Menge einfällt, wo Polizei dringender gebraucht wird.

Wohne seit mehr als 30 Jahren in diesem Bereich. Von einem Unfall ist mir nichts bekannt geworden.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bitboy schrieb am 16. Oktober 2018 um 10:48:48 Uhr:

Wenn ich ab Schild 70 zu fahren habe dann darf ich auch ab Schild wieder 100 ! Und ab wo darf ich dann beschleunigen?

Du hast aber eine Fahrschule besucht?

Zitat:

Da man hier toleranzstrecken von 200 mtr. mal angenommen hat wurden die Ortsschilder einfach 150 mtr. weiter rausgestellt.

Haste dir ausgedacht, ne?

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In solchen Zonen spielen Kinder, die nicht damit rechnen, dass ein PKW schneller ankommt. Klar soll man die erziehen, aber wenn etwas passiert, dann macht der Fahrer des PKW dicke Backen. Ich finde Kontrollen dort also gut, denn die Spielstraßen wurden ja nicht ohne Grund eingerichtet.

 

Abgesehen davon kann auch dein Fahrzeug unter 12km/h fahren. Entweder manuell einen Gang runterschalten oder wohl oder übel die Bremse leicht schleifen lassen.

Wenn Deine Geschwindigkeit beim Schreiten 12 km/h ist kannst im Falle dass Du mal angehalten wirst ja versuchen gegen zu argumentieren.

Den Rest ja Schubbie schon erläutert.

In mir bekannten verkehrsberuhigten Bereichen wird auch ohne techn. Gerät die Einzuhaltende SchrittGeschwindigkeit überprüft.

Was für ein Automatik Fzg hast Du denn? Meine letzten 3 sind im StandGas keine 12 km/h gelaufen

Gruß M

Hallo,

Ich wohne selber in einer verkehrsberuhigten Zone dort macht die Polizei auch ca. zweimal

im Jahr Geschwindigkeitskontrolle aber ohne Messung was auch geht und bitten dann zur Kasse.

Die Beamten sind immer zu dritt.

Ich finde das Vorgehen richtig denn viele Fahrer sind einfach zu schnell denn die

verkehrsberuhigte Zonewird gerne als Ampelumgehung genutzt.

Seelze 01

Absolut richtige und wichtige Kontrolle. Kinder verlassen sich auf die Spielstraße.

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 16. Oktober 2018 um 01:33:04 Uhr:

Bei der aktuellen Kontrolle wurden 7 km/h zugrunde gelegt.

Fahrzeugführer, welche schneller als 7 km/h fuhren, wurden mit einem Verwarnungsgeld belegt.

So wird es vermutlich nicht gewesen sein. Die 7 km/h sind die Grundlage für die vorgeworfene Überschreitung, aber das heißt nicht, dass ab 8 km/h geblitzt wird.

Zitat:

@F.Kannenberg schrieb am 16. Oktober 2018 um 01:33:04 Uhr:

Allerdings denke ich, dass bei extrem niedrigen Geschwindigkeitsbegrenzungen eine polizeiliche Überwachung überflüssig ist.

Diese Logik verstehe ich nicht. In einem verkehrsberuhigten Bereich haben Fußgänger Vorrang, Kinderspiele sind überall erlaubt und Fahrzeuge, die "nur" mit 30 km/h durchfahren, können schon eine erhebliche Gefahr darstellen.

Meist sind es auch Anwohner, die die Geschwindigkeit mancher VT bei der Polizei beanstanden. Und die rücken dann aus. Wenn es lukrativ erscheint, kommen die von selbst dann immer wieder.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 16. Oktober 2018 um 07:14:39 Uhr:

Meist sind es auch Anwohner, die die Geschwindigkeit mancher VT bei der Polizei beanstanden. Und die rücken dann aus. Wenn es lukrativ erscheint, kommen die von selbst dann immer wieder.

Es gibt mit Sicherheit lukrativere Stellen als einen verkehrsberuhigten Bereich. Ist schon merkwürdig. Passiert ein Unfall schreit alles nach Überwachung der Geschwindigkeit, wird dann überwacht, wird es als unnötig empfunden, komischerweise sogar durch Anwohner, gleich wieder die angebliche Lukrativität

( komisches Wort ) ins Spiel gebracht und vorgeschlagen, doch dort zu messen wo es angeblich mehr Sinn macht. Und wie hier schon gesagt wurde. Wenn der Wagen des TE schon 12 km/h im Standgas läuft, muss einfach das Bremspedal betätigen. Dann geht´s auch langsamer

Die Polizei macht die Kontrolle in verkehrsberuhigten Straßen doch nicht freiwillig, sondern nur auf Anordnung/Anforderung der Gemeinde, wenn es mehrere Beschwerden gibt. Und selbstverständlich haben sie das dann zu überprüfen, sonst machen derartige Beschilderungen überhaupt keinen Sinn.

Als bei uns erstmalig die Straße eröffnet wurde und mit entsprechendem Schild gekennzeichnet wurde, fuhren die meisten mit 30 durch die Straße, obwohl es das schon baulich nicht hergibt. 3 Monate später gab es unnötige Zusatzschilder mit der Aufschrift: "Schrittgeschwindigkeit". Nachdem das nicht gefruchtet hat wurde von der Polizei an sehr auffälliger Stelle ein mobiler Blitzer hingestellt. Gefühlsmäßig wurde jeder 2. geblitzt. Auf Nachfrage beim Abbauen hieß es, dass hier ab 18km/h geblitzt wurde...

Seitdem wissen es die Annwohner mit der Schrittgeschwindigkeit und die meisten dürften jetzt zw. tatsächlich 7 und 15 fahren. Die einmalige Aktion in jetzt 5 Jahren hat hier ausnahmsweise mal gefruchtet. Ich fands richtig.

Gur und richtig. Bei uns knallt welche so durch, als wäre es eine Tempo 30 Zone. Leider kontrolliert hier niemand, da es nur kleine Stichstraßen sind.

Zitat:

@ttru74 schrieb am 16. Oktober 2018 um 07:14:39 Uhr:

Meist sind es auch Anwohner, die die Geschwindigkeit mancher VT bei der Polizei beanstanden. Und die rücken dann aus. Wenn es lukrativ erscheint, kommen die von selbst dann immer wieder.

. . . und oft sind es aber auch die Anwohner selber, die in so einem Bereich schneller fahren, weil sie meinen, da jede Ecke und Gefahrenstelle zu kennen . . . ;-)

(was wahrscheinlich in gewisser Weise auch stimmt, aber erlaubt isses eben trotzdem nicht)

Wenn es nicht gerade Ampelumfahrer sind, sind es häufig die Anwohner selber. Die deren Kinder schon größer sind sehen das nicht mehr so eng, und die die grad kleine Kinder haben regen sich heftig auf. Wer glaubt ihr fährt an Schulen und Kindergärten nicht angepasst ? Wobei auch in den Fahrschulen 6-10 km/h gelernt werden bzw. nur standgas gefahren wird. Da musste man hier schon auf die 7 gehen damit man auch fast alle ermahnen kann. Denen die sehr schnell sind schmeiß ich öfter mal nen Ball vors Auto, hilft sehr gegen die verschlafenen.

am 16. Oktober 2018 um 8:29

Also meiner Ansicht nach sind das die Schwerpunkte an denen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden sollten, genauso wie an Schulen und Kindergärten. Auch ein Schalter fährt mit Standgas im ersten Gang schneller als 7 km/h. Aber die Fahrzeuge die 10, 12 oder 13 km/h fahren, werden m.E. nicht verwarnt. Zumindest sagen es meine Kollegen die für unser Ordnungsamt diese Radarkontrollen durchführen. Für mich ist es hinterlistiger, wenn 50 m nach einem z.B. 70er Schild eine Radarfalle steht. Denn selbst wenn ich nur vom Gas gehe, brauch mein Fz eine größere Strecke um auf 70 km/h zu verzögern, sofern ich nicht Bremse sondern nur ausrollen lasse. Denn Bremsen erzeugt wiederum mehr Feinstaub! In dem Fall darf ich zuvor 100 km/h fahren und befinde mich auch nicht innerhalb geschlossener Ortschaft.

"In einem verkehrsberuhigten Bereich haben Fußgänger Vorrang, Kinderspiele sind überall erlaubt und Fahrzeuge, die "nur" mit 30 km/h durchfahren, können schon eine erhebliche Gefahr darstellen."

Zur Ergänzung:

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

eine sehr langsame Geschwindigkeit, die der eines normal gehenden Fußgängers entspricht.

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.

Fahrzeugverkehr, damit sind auch Radfahrer, Mofas, Mopeds usw. gemeint;

wenn nötig, muss gewartet werden, damit wird im Ergebnis der Vorrang des Fußgängers - vor dem Fahrzeugverkehr - normiert.

3. Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.

Wilde Sau dürfen die Fußgänger also auch nicht spielen.

4. Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- und Aussteigen und zum Be- und Entladen.

Gekennzeichnet durch Schilder, Bodenmarkierung oder durch eine besondere Art der Pflasterung.

 

5. Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.

 

Vor vielen Jahren hatte ich mal ein lustiges Erlebnis. Bekannter wurde in dem Bereich geblitzt, der Bußgeldrichter stellte das Verfahren mit erhobenen Zeigefinger ein und verwies darauf, wenn man es eilig habe, solle man doch die andere Straße nehmen. Und einige Tage später überholte er mich dort. Meine knapp 10 km/h waren ihm wohl zu langsam.

 

 

Zitat:

@Minki63 schrieb am 16. Oktober 2018 um 10:29:45 Uhr:

Also meiner Ansicht nach sind das die Schwerpunkte an denen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden sollten, genauso wie an Schulen und Kindergärten. Auch ein Schalter fährt mit Standgas im ersten Gang schneller als 7 km/h. Aber die Fahrzeuge die 10, 12 oder 13 km/h fahren, werden m.E. nicht verwarnt. Zumindest sagen es meine Kollegen die für unser Ordnungsamt diese Radarkontrollen durchführen. Für mich ist es hinterlistiger, wenn 50 m nach einem z.B. 70er Schild eine Radarfalle steht. Denn selbst wenn ich nur vom Gas gehe, brauch mein Fz eine größere Strecke um auf 70 km/h zu verzögern, sofern ich nicht Bremse sondern nur ausrollen lasse. Denn Bremsen erzeugt wiederum mehr Feinstaub! In dem Fall darf ich zuvor 100 km/h fahren und befinde mich auch nicht innerhalb geschlossener Ortschaft.

Stimme ich dir eigentlich zu - allerdings sind auf den Standardstrecken doch alle Schilder bekannt und niemand hindert dich, dort rechtzeitig Gas weg zu nehmen. Ich hab z.B. auf meinem täglichen Arbeitsweg Fixpunkte mir gemerkt, wo Gas weg die Geschwindigkeit bis zum Schild ziemlich genau reduziert.

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